HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Zum Zeugen gewandt:]

Sind Sie wegen Ihrer Zusammenarbeit mit der deutschen Behörde durch die Russische Regierung bestraft worden?

BAZILEVSKY: Nein, ich bin nicht bestraft worden.

DR. STAHMER: Befinden Sie sich in Freiheit?

BAZILEVSKY: Nicht nur, daß ich mich in Freiheit befinde, sondern, wie ich bereits erklärt habe, bin ich auch jetzt noch Professor zweier Hochschulen.

DR. STAHMER: Sie sind also wieder in Amt und Würden?

BAZILEVSKY: Jawohl.

VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Wollen Sie ein Rückverhör anstellen?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, Herr Vorsitzender, ich habe keine zusätzlichen Fragen an diesen Zeugen zu stellen.

VORSITZENDER: Herr Zeuge! Wissen Sie, ob diesem Mann, dessen Namen ich als Menschagin verstanden habe, über diese Vorgänge berichtet worden ist oder ob er selbst irgendwelche direkte Kenntnis davon hatte?

BAZILEVSKY: Aus den Worten Menschagins war es ganz klar ersichtlich, daß er das persönlich in der Kommandantur und insbesondere durch von Schwetz gehört hatte. Schwetz war seit Beginn der Besetzung der Kommandant.

VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.

[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich bitte den Gerichtshof um die Erlaubnis, den Professor der Universität Sofia, Marko Antonow Markov, einen bulgarischen Staatsangehörigen, als Zeugen rufen zu dürfen.

[Ein Dolmetscher betritt den Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Sind Sie der Dolmetscher?

DOLMETSCHER LUDOMIR VALEFF: Ja, mein Herr.

VORSITZENDER: Nennen Sie uns Ihren vollen Namen.

DOLMETSCHER: Ludomir Valeff.

VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nachsprechen: »Ich schwöre vor Gott und dem Gesetz, daß ich wahrheitsgemäß und nach meinem besten Wissen die Aussagen dieses Zeugen übersetzen werde.«

[Der Dolmetscher spricht die Eidesformel nach.]

[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Wollen Sie uns bitte Ihren vollen Namen angeben?

ZEUGE DR. MARKO ANTONOW MARKOV: Dr. Marko Antonow Markov.

VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nachsprechen: »Ich schwöre als Zeuge in diesem Falle, daß ich nur die Wahrheit sagen werde und mir meiner Verantwortung vor Gott, dem Herrn, und dem Gesetz bewußt bin und daß ich nichts vorenthalten oder hinzufügen werde.«

[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]

VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

MR. DODD: Herr Vorsitzender! Bevor dieser Zeuge verhört wird, möchte ich die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Tatsache lenken, daß Dr. Stahmer dem vorigen Zeugen eine Frage stellte, welche ich folgendermaßen verstand: Wie kam es, daß die Dolmetscher die Fragen und die Antworten auf Ihre Fragen schon vor sich hatten, wenn Ihnen dieselben noch nicht vorlagen. Aus dieser Frage geht hervor, daß Dr. Stahmer irgendwelche Kenntnis davon haben mußte, daß den Dolmetschern die Antworten auf die Fragen vorlagen. Ich habe den Dolmetschern eine Notiz zugehen lassen und habe von dem diensthabenden Leutnant die Antwort bekommen, daß dort keiner irgendwelche Fragen oder Antworten vorliegen hatte, und ich denke, dies sollte im Protokoll zum Ausdruck gebracht werden.

VORSITZENDER: Ja, das finde ich auch.

DR. STAHMER: Es wurde mir draußen diese Tatsache mitgeteilt, und so kam ich zu dieser Wissenschaft. Wenn es nicht stimmt, nehme ich es zurück. Mir wurde das draußen gesagt aus zuverlässiger Quelle, von wem weiß ich nicht mehr, das müßte ich dann erst feststellen.

VORSITZENDER: Solche Erklärungen sollten nicht von den Verteidigern gemacht werden, bevor sie sie geprüft haben.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Darf ich mit der Vernehmung des Zeugen beginnen, Herr Vorsitzender?

VORSITZENDER: Mit dem Verhör, jawohl.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Zeuge! Ich bitte Sie, im kürzester Form und ohne die Zeit des Gerichtshofs zu lange in Anspruch zu nehmen, uns zu erzählen, unter welchen Bedingungen Sie in die sogenannte Internationale Ärztekommission aufgenommen wurden, die von den Deutschen im April 1943 zur Prüfung der Grabstätte der polnischen Offiziere im Wald von Katyn gegründet wurde?

