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[Das Gericht vertagt sich bis

22. Juni 1946, 10.00 Uhr.]

Einhunderteinundsechzigster Tag.

Samstag, 22. Juni 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Dr. von Lüdinghausen! Der Gerichtshof sieht, daß Sie einen Zusatzantrag auf noch einen neuen Zeugen eingereicht haben, den Botschafter François-Poncet; stimmt das? Sowie auch einen Antrag bezüglich weiterer Dokumente?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja, Herr Präsident. Ich darf speziell zum Antrag des Herrn François-Poncet folgendes sagen: Der Botschafter François-Poncet hat inzwischen geantwortet auf diese Vorladung, die ihm zugegangen war, und diesen Brief habe ich vorgestern bekommen über die Französische Anklagedelegation; allerdings nur in Abschrift. Aber die Französische Anklagedelegation hat mir versprochen, den Originalbrief dem Gericht vorzulegen und hat diese gegen die Verwendung sowie auch die Englische Delegation nichts dagegen einzuwenden. Also der Antrag auf Vernehmung des Zeugen...

VORSITZENDER: Sie meinen die Verwendung des Briefes?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die Ladung und die Vernehmung des Zeugen erübrigt sich damit und mein entsprechender Antrag ebenfalls.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hält das für annehmbar. Natürlich kommt immer dabei die Frage der Erheblichkeit des tatsächlichen Inhalts des Briefes in Betracht.

Hat die Anklage gegen die von Ihnen beantragten Dokumente Einspruch erhoben oder nicht?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja, in zwei Fragen, die habe ich gestrichen. Die beiden Dokumente, die ich mit vorlegen wollte, die von der Anklage beanstandet wurden, habe ich gestrichen, und sie befinden sich nicht mehr in meinen Dokumentenbüchern.

VORSITZENDER: Nach dem Dokument, das mir vorliegt, scheint die Anklage gegen drei davon Einspruch erhoben zu haben. Ich weiß nicht, ob das stimmt.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Zwei; die Nummern 93 und 101 aus meinen Dokumentenbüchern; diese sind beanstandet, und ich habe sie fallen lassen.

VORSITZENDER: Ja, Verzeihung, ich habe mich geirrt. Sie haben sie fallen gelassen, das ist in Ordnung. Bitte schön, Sie können jetzt fortsetzen.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Darf ich aber vorausschicken: Es ist bisher eine Übersetzung nur von Dokumentenbuch I fertig geworden. Das Buch liegt schon vor. Aber die übrigen sind noch nicht fertig geworden. Ich bitte, mir aber trotzdem zu gestatten, aus den Dokumentenbüchern erstens mal die Dokumente anzuführen bei den betreffenden Fragen unter Angabe der Nummer, der Bezeichnung, und eventuell auch kurze Abschnitte daraus zu zitieren, damit der Zusammenhang gewahrt bleibt und nachher uns erspart wird, die Dokumente, wenn sie übersetzt sind, nochmals vorzulegen; das würde ja eine überflüssige Zeitverschwendung sein.

VORSITZENDER: Sie wollen die Dokumente unterbreiten, bevor Sie den Angeklagten aufrufen?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Nein, nein, im Laufe der Verhandlung.

VORSITZENDER: Ja. Also, Sie wollen den Angeklagten jetzt aufrufen?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja.

[Der Angeklagte von Neurath betritt den Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Wollen Sie bitte Ihren vollen Namen angeben?

CONSTANTIN FREIHERR VON NEURATH: Constantin von Neurath.

VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nachsprechen. »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.«