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[Zum Gerichtshof gewandt:]

Ich möchte jetzt ein originaldeutsches Dokument zitieren. Ich bitte den Gerichtshof um die Erlaubnis, im Verlaufe des Verhörs ein Dokument verlesen zu dürfen, das uns von unseren amerikanischen Kollegen freundlicherweise überlassen worden ist. Es ist dies 402-PS, ich möchte es als USSR-507 vorlegen. Es ist ein deutscher Briefwechsel über Katyn, eine ganze Reihe von Fernschreiben, Telegrammen, die von einem deutschen Beamten des Generalgouvernements mit Namen Heinrich an die Regierung des Generalgouvernements gesandt wurden.

Ich übergebe dem Gerichtshof das Originaldokument. Ich verlese nur ein sehr kurzes Dokument, das mit den Patronen zusammenhängt, die in den Massengräbern gefunden wurden. Ich beginne das Zitat.

Das Telegramm ist adressiert:

»An die Regierung des Generalgouvernements – Hauptabt. Innere Verwaltung... z. Hd. Herrn Oberverwaltungsrat Weirauch... Krakau.

Dringend sofort auf den Tisch – Geheim.

Ein Teil des Polnischen Roten Kreuzes aus Katyn ist gestern zurückgekehrt. Die Angestellten des Polnischen Roten Kreuzes haben Hülsen der Patronen mitgebracht, mit denen die Opfer von Katyn erschossen wurden. Es stellte sich heraus, daß es deutsche Munition ist. Kaliber 7,65 der ›Geco‹. Brief folgt.

(gez.) Heinrich.«

[Zum Zeugen gewandt:]

Waren die Hülsen und Patronen, die Sie in den Massengräbern gefunden haben, auch deutscher Herkunft und gleichen Kalibers?

PROSOROWSKY: Wie ich bereits gesagt habe, hatten die Patronen, die in den Einschußwunden gefunden wurden, das Kaliber 7,65.

Die Hülsen, die bei den Ausgrabungen gefunden wurden, trugen das Firmenzeichen »Geco«.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bitte Sie nun, genau zu beschreiben, in welchem Zustand sich die Körpergewebe und die inneren Organe der in Katyn ausgegrabenen Leichen befanden?

PROSOROWSKY: Die Hautgewebe und inneren Organe der Leichen waren gut erhalten. Die Muskeln des Rumpfes und der Gliedmaßen hatten ihre Struktur behalten. Die Herzmuskeln hatten ebenfalls ihre charakteristische Struktur. Die Gehirnsubstanz war in verschiedenen Fällen in Fäulnis übergegangen, hatte aber in den meisten Fällen ihre Struktureigenheiten mit deutlich sichtbarer Trennung der weißen und grauen Gehirnmasse beibehalten.

Die inneren Organe waren insofern verändert, als sie schlaff und zusammengeschrumpft waren. Die Haare auf dem Kopfe konnten mühelos herausgezogen werden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Zu welchem Schluß sind Sie bei der Untersuchung der Leichen über den Zeitpunkt ihrer Tötung und den Zeitpunkt ihrer Beerdigung gelangt?

PROSOROWSKY: Auf Grund der Erfahrungen, die ich gesammelt habe und auf Grund der Erfahrungen von Smoljaninow, Semenowsky und anderer...

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Einen Augenblick, Zeuge; bitte erzählen Sie dem Gerichtshof kurz, welcher Art diese Erfahrungen waren: Sagen Sie, wie groß war die Anzahl der Leichen, die Sie persönlich exhumiert haben oder die in Ihrer Gegenwart exhumiert worden sind.