Ich bitte Sie, wenn Sie Ihre Antwort geben, zwischen der Frage, die ich Ihnen stelle, und der Antwort, die Sie geben, eine Pause zu machen.

MARKOV: Es war im April 1943. Ich arbeitete gerade in dem gerichtsmedizinischen Institut, als ich von Dr. Gjuroff ans Telephon gerufen wurde.

VORSITZENDER: Der Zeuge muß fertiggesprochen haben, bevor der Dolmetscher anfängt, sonst kommen beide Stimmen über das Mikrophon durch. Der Dolmetscher muß daher abwarten, bis der Zeuge seine Antwort beendet hat, bevor er sie wiederholt.

Also, der Zeuge hat gesagt – wenigstens soweit ich gehört habe –, daß er im April 1943 ans Telephon gerufen worden ist.

MARKOV: Ich wurde von Dr. Gjuroff, dem Sekretär des damaligen bulgarischen Premierministers Dr. Filoff, ans Telephon gerufen. Er teilte mir mit, daß ich als Vertreter der Bulgarischen Regierung an den Arbeiten einer Internationalen Medizinischen Kommission teilnehmen sollte, die die Aufgabe hatte, Leichen zu untersuchen, die im Wald von Katyn gefunden worden waren, Leichen polnischer Offiziere.

Da ich nicht wünschte hinzufahren, antwortete ich, daß ich den Direktor meines Instituts, der sich damals in der Provinz befand, vertreten müsse. Dr. Gjuroff sagte mir, daß ich gerade in seiner Vertretung auf Anweisung des Außenministers, der ein Telegramm geschickt hätte, dorthin fahren sollte. Gjuroff rief mich ins Ministerium. Dort fragte ich ihn, ob ich ablehnen könnte, diesem Befehl zu folgen. Er antwortete, daß wir uns jetzt im Kriege befänden und daß die Regierung das Recht habe, Menschen dorthin zu schicken, wo sie diese als unentbehrlich erachte. Gjuroff schickte mich zum Ersten Sekretär des Außenministeriums, Schuchmanoff. Dieser hat die an mich ergangene Weisung bestätigt und mir gesagt, daß eine Prüfung von Leichen Tausender polnischer Offiziere bevorstünde. Ich antwortete, daß man Monate dazu brauchen würde, um Tausende von Leichen zu untersuchen. Schuchmanoff sagte mir jedoch, daß die Deutschen einen großen Teil der Leichen bereits exhumiert hätten und daß ich mich jetzt mit den anderen Mitgliedern der Kommission dorthin begeben sollte, um zu sehen, was bereits gemacht worden sei und um als bulgarischer Vertreter das bereits entworfene Protokoll zu unterschreiben. Darauf wurde ich in die Deutsche Gesandtschaft geschickt zum Botschaftsrat Mormann, der die technischen Einzelheiten dieser Reise erledigte.

Das war am Samstag; am Montag, dem 26. April, flog ich nach Berlin. Dort wurde ich von einem Beamten der Bulgarischen Gesandtschaft empfangen und im Hotel »Adlon« untergebracht.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bitte Sie, mir die nächste Frage zu beantworten: Wer nahm an der sogenannten »Internationalen Kommission« teil, und wann ist diese nach Katyn abgereist?

MARKOV: Am nächsten Tag, dem 27. April, blieben wir in Berlin, und dort trafen auch die übrigen Mitglieder der Kommission ein.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wer waren sie?

MARKOV: Außer mir waren folgende Personen dabei:

Dr. Birkle, Gerichtsarzt des rumänischen Justizministeriums und Erster Assistent am Institut für gerichtliche Medizin und Kriminalistik in Bukarest;

Dr. Miloslawitsch, ordentlicher Professor der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik an der Universität Zagreb, als Vertreter von Kroatien;

Professor Palmieri, Professor der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik an der Universität Neapel;

Dr. Orsos, Professor der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik an der Universität Budapest;

Dr. Subik, ordentlicher Professor der pathologischen Anatomie an der Universität in Preßburg und Chef des staatlichen Gesundheitswesens der Slowakei;

Dr. Hajek, Professor der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik in Prag; er fungierte als Vertreter des sogenannten Protektorats Böhmen und Mähren;

Professor Naville, ordentlicher Professor der gerichtlichen Medizin an der Universität Genf, als Vertreter der Schweiz;

Dr. Speleers, ordentlicher Professor der Augenheilkunde an der Universität Genf, als belgischer Vertreter;

Dr. De Burlett, Professor der Anatomie an der Universität in Groningen, der holländische Vertreter;

Dr. Tramsen, stellvertretender Direktor des Instituts für gerichtliche Medizin an der Universität Kopenhagen, als dänischer Vertreter;

Dr. Saxen, ordentlicher Professor der pathologischen Anatomie an der Universität in Helsinki.

