[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]
Nachmittagssitzung.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird nächsten Samstag keine öffentliche Sitzung abhalten und ebenso nicht an den zukünftigen Samstagen, es sei denn, daß dies besonders angekündigt wird.
Ja, Dr. Thoma?
DR. THOMA: Herr Präsident! Ich habe gestern von einem Affidavit des Reichshauptstellenleiters Dr. Heinz Öppert gesprochen. Ich habe diese eidesstattliche Versicherung nunmehr bekommen und habe bereits auch mit Herrn Dodd Rücksprache genommen.
Ich bitte nun, diese eidesstattliche Versicherung vorlegen zu dürfen. Herr Dodd hat keine Einwendung gegen die Vorlage dieses Dokuments.
Darf ich aus dieser eidesstattlichen Versicherung einen ganz kurzen Abschnitt verlesen?
VORSITZENDER: Könnten Sie uns sagen, wovon diese eidesstattliche Erklärung handelt?
DR. THOMA: Ja, Herr Präsident. Dieser Dr. Öppert hatte das Amt »Weltanschauliche Information« bei der Dienststelle des Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Erziehung der Partei. Er hat über diese Tätigkeit, über dieses Amt gesagt, es handle sich dabei fast ausschließlich um eine Berichterstattung und Registrierung der Vorgänge auf diesem Gebiet. Ein aktives Eingreifen in die Kirchenpolitik des Staates oder der Partei wäre der Dienststelle auch dann nicht möglich gewesen, wenn sie es gewollt hätte, da sie keine Exekutivmöglichkeiten hatte. Zu den staatlichen und Parteistellen, die in den Vorgängen auf diesem Gebiet Anteil hatten, bestand ständig ein offener Gegensatz, ein oft heftiger Gegensatz: Propagandaministerium und Kirchenministerium, SD und Parteikanzlei. Die Verbote weltanschaulicher Gruppen und Sekten, und Maßnahmen gegen einzelne Geistliche erfolgten meines Wissens ohne Kenntnis und Einfluß der Dienststelle durch SD oder Gestapo.
Ich bitte das Gericht, von diesem Affidavit amtlich Kenntnis zu nehmen.
VORSITZENDER: Sehr gut.
DR. THOMA: Exhibit-Nummer 51.
VORSITZENDER: Dr. Fritz für Fritzsche... Ist jemand da, der Dr. Fritz vertritt?
DR. ALFRED SCHILF, STELLVERTRETENDER VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN FRITZSCHE: Rechtsanwalt Schilf für den abwesenden Dr. Fritz als Vertreter für Fritzsche.
Herr Präsident! Dr. Fritz hat am Montag noch einen schriftlichen Antrag eingereicht, und zwar für zwei Affidavits, die noch ausstehen von dem englischen Journalisten Clifton Delmar und von dem seinerzeitigen Schutzmachtvertreter in Berlin, Gesandten Feldscher, jetzt in Bern. Beide Erklärungen sind noch nicht eingegangen. Das Hohe Gericht wird gebeten, diese noch später anzunehmen. Sonst habe ich dazu nichts zu sagen. Weitere Anträge liegen nicht vor.
VORSITZENDER: Haben Sie... Ich konnte die Namen des zweiten nicht hören. War es Feldscher?
DR. SCHILF: Gesandter Feldscher, Schutzmachtvertreter, jetzt in Bern in der Schweiz.
VORSITZENDER: Sind diese eidesstattlichen Versicherungen der Anklage vorgelegt worden?
DR. SCHILF: Nein, Herr Präsident, sie liegen noch gar nicht vor. Sie sind noch nicht eingegangen.
VORSITZENDER: Ich verstehe. Sind es eidesstattliche Erklärungen oder Fragebogen?
DR. SCHILF: Es sind zwei Fragebogen, Herr Präsident.
VORSITZENDER: Fragebogen, ich verstehe. Gut, wenn also die Fragebogen beantwortet zurückkommen, dann können sie der Anklagevertretung vorgelegt werden, damit diese entscheidet, ob sie Gegenfragebogen einreichen will, und dann können sie übersetzt und dem Gerichtshof vorgelegt werden.
Dr. Schilf! Da war doch ein Antrag – ich bin nicht sicher, ob er schriftlich oder mündlich war – bezüglich Schörner und Voß und noch eines Mannes, deren Erklärungen von der Anklagevertretung im Kreuzverhör benützt wurden. Ich glaube, das waren eidesstattliche Versicherungen. Ich bin allerdings nicht sicher, und da war, glaube ich, auch ein mündlicher Antrag, diese Leute im Kreuzverhör zu vernehmen. Wollen Sie dabei bleiben, oder haben Sie das zurückgezogen?
DR. SCHILF: Herr Präsident! Der Antrag ist nicht zurückgezogen. Er ist aber nur als Hilfsantrag gestellt worden, nur für den Fall, daß die von der Sowjetischen Anklagevertretung vorgelegten Vernehmungsniederschriften – diese Vernehmungsniederschriften scheinen mir nicht als Affidavits angesehen werden zu können, sondern nur als Vernehmungsniederschriften in einer mehr polizeilichen Form – vom Hohen Gericht im vollen Wortlaut als Beweisurkunden angesehen werden sollten. Dann kann auf das Kreuzverhör der Zeugen nicht verzichtet werden. Diese drei Urkunden sind bei der Vernehmung des Angeklagten Fritzsche nur stellenweise, nur in kleinen Teilen, dem Angeklagten vorgehalten worden. Er hat dazu zu jeder Einzelheit...