PROSOROWSKY: Während des großen vaterländischen Krieges war ich als gerichtsmedizinischer Sachverständiger zugegen bei der Exhumierung und Untersuchung der Leichen von Opfern, die von den Deutschen erschossen worden waren. Diese Erschießungen, bei denen ich als gerichtsmedizinischer Sachverständiger zugegen war, fanden statt in der Stadt Krasnodar und Umgebung, in der Stadt Charkow und Umgebung, in der Stadt Smolensk und Umgebung, in dem sogenannten Todeslager von Maidanek, in der Nähe von Lublin, so daß insgesamt unter meiner Mitwirkung mehr als 5000 Leichen exhumiert und untersucht worden sind.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Welche Schlüsse konnten Sie auf Grund Ihrer Erfahrungen und Ihrer objektiven Beobachtungen über den Zeitpunkt des Todes und der Beerdigung der Katyner Opfer ziehen?

PROSOROWSKY: Das, was ich eben gesagt habe, bezieht sich sowohl auf mich als auch auf viele meiner Kollegen, die bei diesen Exhumierungen teilnahmen. Alle gerichtsmedizinischen Sachverständigen, das heißt, die Kommission als Ganzes ist zu der einheitlichen Meinung gekommen, daß die Beerdigung der polnischen Offiziere in den Katyner Gräbern ungefähr vor zwei Jahren erfolgt war, wenn man vom Januar 1944 ab rechnet..., das heißt also, der Zeitpunkt war Herbst 1941.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Kann man bei objektiver Betrachtung des Zustandes der Leichen die Schlußfolgerung ziehen, daß die Leichen etwa im Jahre 1940 begraben wurden?

PROSOROWSKY: Die gerichtsmedizinischen Untersuchungen an den im Katyner Wald begrabenen Leichen haben uns nach einem Vergleich mit den Veränderungen an den Leichen von früheren zahlreichen Exhumierungen und unter Berücksichtigung des Beweismaterials zu der Überzeugung gebracht, daß die Leichen nicht früher als im Herbst 1941 begraben worden sind.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Auf diese Weise kommt das Jahr 1940 nicht in Frage.

PROSOROWSKY: Jawohl, es ist vollkommen ausgeschlossen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so waren Sie gerichtsmedizinischer Sachverständiger auch im Falle anderer Erschießungen in der Umgebung von Smolensk?

PROSOROWSKY: Im Bezirk der Stadt Smolensk und Umgebung habe ich mit meinen Mitarbeitern außer in Katyn noch 1173 Leichen exhumiert und untersucht. Diese Leichen sind aus 87 Grabstätten ausgegraben worden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie tarnten die Deutschen die Massengräber der Opfer, die sie erschossen hatten?

PROSOROWSKY: Die Methode der Tarnung der Gräber wurde vor allem in der Umgebung von Smolensk, in Gadeonowka angewandt.

Diese Methode bestand darin, daß man die oberste Erdschicht dieser Gräber mit Rasen bedeckte. Es kam auch vor, und zwar in Gadeonowka, daß auf manchen Gräbern zur Tarnung Bäume und Büsche gepflanzt worden waren. Außerdem wurden in dem sogenannten »Pioniergarten« der Stadt Smolensk die Gräber mit Ziegelsteinen gepflastert und Wege angelegt.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie haben also mehr als 5000 Leichen in verschiedenen Orten der Sowjetunion exhumiert?

PROSOROWSKY: Ja.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was war in den meisten Fällen die Todesursache der Opfer?

PROSOROWSKY: In der überwältigenden Mehrzahl der Fälle war die Todesursache eine Verwundung durch Kopf- oder Genickschuß.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und war die Todesursache der Opfer von Katyn ähnlich der Ursache, die in anderen Städten der Sowjetunion festgestellt werden konnte? – Ich spreche von Massenerschießungen. –

PROSOROWSKY: Alle Erschießungen wurden auf ein- und dieselbe Weise durchgeführt, und zwar durch Genickschuß, aufgelegt oder aus nächster Nähe abgegeben. Die Ausschußöffnungen befanden sich dementsprechend auf der Stirne oder im Gesicht.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich zitiere den letzten Absatz Ihres Berichts über Katyn, der in dem Bericht der Außerordentlichen Staatskommission vorgelegt wurde. Dieser Absatz lautet:

»Die Sachverständigenkommission hebt die völlige Gleichheit der Methode hervor bei der Erschießung polnischer Kriegsgefangener mit der Methode, die bei den Erschießungen russischer Kriegsgefangener und russischer Zivilpersonen angewandt wurde. Diese Erschießungen wurden von den deutsch-faschistischen Gewalthabern während der zeitweisen Besetzung der Gebiete der UdSSR in großem Maßstabe durchgeführt, wie zum Beispiel in den Städten Smolensk, Orel, Charkow, Krasnodar und Woronesch.«

Bestätigen Sie diese Feststellungen?

PROSOROWSKY: Jawohl, das ist die typische Erschießungsmethode, wie Sie für die Vernichtung friedlicher Bürger durch die Deutschen bezeichnend ist.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe keine weiteren Fragen mehr an den Zeugen, Herr Präsident.

DR. STAHMER: Wo haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz, Herr Zeuge?

PROSOROWSKY: Ich bin in der Stadt Moskau geboren und bin auch dort ansässig.

DR. STAHMER: Seit wann sind Sie im Kommissariat für Gesundheit?

PROSOROWSKY: Ich arbeite bei den Organen des Gesundheitswesens, im Kommissariat für Gesundheitswesen, zur Zeit im Ministerium für Gesundheitswesen, seit dem Jahre 1931.

Früher war ich Aspirant auf dem Lehrstuhl der gerichtsmedizinischen Fakultät an der Moskauer Universität.

DR. STAHMER: Waren in dieser Kommission auch ausländische Wissenschaftler vertreten?

PROSOROWSKY: In dieser Kommission waren keine ausländischen gerichtsmedizinischen Fachleute vertreten, aber zu den Untersuchungen und Exhumierungen dieser Leichen wurde jeder, der sich dafür interessierte, zugelassen. Es kamen an die Ausgrabungsstellen auch ausländische Presseleute – ich glaube, es waren zwölf Personen – denen ich persönlich die Leichen, ihre Beerdigungsstellen, ihre Kleidung und so weiter zeigte, wie überhaupt alles, was sie interessierte.

DR. STAHMER: Waren Vertreter der ausländischen Wissenschaft dabei?

PROSOROWSKY: Ich wiederhole noch einmal, daß außer den Mitgliedern der gerichtsmedizinischen Kommission sowjetischer Sachverständiger keine Ausländer zugegen waren.

DR. STAHMER: Können Sie die Namen der Pressemitglieder bezeichnen?

VORSITZENDER: Dr. Stahmer! Er hatte vorher eine lange Namensliste angegeben, ehe er von seinem Anwalt unterbrochen wurde. Warum schütteln Sie den Kopf?

DR. STAHMER: Ich habe das nicht verstanden, Herr Präsident, die eine Liste der Namen. Er hat eine Liste der Personen gegeben, die an der Kommission teilgenommen haben. Meine Frage ist folgende: Der Zeuge sagte vorhin, es seien ausländische Pressemitglieder dort an Ort und Stelle gewesen, ausländische Pressemitglieder, denen an Ort und Stelle das Ergebnis der Untersuchung vorgeführt wurde, und ich frage jetzt nach den Namen dieser ausländischen Pressemitglieder.

VORSITZENDER: Gut, fahren Sie fort.

DR. STAHMER: Geben Sie mir bitte die Namen der Pressemitglieder an, jedenfalls einige Namen derjenigen, die an Ort und Stelle gewesen sind und denen Sie das Ergebnis vorgeführt haben.

PROSOROWSKY: Leider kann ich Ihnen diese Namen jetzt nicht nennen; aber wenn es nötig ist, so glaube ich, daß es möglich sein wird, diese Namen anzugeben. Ich werde alle Namen jener ausländischen Korrespondenten, die bei der Exhumierung und Untersuchung der Leichen zugegen waren, ausfindig machen.

DR. STAHMER: Die Angaben über die Anzahl der von Ihnen exhumierten und untersuchten Leichen hat sich nach meinen Notizen etwas geändert. Es kann das aber auf einen Hörfehler zurückzuführen sein. Sie haben einmal von 5000 und einmal von 925 gesprochen; welche Zahl ist die richtige?

PROSOROWSKY: Das muß ein Hörfehler sein. Ich habe genau gesagt, daß 925 Leichen aus den Katyner Gräbern exhumiert worden sind. Im allgemeinen sind aber von mir oder in meiner Gegenwart in den verschiedenen Gebieten der Sowjetunion nach der Befreiung von den Deutschen mehr als 5000 Leichen exhumiert worden.

DR. STAHMER: Waren Sie bei den Ausgrabungen persönlich zugegen?

PROSOROWSKY: Jawohl.

DR. STAHMER: Wie lange haben Sie an diesen Ausgrabungen gearbeitet?

PROSOROWSKY: Wie ich schon gesagt habe, begab sich am 14. Januar eine Gruppe von gerichtsmedizinischen Experten zusammen mit Mitgliedern einer Sonderkommission dorthin.

VORSITZENDER: Können Sie nicht sagen, wie lange die Exhumierungen gedauert haben, kurz gesagt, wie lange dauerte das?

PROSOROWSKY: Die Exhumierungen und die teilweisen Untersuchungen der Leichen dauerten vom 16. bis 23. Januar 1944.

DR. STAHMER: Haben Sie nur polnische Offiziere vorgefunden?

PROSOROWSKY: Alle, mit Ausnahme von zwei Leichen in Zivilkleidung, trugen polnische Uniform und gehörten demnach der polnischen Armee an.

DR. STAHMER: Haben Sie Erkundigungen darüber angestellt, aus welchem Lager diese polnischen Offiziere ursprünglich stammten?

PROSOROWSKY: Dies gehörte nicht zu meinen Aufgaben. Ich hatte nur die gerichtsmedizinischen Untersuchungen dieser Leichen durchzuführen.

DR. STAHMER: Sie haben auch sonst nicht erfahren, aus welchem Lager sie stammten?

PROSOROWSKY: In den vorgefundenen Quittungen von 1941 war vermerkt, daß das Geld im Lager 10 N in Empfang genommen worden war. Es ist daher anzunehmen, daß die Nummer des Lagers offenbar eine besondere Bedeutung hatte.

DR. STAHMER: War Ihnen das Lager Kosielsk bekannt?

PROSOROWSKY: Ich hörte davon, war jedoch selbst nicht dort.

DR. STAHMER: Wissen Sie, daß dort polnische Offiziere gefangengehalten wurden?

PROSOROWSKY: Ich kann nur sagen, daß ich gehört habe, daß polnische Offiziere dort gewesen sind; ich habe sie jedoch persönlich nicht gesehen und bin auch nicht in der Gegend gewesen.

DR. STAHMER: Haben Sie etwas über das Schicksal dieser Offiziere erfahren?

PROSOROWSKY: Da ich die Untersuchungen nicht durchführte, kann ich über das Schicksal dieser Offiziere nichts angeben. Über das Schicksal der Offiziere, deren Leichen in den Gräbern von Katyn aufgefunden wurden, habe ich ausgesagt.

DR. STAHMER: Wie viele Offiziere haben Sie insgesamt in dieser Grabstätte Katyn aufgefunden?

PROSOROWSKY: Wir haben bei den einzelnen Leichen keinen Unterschied nach ihrem militärischen Rang gemacht; die Gesamtzahl der exhumierten und untersuchten Leichen belief sich auf 925.

DR. STAHMER: War das der größere Teil des Bestandes?

PROSOROWSKY: An den Schulterstücken der Mäntel und Röcke sehr vieler Leichen befanden sich offenbar Offiziersrangabzeichen. Ich könnte aber auch heute die einzelnen Rangabzeichen polnischer Offiziere nicht unterscheiden.