Während der ganzen Arbeitszeit dieser Kommission fehlte uns Dr. Costeduat, der erklärte, daß er der Kommission nur als persönlicher Vertreter des Präsidenten Laval beiwohnen könne.

Es war auch Prozessor Piga aus Madrid angekommen, ein älterer Herr, der an der Arbeit der Kommission nicht teilnahm. Später wurde erklärt, daß er infolge der langen Reise erkrankt sei.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sind alle diese Personen nach Katyn geflogen?

MARKOV: Alle diese Personen trafen in Katyn ein, mit Ausnahme von Professor Piga.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wer ist noch außer den Mitgliedern der Kommission mit Ihnen nach Katyn geflogen?

MARKOV: Am 28. morgens flogen wir vom Flughafen Tempelhof in Berlin nach Katyn ab. Wir benutzten zwei Flugzeuge, in denen sich jeweils 15 bis 20 Personen befanden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Vielleicht können Sie ganz kurz sagen, wer dabei war.

MARKOV: Mit uns befand sich Direktor Dietz, der uns empfangen hatte und uns begleitete. Er vertrat das Gesundheitsministerium. Sodann waren noch Pressevertreter und zwei Vertreter des Auswärtigen Amtes dabei.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich darf Ihre Antwort auf diese Frage jetzt unterbrechen und bitte Sie, mir zu sagen, wann diese Kommission in Katyn eintraf.

MARKOV: Die Kommission traf am Abend des 28. April in Smolensk ein.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie viele Arbeitstage verblieb die Kommission in Smolensk? Ich unterstreiche Arbeitstage.

MARKOV: Wir verblieben nur zwei Tage in Smolensk, und zwar am 29. und am 30. April 1943. Am 1. Mai morgens verließen wir Smolensk.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie oft haben die Mitglieder der Kommission die Massengräber im Wald von Katyn persönlich besucht?

MARKOV: Wir waren zweimal im Wald von Katyn, und zwar an den Vormittagen des 29. und des 30. April.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie viele Stunden verbrachten Sie jedesmal bei den Massengräbern?

MARKOV: Ich glaube, nicht mehr als jeweils drei bis vier Stunden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Waren die Mitglieder der Kommission wenigstens einmal bei der Öffnung eines der Gräber anwesend?

MARKOV: In unserer Anwesenheit wurden keine neuen Gräber geöffnet. Es wurden uns nur einige Gräber gezeigt, die bereits vor unserer Ankunft geöffnet worden waren.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Folglich wurden Ihnen nur geöffnete Gräber gezeigt, neben denen die Leichen lagen.

MARKOV: Ganz richtig. Neben diesen geöffneten Gräbern befanden sich bereits ausgegrabene Leichen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sind für die Mitglieder der Kommission die notwendigen Bedingungen für eine objektive und wissenschaftliche Untersuchung geschaffen worden?

MARKOV: Unsere einzige Handlung, die man als wissenschaftliche und gerichtsmedizinische Untersuchung bezeichnen kann, war die Sektion von Leichen durch einige Mitglieder der Kommission, die selbst gerichtsmedizinische Sachverständige waren. Nur sieben oder acht Personen waren dazu qualifiziert, und soweit ich mich erinnere, wurden nur acht Leichen geöffnet. Jeder von uns sezierte eine Leiche, mit Ausnahme von Professor Hajek, der zwei sezierte. Unsere weitere Tätigkeit während dieser zwei Tage bestand aus einer schnellen Besichtigung unter deutscher Führung. Es war eine Art Spaziergang. Dabei sahen wir geöffnete Gräber, und gleichzeitig wurde uns ein Landhaus wenige Kilometer vom Katyner Wald entfernt gezeigt. In diesem Landhaus befanden sich in Schaukästen irgendwelche Gegenstände und Papiere. Man sagte uns, daß diese Papiere und Gegenstände in den Kleidungsstücken der ausgegrabenen Leichen gefunden worden seien.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Waren Sie selbst dabei, als diese Papiere den Leichen abgenommen wurden, oder wurden sie Ihnen bereits unter Glas in den Schaukästen gezeigt?

MARKOV: Die Dokumente, die wir in den Schaukästen sahen, wurden bereits vor unserer Ankunft den Leichen abgenommen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Hat man Ihnen Gelegenheit gegeben, diese Dokumente zu untersuchen, zum Beispiel zu untersuchen, ob nicht diese Papiere von der durch die Leichenverwesung entstandenen Säure getränkt waren, oder sind Ihnen sonst irgendwelche wissenschaftliche Untersuchungen gestattet worden?

