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[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]

Sie könnten eigentlich heute nachmittag noch abschließen, Dr. Flächsner.

DR. FLÄCHSNER: Jawohl, sehr gerne.

Meinem gestrigen Vortrag noch nachreichend, wollte ich einen Brief Speers an Sauckel vom 28. Januar 1944, der hier gestern zitiert worden ist, vorlegen und wollte ihm die Exhibit-Nummer 31 geben. Weiterhin ein gleiches Schreiben Speers an Sauckel vom 11. März 1944, dem ich die Exhibit-Nummer 32 geben wollte. Dann die vom Angeklagten gestern in seiner Vernehmung erwähnte Durchführungsbestimmung zu dem Zerstörungserlaß, den das Gericht auf Seite 81 des englischen Dokumentenbuches findet, und den ich unter Exhibit-Nummer 33 überreichen wollte. Weiterhin wollte ich als Exhibit-Nummer 34 ein Schreiben Hitlers an Speer unter dem 21. April 1944 überreichen.

VORSITZENDER: Bitte geben Sie uns das Datum der Exhibit-Nummer 33, Sie sagten, es sei auf Seite 81. Meinen Sie Seite 81 des Originals, welches im englischen Text Seite 85 ist?

DR. FLÄCHSNER: Nein, das war der englische Text, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Welches Datum hat das Dokument?

DR. FLÄCHSNER: Das war eine Durchführungsbestimmung zum Führerbefehl vom 19. März 1945.

VORSITZENDER: Jawohl.

DR. FLÄCHSNER: Also das nächste Dokument, Herr Präsident, befindet sich auf Seite 55 des englischen Textes und Seite 52 des Originals, das mit dem französischen Text gleichlautet. Es ist das vorerwähnte Schreiben Hitlers an Speer, betreffend Beauftragung des Dorsch mit dem Jägerbau. Das hat die Exhibit-Nummer 34.

Als Exhibit-Nummer 36, – Nummer 35 muß noch später nachgereicht werden – überreiche ich den Fragebogen Kehrl. Er ist unterzeichnet von dem Zeugen Hans Kehrl, eine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Lageroffizier, durch Unterschrift eines Vertreters der Anklagebehörde und meine eigene.

VORSITZENDER: Welche Seite ist Exhibit-Nummer 36?

DR. FLÄCHSNER: 36, das ist Seite 105 im Original.

Auf Seite 113, Herr Präsident, des Dokumentenbuches II finden Sie einen Auszug über die Befragung des Zeugen Schieber, die ich als Exhibit-Nummer 37 einreiche. Die ist doppelt eingereicht in deutsch und englisch. Das Protokoll ist beglaubigt durch einen Vertreter der Anklagebehörde und durch mich.

Im II. Buch auf Seite 127 findet das Gericht die Vernehmung des Zeugen Schmelter, welche ich unter Exhibit-Nummer 38 einreichen möchte. Auch dies Protokoll ist in gleicher Weise beglaubigt.

Auf Seite 136 des Dokumentenbuches II bitte ich, die Aussage des Zeugen Hupfauer, der hier auch heute genannt worden ist, suchen zu wollen; das wird Exhibit-Nummer 39. Auf Seite 142 des Dokumentenbuches II findet das Gericht die Vernehmung des Zeugen Saur, diese überreiche ich als Exhibit-Nummer 40, wieder im englischen und deutschen Protokoll. Das englische Protokoll ist durch Unterschrift eines Vertreters der Anklagebehörde und meine eigene beglaubigt.

Wenn das Gericht Seite 148 meines Dokumentenbuches II aufschlägt, findet es dort den Fragebogen Frank, beziehungsweise das Protokoll über die Vernehmung Franks, die von der Anklagebehörde und mir in Ludwigsburg durchgeführt wurde. Das Protokoll ist ebenfalls von der Anklagebehörde und mir beglaubigt.

VORSITZENDER: Das war Nummer 41, nicht wahr?

DR. FLÄCHSNER: Das war Nummer 41, Herr Präsident.

Auf Seite 153 des Dokumentenbuches findet das Gericht die Vernehmung... das Protokoll über die Vernehmung Rohlands, welches Exhibit-Nummer 42 wird. Auch dieses ist im englischen und deutschen Protokoll in der üblichen Weise beglaubigt.

Auf Seite 165 des Dokumentenbuches findet das Gericht das Protokoll über die Vernehmung der Zeugin Kempf, welche in Kransberg von der Anklagebehörde und mir am 3. Mai durchgeführt wurde. Das Protokoll ist in der üblichen Weise beglaubigt, es erhält die Exhibit-Nummer 43.

VORSITZENDER: Wie viele haben Sie noch?

DR. FLÄCHSNER: Es sind noch zwei.

Auf Seite 176 des Dokumentenbuches ist der Fragebogen betreffend Guderian, der in Hersbruck vernommen wurde. Das Protokoll ist in englisch und deutsch. Das englische Protokoll ist von mir und der Anklagebehörde beglaubigt. Es wird Exhibit-Nummer 44.

Auf Seite 181 des Dokumentenbuches, das wird Exhibit-Nummer 45, findet das Gericht die Aussage des Zeugen Stahl, ebenfalls in englischem und deutschem Protokoll; das englische Protokoll von der Anklagebehörde und mir beglaubigt.

Und zum Schluß auf Seite 186 des Dokumentenbuches ist der Fragebogen von Karl Brandt, der von der Lagerbehörde beglaubigt ist, sowohl in englisch und deutsch. Es wird Exhibit-Nummer 46.

VORSITZENDER: Ist das alles?

DR. FLÄCHSNER: Das wäre alles.

Nun, Herr Präsident, ist gestern vom Angeklagten ein Auszug aus dem Besprechungspunkt der Führerbesprechung vom 3. bis 5. Januar herangezogen worden. Dieses Dokument ist noch nicht übersetzt, ich werde mir gestatten, es später einzureichen. Die Staatsanwaltschaft hat es schon gesehen und hat gegen die Einreichung keine Bedenken.

Damit wären an sich die von mir einzureichenden Dokumente abgeschlossen. Ich glaube, einen Vortrag zu den Dokumenten im Dokumentenbuch wünscht das Gericht nicht, zumal hier ja die Russische Anklagebehörde in großzügiger Form die Dokumente schon vorgetragen hat.

Damit ist mein Fall des Angeklagten Speer abgeschlossen.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich.