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[Der Angeklagte verläßt den Zeugenstand.]

DR. FRITZ: Herr Präsident! Ich bin damit am Ende der Beweisführung des Angeklagten Fritzsche angelangt.

VORSITZENDER: Wollen Sie als Beweis alle Dokumente anbieten, die sich in Ihren beiden Dokumentenbüchern befinden? Jedes einzelne?

DR. FRITZ: Ja, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Sind sie mit Beweisstücknummern versehen?

DR. FRITZ: Ja, ich habe die Originale alle überreicht.

VORSITZENDER: Gut.

Haben Sie nicht zwei Beweisstücke Nummer 1, Beweisstück Nummer 1 in einem Buch und Beweisstück Nummer 1 in einem anderen Buch?

DR. FRITZ: Nein, Herr Präsident. In meinem Dokumentenbuch I, Herr Präsident, sind überhaupt keine Fritzsche-Exhibits.

VORSITZENDER: Gut.

Das schließt dann den Fall Fritzsche ab.

DR. FRITZ: Ja, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Das Gericht wird sich vertagen.

[Pause von 10 Minuten.]

DR. BERGOLD: Hohes Gericht! Zunächst habe ich zu erklären, daß ich auch auf den Zeugen Dr. Klöpfer, weil er erst seit 1942 mit Bormann enger zusammengearbeitet hat, und da er über die meisten Dokumente, die der Anklage zugrunde liegen, nichts sagen kann, und weil er lediglich die staatsrechtliche Abteilung in der Parteikanzlei geleitet hat, verzichte.

Hohes Gericht! Ich muß eingangs eine ganz kurze grundsätzliche Erklärung machen. Der Angeklagte Bormann ist nicht anwesend. Seine Mitarbeiter stehen mir im allgemeinen auch nicht zur Verfügung. Ich kann daher nur versuchen, im allgemeinen aus den von der Anklagebehörde vorgelegten Dokumenten einen kleinen Beweis dahin zu führen, daß der Angeklagte nicht die legendenhafte große Rolle gespielt hat, die ihm jetzt nach dem Zusammenbruch zugeschrieben wird. Es widerstrebt mir als Anwalt, wie es mir immer wieder widerstrebt hat, aus Nichts etwas zu machen, und ich kann daher nur sehr, sehr wenig vortragen, und das möge das Hohe Gericht beachten. Es ist nicht Nachlässigkeit, daß ich so wenig vortrage, sondern das Unvermögen, ohne Hilfe des Angeklagten aus den Dokumenten Positives für den Angeklagten herauszufinden.

Ich komme nun zuerst zu der Frage, ob das Verfahren gegen Bormann durchgeführt werden kann. Ich habe Beweise dafür angeboten, daß der Angeklagte Bormann mit höchster Wahrscheinlichkeit am 1. Mai 1945 bei einem Fluchtversuch aus der Reichskanzlei gefallen ist. Ich habe hierfür als die erste Zeugin die Zeugin Else Krueger benannt gehabt, die mir auch von dem Hohen Gericht bewilligt worden war. Ich habe dann im Antrag vom 26. Juni erklärt, daß ich auf die Vernehmung der Zeugin Else Krueger verzichten würde, wenn das Hohe Gericht mir gestatten würde, an Stelle der Zeugenaussagen ein Affidavit vorzulegen. Auf diesen Antrag selbst habe ich noch nichts gehört, ich nehme aber an, nachdem ich seinerzeit von Herrn Dr. Kempner gehört habe, daß die Staatsanwaltschaft damit einverstanden ist, daß auch das Hohe Gericht dagegen nichts erinnern wird.

VORSITZENDER: Ich dachte, dieser Antrag auf Zeugin Krueger wäre zurückgezogen worden?

DR. BERGOLD: Ich habe erklärt, daß ich auf die Zeugin Krueger verzichte unter der Voraussetzung, daß ich ein Affidavit vorlegen darf. Das scheint ein Mißverständnis zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, daß sie damit einverstanden wäre.

MR. DODD: Wir haben gesagt, daß wir keinen Einspruch gegen die Vorlage des Affidavits hätten, nachdem er auf die Zeugin verzichtet hat.

DR. BERGOLD: Ich überreiche das Affidavit unter Bormann Nummer 12 dem Hohen Gericht.

Ich habe dann noch drei weitere Zeugen für das Ableben Bormanns genannt.

Erstens, den Zeugen Kempka, den jahrelangen Chauffeur Hitlers, der anwesend war, als dieser Fluchtversuch aus der Reichskanzlei gescheitert ist. Dieser Zeuge ist nicht zur Stelle. Er war nach meinen Informationen im Dezember 1945 im Internierten- Camp Freising in Händen der amerikanischen Behörden, er ist aber leider noch nicht vorgeführt worden.