MARKOV: Wir haben keinerlei wissenschaftliche Untersuchungen dieser Papiere vorgenommen. Wie ich bereits gesagt habe, sind sie unter Glas ausgestellt gewesen, und wir haben sie nicht einmal berührt.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jetzt bitte ich Sie trotzdem, mir kurz mit Ja oder Nein auf meine Frage, die ich bereits an Sie gerichtet habe, zu antworten: Sind für die Mitglieder der Kommission die notwendigen Bedingungen für eine objektive und wissenschaftliche Untersuchung geschaffen worden?

MARKOV: Meiner Meinung nach konnten diese Arbeitsbedingungen keinesfalls als wissenschaftliche und objektive angesehen werden. Das einzige, was den Charakter einer wissenschaftlichen Untersuchung hatte, war die von mir durchgeführte Obduktion.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Habe ich Sie denn richtig verstanden, daß die Mitglieder der Kommission von den 11000 Leichnamen, die entdeckt wurden, nur acht sezierten?

MARKOV: Ganz richtig.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bitte Sie, mir folgende Frage zu beantworten: In welchem Zustand befanden sich diese Leichen? Ich bitte Sie, mir den Zustand, in dem sie sich befanden, zu beschreiben, auch den Zustand der inneren Organe, der Gewebe und so weiter.

MARKOV: Den Zustand der Leichen im Walde von Katyn kann ich nur nach dem Zustand des Leichnams, den ich selbst obduziert habe, beurteilen. Der Zustand dieses Leichnams war, soweit ich feststellen konnte, derselbe, wie der der anderen Leichname. Die Haut war noch gut erhalten. Sie war teilweise lederartig von bräunlich-roter Farbe. Hier und da war sie von den Kleidern bläulich angelaufen. Die Nägel und die Haare waren meistens bereits ausgefallen. Am Hinterkopf des Leichnams, den ich sezierte, befand sich ein Loch, welches von einem Schuß herrührte. Vom Gehirn war nur eine breiartige Masse erhalten. Die Muskeln waren noch derart erhalten, daß man sogar die Sehnenfäden des Herzmuskels und der Herzklappe sehen konnte. Die inneren Organe waren im einzelnen erhalten. Sie waren natürlich ausgetrocknet, in ihrer Lage verschoben und von dunkler Farbe. Der Magen wies Spuren irgendwelchen Inhaltes auf. Ein Teil des Fettes war zu Fettwachs geworden. Wir waren von der Tatsache beeindruckt, daß sogar heim brutalen Ziehen der Gliedmaßen diese sich nicht vom Leichnam lösten.

Ich habe an Ort und Stelle ein Protokoll über das, was ich festgestellt hatte, diktiert. Ein ähnliches Protokoll wurde von den anderen Obduzenten verfertigt. Dieses Protokoll ist später von den Deutschen in dem von ihnen herausgegebenen Buch unter der Nummer 827 veröffentlicht worden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bitte Sie, mir folgende Frage zu beantworten: Haben die gerichtsmedizinischen Untersuchungen die Tatsache bestätigt, daß die Leichname sich bereits seit drei Jahren in den Gräbern befanden?

MARKOV: Diese Frage könnte ich nur im Hinblick auf den Leichnam beantworten, den ich selbst obduziert habe. Wie ich bereits ausführte, war dieser Leichnam typisch für den Durchschnittszustand der Leichen im Katyner Wald. Diese Leichname waren weit von der Verwesung der Weichteile entfernt, da die Umbildung des Fettes zu Fettwachs kaum begonnen hatte. Meines Erachtens befanden sich diese Leichname eine viel kürzere Zeit in der Erde als drei Jahre. Ich war der Ansicht, daß der Leichnam, den ich obduzierte, nicht länger als ein bis eineinhalb Jahre vorher beerdigt worden war.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wenn man also diese Merkmale in Betracht zieht, die auf Ihren in Bulgarien – also einem Land, das südlicher als Smolensk liegt, und wo daher die Verwesung schneller vor sich geht – gemachten Erfahrungen fußen, so muß man zu dem Schluß kommen, daß die aus den Gräbern des Katyner Waldes stammenden Leichen nicht länger als anderthalb Jahre unter der Erde gelegen haben?

Habe ich Sie richtig verstanden?

MARKOV: Jawohl, ganz richtig. Ich hatte den Eindruck, daß sie nicht länger als ein bis eineinhalb Jahre vorher beerdigt worden waren.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr.