[Zum Zeugen gewandt:]
Angeklagter Fritzsche! Kennen Sie den Namen Vizeadmiral Hans Voß?
FRITZSCHE: Der Name ist mir bekannt, die Persönlichkeit nicht.
DR. FRITZ: Verzeihung, Herr Präsident, es kommt vielleicht dem Protokoll des Generalfeldmarschalls Schörner keine allzu große Bedeutung zu, aber immerhin, ich kann nicht feststellen in dem Protokoll, an welchem Ort es aufgenommen ist, wo?
VORSITZENDER: General Rudenko sagt, daß es in Moskau aufgenommen worden ist.
DR. FRITZ: Es geht aber nicht daraus hervor. Und dann fällt mir auf, daß in der Photokopie, die ich hier bekommen habe, die Unterschrift des Feldmarschalls... Da steht zunächst »gezeichnet« und später ist dann rechts am Rande allerdings eine handschriftliche Unterschrift beigefügt. Ich weiß nicht, ob es sich um ein im Rahmen des Gerichts zulässiges Dokument handelt oder nicht.
VORSITZENDER: Sie können sich das Original zum Vergleich ansehen.
GENERAL RUDENKO: Ich spreche vom Dokument USSR-471, das eine schriftliche Erklärung von Hans Voß darstellt.
Schauen Sie sich den Auszug Nummer 1 an, der unterstrichen ist. Ich verlese:
»In seiner völligen Ergebenheit zu Hitler und der Nationalsozialistischen Partei hat Fritzsche demselben unschätzbare Dienste im Sinne der Ausbreitung des Nationalsozialismus in Deutschland erwiesen.«
Entspricht das den Tatsachen?
FRITZSCHE: Ich erhebe wenigstens keinen Widerspruch.
GENERAL RUDENKO: Das heißt also, daß Sie damit einverstanden sind?
FRITZSCHE: Es ist so, wie ich es ausdrückte, ich erhebe keinen Widerspruch. Einverstanden möchte ich mich damit nicht erklären.
GENERAL RUDENKO: Sie streiten es also nicht ab?
FRITZSCHE: Ich erhebe keinen Widerspruch, ich sage es zum dritten Male.
GENERAL RUDENKO: Gut. Ich möchte Sie nun über Ihre Einstellung zur Rassentheorie befragen. Gestern haben Sie darüber Ihrem Verteidiger ausführliche Erklärungen abgegeben. Ich möchte Ihnen deswegen nur zwei oder drei Fragen vorlegen und bitte Sie, dieselben kurz zu beantworten. Waren Sie mit dieser Rassentheorie einverstanden?
FRITZSCHE: Jawohl. Genau in dem gestern umschriebenen und begrenzten Sinne.
GENERAL RUDENKO: Gut. In einer Rundfunkrede vom 6. Februar 1940 haben Sie über Polen gesprochen. Es ist das Dokument USSR-496.
Meine Herren Richter! Ich will dieses Dokument nicht verlesen, weil ich für die darin enthaltenen Gedanken keine Propaganda machen will. Aber ich bitte, dieses Dokument dem Angeklagten vorlegen zu dürfen, damit er sich mit ihm vertraut macht und Sie, Angeklagter, bitte ich, den Auszug Nummer 1 dieses Dokuments zu lesen. Die Stelle ist mit Rotstift umrandet. Es bezieht sich auf Ihre Einschätzung des polnischen Volkes.
Ich möchte Sie nur über Ihre Rede befragen.
FRITZSCHE: Nach einem Auszug von etwa 20 Zeilen vermag ich einen Rundfunkvortrag von mir nicht wiederzuerkennen, wenn ich, wie ich gestern sagte, etwa tausendmal gesprochen habe, dann muß man mir schon den Vortrag als solchen geben, damit ich den Gedankengang wiedererkenne.
GENERAL RUDENKO: Haben Sie sich denn mit dem Dokument nicht vertraut gemacht? Es ist doch der volle Text Ihrer Rundfunkrede über den Deutschlandsender vom 6. Februar 1940.
FRITZSCHE: Das ist ein Irrtum. Es handelt sich hier um 20 Zeilen, die beginnen mit den Worten:
»Es erfordert große Anstrengungen, die über diese Greueltaten veröffentlichten Dokumente...«
GENERAL RUDENKO: Genug, es ist richtig. Genug des Zitierens. Es ist das Dokument, das ich meine. Ich frage Sie nur, ob es Ihre Rede ist.
FRITZSCHE: Es ist durchaus möglich, aber wenn Sie mir nur 20 Zeilen von dieser Rede geben, dann kann ich Ihnen nur folgendes bestätigen: Jawohl, ich habe damals die amtlichen deutschen Dokumente über die an Deutschen in Polen begangenen Greueltaten in der Hand gehabt und habe mit großer Empörung über das im Rundfunk gesprochen, was ich dort in den Dokumenten sah.
VORSITZENDER: Wollen wir uns jetzt vertagen?
GENERAL RUDENKO: Gut.
DR. THOMA: Herr Präsident! Ich bitte, Herrn Rosenberg heute nachmittag zu beurlauben, weil ich mit ihm das Plädoyer besprechen will.
VORSITZENDER: Jawohl.