[Das Gericht vertagt sich bis
21. Juni 1946, 10.00 Uhr.]
Einhundertsechzigster Tag.
Freitag, 21. Juni 1946.
Vormittagssitzung.
[Der Angeklagte Speer im Zeugenstand.]
VORSITZENDER: Dr. Servatius, sind Sie fertig?
DR. SERVATIUS: Ja.
VORSITZENDER: Gut. Will irgendein anderer Verteidiger noch Fragen stellen?
PROFESSOR DR. HERBERT KRAUS, STELLVERTRETENDER VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SCHACHT: Herr Zeuge! Am 25. Januar 1946 haben Sie hier im Gefängnis in Nürnberg meinem Mandanten zwei Erklärungen überreicht. Dr. Schacht hat diese Erklärungen ganz kurz bei seiner Vernehmung erwähnt. Im Interesse der Abkürzung möchte ich um die Erlaubnis bitten, die Erklärung, die der Angeklagte damals abgegeben hat, hier verlesen zu dürfen und mir bestätigen zu lassen, daß diese Erklärung richtig ist. Sie ist sehr kurz.
Diese erste Erklärung lautet:
»Ich war auf der Terrasse des Berghofes auf dem Obersalzberg und wartete darauf, meine Baupläne vorlegen zu können, im Sommer 1937, als Schacht auf den Berghof kam. Auf der Terrasse hörte ich eine laute Auseinandersetzung zwischen Hitler und Schacht aus Hitlers Zimmer. Die Stimme Hitlers steigerte sich zu hoher Lautstärke. Nach Beendigung der Besprechung kam Hitler auf die Terrasse und äußerte sich in sichtbarer Erregung, daß er mit Schacht nicht zusammenarbeiten könne, er habe eine schwere Auseinandersetzung mit ihm gehabt. Schacht würde mit seinen Finanzierungsmethoden seine Pläne stören.«
Das ist die erste Erklärung. Ist das richtig wiedergegeben?
SPEER: Richtig.
PROF. DR. KRAUS: Es ist richtig wiedergegeben. Die zweite Erklärung ist über Vorgänge nach dem 20. Juli.
»Etwa am 22. Juli« – so lautet die Erklärung – »äußerte Hitler in meiner Anwesenheit zu einem größeren Kreis,...«
VORSITZENDER: Von welchem Jahre sprechen Sie?
PROF. DR. KRAUS: 1944, Euer Lordschaft!
[Zum Zeugen gewandt:]
»... daß Schacht als einer der Gegner des autoritären Systems mitverhaftet werden solle. Anschlie ßend äußerte sich Hitler sehr hart über die Tätigkeit Schachts und die Schwierigkeiten, die er, Hitler, durch seine, Schachts, Wirtschaftspolitik mit der Aufrüstung gehabt habe. Eigentlich gehöre ein Mann wie Schacht wegen seiner negativen Tätigkeit vor dem Kriege erschossen.«
Der letzte Satz Ihrer Erklärung lautet:
»Nach der Schärfe dieser Äußerungen wunderte ich mich, Schacht hier lebend anzutreffen.«
Ist auch diese Erklärung richtig?
SPEER: Ja.
PROF. DR. KRAUS: Danke schön.
VORSITZENDER: Will noch irgendein anderer Verteidiger Fragen stellen?
[Keine Antwort.]
Will die Anklagebehörde ein Kreuzverhör anstellen?
JUSTICE ROBERT H. JACKSON, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Angeklagter! Ihr Verteidiger hat Ihr Verhör in zwei Teile eingeteilt, die er folgendermaßen bezeichnet: erstens, Ihre persönliche Verantwortung; zweitens, die politische Seite des Falles. Ich werde mich an die gleiche Einteilung halten.
Sie haben viele Punkte angeführt, für die Sie nicht verantwortlich sind, und ich möchte klarstellen, welches das Bereich Ihrer Verantwortung war.
Sie waren nicht nur Mitglied der NSDAP seit dem Jahre 1932, sondern Sie bekleideten auch hohe Posten in der Partei, nicht wahr?
SPEER: Richtig.
JUSTICE JACKSON: Welcher Art waren diese Stellungen, die Sie in der Partei bekleideten?
SPEER: Ich habe das bereits in der Vorvernehmung angegeben. Ich wurde vorübergehend im Jahre 1934 ein Abteilungsleiter innerhalb der Arbeitsfront für die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in den deutschen Betrieben; dann war ich Beauftragter für Bauen in dem Stabe Heß. Beide Tätigkeiten habe ich niedergelegt im Jahre 1941. Niederschrift dieser Besprechung, die ich mit Hitler damals hatte, liegt vor. Nach dem 8. Februar 1942 wurde ich automatisch der Nachfolger von Todt im Hauptamt für Technik in der Reichsleitung der NSDAP.
JUSTICE JACKSON: Wie lautete Ihr offizieller Titel?