DR. STAHMER: Wo sind die Urkunden verblieben, die Sie bei diesen Gefangenen vorgefunden haben?

PROSOROWSKY: Die Durchsuchung der Kleider wurde auf Anordnung der Sonderkommission von den gerichtsmedizinischen Sachverständigen durchgeführt. Diese Sachverständigen haben, wenn sie solche Dokumente fanden, diese überprüft und durchgesehen und sie dann den dort anwesenden Mitgliedern der Sonderkommission, entweder dem Akademiker Burdenko oder dem Akademiker Tolstoi, Potemkin oder anderen übergeben. Offenbar befinden sich diese Dokumente im Besitze der Außerordentlichen Staatskommission.

DR. STAHMER: Sind Sie der Auffassung, daß auf Grund des medizinischen Befundes der Leichen bestimmt auf die Zeit geschlossen werden kann, zu der ihre Tötung stattfand?

PROSOROWSKY: Um den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem die Beerdigung dieser Leichen vermutlich stattgefunden hat, sind wir Mitglieder der Kommission von den Erfahrungen ausgegangen, die wir bei den zahlreichen, vorher stattgefundenen Ausgrabungen gesammelt hatten und haben uns auf die Beweismittel gestützt, die die gerichtsmedizinischen Sachverständigen gefunden haben. So war es uns möglich, einwandfrei festzustellen, daß die polnischen Offiziere im Herbst 1941 beerdigt worden sind.

DR. STAHMER: Ich habe gefragt, ob Sie aus dem medizinischen Befund eine klare Feststellung treffen können und getroffen haben?

PROSOROWSKY: Ich kann nochmals das bestätigen, was ich bereits gesagt habe: Da wir eine große Erfahrung in der Frage der Massenexhumierungen hatten, sind wir zu dieser Schlußfolgerung gekommen. Zur Bekräftigung dieser Schlußfolgerungen hatten wir noch viele Beweisstücke, auf Grund welcher wir zu der Annahme gelangten, daß der Zeitpunkt der Erschießungen dieser polnischen Offiziere im Herbst 1941 lag.

DR. STAHMER: Ich habe keine weitere Frage mehr an den Zeugen. Herr Präsident, noch eine Erklärung zu der Urkunde, die eben eingereicht worden ist. Ich habe nur eine einfache Abschrift, die unterzeichnet ist mit »Heinrich«. Ich habe das Original nicht gesehen.

VORSITZENDER: Ich denke, das Original ist vorhanden.

DR. STAHMER: Danke, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Ja, Oberst Smirnow, wollen Sie ein Rückverhör anstellen?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich habe keine Fragen an diesen Zeugen, aber mit Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich folgende kurze Erklärung geben: Wir durften von 120 Zeugen, die über die Angelegenheit von Katyn befragt worden sind, nur drei auswählen. Falls der Gerichtshof Interesse hat an den Aussagen anderer Zeugen, die in dem Bericht der Außerordentlichen Staatskommission erwähnt worden sind, dann haben wir in den meisten Fällen genügend Affidavits, die jederzeit auf Anforderung des Gerichtshofs vorgelegt werden können, und falls der Gerichtshof es wünscht, so kann jeder dieser Zeugen jederzeit vor dem Gerichtshof als Zeuge erscheinen. Das ist alles, was ich mitzuteilen hatte, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Dr. Stahmer?

DR. STAHMER: Ich habe gegen eine weitere Beweiserhebung keine Einwendung zu erheben, sofern die Parität befolgt, also auch mir die Möglichkeit gegeben wird, noch weiteres Beweismaterial anzubieten. Auch ich bin in der Lage, noch weitere Zeugen und Sachverständige dem Gericht zur Verfügung zu stellen.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat bereits seine Anordnung getroffen; er beabsichtigt nicht, weiteres Beweismaterial anzuhören.

DR. STAHMER: Danke.

VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.