VORSITZENDER: Was Sie sagen, ist also, daß, wenn die Anklage nicht die ganzen Dokumente benützen will, sondern nur die Teile, die dem Angeklagten Fritzsche im Kreuzverhör vorgehalten worden sind, legen Sie keinen Wert auf die Ladung dieser Personen Voß und Schörner zum Kreuzverhör. Wenn aber die Anklage die ganzen Dokumente vorzulegen wünscht, wollen Sie sie ins Kreuzverhör nehmen. Ist das richtig?
DR. SCHILF: Jawohl, Herr Präsident, so ist es richtig wiedergegeben.
VORSITZENDER: Wollen Sie den Gerichtshof ersuchen, die Teile in der Beweisaufnahme des Angeklagten Fritzsche zu streichen, die sich auf diese Erklärungen beziehen, oder meinen Sie einfach, daß Sie die Zeugen Voß und Schörner ins Kreuzverhör nehmen wollen, falls die Anklagevertretung nicht nur die Teile, über die sie den Angeklagten ins Kreuzverhör genommen hat, benützen will, sondern auch andere Teile?
DR. SCHILF: Herr Präsident! Wir wollen nur, falls das Gericht die drei Vernehmungsniederschriften als Ganzes als Beweisurkunden ansehen sollte, die Kreuzverhöre führen.
VORSITZENDER: Ja, dann meinen Sie das, was ich Ihnen zuerst vorhielt.
Gut, vielleicht wird uns der Anklagevertreter General Rudenko sagen, ob er das gesamte Dokument vorlegen will oder ob er schon genug davon vorgelegt hat.
GENERAL RUDENKO: Herr Präsident! Wie ich schon bei der Vorlage dieser schriftlichen Aussagen dem Gerichtshof mitgeteilt habe, sind die Protokolle dieser Verhöre gemäß der in der Sowjetunion gültigen Prozeßordnung niedergeschrieben worden.
Die Anklagebehörde wird nur die Teile verwenden, die hier im Gerichtshof verlesen worden sind und nach denen der Angeklagte Fritzsche einem Kreuzverhör unterzogen worden ist.
VORSITZENDER: Sehr gut. Dann ist es also nicht notwendig, diese Zeugen zum Kreuzverhör herzubringen. Sehr gut.
DR. SCHILF: Jawohl, Herr Präsident.
VORSITZENDER: Nun, damit ist der Gerichtshof am Ende der Beweisaufnahme der Verteidigung angelangt mit Ausnahme von zwei Zeugen, die hier sein sollten... die hier sind und die für den Angeklagten Bormann gehört werden sollen.
DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! Darf ich für den Angeklagten Speer eine Urkunde, die bereits übersetzt und der Staatsanwaltschaft bekannt ist, nachträglich überreichen? Es handelt sich um ein Führerprotokoll vom 3. Januar 1943. Es erhält Speer-Exhibit Nummer 35. Ich hatte es in das Verzeichnis, das ich dem Gericht von den von mir überreichten Urkunden übergeben habe, schon aufgenommen als Exhibit-Nummer 35. Es war nur noch nicht übersetzt damals. Ich darf es jetzt nachreichen.
VORSITZENDER: Ja, sicherlich.
Was ich sagen wollte war, daß wir nun am Ende der Beweisaufnahme angelangt sind mit Ausnahme von Fragebogen, die bereits zugelassen wurden, deren Beantwortungen aber noch nicht eingetroffen sind. Natürlich werden solche Fragebogen vorbehaltlich ihrer Zulässigkeit erst genehmigt, wenn die Antworten eingetroffen sind. Das gilt auch für alles Affidavit- Ähnliche, was vom Gerichtshof zugelassen worden ist. Im übrigen aber ist die Beweisaufnahme für die Angeklagten mit Ausnahme der von Dr. Bergold nunmehr abgeschlossen.
DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Ich habe noch eine Frage wegen eines Beweisantritts durch den Zeugen Walkenhorst. Für den Fall, daß die Vernehmung nicht zustande kommen sollte, habe ich noch ein Affidavit, das ich mir hatte geben lassen. Ich nehme an, daß ich es vorbringen kann, falls der Zeuge nicht vernommen werden sollte. Es befaßt sich mit einer kurzen Frage, nämlich mit dem Telephongespräch, das Sauckel bezüglich der Räumung des Konzentrationslagers Buchenwald geführt hat. Da war Walkenhorst zufälligerweise der Sprecher auf der Gegenseite. Zu dieser einen Frage habe ich ein Affidavit. Aber wenn der Zeuge kommt, frage ich ihn natürlich.
Ich bitte, mir für den Fall, daß er nicht vernommen wird, das offenzuhalten.
VORSITZENDER: Sie sprechen von Walkenhorst?
DR. SERVATIUS: Vom Zeugen Walkenhorst.
VORSITZENDER: Gut, er wird gleich verhört werden.
DR. SERVATIUS: Ich hoffe es.
VORSITZENDER: Aber... Ich glaube, er ist hier.
Ich habe eine Liste von Zusatzanträgen vor mir, glaube aber, daß sie alle in den letzten zwei Tagen erörtert wurden. Falls die Verteidiger noch irgend etwas vorzubringen wünschen, so mögen sie das jetzt tun.
Gut, dann nehme ich also an, daß, wie gesagt, die Beweisaufnahme für die Verteidiger abgeschlossen ist mit Ausnahme von noch ausständigen Dokumenten, Fragebogen und eidesstattlichen Versicherungen.
DR. MARX: Herr Präsident! Ich möchte mit Erlaubnis des Gerichts noch drei Urkunden einführen, und zwar handelt es sich dabei um folgendes:
Bei der Frage, welchen Einfluß die von dem Angeklagten Streicher herausgegebene Zeitung auf das deutsche Volk ausgeübt hat, ist von maßgeblicher Bedeutung, wie sich die Auflage dieser Zeitung gestaltet hat und auf welche Umstände es zurückzuführen ist, daß in einem gewissen Zeitpunkt eine sehr erhebliche Steigerung eingetreten ist. Ich habe mir nun die Aufgabe gestellt, aus der Wochenschrift »Der Stürmer« aus dem Impressum herauszuziehen, wie sich die Auflage gestaltet hat.
VORSITZENDER: Aber... Wir haben diesen Antrag bereits vor uns gehabt und uns mit ihm befaßt. Und wir haben ihn abgelehnt.
DR. MARX: Ja, Verzeihung, Herr Präsident, es handelt sich um folgendes: Ich habe bei einer zufälligen Durchsicht verschiedener Nummern dieser Zeitung festgestellt, daß im Jahre 1935 eine sprunghafte Steigerung festzustellen ist, und die Verteidigung möchte den Beweis führen, daß diese Steigerung nicht auf eine Nachfrage aus dem deutschen Volk zurückzuführen ist, sondern hier hohe Parteistellen eingeschaltet wurden, was zusammen mit einer neuen Verlagsleitung die Steigerung auf das Dreifache herbeiführte. Es ist natürlich von wesentlicher Bedeutung, ob eine Steigerung auf das Dreifache auf die Nachfrage aus dem Volk zurückzuführen ist oder ob, wie in diesem Fall, die Deutsche Arbeitsfront sich eingeschaltet hat in Gestalt des Dr. Ley und eine Werbe- und Sondernummer herausgegeben wurde, die dann auf Betreiben des Dr. Ley und unter Ausnutzung des riesigen Apparats der Deutschen Arbeitsfront verbreitet wurde.
Das möchte ich unter Beweis gestellt haben, und ich bin der Meinung, daß das für die Verteidigung von Wichtigkeit sein muß.
Ich habe nach dieser Richtung, Herr Präsident, drei Belege, und wenn es das Hohe Gericht gestattet, werde ich eine Anweisung verlesen und bitten, sie als Beweismittel einführen zu dürfen. Daraus ergibt sich, daß Ley als Leiter der Deutschen Arbeitsfront an alle Dienststellen der Deutschen Arbeitsfront die Weisung gegeben hat, diese Sondernummer zu verbreiten und für weitgehende Verbreitung in den Betrieben und so weiter Sorge zu tragen. Denn es ist ja einer der wesentlichen Punkte der Anklage, daß das deutsche Volk durch den »Stürmer« und durch den Angeklagten Streicher antisemitisch beeinflußt und dadurch dann später reif gemacht worden ist für die Unterstützung der Maßnahmen im Osten bis zur Massenvernichtung.
Ich bitte also, diesen Beweis noch zuzulassen und ihn für erheblich erklären zu wollen.
VORSITZENDER: Sie sagten, Sie haben drei Dokumente, das erste ist eine Anweisung von Ley?
DR. MARX: Ja, Herr Präsident.
VORSITZENDER: Ja. Was sind die beiden anderen?
DR. MARX: Das eine ist ein Auszug aus dem »Stürmer« vom Mai 1935, Nummer 18, in welchem es folgendermaßen lautet:
»Der aus Berlin nach Frankreich geflüchtete Bernhardt schreibt im ›Pariser Tageblatt‹ vom 29. März 1935 unter der Überschrift ›Stürmerauflage auf das Dreifache gestiegen‹ folgendes:
›Die Unterstützung höchster Reichsstellen, die der Pornograph Streicher bei Verbreitung seines ›Stürmers‹ erfährt, hat ihm innerhalb noch nicht eines Jahres zu einer Steigerung der Auflage auf das Dreifache verholfen. Während...‹«
VORSITZENDER: Warten Sie! Sie haben uns schon gesagt, daß sich die Auflage des »Stürmer« verdreifacht hat. Es ist unnötig, das alles zu wiederholen. Wir wollen nur wissen, um welche Dokumente es sich handelt. Das erste ist eine Anweisung von Ley, das zweite ist eine Ausgabe des »Stürmer«. Was ist das dritte?
DR. MARX: Und das dritte ist eine Zusammenstellung der Auflagen von Januar 1935 bis Mitte Oktober 1935 und daraus ergibt sich, daß innerhalb dieses einen Jahres die Auflage von 113800 auf 486000 gestiegen ist. Das wird wohl mir jedermann...
VORSITZENDER: Gut, das genügt. Mehr wollen wir darüber nicht hören.
DR. MARX: Jawohl, also dann darf ich mir erlauben, diese drei...
OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Ich... Es hängt ganz vom Gerichtshof ab, aber die Anklage von ihrem Standpunkt aus hat keinen Einwand gegen die Zulassung der Dokumente. Das erste Dokument scheint den Angeklagten Streicher direkt mit einem der Mitverschwörer in Verbindung zu bringen, es wäre wirklich ein sehr wichtiges Dokument.
VORSITZENDER: Sehr gut. Dr. Marx, die drei Dokumente werden zugelassen.
DR. MARX: Ich bitte dann, diese drei Dokumente als Exhibit-Nummer 19, 20 und 21 einführen zu dürfen.
Verzeihung, Herr Präsident, wenn ich noch etwas bemerken darf, die Sache hat sich deswegen so ergeben und verzögert, weil ich selbst nichts davon wußte. Ich habe das zufällig aus dem Impressum des »Stürmer«, was mir vorher nicht bekannt war, entnommen und habe es dann von meinem Standpunkt aus für beweiserheblich gehalten. Ich bitte, das zu entschuldigen, daß es jetzt erst vorgelegt wird.
DR. SAUTER: Herr Präsident! Ich habe natürlich keinen weiteren Beweisantrag mehr zu stellen, aber ich bitte, eine Frage, eine Rechtsfrage klären zu wollen: Es finden jetzt zur Zeit in den Kommissionen andauernd Vernehmungen statt zur Beweiserhebung hinsichtlich der Organisationen. Dort werden Zeugen vernommen, die wir hier nicht kennen, und es werden dort auch Dokumente vorgelegt, die uns hier noch nicht bekanntgeworden sind. Wir werden erst im Laufe der nächsten Wochen von dem Ergebnis dieser Beweisaufnahme bei den Organisationen Kenntnis bekommen. Nun denken wir Verteidiger, die wir hier tätig sind, an folgenden Fall: Es könnte sein, daß zum Beispiel einer dieser Angeklagten durch eine neue Zeugenaussage bei den Organisationen belastet wird oder daß Dokumente vorgelegt werden, zu denen wir als Verteidiger dieser Angeklagten unbedingt Stellung nehmen oder vielleicht Gegenbeweise müßten anbieten können. Nun sind wir damit einverstanden, daß die Beweiserhebung hier geschlossen wird, wir möchten uns aber natürlich die Möglichkeit vorbehalten, daß wir in solchen Fällen eventuell auch das Ergebnis der Beweisaufnahme bei den Organisationen erfahren.
VORSITZENDER: Ich glaube, wenn Sie sich die Verfügung des Gerichtshofs sorgfältig ansehen wollen, werden Sie finden, daß diese Angelegenheit vorgesehen ist. Und sollte sich während der Verhandlung über die Organisationen irgend etwas ergeben, was einen der Einzelangeklagten auf irgendeine Weise wesentlich oder direkt berührt, so steht es natürlich im Ermessen des Gerichtshofs, den Verteidiger des betreffenden Angeklagten in dieser Sache zu hören. Und ich glaube, daß das in unserer Verfügung besonders erwähnt ist.
DR. SAUTER: Diese Anordnung ist uns bekannt, selbstverständlich. Aber wir wollten nur darüber Klarheit schaffen, daß diese Anordnung auch bestehen bleibt, auch wenn hier die Beweisaufnahme geschlossen ist.
VORSITZENDER: Sicherlich.
Wünscht die Anklage irgendwelche Anträge zu stellen?
OBERST PHILLIMORE: Ich habe acht Dokumente vorzulegen. Euer Lordschaft, es sind Dokumente, auf die ich mich im Schlußplädoyer beziehen möchte, und deshalb schlage ich vor, sie hier jetzt nur ihrer Natur nach zu bezeichnen und sie sehr rasch dem Gerichtshof vorzulegen. Ich habe hier eine Liste, die ich zuerst einreichen werde.
VORSITZENDER: Sind es Dokumente, die noch nicht vorgelegt worden sind? Es mag passend sein, ihre Natur kennenzulernen.
OBERST PHILLIMORE: Ja, Euer Lordschaft, ich lege sie als Gegenbeweis vor.
VORSITZENDER: Haben Sie eine Liste hier?
OBERST PHILLIMORE: Ja, Euer Lordschaft. Das erste Dokument ist 1519-PS...
VORSITZENDER: Sind sie dem Verteidiger übergeben worden?
OBERST PHILLIMORE: Nein, Euer Lordschaft. Ich habe Abschriften hier.
Das erste Dokument, 1519-PS, enthält Anordnungen in Bezug auf die Behandlung von sowjetischen Kriegsgefangenen. Euer Lordschaft, das soll nicht unbedingt zur Gegenbeweisführung dienen, aber dem Gerichtshof ist ein Dokument EC-338 unter der Bezeichnung USSR-356 vorgelegt worden. Dieses Dokument ist ein Kommentar des Admirals Canaris zu diesen Anordnungen, und Euer Lordschaft erinnert sich vielleicht daran. Der Angeklagte Keitel hatte bestimmte Bemerkungen darauf geschrieben, über die er im Kreuzverhör vernommen wurde. Das stenographische Protokoll vom 6. April 1946 vormittags (Band X, Seite 695) zeigt dies. Es erscheint angebracht, Euer Lordschaft, daß die tatsächlichen Anordnungen und nicht nur der Kommentar dem Gerichtshof vorgelegt werden sollte.
Euer Lordschaft, es handelt sich nun um GB-525, und wie der Gerichtshof ersehen wird, ist es ein Begleitschreiben Bormanns an die Gauleiter und Kreisleiter zu dem von General Reinecke, dem Chef der Kriegsgefangenenabteilung, unterzeichneten Schreiben des OKW, und dann folgen die tatsächlichen Vorschriften.
VORSITZENDER: Ist das nicht schon vorgelegt worden?
OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Man sagt mir, nein. Es ist nur der Kommentar von Canaris zu diesem Dokument vorgelegt worden. Es war eingeschlossen... dieses Dokument war eingeschlossen in dem Dokumentenbuch Keitels, aber es ist nicht formell vorgelegt worden.
VORSITZENDER: Ich verstehe. Sie meinen, es wird GB...
OBERST PHILLIMORE:... 525, Euer Lordschaft.
VORSITZENDER: Ja.
OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Das zweite Dokument, D-912, wird GB-526. Es ist dies eine Serie von Rundfunkmeldungen deutscher Sender vom 6. September bis zum 22. Oktober 1939. Diese wurden von der British Broadcasting Corporation abgehört und handeln von der »Athenia«.