SPEER: Die Titel in der Partei waren neu eingeführt, sie waren so kompliziert, daß ich sie im Moment nicht sagen kann. Es war aber die Tätigkeit eines. Hauptamtsleiters in der Reichsleitung der NSDAP; es hieß so ähnlich wie Hauptdienstleiter oder so etwas.
JUSTICE JACKSON: Im Jahrbuch von 1943 stehen Sie als Leiter des Hauptamtes für Technik.
SPEER: Ja.
JUSTICE JACKSON: Und Ihr Titel scheint »Oberbefehlsleiter« gewesen zu sein.
SPEER: Das kann sein.
JUSTICE JACKSON: Das entspricht wohl ungefähr einem Generalleutnant in der Armee?
SPEER: Es war im Verhältnis zu den übrigen Aufgaben, die ich hatte, sehr wenig.
JUSTICE JACKSON: Sie nahmen doch manchmal an Parteiveranstaltungen teil und erhielten auch allgemeine Informationen über das Parteiprogramm, nicht wahr?
SPEER: Ich nahm vor 1942 an den verschiedenen Parteitagen hier in Nürnberg teil, weil ich ja als Architekt daran beteiligt war, und war selbstverständlich bei offiziellen Parteiveranstaltungen oder bei Reichstagssitzungen im allgemeinen anwesend.
JUSTICE JACKSON: Und Sie wohnten Diskussionen über das Programm der Nazi-Partei bei und kannten im allgemeinen seine Grundlinien, nicht wahr?
SPEER: Selbstverständlich.
JUSTICE JACKSON: Wie verhält es sich mit Ihren Beziehungen zur SS? Wollen Sie mir bitte sagen, ob Sie Mitglied der SS waren?
SPEER: Nein, ich war nicht Mitglied der SS.
JUSTICE JACKSON: Sie haben einmal einen Antrag ausgefüllt, oder es ist einer für Sie ausgefüllt worden, aber er wurde, glaube ich, nicht angenommen oder irgend so etwas?
SPEER: Das war im Jahre 1943, da wollte Himmler haben, daß ich in der SS einen hohen Rang bekomme. Er hatte es bereits früher mehrmals gewünscht gehabt, wie ich noch Architekt war. Ich habe mich aus der Affäre dadurch gezogen, indem ich ihm sagte, ich wäre bereit, einfacher SS-Mann bei ihm zu sein, weil ich früher schon mal SS-Mann gewesen wäre. Daraufhin hat Gruppenführer Wolff einen Fragebogen ausgefüllt, provisorisch ausgefüllt, und wollte feststellen, wie meine frühere SS-Tätigkeit aussah im Jahre 1932. Es stellte sich bei seiner Untersuchung heraus, daß ich damals nicht als SS-Mitglied geführt wurde, und aus dieser Tatsache heraus wurde dann diese SS-Mitgliedschaft nicht durchgeführt, weil ich nicht ein neues SS-Mitglied sein wollte.
JUSTICE JACKSON: Und warum wollten Sie kein SS-Mitglied sein. Sie war doch schließlich eine der wichtigsten Formationen der Partei?
SPEER: Nein. Ich war bekannt dafür, daß ich diese ganzen Ehrenränge ablehnte, ich wollte diese Ehrenränge nicht haben. Denn ich fand, man sollte nur da einen Rang haben, wo man eine Verantwortung hat.
JUSTICE JACKSON: Und Sie wollten keine Verantwortung in der SS?
SPEER: Ich hatte mit der SS zu wenig Berührungspunkte und wollte keine Verantwortung dort haben.
JUSTICE JACKSON: In einer Zeugenaussage wurde über Ihre Beziehungen zu den Konzentrationslagern gesprochen und, wie ich Sie verstanden habe, haben Sie erklärt, daß Sie Zwangsarbeiter aus Konzentrationslagern verwandten und ihre Verwendung auch gefördert hätten.
SPEER: Ja, wir benutzten diese in der deutschen Rüstungsindustrie.
JUSTICE JACKSON: Ich glaube, Sie haben auch befürwortet, daß man Leute aus Arbeitslagern, die Drückeberger waren, in Konzentrationslager schicken solle, nicht wahr?
SPEER: Das war die Frage der sogenannten Bummelanten. Unter Bummelanten verstanden wir Arbeitskräfte, die nicht rechtzeitig zur Arbeit kamen oder die Krankheit vorschützten, und gegen diese Arbeitskräfte wurde während der Kriegszeit bei uns scharf vorgegangen; ich habe diese Maßnahmen gebilligt.
