[Zum Zeugen gewandt:]
Haben Sie nach Abschluß des Juli-Vertrags Ihre Mission in Österreich als beendet betrachtet?
VON PAPEN: Ja, ich habe sie als beendet betrachtet. Das zeigt mein Rücktrittsgesuch, das ich unter dem 16. Juli 1936 an Hitler gerichtet halbe.
DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 71, Seite 165 und zitiere, Dokument 71, Seite 165 im zweiten Dokumentenbuch. Ich zitiere den Anfang:
»Am 26. Juli 1934 schlugen Sie dem verewigten Feldmarschall vor, mich in befristeter Mission zur Herstellung ›normaler und freundschaftlicher Beziehung‹ nach Wien zu entsenden.
Mit dem am 11. Juli unterzeichneten Abkommen ist der entscheidende Schritt in dieser Richtung getan worden.«
Im weiteren Inhalt bittet er um seine Abberufung. Ich zitiere noch den vorletzten Absatz:
»Wenngleich die ›deutsche Frage' auch in Zukunft und gerade nach den vorausgegangenen unerhörten Schwierigkeiten sehr sorgsamer und pfleglicher Behandlung bedarf, so möchte ich doch mein Amt heute, am Ende der von Ihnen befristeten Aufgabe, in Ihre Hand zurücklegen.«
[Zum Zeugen gewandt:]
Die Anklage hat den Bericht an Hitler vom 1. September 1936, 2246-PS, vorgelegt und wirft Ihnen vor, daß Sie Kontakt mit den illegalen Führern der österreichischen Nationalsozialisten hielten und versucht hätten, diese Opposition in die Vaterländische Front zu bringen, sowie, daß Sie das Schuschnigg-Regime ändern wollten?
VON PAPEN: In dem erwähnten Bericht schreibe ich:
»Der Fortschritt der Normalisierung der Beziehungen zu Deutschland stößt sich gegenwärtig an dem Beharrungsvermögen das Sicherheitsministeriums, in dem die alten gegen den Nationalsozialismus eingenommenen Beamten sitzen. Personaländerungen sind daher vordringlich.«
Wenn ich also in diesem Bericht den Ausdruck verwandt habe: »Änderungen des Regimes«, so heißt das sinngemäß »Personaländerungen«, wobei ich auch im nächsten Satz auf die Wirtschaftsverhandlungen hinweise, die demnächst stattfinden werden. Daraus ergibt sich ganz klar, daß es sich mit diesen Worten nicht um eine Beseitigung der Person Schuschniggs handelt. Im übrigen spricht dieser Bericht von dem Ernst der Lage im Donauraum und macht Vorschläge zu friedlicher Lösung.
Wenn die Anklage mir vorwirft, daß ich Verbindung mit der Nazi-Opposition gehalten hätte, obschon der Juli-Vertrag eine Einmischung in österreichische Angelegenheiten ausschloß, dann muß ich sagen, daß ich zu dieser Fühlungnahme durchaus berechtigt war, denn es lag mir ja daran, festzustellen, ob und inwieweit Herr von Schuschnigg seinem Versprechen nachkam, Männer seines Vertrauens der nationalen Opposition zur Mitarbeit heranzuziehen. Wie sehr im übrigen die Nazi-Opposition... wie sehr die Nazi-Opposition sich dem Vertrag vom 11. Juli gefügt hat, das beweist ja die Erklärung Leopolds vom Januar 1937, die Mr. Messersmith in seinem eigenen Affidavit angefügt hat.
DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 75, Seite 171, das diese Aktennotiz Leopolds enthält. Das Dokument ist identisch mit dem Anhang, mit US-Exhibit 57. Im englischen Text ist ein Übersetzungsfehler unterlaufen. In der fünftletzten Zeile der ersten Seite ist das Wort »Anschluß« mit »Annektion« übersetzt, »annexation«.