Euer Lordschaft! Ich lege dieses Dokument mit Bezug auf die Aussage des Angeklagten Raeder vor. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß ihn, gemäß seiner Aussage, der Artikel im »Völkischen Beobachter« vom 23. Oktober völlig überrascht hat; ich verweise auf das stenographische Sitzungsprotokoll vom 17. Mai 1946, vormittags (Band XIV, Seite 93).
Euer Lordschaft! Es bezieht sich meiner Ansicht nach auch auf die vom Gerichtshof an den Angeklagten Fritzsche gerichteten Fragen. Es bestätigt seine Aussage, daß die Rundfunksendungen, die Winston Churchill für die Versenkung der »Athenia« verantwortlich machten, Anfang September begannen und den ganzen Monat über andauerten. Tatsächlich, diese Rundfunksendungen, wie der Gerichtshof sehen wird... Die erste war am 6. September 1939. Vielleicht darf ich einen Satz von Zeile 2 vorlesen:
»...die deutsche Presse weist die Anschuldigungen der britischen Presse, ein deutsches Unterseeboot habe die ›Athenia‹ versenkt, zurück. Churchill hat in einer seiner ersten Amtshandlungen die Versenkung der ›Athenia‹ angeordnet, um in USA antideutsche Gefühle auszulösen.«
Ähnliche Rundfunkmeldungen anderer Sender wurden am gleichen Tage und am 7., 11. und 25. September durchgegeben. Die vom 27., die von General Rudenko vorgelegt wurde, habe ich nicht. Dann ist noch eine da von dem Angeklagten Fritzsche vom 1. Oktober und so fort und eine Ansprache von Goebbels vom 22., dem Tag, bevor der Artikel erschien. Euer Lordschaft, das wird GB-526.
Das nächste Dokument, 3881-PS, ist ein Auszug aus dem Sitzungsbericht des Volksgerichtshofs vom 7. und 8. August 1944, als sieben Angeklagte wegen des Attentats auf Hitler vor Gericht standen. Euer Lordschaft, ich lege nur einen übersetzten Auszug vor, aber die Photokopie ist vollständig.... Ich hätte sagen sollen, daß dem Gerichtshof eine Übersetzung von bestimmten Auszügen vorliegt, aber das Beweisstück selbst enthält das vollständige Protokoll der Verhandlung. Euer Lordschaft, ich...
VORSITZENDER: Wenn keine Übersetzung vorliegt, können wir es nicht zum Beweis annehmen.
OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Wir beabsichtigen, uns nur auf die übersetzten Auszüge zu beziehen.
VORSITZENDER: Sehr gut.
OBERST PHILLIMORE: Ich erklärte das nur im Interesse der Verteidiger, die vielleicht noch mehr sehen wollen.
Euer Lordschaft! Ich lege dies gegenüber der Aussage Jodls vor, daß deutsche Generale nur deshalb jetzt vor Gericht stünden, weil britische Generale Befehle befolgt hätten. Das steht im Sitzungsprotokoll vom 5. Juni 1946 (Band XV, Seite 419). Und die Stellen... Die Natur der Stellen besagt, daß der Vorsitzende des Volksgerichtshofs die von den Angeklagten vorgebrachte Verteidigung, es wären Befehle von Vorgesetzten gewesen, ablehnte. Euer Lordschaft, das wird GB-527.
Euer Lordschaft! Das nächste Dokument ist D-181, es... ich lege es als GB-528 vor. Es ist ein Schreiben von einem Gauleiter an die Gauamtsleiter, Gauinspektoren und Kreisleiter über das Erbgesundheitsgesetz und die Sterilisierung wegen Schwachsinns. Es ist ein wichtiges Dokument in Bezug auf den Angeklagten Frick, und ich lege es vor, da sein Anwalt erklärt hat, Sitzungsprotokoll vom 24. April 1946, vormittags, (Band XII, Seite 180), daß Frick keine Kontrolle über die politische Polizei hatte und daß Himmlers Unterstellung unter ihn nur nominell war.
Euer Lordschaft! Das Schreiben enthält eine Reihe von Hinweisen für die Tatsache, daß die Verordnung... und auch ihre Durchführung in den Verantwortlichkeitsbereich des Angeklagten Frick fielen.
Euer Lordschaft! Das nächste Dokument ist ähnlicher Natur, und ich schreibe es derselben Seite des stenographischen Protokolls zu. Es ist M-151, und ich lege es als Beweisstück GB-529 vor.
Es sind dies drei Schreiben über die Ermordung von Geisteskranken in Heilanstalten. Das erste ist vom 6. September datiert und von dem Direktor einer Heilanstalt in Stetten i. R. an den Reichsjustizminister gerichtet. Er spricht von dem Gefühl völliger Rechtsunsicherheit in weiten Kreisen des Volkes angesichts der vielen Todesfälle, die sich ereignen. Das zweite Schreiben, datiert vom 10., ist ein Schreiben des Justizministers, das den Empfang der Beschwerde bestätigt und besagt, daß das Schreiben an den Angeklagten Frick weitergeleitet wurde. Und das dritte Schreiben vom gleichen Datum ist das Schreiben des Justizministers an seinen Kollegen, das die Beschwerde an diesen weiterleitet.
Euer Lordschaft! Das nächste Dokument bezieht sich auf die gleiche Angelegenheit. Es handelt sich um M-152, und ich lege es als Beweisstück GB-530 vor. Es besteht aus vier Schreiben.
Das erste, datiert vom 19. Juli 1940, ist gerichtet an den Angeklagten Frick als Reichsinnenminister und stammt von Bischof Wurm, dem Landesbischof der Württembergischen Evangelischen Landeskirche. Euer Lordschaft! Es spricht wieder von der Menge von Beschwerden, die er erhielt, und erörterte dann die Abscheulichkeit der Praxis, die offenbar angewandt wurde. Das zweite Schreiben vom 23. August ist ein Schreiben an den Justizminister, das sich auf das an den Angeklagten Frick gerichtete Schreiben bezieht. Das dritte vom 5. September ist ein Schreiben an den Angeklagten Frick, das ihn an das vorhergegangene Schreiben vom 19. Juli erinnert, auf das noch keine Bestätigung eingegangen sei.
Das nächste Schreiben vom 6. September ist ein paralleles Schreiben wieder an den Justizminister.
Schließlich, am 11. September, auf der letzten Seite des Dokuments, ist eine Aktennotiz des Justizministers, die besagt, daß ein Beamter des Ministeriums den Dekan des Bischofs, wahrscheinlich den Dekan Keppler, informiert hat, daß die Angelegenheit lediglich den Angeklagten Frick angehe.
Euer Lordschaft! Das nächste Dokument, D-455, lege ich als GB-531 vor. Es ist eine Broschüre... das nächste Dokument, Euer Lordschaft, ist eine von der Militärregierung herausgegebene Broschüre... von den deutschen militärischen Behörden in Belgien. Sie stammt aus den Akten des deutschen Kriegsministeriums, des OKH, und ist betitelt »Belgiens Leistungen für die deutsche Kriegswirtschaft«. Sie ist vom 1. März 1942 datiert.
Euer Lordschaft! Ich lege es vor angesichts der allgemeinen Beweisführung, daß die deutsche Besatzung wohlwollend war, und daß... Der Gerichtshof hat immer wieder gehört, daß die deutsche Besatzung in den von ihr besetzten Ländern viel Gutes getan hat. Dieses Dokument ist eine graphische Illustration von der Unrichtigkeit der Beweise aus dem Mund der Verteidigung.
Euer Lordschaft! Ich darf dem Gerichtshof das Dokument schnell erklären. Seite 3 ist eine graphische Darstellung der Bevölkerungsziffern hinsichtlich der gewerblichen Wirtschaft, die zeigt, daß über 50 Prozent aller Werktätigen für Deutschland arbeiteten. Von den 1800000 Arbeitern und Angestellten in Belgien waren bei der deutschen Wehrmacht und im deutschen Interesse 901280 eingesetzt.
Euer Lordschaft! Seite 4 zeigt eine vergleichende Darstellung der Sklavenarbeiter zwischen Belgien, Holland und Frankreich, ausgedrückt in Prozenten.
Euer Lordschaft! Seite 5 gibt die Produktionsziffern der belgischen Beiträge für Deutschland.... Ich glaube, es ist die siebente Zeile, die zusammenfassend besagt: »Leistungen im Werte von 1,2 Milliarden Reichsmark.«
Auf Seite 6 ist ein Vergleich der belgischen Steinkohlenförderung mit der des Ruhrgebiets desselben Jahres.
Seite 8 zeigt einen Vergleich der Ablieferung von Walzwerkerzeugnissen zum gesamten Walzeisenverbrauch beim Bau des Westwalls.
Seite 9, Zement; Seite 10, Textilien; Seite 11, Metalle.
Da ist eine Feststellung, die über das, was herausgenommen wurde, zusammenfassend sagt: »Diese Ergebnisse konnten nur durch Ausschöpfung der letzten Reserven des Landes ermöglicht werden.«
Seite 12 zeigt eine Darstellung, wie die Metallsammlung die einzelnen Personen belastete. Es ist ein Vergleich zwischen Belgien, Holland und Frankreich.
Auf Seite 13 findet sich eine Erklärung bezüglich des Beitrags zum Verkehr, und auf Seite 14 eine graphische Darstellung.
Aus Seite 15 ersieht man, daß die Beiträge in Geld hoher waren als das Einkommen sämtlicher belgischer Lohnempfänger im Vorjahr.
Auf Seite 16 erscheinen Zahlen bezüglich der Goldmenge, die zur Verwahrung in die Reichsbank genommen wurde.
Seite 18 behandelt Aktien. Man sieht hier einen Vergleich zum Aktienkapital der IG-Farben, 700 Millionen Reichsmark im Vergleich zu den 800 Millionen Reichsmark des IG-Farben-Aktienkapitals.
Dann ist da noch etwas über Rationen gesagt, was zeigt, daß trotz der Einfuhr von Lebensmitteln von Deutschland nach Belgien die Rationen dort die niedrigsten von allen Westgebieten waren.
Und zum Schluß kann man aus der letzten Seite den Wechsel ersehen in den belgischen Rationen im Vergleich zwischen 1938 und der wohlwollenden Herrschaft der deutschen Militärregierung im Jahre 1941. Euer Lordschaft, das spricht für sich selbst.
Euer Lordschaft! Das letzte Dokument, D-524, ist eine ähnliche Broschüre, die sich auf Frankreich bezieht. Sie stammt aus derselben Quelle, und ich lege sie vor als Beweisstück GB-532.
Euer Lordschaft! Wegen einer Störung in der elektrischen Anlage war es mir leider nicht möglich, die Photokopien dieser englischen Ausfertigung fertigzustellen, aber ich werde sie später vorlegen. Jetzt lege ich nur die deutschen Photokopien vor.
Euer Lordschaft! Ich lege sie vor, angesichts der Aussage des Angeklagten Sauckel, Sitzungsprotokoll vom 29. Mai 1946, nachmittags (Band XV, Seite 63), daß die Gesamtzahl der Zwangsarbeiter sich nicht auf mehr als fünf Millionen belief. Euer Lordschaft! Auf Seite 8 und 9 dieses Dokuments wird der Gerichtshof die Zahl der Sklavenarbeiter in Deutschland gegen Ende 1943 finden, und dazu müssen noch die gezählt werden, die 1944 zur Sklavenarbeit eingezogen wurden. Die Gesamtzahl beträgt fast sieben Millionen, Euer Lordschaft, von denen 1462000 Kriegsgefangene waren, so daß sich die Zahl der Sklavenarbeiter damals auf etwas über fünf Millionen belief, das heißt die Sklavenarbeitskräfte ausschließlich der Kriegsgefangenen beliefen sich auf etwas über fünf Millionen. Und dazu muß man noch, wie gesagt, den Zuwachs von 1944 hinzuzählen.
Euer Lordschaft! Seite 8 zeigt Zahlen und vergleichende Aufstellungen:
Männliche Zivilarbeiter 3631000
Kriegsgefangene 1462000
Frauen 1714000.
Und dann zeigt es die Verteilung auf die verschiedenen Länder. Und dann Seite 9 zeigt eine Illustration in Farben.
Euer Lordschaft! Der Rest der Broschüre gibt Zahlen an darüber, was aus Frankreich herausgezogen wurde, sehr ähnlich jenen im Falle von Belgien. Ich möchte dies dem Gerichtshof nicht des längeren erklären, es sei denn, daß er es wünschte.
Euer Lordschaft! Ich glaube, ich nannte bereits die Nummer, es ist Beweisstück GB-532.
Euer Lordschaft! Das sind alle Dokumente, die ich vorzulegen habe. Ich höre, daß auch mein Freund, Herr Dodd, einige vorzulegen hat.
JUSTICE ROBERT H. JACKSON, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Hoher Gerichtshof! Im Kreuzverhör des Angeklagten Göring wurde ihm von uns das Dokument 3787-PS, US-782, vorgehalten. Es war das Protokoll der zweiten Sitzung des Reichsverteidigungsrates. Göring bestätigte die Echtheit des ihm im deutschen Text vorgelegten Protokolls. Aber dieses Dokument war damals noch nicht übersetzt, und daher waren wir nicht in der Lage, in das Protokoll jene zahlreichen Teile des Dokuments zu verlesen, die wir hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit und seines Zeugnisses für wichtig hielten und auch mit Bezug auf die Ableugnungen von vielen anderen Angeklagten, daß sie etwas von der Planung des Krieges gewußt hätten und daß sie wußten... daran teilnahmen.
Ich möchte nun aus dem Protokoll den Teil verlesen, der unseres Erachtens außerordentlich wichtig ist für die Gedankenführung zur Entkräftung der Aussagen mehrerer Angeklagter.
Zu oberst findet sich ein Begleitschreiben des Oberkommandos der Wehrmacht vom 10. Juni 1939 betreffend die zweite Sitzung des Reichsverteidigungsrates.
Es wurden einhundert Ausfertigungen hergestellt, unsere Ausfertigung ist die vierundachtzigste. Das Dokument ist als »Geheime Kommandosache« bezeichnet, und es übermittelt im Namen des Oberkommandos der Wehrmacht das beiliegende Papier unter anderen an die folgenden Stellen. Ich erwähne nur jene Stellen, denen wir Wichtigkeit beimessen:
An die Partei, den Stellvertreter des Führers, die erste Ausfertigung; an den Chef der Reichskanzlei, an den Ministerpräsidenten Generalfeldmarschall Göring, an den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, an das Auswärtige Amt, an den Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung, das sind neun Ausfertigungen, einschließlich je einer für den Reichsminister des Innern, für den Reichsjustizminister, für den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, an den Reichsminister für die Kirchlichen Angelegenheiten und an die Reichsstelle für Raumordnung.
Ausfertigungen gingen auch an den Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft einschließlich der Ausfertigungen für den Reichswirtschaftsminister, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Reichsarbeitsminister, Reichsforstmeister, Reichskommissar für die Preisbildung, an das Reichsfinanzministerium, das Reichsverkehrsministerium, Reichsverkehrsministerium-Eisenbahnabteilung, Reichspostministerium, Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Reichsbankdirektorium, Generalinspekteur für das Straßenwesen und die Wehrmacht, einschließlich von neun Ausfertigungen für das OKH, fünf Ausfertigungen für das OKM, den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe und an das Oberkommando der Wehrmacht.
Eine Reihe anderer Ausfertigungen sind beigefügt.
Die Beilage ist das Protokoll über die zweite Sitzung des Reichsverteidigungsrates, die am sechsten Tage, am 23. Juni 1939 stattgefunden hat, ein Datum, das wir für wichtig halten; Ort: großer Sitzungssaal des RLM, Beginn: 11.10, Ende: 13.55. Vorsitz: Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring, Teilnehmer: – ich erwähne nur die, die wir für wichtig halten, denn die Liste ist sehr lang – Stellvertreter des Führers, Chef der Reichskanzlei, Dr. Lammers, von Ministerpräsident Generalfeldmarschall Görings Stab: Staatssekretär Körner, Staatssekretär Neumann, Ministerialrat Bergbohm und verschiedene andere, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung: Reichsminister Dr. Frick, Reichsführer-SS Himmler, General der Ordnungspolizei Daluege; Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft, Reichsminister Funk, Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk; Reichsverkehrsminister und Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen Dr. Ing. Todt; Oberkommando der Wehrmacht, Generaloberst Keitel, Oberst Warlimont und Generalmajor Thomas; Oberkommando des Heeres, Generalstab des Heeres, General der Artillerie Halder, Oberkommando der Kriegsmarine, Großadmiral Dr. h. c. Raeder, Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Generaloberst Milch und Generalmajor Bodenschatz, die beide hier als Zeugen erschienen sind.