JUSTICE JACKSON: Am 30. Oktober 1942 bei einer Sitzung der Zentralen Planung haben Sie tatsächlich diese Frage in folgender Form zur Sprache gebracht. Ich zitiere:
»Speer: Die Bummelantenfrage ist auch ein Punkt, den wir behandeln müssen. Ley hat festgestellt, daß dort, wo Betriebsärzte sind und die Leute von den Betriebsärzten untersucht werden, sofort der Krankenstand auf ein Viertel bis ein Fünftel sinkt. SS und Polizei könnten hier ruhig hart zufassen und die Leute, die als Bummelanten bekannt sind, in KZ-Betriebe stecken. Anders geht es nicht. Das braucht nur ein paarmal zu passieren, das spricht sich herum.«
Das war Ihr Vorschlag, nicht wahr?
SPEER: Ja.
JUSTICE JACKSON: Mit anderen Worten, da die Arbeiter eine ziemliche Angst vor den Konzentrationslagern hatten, wollten Sie das ausnutzen, um sie bei ihrer Arbeit zu halten, nicht wahr?
SPEER: Es war sicher, daß das Konzentrationslager bei uns einen schlechten Ruf hatte und daß daher ein Verbringen in das Konzentrationslager oder die Androhung einer derartigen Möglichkeit schon von vornherein den Fehlstand in den Betrieben herabsetzen mußte. Aber es ist in dieser Sitzung, wie ich gestern schon ausführte, nicht weiter darüber gesprochen worden. Es war eine der Bemerkungen, die man in der Erregung schon mal im Kriege machen kann.
JUSTICE JACKSON: Aber es ist doch ganz offensichtlich – sollte ich mich falsch ausdrücken, so steht es Ihnen frei, mich zu verbessern –, daß Sie wußten, was für einen schlechten Ruf die Konzentrationslager bei den Arbeitern hatten und daß man einen Aufenthalt darin für viel schlimmer hielt als in den Arbeitslagern?
SPEER: Das ist richtig, das wußte ich. Ich wußte natürlich nicht das, was ich hier im Prozeß gehört habe, aber das andere war eine allgemein bekannte Tatsache.
JUSTICE JACKSON: Es war doch in ganz Deutschland bekannt, daß der Aufenthalt in einem Konzentrationslager eine recht rauhe Angelegenheit war, nicht wahr?
SPEER: Ja, aber nicht in dem Sinne, der hier in dem Prozeß aufgedeckt wurde.
JUSTICE JACKSON: Und tatsächlich erfüllte der schlechte Ruf der Konzentrationslager schon dadurch einen Teil seines Zweckes, daß er den Leuten davor Angst einjagte, daß sie dorthin geschickt werden könnten.
SPEER: Zweifellos waren die Konzentrationslager ein Mittel, ein Drohmittel, um die Ordnung aufrechtzuerhalten.
JUSTICE JACKSON: Und um die Leute bei der Arbeit zu halten?
SPEER: Das möchte ich in dieser Form nicht sagen. Ich behaupte, daß auch die ausländischen Arbeitskräfte bei uns zum großen Teil ihre Arbeitsleistung freiwillig vollbrachten, wenn sie erst in Deutschland waren.
JUSTICE JACKSON: Darauf werden wir noch zurückkommen. Sie haben die Arbeit der Konzentrationslager bei der Produktion in einem solchen Ausmaße ausgenutzt, daß man von Ihnen verlangt hat, den Ertrag der Arbeit mit Himmler zu teilen. Nicht wahr?
SPEER: Das habe ich nicht verstanden.
JUSTICE JACKSON: Sie haben sich doch schließlich mit Himmler darüber geeinigt, daß er fünf Prozent oder ungefähr fünf Prozent, während Sie 95 Prozent der Arbeitsproduktion der Konzentrationslager erhalten sollten.
SPEER: Nein, das ist nicht ganz richtig.
JUSTICE JACKSON: Dann sagen Sie mir, wie es war. Das geht nämlich aus Dokumenten hervor, wenn ich sie richtig auslege.
SPEER: Das steht in meinem Führerprotokoll so darin – ich möchte den Sinn erklären –: Himmler wollte in seinen Konzentrationslagern, wie ich gestern ausführte, selbst Fabriken bauen und hätte dann eine unkontrollierbare Waffenherstellung gehabt. Das wußte Hitler natürlich. Diese fünf Prozent an Waffen, die an Himmler hätten abgegeben werden sollen, waren im gewissen Sinne die Entschädigung dafür, daß er auf die Errichtung dieser Fabriken in den Konzentrationslagern selbst verzichtete. Es war ja für mich nicht so ganz einfach, psychologisch, Himmler, der bei Hitler selbst immer wieder den Gedanken vorbrachte, in den KZ Rüstungsbetriebe zu errichten, in irgendeiner Form von dieser Idee abzubringen, und ich hoffte, daß er mit diesen fünf Prozent an Waffen dann zufrieden wäre. In der Tat aber wurden diese fünf Prozent nie ausgeliefert, das haben wir beim OKW-Führungsstab, bei General Buhle, auf stillem Wege so erledigt, daß er diese Waffen nicht bekam.
JUSTICE JACKSON: Ich kritisiere dieses Geschäft nicht, verstehen Sie mich richtig. Ich bezweifle gar nicht, daß Sie recht daran taten, die 95 Prozent zu bekommen, aber es handelt sich darum, daß Himmler mit Ihrem Wissen die Arbeiter der Konzentrationslager zur Herstellung von Waffen benützte oder wenigstens die Absicht hatte, dieses zu tun und daß Sie doch diese Produktion unter Ihrer Kontrolle haben wollten?
SPEER: Kann die Übersetzung etwas lauter sein? Bitte wiederholen Sie.
JUSTICE JACKSON: Sie wußten doch damals, daß Himmler Arbeiter der Konzentrationslager verwandte, um eine unabhängige Industrie in Betrieb zu halten und daß er beabsichtigte, in die Waffenindustrie einzutreten, um für die Waffenlieferungen für seine eigene SS eine Quelle zu haben?
SPEER: Ja.
JUSTICE JACKSON: Sie kannten auch die Politik der Nazi-Partei und die Regierungsmaßnahmen gegen die Juden, nicht wahr?
SPEER: Ich wußte, daß die Nationalsozialistische Partei antisemitisch ist, und ich wußte, daß die Juden aus Deutschland evakuiert worden sind.
JUSTICE JACKSON: Sie nahmen doch an der Durchführung dieser Evakuierungsmaßnahmen teil, nicht wahr?
SPEER: Nein.
JUSTICE JACKSON: Ich habe das aus dem Dokument L-156, Exhibit RF-1522 entnommen. Es ist ein Brief vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 26. März 1943, den Sie zweifellos gesehen haben; wenn Sie das Dokument nochmals sehen wollen, zeige ich es Ihnen; darin steht folgendes:...
SPEER: Ich kenne es.
JUSTICE JACKSON:
»Im Einvernehmen mit mir und dem Herrn Reichsminister für Bewaffnung und Munition hat der Reichsführer- SS aus Gründen der Staatssicherheit die bisher im freien Arbeitsverhältnis tätigen, nicht lagermäßig eingesetzten Juden Ende Februar von ihren Arbeitsplätzen abgezogen und einem geschlossenen Einsatz zugeführt oder zur Fortschaffung zusammengezogen.«
Ist das eine richtige Schilderung Ihrer Tätigkeit?
SPEER: Nein.
JUSTICE JACKSON: Würden Sie mir dann sagen, was Sie für eine Rolle dabei gespielt haben?
Es besteht doch kein Zweifel darüber, daß sie in Arbeitsgruppen oder zum Abtransport zusammengefaßt wurden, nicht wahr?
SPEER: Das stimmt.
JUSTICE JACKSON: Nun sagen Sie, Sie hätten das nicht getan.
Wollen Sie mir bitte sagen, wer es dann gewesen ist?
SPEER: Das ist ein längerer Vorgang: Wie ich im Februar 1942 mein Amt antrat, war bereits die Forderung der Partei, die Juden, die noch in den Rüstungsbetrieben beschäftigt waren, zu entfernen aus den Rüstungsbetrieben. Ich habe damals dagegen Einspruch erhoben und habe erreicht, daß Bormann ein Rundschreiben herausgab, daß diese Juden weiter in den Rüstungsbetrieben beschäftigt werden dürfen und daß den Parteidienststellen verboten ist, den Betriebsführern wegen dieser Beschäftigung der Juden politische Vorwürfe zu machen. Diese politischen Vorwürfe wurden den Betriebsführern von den Gauleitern gemacht, und zwar war das in der Hauptsache im Gau Sachsen und im Gau Berlin. Daraufhin konnten die Juden in den Betrieben bleiben. Ich hatte dieses Rundschreiben der Partei, ohne dazu die Ermächtigung zu haben, in meinem Nachrichtenblatt an die Betriebsführer, an sämtliche Betriebsführer, geschickt, damit ich Beschwerden der Betriebsführer bekomme, falls die Partei trotzdem dieser Weisung nicht nachkommt. Daraufhin war Ruhe in dieser Frage bis zum September oder Oktober 1942. In dieser Zeit war eine Besprechung bei Hitler, bei der auch Sauckel anwesend war. In dieser Besprechung forderte Hitler sehr schart, daß nun diese Juden aus den Rüstungsbetrieben heraus müßten und ordnete das an – das geht aus einem Führerprotokoll hervor, das noch erhalten ist. Trotzdem ist es wieder gelungen, die Juden noch in den Betrieben zu halten, und dann ist erst im März 1943, wie das Schreiben zeigt, dieser Widerstand erfolglos gewesen, und die Juden mußten aus den Rüstungsbetrieben herausgehen.
