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[Zum Zeugen gewandt:]

Sie hielten es am 31. Januar für glaubwürdig, daß die Gestapo ihn unschädlich machen wollte. Am 5. Februar, und zwar in dem Teil, den der Gerichtshof mich gebeten hat vorzulesen, sagen Sie, daß es den Ruin seiner gesellschaftlichen und materiellen Stellung für ihn und die Familie bedeuten würde. Wenn die Sache jedoch verschwiegen würde, wünschten Sie, einen Skandal zu vermeiden. Nun, Angeklagter...

VON PAPEN: Mein Wunsch war zunächst, daß alles getan werden solle, um alles in einem öffentlichen Gerichtsverfahren zu klären.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das war Ihr erster Wunsch, und Sie gaben ihn sehr bald auf.

VON PAPEN: Einen Augenblick, bitte. Nachdem Hitler auf diesen Wunsch nicht eingegangen ist, und nachdem er festgestellt hat, daß Herr von Tschirschky bei einer Vernehmung durch die Gestapo sich seines, Hitlers, persönlichen Schutzes zu erfreuen haben wird, das heißt, wenn das Staatsoberhaupt mir sagt: »Ich bürge dafür, daß Herrn von Tschirschky nichts geschieht!« – dann werden Sie mir zugeben, daß ich nicht anders handeln konnte, als Herrn von Tschirschky zu sagen: »Beschreite diesen Weg der Vernehmung, denn Du mußt Dich ja doch von einem Verdacht reinigen, der auf Dir liegt.«

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Angeklagter! Ich möchte Sie daran erinnern, daß in Ihrem Brief vom 5. Februar kein Wort über ein Versprechen Hitlers steht, für Herrn von Tschirschkys Sicherheit zu garantieren. Sie sagen nur, daß er in Ungnade verschwinden wird. Auch in anderen Briefen steht nichts davon.

VON PAPEN: Ja, es findet sich in einem Bericht von Tschirschky. Ich finde es im Moment nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn Sie etwas über eine Garantie finden können, ich kann Ihnen nur sagen, daß ich in keinem Ihrer Briefe etwas davon finden konnte.

VON PAPEN: Doch.

VORSITZENDER: Vielleicht kann der Angeklagte in der Mittagspause, um 13.00 Uhr, nach diesem Dokument suchen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft, sehr gut. Wenn ein derartiges Dokument vorhanden ist, dann bitte ich um Entschuldigung; ich weiß nichts davon.

Ja, Euer Lordschaft, ich bitte um Verzeihung, ich glaube, ich habe jetzt den Hinweis darauf gefunden. Er befindet sich auf Seite 91. Es ist nicht in einem Brief des Angeklagten, sondern ein Hinweis findet sich im Bericht des Herrn von Tschirschky. Es ist auf Seite 91 des englischen Textes, Euer Lordschaft; Seite 69 im deutschen Text. Es heißt dort:

»Zum Schluß der Begründung, weswegen ich trotz des mir vom Führer und Reichskanzler zugedachten außerordentlichen Schutzes weder vor der Gestapo zu erscheinen noch zunächst ins Reich zu kommen mich verpflichtet fühle, gebe ich folgende Erklärung ab:

Bereits während meiner Tätigkeit in Berlin ist mir des öfteren die Mitteilung zugegangen, daß im Reich eine Terrorgruppe existiert, die sich auf Leben und Tod miteinander verschworen hat. Die Männer, die in diese Gemeinschaft aufgenommen werden wollen oder sollen, werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht und verpflichtet, daß sie der Feme unterliegen und daß sie bei Ausführungen ihrer Aufgaben sich zu einem hohen Prozentsatz der Gemeinschaft und nur zu einem kleinen Anteil Adolf Hitler verpflichtet zu fühlen hätten. Ich hätte diese Ungeheuerlichkeit nie geglaubt, wenn mir nicht die Mitteilung u. a. vor einem halben Jahr im Reich von einem Mann gemacht worden wäre – ich betone ausdrücklich: kein dem Dritten Reich gegenüber feindlich Eingestellter, sondern im Gegenteil, ein aus innerster Überzeugung für die Sendung Adolf Hitlers erfüllter reichsdeutscher, langjähriger Nationalsozialist – der selbst einmal für diese Gemeinschaft gewonnen werden sollte, sich aber geschickt entziehen konnte. Dieser Mann hat mich seiner Bereitschaft versichert, die mir genannten Namen von Mitgliedern dieser Gemeinschaft öffentlich preiszugeben oder, falls diese dann bereits tot sein sollten, seine Aussage durch Eid zu bekräftigen. Er müsse nur die Gewißheit haben, daß diese Terrorgemeinschaft dann nicht mehr wirksam sein kann, besonders da zu dieser Gemeinschaft Persönlichkeiten gehören, die zu den Vertrautesten des Führers und Reichskanzlers zählen.«

Ich bitte um Entschuldigung, ich wußte, daß in den Briefen des Angeklagten nichts enthalten war, doch hatte ich vergessen, daß diese Stelle im Bericht enthalten war.