Ich habe weiter benannt den Zeugen Rattenhuber, der gleichfalls anwesend war, als Bormann fiel, der nach der mir gewordenen Information in Händen der UdSSR sein soll.

Die Zeugin Christians, die mir bereits bewilligt ist, konnte nicht ausfindig gemacht werden. Sie war zunächst einmal im Lager Oberursel interniert, wurde dort beurlaubt und hat den Urlaub dazu benutzt, zu verschwinden. Ich habe daher außer diesem Affidavit der Zeugin Krueger keinerlei Beweis für meine Behauptung.

Ich bedauere dies außerordentlich, daß dieser Beweis nicht klar geführt werden kann und daß mich auch die Hohe Anklagebehörde nicht mehr unterstützen konnte, denn auf solche Weise wird die Legendenbildung außerordentlich gefördert. Es traten nämlich bereits eine Art falscher Demetrius, falsche Martin Bormanns auf, die an mich Briefe richten unter dem Namen Martin Bormann, die aber gar nicht von ihm herstammen können. Ich glaube, es wäre der gesamten Öffentlichkeit und auch dem deutschen Volk und den Alliierten damit gedient gewesen, wenn ich diesen Beweis, wie ich ihn erbeten hatte, hätte führen können.

Ich komme nun zu meinen Dokumenten.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof würde gerne dieses Affidavit von Krueger verlesen hören.

DR. BERGOLD: Es lautet:

»Fräulein Else Krueger, geboren 9. Februar 1915 zu Hamburg-Altona, Sekretärin, zur Zeit wohnhaft Hamburg 39, Hansenweg 1...

Ich bin seit etwa Ende 1942 unter anderen Sekretärinnen, etwa 30 bis 40 (Zahlen und Namen können nicht mehr genau angegeben werden) Sekretärinnen bei dem Angeklagten Martin Bormann gewesen. Ich war in dieser Stellung bis zuletzt, und zwar noch über den Tod Hitlers hinaus.

Am 1. Mai 1945 habe ich Bormann im Bunker der Reichskanzlei das letzte Mal gesehen und gesprochen. Zu dieser Zeit habe ich für ihn schon nicht mehr gearbeitet, weil er damals seine eigenen Anordnungen und Funksprüche selbst mit der Hand geschrieben hat. Ich habe mich damals im Bunker der Reichskanzlei innerlich nur noch auf meinen Tod vorzubereiten gehabt. Seine letzten Worte zu mir, die er bei einer zufälligen Begegnung im Bunker aussprach, waren: ›Also denn auf Wiedersehen. Viel Sinn hat es ja doch nicht mehr; ich werde es mal versuchen, aber durchkommen werde ich doch nicht.‹ Dies waren sinngemäß seine letzten Worte, der genaue Wortlaut ist mir nicht mehr in Erinnerung.

Später, im Verlaufe des Abends, als die Russen dem Bunker der Reichskanzlei nach meiner damaligen Über zeugung schon ganz nahe gekommen waren, bin ich mit einer Gruppe von etwa 20 Personen (zum größten Teil Soldaten) unterirdisch aus einem Mauerausstieg der Reichskanzlei über den Wilhelmsplatz in den U-Bahneingang zum Kaiserhof, von dort aus unterirdisch bis zur Friedrichstraße geflohen. Die weitere Flucht ging durch mehrere Straßenzüge, Häusertrümmer; an genauere Einzelheiten kann ich mich wegen der aufregenden Situationen nicht mehr erinnern. Wir gelangten dann im Laufe des nächsten Vormittags in irgendeinen Bunker, dessen Lage ich auch nicht mehr anzugeben vermag. Es könnte der Bunker Humboldthain gewesen sein.«

VORSITZENDER: Dr. Bergold! Handelt denn das Affidavit gar nicht vom Angeklagten Bormann?

DR. BERGOLD: O ja, darauf komme ich jetzt.

»Dort ist nach einiger Zeit plötzlich der SS-Gruppenführer Rattenhuber mit einer stärkeren Verwundung am Bein aufgetaucht. Er wurde auf ein Feldbett gelegt. Bei Erkundigungen anderer Personen, woher er käme, erklärte er in meiner Gegenwart, er sei mit Bormann und anderen weg mit dem Wagen über die Friedrichstraße. Es sei vermutlich alles tot, es habe Leichen in Mengen gegeben. Ich entnahm aus seinen Äußerungen, daß er glaubte, Bormann sei tot. Es scheint mir dies auch wahrscheinlich, weil nach den Erzählungen mir unbekannter Soldaten sämtliche nach der Flucht unserer Gruppe den Bunker verlassenden Personen unter heftiges russisches Feuer genommen wurden und angeblich auf der Weidendammer Brücke Hunderte von Toten liegen geblieben sein sollen.«

Ich lasse einen Satz aus, der unerheblich ist.