Ich muß darauf aufmerksam machen, daß es sich hier, soviel ich noch in Erinnerung habe, nicht um das Gesamtproblem der Juden handelte, sondern es haben sich in den Jahren 1941 und 1942 Juden in die Rüstungsbetriebe begeben, um dort eine kriegswichtige Arbeit, eine kriegswichtige Beschäftigung zu haben, und mit dieser kriegswichtigen Beschäftigung konnten sie der Evakuierung, die damals schon in vollem Gange war, entgehen. Sie waren in der Hauptsache beschäftigt in der Elektroindustrie, und hier hatte zweifellos der Geheimrat Bücher von der Elektroindustrie, von AEG und Siemens, etwas nachgeholfen, um die Juden dort in größerem Umfange aufzunehmen. Diese Juden waren noch völlig frei, und ihre Familien waren noch in ihren Wohnungen.
Dieses Schreiben ist mir natürlich nicht vorgelegen von Gauleiter Sauckel, aber Sauckel behauptet ja, daß er selbst es auch nicht gesehen hätte; aber es ist zweifellos richtig, daß ich vor dieser Aktion davon Kenntnis bekam, denn es mußte ja die Frage diskutiert werden, wie der Ersatz zu schaffen ist. Es ist aber genau so sicher, daß ich auch damals dagegen Protest erhob, daß diese Fachkräfte mir aus der Rüstung genommen werden, weil das für mich, abgesehen von anderen Gründen, eine Belastung war in der Rüstung.
JUSTICE JACKSON: Das ist gerade der Punkt, den ich hervorheben wollte. Wie ich Sie verstehe, kämpften Sie darum, genügend Arbeitskräfte für die Rüstungsindustrie zu bekommen, um den Krieg für Deutschland zu gewinnen.
SPEER: Ja.
JUSTICE JACKSON: Und diese antisemitische Aktion war so intensiv, daß Sie dadurch Ihrer gelernten Techniker beraubt und Ihnen die Möglichkeit genommen wurde, Ihre Aufgaben durchzuführen. Trifft das nicht zu?
SPEER: Ich habe den Sinn der Frage nicht verstanden.
JUSTICE JACKSON: Ihre Aufgabe, Waffen herzustellen, damit Deutschland den Krieg gewinnen sollte, wurde durch diese antijüdische Aktion, die von einigen Ihrer Mitangeklagten unternommen wurde, sehr erschwert.
SPEER: Das ist sicher, und es ist genau so klar, daß, wenn die Juden, die evakuiert worden sind, bei mir hätten arbeiten können, daß das für mich ein großer Vorteil gewesen wäre.
VORSITZENDER: Justice Jackson! Hat man schon festgestellt, wer das Dokument L-156 unterschrieben hat? Es trägt scheinbar eine Unterschrift.
JUSTICE JACKSON: Ja, ich glaube, es trägt eine Unterschrift; ich nehme an, sie stammt vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz.
VORSITZENDER: Vielleicht kann der Angeklagte uns sagen, wer es unterschrieben hat?
SPEER: Ist mir unbekannt, der Mann; ja, es muß ein untergeordneter Beamter beim Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz gewesen sein, denn ich kenne die nächsten Mitarbeiter von Sauckel alle persönlich.... Nein. Entschuldigung, das Dokument kommt vom Regierungspräsidenten in Koblenz, wie ich hier sehe. Das ist also ein Mitarbeiter im Regierungsbezirk Koblenz, der mir natürlich unbekannt ist.
JUSTICE JACKSON: Jedenfalls besteht doch über den Inhalt der Aussage, wie Sie ihn mir erklärt haben, kein Zweifel.
SPEER: Nein.
JUSTICE JACKSON: Ich möchte etwas über die Rekrutierung von Zwangsarbeitern wissen. Soweit ich das übersetzen kann, wußten Sie, daß 100000 Juden aus Ungarn für Arbeit in unterirdischen Flugzeugfabriken abtransportiert worden sind, und Sie haben uns bei Ihrer Vernehmung am 18. Oktober 1945 gesagt, daß Sie keine Einwände dagegen erhoben hätten. Stimmt das?
SPEER: Das ist richtig, ja.
JUSTICE JACKSON: Sie haben uns ebenfalls am gleichen Tage ganz offen mitgeteilt, daß es für Sie überhaupt kein Geheimnis war, daß ein großer Teil der Arbeitskräfte, die von Sauckel rekrutiert wurden, auf illegalem Wege beschafft worden waren. Das stimmt auch, nicht wahr?
SPEER: Ich habe damals sehr darauf geachtet, welchen Ausdruck der verhörende Offizier gebrauchte; er hat den Ausdruck gebraucht, »sie kamen entgegen ihrem Willen«, und das habe ich bejaht.
JUSTICE JACKSON: Haben Sie nicht gesagt, es sei kein Geheimnis für Sie gewesen, daß Sie auf illegalem Wege beschafft worden waren. Haben Sie das nicht selbst hinzugefügt?
SPEER: Nein, nein, das bestimmt nicht.
JUSTICE JACKSON: Auf jeden Fall wußten Sie, daß der Führer bei der Führerbesprechung im August 1942 seine Einwilligung gab, daß zur Beschaffung von Arbeitskräften jegliche Zwangsmaßnahmen ergriffen werden konnten, wenn man keine freiwilligen Arbeiter bekommen konnte. Und Sie wußten, daß dieses Programm durchgeführt wurde. Sie persönlich kümmerten sich sehr wenig um die rechtliche Seite dieser Angelegenheit. Sie brauchten Arbeitskräfte, das ist doch Tatsache?
SPEER: Absolut korrekt.
JUSTICE JACKSON: Ob auch auf legale oder illegale Weise, das machte Ihnen weiter keine Sorgen?
SPEER: Ich glaube, daß das in der ganzen Kriegslage und in der ganzen Auffassung, die wir in dieser Frage hatten, begründet war.
JUSTICE JACKSON: Ja, und es war in Übereinstimmung mit den politischen Richtlinien der Regierung, und das war alles, was Sie damals wissen wollten?
SPEER: Ja, ich bin der Meinung, daß in dem Augenblick, in dem ich mein Amt antrat, im Februar 1942, alle diejenigen Vergehen gegen internationales Recht, die später... die mir heute vorgeworfen werden können, an diesem Tag bereits realisiert waren.
JUSTICE JACKSON: Und Sie streiten es nicht ab, daß Sie an diesem Programm eine gewisse Mitverantwortung tragen – ob es nun eine legale Verantwortung war oder nicht –, indem Sie diese Arbeitskräfte gegen ihren Willen nach Deutschland bringen ließen? Das streiten Sie doch nicht ab?
SPEER: Die Arbeitskräfte wurden zum großen Teil gegen ihren Willen nach Deutschland gebracht, und ich hatte nichts dagegen einzuwenden, daß sie gegen ihren Willen nach Deutschland kamen; ich habe im Gegenteil in der ersten Zeit, bis zum Herbst 1942, sicher auch mit meine Energie eingesetzt, daß möglichst viele Arbeitskräfte auf diese Weise nach Deutschland kamen.
JUSTICE JACKSON: Hatten Sie nicht etwas mit der Verteilung dieser Arbeitskräfte auf die verschiedenen Betriebe oder Industrien, die Arbeiter brauchten, zu tun?
SPEER: Nein, das müßte näher erläutert werden, das verstehe ich so nicht.
JUSTICE JACKSON: Nun, einigten Sie sich nicht schließlich mit Sauckel über die Verteilung der Arbeitskräfte, die in Deutschland eingetroffen waren?
SPEER: Das wurde geregelt nach den sogenannten Dringlichkeitsstufen. Ich mußte natürlich Sauckel sagen, in welchen Programmen von mir die Arbeitskräfte am vordringlichsten gebraucht würden, aber das wurde durch generelle Weisungen erledigt.
JUSTICE JACKSON: Mit anderen Worten. Sie haben die Dringlichkeitsstufen der verschiedenen Industrien bei der Anforderung der Arbeitskräfte, die im Reich eintrafen, festgelegt?
SPEER: Das ist selbstverständlich, das mußte ja sein.
JUSTICE JACKSON: Ja. Was nun die Verwendung von Kriegsgefangenen anbelangt – wenn auch vielleicht über die genaue Anzahl Meinungsverschiedenheit herrschte –, so herrscht jedenfalls kein Zweifel darüber, daß Kriegsgefangene in der Rüstungsindustrie verwendet wurden, nicht wahr?
SPEER: Nein, es wurden nur russische Kriegsgefangene und italienische Militärinternierte in der Waffenherstellung verwendet. Ich habe über die Verwendung von französischen und anderen Kriegsgefangenen in der Waffenherstellung verschiedene Male mit Keitel Besprechungen gehabt und muß hier sagen, daß Keitel sich immer auf den Standpunkt stellte, daß diese Kriegsgefangenen nicht gegen das Genfer Kriegsgefangenenabkommen beschäftigt werden dürften. Ich kann für mich in Anspruch nehmen, daß ich auf Grund dieser Tatsache nicht weiter meinen Einfluß geltend machte, daß diese Kriegsgefangenen trotzdem gegen das Genfer Kriegsgefangenenabkommen in der Rüstung beschäftigt werden. Natürlich ist der Begriff, was Waffenherstellung ist, ein sehr umstrittener. Es kommt immer darauf an, wie man den Begriff definiert, ob man den Begriff »Rüstung« sehr weit nimmt oder sehr eng nimmt.
JUSTICE JACKSON: Waren Sie nicht der Nachfolger von Dr. Todt, und hatten Sie nicht alle Machtbefugnisse, die er auch hatte?
SPEER: Ja.
JUSTICE JACKSON: Eine seiner Weisungen vom 31. Oktober 1941, ein Brief vom OKW, der hier als Exhibit 214 vorliegt und die Dokumentennummer EC-194 trägt, sieht vor, daß die Vertreter des Reichsministers, für Bewaffnung und Munition in Kriegsgefangenenlagern zugelassen werden sollen, um gelernte Arbeiter auszusuchen. Das gehörte doch zu Ihren Befugnissen, nicht wahr?
SPEER: Nein, das war eine Sonderaktion, die Dr. Todt damals eingeleitet hat auf Grund einer Vereinbarung mit dem OKW. Das wurde aber später nicht mehr durchgeführt.
JUSTICE JACKSON: Bei der 36. Sitzung der Zentralen Planung am 22. April 1943 haben Sie folgende Beschwerde vorgebracht, Herr Speer:
»Es ist eine Aufteilung da, auf welche Sektoren die russischen Kriegsgefangenen verteilt sind, und diese Aufstellung ist ganz interessant. Danach ist es in der Rüstung ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz, nämlich nur 30 %. Darüber habe ich mich immer beschwert.«
Das stimmt doch, nicht wahr?
SPEER: Das ist, glaube ich, falsch übersetzt worden, das heißt nicht die »Munitionsindustrie«, sondern die »Rüstungsindustrie« hat 30 Prozent bekommen.
JUSTICE JACKSON: Ich sagte »Rüstung«.
SPEER: Ja. Aber es ist noch kein Beweis dafür, daß diese Kriegsgefangenen gegen das Genfer Kriegsgefangenenabkommen beschäftigt worden sind, weil in dem Sektor Rüstungsindustrie genügend Platz war, diese Arbeitskräfte auch an Gegenständen zu beschäftigen, die nicht im Sinne des Genfer Kriegsgefangenenabkommens Rüstungsgegenstände waren. Trotzdem ist, glaube ich, bei den russischen Kriegsgefangenen auf eine scharfe Einhaltung des Genfer Kriegsgefangenenabkommens nicht der Wert gelegt worden wie bei den Kriegsgefangenen aus den westlichen Ländern.
JUSTICE JACKSON: Wollen Sie behaupten, daß die Gefangenen – ich spreche jetzt von den französischen Kriegsgefangenen – nicht für die Herstellung von Material verwendet wurden, das direkt zum Kriege diente, oder behaupten Sie, daß, auch wenn sie dazu benutzt wurden, es im Sinne der Genfer Konvention rechtmäßig war?
SPEER: Soviel mir bekannt ist, sind französische Kriegsgefangene nicht gegen die Bestimmungen verwendet worden. Ich kann es nicht kontrollieren, weil die Kontrolle über diesen Einsatz nicht in meiner Dienststelle lag, und es ist mir bei den zahlreichen Betriebsbesichtigungen nicht aufgefallen, daß irgendwo ein Kriegsgefangener aus westlichen Gebieten an der unmittelbaren Herstellung von Rüstungsgegenständen beschäftigt war.
JUSTICE JACKSON: Wollen Sie uns bitte genau sagen, in welchen Betrieben die französischen Kriegsgefangenen arbeiteten? Womit waren sie beschäftigt?
SPEER: Ja, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich habe bereits gestern ausgeführt, daß die Zuweisung der Kriegsgefangenen oder der ausländischen Arbeitskräfte oder deutscher Arbeitskräfte an den Betrieb ja nicht meiner Zuständigkeit unterlag, sondern daß diese Zuweisung vom Arbeitsamt zusammen mit dem Stalag durchgeführt wurde, soweit es Kriegsgefangene waren. Ich bekam nur eine Übersicht darüber, wie viele Arbeitskräfte insgesamt in die Betriebe gegangen waren und konnte mir keinen Überblick darüber beschaffen, welche Arten von Arbeitskräften in den einzelnen Betrieben beschäftigt waren; daher kann ich auf diese Frage keine genügende Auskunft geben.
JUSTICE JACKSON: Kommen wir jetzt noch einmal auf die 50000 gelernten Arbeiter zurück, die laut Ihrer gestrigen Aussage auf Ihre Veranlassung hin von ihrer Arbeitsstelle weggebracht und an einer anderen Stelle eingesetzt wurden, worüber Sauckel sich beschwerte. Für welche Arbeit wurden sie gebraucht?
SPEER: Ja, das waren keine Kriegsgefangenen.
JUSTICE JACKSON: Wir wollen jetzt von diesen Arbeitern sprechen. Wofür haben Sie diese verwendet?
