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[Zum Gerichtshof gewandt:]

Dieses Protokoll, Herr Präsident, ist enthalten, und zwar in vollem Wortlaut, in dem amtlichen Material, das von der Deutschen Regierung herausgegeben ist zu diesen Vorgängen, und ich bitte, dieses sogenannte Weißbuch als Beweismittel zuzulassen.

Ich werde es nachher dem Gericht überreichen.

VORSITZENDER: Wir werden jetzt eine Pause machen.

[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: Dr. Stahmer! Der Gerichtshof verfügt, daß Sie den Zeugen über den Bericht ins Kreuzverhör nehmen können. Das Protokoll wird als Beweisstück zugelassen, wenn Sie es als Beweismaterial gemäß Artikel 19 des Statuts anbieten. Das bedeutet natürlich, daß wir von dem Bericht nicht gemäß Artikel 21 des Statuts amtlich Kenntnis nehmen, sondern daß er gemäß Artikel 19 des Statuts angeboten wird. Deshalb können Sie ihn entweder durch das Mikrophon im Kreuzverhör zur Sprache bringen oder diejenigen Teile des Protokolls, auf die Sie Wert legen, übersetzen lassen.

DR. STAHMER: Herr Zeuge! Ist das Protokoll von Ihnen und den anderen Sachverständigen so unterschrieben, wie es in das deutsche Weißbuch aufgenommen ist?

MARKOV: Ja, das Protokoll, das im deutschen Weißbuch veröffentlicht ist, ist das Protokoll, das ich zusammengestellt habe. Lange Zeit nach meiner Rückkehr nach Sofia wurden mir zwei Exemplare dieses Protokolls von deutscher Seite von Direktor Dietz zugeschickt. Diese Exemplare waren auf der Schreibmaschine geschrieben. Sie wurden mir mit der Bitte übermittelt, falls ich es für nötig fände, Änderungen oder Zusätze zu machen. Ich habe das Protokoll aber in seiner ursprünglichen Form gelassen, und so wurde es auch gedruckt, ohne Schlußfolgerung.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Mir scheint, daß hier eine kleine Verwechslung vorliegt. Der Zeuge gibt Auskunft über sein persönliches Protokoll, während Dr. Stahmer seine Frage über das allgemeine Protokoll stellt. Auf diese Weise antwortet der Zeuge nicht auf die ihm gestellte Frage.

DR. STAHMER: Herr Vorsitzender! Ich hätte diese Sache schon ohnedies geklärt.

[Zum Zeugen, gewandt:]

Meinen Sie Ihr Obduktionsprotokoll?

MARKOV: Ich meine mein Protokoll, das ich persönlich niedergeschrieben habe und nicht das allgemeine Protokoll.

DR. STAHMER: Wie verhält es sich mit diesem allgemeinen Protokoll, wann haben Sie die Abschrift erhalten?

MARKOV: Vom allgemeinen Protokoll habe ich meine Kopie in Berlin erhalten; denn dort wurden ebenso viele Kopien unterschrieben, als Delegierte anwesend waren.

DR. STAHMER: Sie haben vorhin gesagt, es seien der Kommission russische Zeugen im Wald von Katyn zwar vorgeführt worden, es habe aber für die Sachverständigen keine Möglichkeit bestanden, diese Zeugen zur Sache zu hören.

Es findet sich nun in dem Protokoll folgender Vermerk, und ich zitiere:

»Die Kommission vernahm persönlich einige russische einheimische Zeugen, die u. a. bestätigten, daß in den Monaten März und April 1940 fast täglich größere Eisenbahntransporte mit polnischen Offizieren auf dem nahe bei Katyn gelegenen Bahnhof Gnjesdowa ausgeladen, in Gefangenen-Autos nach dem Wald von Katyn transportiert und später nie wieder gesehen wurden. Sie nahmen ferner Kenntnis von den bisherigen Befunden und Feststellungen und besichtigten die aufgefundenen Beweisstücke.«

MARKOV: Wie ich schon gesagt habe, sind an Ort und Stelle tatsächlich zwei Zeugen von Orsos vernommen worden. Sie haben tatsächlich gesagt, daß sie gesehen hätten, wie auf die Station Gnjesdowa polnische Offiziere gebracht wurden und das sie diese nachher nicht wiedergesehen hätten.

VORSITZENDER: Dr. Stahmer! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß der Zeuge Gelegenheit haben sollte, den Bericht selbst zu sehen, wenn Sie ihm Teile davon vorhalten.

DR. STAHMER: Jawohl.

VORSITZENDER: Haben Sie nicht noch ein anderes Exemplar davon?

DR. STAHMER: Es tut mir leid, Herr Präsident, ich habe leider keine Kopie mehr, ich...

VORSITZENDER: Kann der Zeuge deutsch lesen?

MARKOV: Nein, aber ich kann den Inhalt des Protokolls schon verstehen.

VORSITZENDER: Sie meinen, Sie können es lesen?

MARKOV: Ja, ich kann es auch lesen.

VORSITZENDER: Meinen Sie, daß der Zeuge deutsch lesen kann?

MARKOV: Ja, ich kann deutsch lesen.

DR. STAHMER: Herr Präsident! Darf ich einen Vorschlag machen?...

VORSITZENDER: Dr. Stahmer! Wenn Sie nur eine Kopie haben, dann nehmen Sie sie besser wieder zurück. Es geht doch nicht, daß das Buch von einem zum anderen gereicht wird.

DR. STAHMER: Herr Vorsitzender! Darf ich Ihnen einen Vorschlag machen, und zwar sollte das Kreuzverhör einen Augenblick unterbrochen und der andere Zeuge hereingeführt werden, und ich lasse schnell die Sache auf der Maschine niederschreiben. Das wäre eine Lösung. Aber es sind nur einige Sätze...

VORSITZENDER: Sie können es verlesen. Nehmen Sie das Buch zurück.

DR. STAHMER: Ich lese nur kurz Sätze vor.