»Ich habe später nach meiner Erinnerung in irgendeiner englischen Zeitung gelesen, daß der langjährige Fahrer Hitlers mit Namen Kempka irgendwo ausgesagt haben soll, daß Bormann, mit dem er offenbar zusammen geflohen ist, tot sei.«

Das ist alles, was ich gefunden habe. Die wirklichen Zeugen sind leider nicht aufgefunden worden.

Ich komme nun zu den Dokumenten. Um die Beweisführung abzukürzen, gestatte ich mir, auf das von mir vorgelegte Dokumentenbuch mich zu beziehen. Es handelt sich ausschließlich um Anordnungen Bormanns, die in den Gesetzessammlungen »Anordnungen des Stellvertreters des Führers« erschienen sind.

Ich bitte, von diesen amtlichen Anordnungen Kenntnis zu nehmen. Die rechtlichen Folgerungen aus diesen Dokumenten werde ich in meinem Plädoyer ziehen.

Ich möchte nur hier kurz auf die Anordnung Nummer 23/36 Bezug nehmen und daraus einen Satz verlesen, die Anordnung unter Ziffer 8.

VORSITZENDER: Meinen Sie PS, Dr. Bergold?

DR. BERGOLD: Nein, die Anordnung Nummer 8 in meinem Dokumentenbuch. Auf diese Anordnung möchte ich nur besonders hinweisen, ohne etwas daraus zu verlesen.

Ich komme nun zum Dokumentenbuch, das die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat und möchte aus dem Dokumentenbuch 098-PS auf Seite 4, zweiter Absatz oben, eine kurze Stelle verlesen.

VORSITZENDER: Sagten Sie 098-PS?

DR. BERGOLD: Ja, 098-PS, Schreiben Bormanns vom 22. Februar 1940 an den Herrn Reichsleiter Alfred Rosenberg.

VORSITZENDER: Seite 4?

DR. BERGOLD: Ja, Seite 4. Es ist das Schreiben, in dem sich Bormann sehr heftig gegen die christliche Religion ausgesprochen hat. Gleichwohl schreibt er auf Seite 4 folgendes:

»Was die Erteilung des Religionsunterrichts in den Schulen anlangt, so braucht meines Erachtens an dem jetzt bestehenden Zustand nichts geändert zu werden. Keinem nationalsozialistischen Lehrer darf nach den eindeutigen Weisungen des Stellvertreters des Führers irgendein Vorwurf gemacht werden, wenn er sich bereit findet, in den Schulen christlichen Religionsunterricht zu erteilen.«

Ich überspringe einen Satz und fahre fort:

»In dem Rundschreiben des Stellvertreters des Führers Nr. 3/39 vom 4. Januar 1939 ist ausdrücklich gesagt, daß die mit dem Religionsunterricht betrauten Lehrer nicht etwa eine Auswahl aus dem biblischen Unterrichtsstoff nach eigenem Ermessen zu treffen haben, sondern verpflichtet sind, den gesamten biblischen Unterrichtsstoff zu lehren. Umdeutungen, Auslegungen und Auseinandertrennungen im Sinne der mehrfachen Versuche einzelner kirchlicher Richtungen« – damit waren die Deutschen Christen gemeint – »haben sie zu unterlassen.«

Ich zitiere dann aus dem Dokument Nummer 113-PS des Dokumentenbuches der Anklagebehörde. Es ist die Anordnung Nummer 104/38. Ich zitiere:

»Die von jeher betonte Neutralität der Partei gegenüber den Kirchen gebietet es, alle sich möglicherweise ergebenden Reibungsflächen auszuschalten. Da Pfarrer als Politische Leiter oder Unterführer der Gliederungen und Walter der angeschlossenen Verbände erfahrungsgemäß in dieser doppelten Bindung nicht die vorauszusetzende Entscheidungsfreiheit besitzen und andererseits die Bewegung infolge des von ihnen ausgeübten kirchlichen Amtes einseitig in den Kirchenstreit hineinzuziehen drohen, hat der Stellvertreter des Führers angeordnet:

1. Pfarrer als Hoheitsträger sind umgehend ihres Parteiamtes zu entbinden.«

Ich zitiere dann aus dem Dokument 099-PS, in dem sich Bormann mit einem Schreiben vom 19. Januar 1940, gerichtet an den Reichsminister der Finanzen, gegen den zu niedrigen Kriegsbeitrag der Kirche richtet, den zweiten Absatz. Ich zitiere:

»Die Festsetzung eines so niedrigen Beitrages hat mich überrascht. Aus zahlreichen Berichten entnehme ich, daß die politischen Gemeinden einen so hohen Kriegsbeitrag aufzubringen haben, daß die Durchführung ihrer zu einem Teil überaus wichtigen Arbeiten, z.B. auf dem Gebiete der öffentlichen Fürsorge, gefährdet wird.«

Ich überspringe einen Satz und fahre fort:

»Wie ich erfahre, ist die Festsetzung des überaus niedrigen Beitrages u. a. daraus zu erklären, daß zur Entrichtung des Kriegsbeitrages nur die Kirchen, soweit sie im Altreich zur Erhebung von Steuern berechtigt sind, herangezogen werden, dagegen nicht die zur Erhebung von Kirchenbeiträgen berechtigten Teile der evangelischen und katholischen Kirche in der Ostmark und im Sudetenland.«

Ich überspringe den Rest des Satzes und fahre fort:

»Zu einer so verschiedenartigen Behandlung der einzelnen Teile der Kirchen sowie der kirchlichen Organisationen besteht meines Erachtens nicht der geringste Anlaß.«

Ich zitiere weiter aus dem Dokument Nummer 117-PS, ein Schreiben Bormanns an Rosenberg vom 28. Januar 1939. Ich zitiere aus dem zweiten Absatz:

»Die Partei hat in den letzten Jahren wiederholt zu dem Plan einer Staatskirche oder einer in sonstiger Form durchzuführenden engeren Verbindung von Staat und Kirche Stellung nehmen müssen. Sie hat diese Pläne stets mit allem Nachdruck abgelehnt, und zwar aus zwei Gründen. Erstens wurde es nicht den weltanschaulichen Forderungen des Nationalsozialismus entsprechen, wenn sich der Staat mit den Kirchen als der äußeren Organisation von Glaubensgemeinschaft verbindet, die nicht die Durchsetzung nationalsozialistischer Grundsätze auf allen Gebieten zum Ziele haben. Zweitens sprechen rein praktisch-politische Erwägungen gegen eine solche äußerliche Verbindung.«

Ich beziehe mich dann auf Dokument L-22. Es handelt sich um die Besprechung im Führerhauptquartier vom 16. Juli 1941, in der Hitler, Rosenberg, Lammers, Keitel, Göring und Bormann anwesend waren.

VORSITZENDER: Können Sie uns sagen, in welchem Teil des Buches dies steht und was die Nummer ist?

DR. BERGOLD: L-22. Es ist ungefähr in der Mitte des Buches. Diese Besprechung hat Bormann als Sekretär aufgenommen. Die Anklage hat ausgeführt, daß aus den Zwischenbemerkungen Bormanns hervorgehe, daß er die dort erörterten Pläne einer Einbeziehung russischer Gebiete in das Reichsgebiet geteilt habe. Ich muß daher diese Zwischenbemerkung verlesen.

VORSITZENDER: Es ist L-221, nicht L-22.

DR. BERGOLD: Die erste Zwischenbemerkung steht in dem vierzehnten Absatz, sie lautet:

»Nebenfrage: Gibt es überhaupt noch eine kulturelle Schicht in der Ukraine, oder gibt es Ukrainer gehobenen Standes lediglich außerhalb des heutigen Rußland als Emigranten?«

VORSITZENDER: Dr. Bergold! Können Sie uns nicht sagen, welche Originalseite es ist? In unserem Dokumentenbuch sind Überschriften »Originalseite so und so«. Stehen nicht auch auf Ihrem Dokument die Worte »Originalseite so und so«?

DR. BERGOLD: Ja, die stehen zwar darauf... einen Augenblick, ich muß es erst nochmals suchen. Meine Übersetzung, die ich bekommen habe, hat eine andere Art Abteilung... Seite 4.

VORSITZENDER: Danke.

»...müssen wir einen Garten Eden machen...«

Im ersten Teil von Seite 4 heißt es: »...müssen wir einen Garten Eden machen...«

DR. BERGOLD: Ja, ja, ja, der zweite Absatz, der dritte Absatz, nein... nach jedem... der dritte Absatz. Haben Sie es, Herr Vorsitzender?

VORSITZENDER: Sprechen Sie nur weiter, bitte; ich weiß nicht, ob ich es habe, bis Sie mir sagen, wie es anfängt.

DR. BERGOLD: Es fängt an: »Nebenfrage: Gibt es überhaupt noch eine kulturelle Schicht in der Ukraine.«

VORSITZENDER: Ja, das habe ich jetzt, Seite 3.

DR. BERGOLD: Es ist auf Seite 3.

VORSITZENDER: Ich glaube, es steht auf Seite 4 und lautet ungefähr so: »Gibt es noch so etwas wie eine gebildete Klasse in der Ukraine?«

DR. BERGOLD: Nach dem Dokumentenbuch, das mir eben vorgelegt wurde, ist es auf Seite 3, aber es kann Seite 4 sein – 3, 4...4.

VORSITZENDER: Das Original ist Seite 4.

DR. BERGOLD: Dann auf Seite 5, auf Seite 4... es war doch Seite 3, Euer Lordschaft, auf Seite 4 kommt eine ganz ähnliche Bemerkung, sie lautet:

»Es tritt mehrfach in Erscheinung, daß Rosenberg für die Ukrainer sehr viel übrig hat, er will die alte Ukraine auch erheblich vergrößern.«

Und dann als letzte Zwischenbemerkung auf Seite 8, Seite 5 im englischen Text, drittletzter Paragraph:

»Vermerk für Parteigenosse Klöpfer.

Bitte, erbitten Sie sich baldigst bei Dr. Mayer die Unterlagen über die beabsichtigte Organisation und über die beabsichtigten Stellenbesetzungen.«

Und dann am Schluß, auf Seite 6 Ihres Originals, letzter Paragraph:

»Nebenbei: Der Führer betont, die Tätigkeit von Kirchen käme keinesfalls in Frage. Papen habe ihm über das Auswärtige Amt schon eine lange Denkschrift ge schickt, in der behauptet würde, jetzt sei der richtige Augenblick, die Kirchen wieder einzuführen. Dies komme aber keinesfalls in Frage.«

Es ist das eine Zwischenbemerkung über eine Ausführung Hitlers.

Ich komme dann zum Dokument 1520-PS, in dem ich zunächst die Aufmerksamkeit des Hohen Gerichts darauf lenken möchte, daß in diesem von Lammers geführten Protokoll die Anwesenheit Bormanns im Eingang gar nicht festgehalten worden ist, offenbar, weil seine Sekretärtätigkeit als eine selbstverständliche angesehen worden ist.

Ich möchte dann verlesen auf Seite 2 Ihres Originals, von dem Absatz, der beginnt:

»Die Frage kam dann auf das Problem der Religionsfreiheit...«

vom vierten Absatz ab, die achte Zeile.

»Bormann stimmte dieser Haltung durchweg zu, erklärte nur, es sei die Frage, ob der Reichsminister Ost, der ja auch in Deutschland einen Namen habe, nicht durch ein Gesetz eine zu weitgehende Bindung schaffe, die auf das Reich zurückwirke. Was unter ›religiöser Freiheit‹ zu verstehen sei, das wollten ja die Kirchen deuten, und er sehe voraus, daß ein solches Gesetz zu Hunderten von neuen Briefen und Beschwerden seitens der Kirchen im Reich führen werde.«

Der übernächste Satz lautet dann:

»Es wurde schließlich ausgemacht, daß die ganze Frage nicht in Form eines Gesetzes von mir« – das heißt Lam mers – »geklärt würde, sondern daß die Reichskommissare die bestehende religiöse Freiheit gleichsam voraussetzen und die notwendigen Durchführungsbestimmungen erlassen.«

Und im Dokument 072-PS, ein Schreiben Bormanns an Rosenberg. Davon möchte ich den dritten Absatz verlesen; er lautet:

»Der Führer betonte, auf dem Balkan sei die Einschaltung Ihrer Sachbearbeiter nicht notwendig, denn irgendwelche Kunstgegenstände seien dort nicht zu beschlagnahmen; in Belgrad existiere lediglich die Sammlung des Prinzen Paul, die dieser vollständig zurückerhalten würde. Das sonstige Material der Logen etc. würde durch die Organe des Gruppenführers Heydrich sichergestellt werden.«

Aus dem Dokument 062-PS möchte ich die Einleitung verlesen, in dem der Angeklagte Heß bezüglich der von ihm ausgegebenen Befehle über die Behandlung von Fliegern erklärt hat, ich zitiere:

»Der französischen Zivilbevölkerung wurde amtlich und durch Rundfunk Anweisung gegeben, wie sie sich bei Landungen deutscher Flugzeuge zu verhalten habe.«

Aus dem Dokument 205-PS möchte ich die Eingangsworte Bormanns verlesen, und zwar den zweiten Absatz.

VORSITZENDER: Welches Datum hat 62-PS?