SPEER: Ja, diese Arbeitskräfte wurden vom Atlantikwall, an dem sie beschäftigt waren, nach dem Ruhrgebiet gebracht und haben die beiden Talsperren, die durch den Fliegerangriff beschädigt waren, wieder in Ordnung gebracht. Allerdings ist dazu zu sagen, daß diese Verbringung dieser 50000 Arbeitskräfte zunächst ohne mein Wissen geschah und daß die Folge dieser Verbringung von 50000 Arbeitskräften von dem Westen nach Deutschland für uns am Atlantikwall eine katastrophale war. Es sind nämlich daraufhin am Atlantikwall über ein Drittel aller dort beschäftigten Arbeitskräfte von den Baustellen weggegangen, weil sie auch befürchteten, nach Deutschland kommen zu müssen. Daher haben wir diese Maßnahme so schnell als nur möglich wieder rückgängig gemacht, damit das Vertrauensverhältnis, das die französischen Arbeiter zu uns am Atlantikwall hatten, bestehen bleibe. Es geht aus dieser Tatsache hervor, daß die französischen Arbeitskräfte bei uns, bei den Baustellen der Organisation Todt, nicht zwangsmäßig beschäftigt waren, denn sonst hätten sie ja nicht in dieser Größenordnung gleich weggehen können, nachdem sie die Gefahr erkannten, daß sie unter Umständen nach Deutschland gebracht würden. Also diese Maßnahmen mit den 50000 Arbeitern aus der Organisation Todt in Frankreich war eine vorübergehende, die wir wieder korrigiert haben. Es war ein Fehler, der passieren kann, wenn ein Minister eine scharfe Weisung gibt und dann die unteren Instanzen anfangen, diese scharfe Weisung mit allen Mitteln durchzuführen.
JUSTICE JACKSON: Ist Ihnen der Inhalt des Dokuments Nummer EC-60 bekannt, in dem steht, daß die Rekrutierung der Arbeitskräfte für die Organisation Todt mit gewaltsamen Mitteln erfolgen mußte?
SPEER: Ich kann mich jetzt im Moment nicht daran erinnern.
JUSTICE JACKSON: Wie bitte?
SPEER: Ich kann mich jetzt im Moment nicht daran erinnern. Kann ich das Dokument sehen?
JUSTICE JACKSON: Selbstverständlich, wenn Sie wünschen. Ich wollte Sie nur daran erinnern, daß dieses Beweismittel Ihren Aussagen über dieses Thema widerspricht. Es ist auf Seite 42 der Absatz, der lautet:
»Bedauerlicherweise sind die Zuweisungen zur OT auf Grund des Artikels 52 der Haager Landkriegsordnung seit längerer Zeit erheblich zurückgegangen; weil der größte Teil der zugewiesenen Arbeitskräfte nicht erscheint. Infolgedessen müssen nunmehr Zwangsmaßnahmen ergriffen werden. Der Präfekt und die französischen Arbeitseinsatz-Dienststellen arbeiten zwar loyal mit, haben aber nicht genügend Autorität, um sich durchzusetzen.«
SPEER: Ich glaube, daß ich vielleicht nicht richtig verstanden worden bin. Ich bestreite nicht, daß ein großer Teil der Arbeitskräfte der Organisation Todt, die im Westen beschäftigt waren, dienstverpflichtet wurden und auf Grund dieser Dienstverpflichtung zur Baustelle kamen, aber wir hatten keine Möglichkeiten, sie dort an Ort und Stelle zwangsweise zu halten. Das wollte ich sagen. Sie konnten, wenn sie arbeitsunlustig waren, ihren Arbeitsplatz wieder verlassen und sind dann entweder zur Widerstandsbewegung gegangen oder haben sich sonst irgendwo verborgen gehalten.
JUSTICE JACKSON: Gut, aber dieses Dienstverpflichtungssystem war doch ein System des Zwanges, nicht wahr?
SPEER: Das war die Dienstverpflichtung französischer Arbeiter für Zwecke im Reich oder in Frankreich. Allerdings muß ich auch noch etwas dazu sagen: Dieser Bericht ist vom Juni 1943. Im Oktober 1943 wurde auch die Organisation Todt insgesamt zum Sperrbetrieb erklärt und erhielt damit die Vorteile, die die anderen Sperrbetriebe hatten und die ich gestern genügend ausgeführt habe. Mit diesem Schritt war auch bei der Organisation Todt ein großes Angebot an Arbeitskräften, die freiwillig dorthin gingen, soweit man eben nicht den Druck, der durch die Gefahr der Verbringung nach Deutschland sie dazu brachte, in die Organisation Todt oder in die Sperrbetriebe zu gehen, als einen mittelbaren Zwang ansehen will.
JUSTICE JACKSON: Wurden diese Leute in Arbeitslagern untergebracht?
SPEER: Das ist beim Bauen allgemein so. Die Baustellen sind weit weg von Dörfern gewesen und daher waren Arbeitslager, auf denen die deutschen Arbeitskräfte und auch die ausländischen Arbeitskräfte untergebracht waren. Es gab aber auch Unterbringungen in Dörfern, soweit es möglich war, sie in Dörfern unterzubringen. Ich glaube nicht, daß sie grundsätzlich nur in Lagern untergebracht waren. Ich kann es aber hier nicht genau sagen.
VORSITZENDER: Ist das Dokument schon vorher eingereicht worden?
JUSTICE JACKSON: Ich wollte Ihnen gerade die Nummern davon geben. Das Dokument, aus dem ich zitiert habe, ist Beweisstück US-892.