Die Inhaltsangabe lese ich nicht.
Das Protokoll der Sitzung:
»A. Einleitung.
Der Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring betonte einleitend, daß der RVR nach dem Willen des Führers das entscheidendste Gremium im Reich für die Fragen der Kriegsvorbereitung ist. Nur die wichtigsten RV-Fragen sind in ihm zu besprechen. Ihre Durcharbeitung geschieht im Reichsverteidigungsausschuß.
Sitzungen des RVR werden nur zu unumgänglichen Entscheidungen einberufen. Das Erscheinen der Chefs selbst ist geboten.
B. Menschenverteilung.
I. Der Vorsitzende gab für die Verteilung und den Einsatz der Bevölkerung im Kriege folgende Richtlinien.
1.) Die Gesamtstärke der Kriegswehrmacht ist vom Führer bestimmt. Sie umfaßt nur die Hälfte der tauglichen Wehrpflichtigen. Trotzdem wird die Aufstellung Schwierigkeiten für die Wirtschaft, die Verwaltung und den gesamten zivilen Bereich mit sich bringen.
2.) Die Aufstellung einer Menschenbilanz soll die Unterlage zur Beurteilung der Frage bilden, wie der nach Abzug des Wehrmachtsbedarfs verbleibende Bestand am zweckmäßigsten eingesetzt wird.
3.) Von gleicher Bedeutung wie der Wehrmachtsbedarf ist derjenige der Rüstungswirtschaft. Sie vor allem muß im Frieden materiell und personell so organisiert werden, daß an Stelle eines Absinkens ihrer Lieferungen mit Kriegsbeginn sofort eine Steigerung eintritt.
4.) Der Arbeitseinsatz in der entscheidenden Kriegsrüstung und für den verbleibenden Zivilbedarf ist Hauptaufgabe des GBW.
a. Zur Kriegsrüstung gehören nicht nur die Erzeugungsstätten von Kriegsgerät, sondern auch von Buna, Waffenbetriebsmitteln, Hydrierungswerke, Kohlenbergbau usw.
b. (1) Aus ›kriegsentscheidenden‹ Betrieben, von deren Leistung der Krieg entscheidend abhängt, können im allgemeinen unentbehrliche und unersetzbare Fachkräfte nicht weggenommen werden, wenn nicht Ersatz für sie vorhanden ist.
Der Kohlenbergbau ist die vordringlichste Arbeit. Jeder Arbeiter, der für den Kohlenbergbau unentbehrlich ist, ist ›unabkömmlich‹.
Anmerkung: Der Kohlenbergbau ist schon jetzt zu einem Schlüsselpunkt der gesamten Rüstung, des Verkehrs und des Exports geworden. Wenn hier jetzt nicht die notwendige Arbeiterschaft zur Verfügung gestellt wird, hört der wichtigste Exportanteil, die Kohlenausfuhr, auf. Der Kohlenankauf in Polen entfällt. Die richtige Menschenverteilung ist entscheidend. Um solche Schlüsselpunkte richtig besetzen zu können, werden demnächst dem Führer drakonische Forderungen vorgetragen werden, die noch im laufenden Mob.-Jahr unter Umständen zu einer außerordentlichen Kriegsbewirtschaftung führen werden, z.B. zur Außerbetriebsetzung von Kraftwagen und zur Stillegung nicht lebenswichtiger Betriebe aus Kohlenmangel.
Hinzu kommt die Kohlenversorgung Italiens und anderer Länder, wie Skandinaviens (zur Erhaltung der deutschen Eisenversorgung).«
Ich lasse bestimmte Absätze, die für unsere Argumentation nicht besonders wichtig erscheinen, aus und gehe über zu Punkt 2, Seite 9 der englischen Übersetzung.
»(2) Eine zweite Kategorie von waffenfähigen Arbeitern kommt nach Ausbildung der Ersatzkräfte während des Krieges zur Truppe.
Vorbereitende Umschulung und Einschulung von Arbeitskräften in großem Ausmaße spielt eine ausschlaggebende Rolle.
(3) Der Ersatz der Masse der Wehrpflichtigen, sonstigen Arbeiter, auch durch eine erweiterte Zahl eingewiesener Frauen, muß vorbereitet sein. Hinzukommen werden Kriegsbeschädigte.
(4) Die weibliche Arbeitspflicht im Kriege ist von entscheidender Bedeutung. Es ist notwendig, in ganz großem Maße an die Ausbildung der Frauen in kriegswichtigen Arbeiten zum Ersatz und zur Ergänzung der männlichen Arbeitskräfte heranzugehen.
d.) Zur Vermeidung von Unordnung bei der Mob. werden die bearbeitenden Personen in kriegswichtigen Sparten, z.B. Verwaltung, Verkehr, Polizei, Ernährung, zunächst belassen. Nötig ist, Dringlichkeit und Wertmäßigkeit festzustellen.
e.) In dieser Weise ist im Zuge des bei allen europäischen Völkern vorgesehenen zivilen Hilfsdienstes zur Gewinnung und Erhaltung eines Vorsprungs in den entscheidenden ersten Wochen eines Krieges durch eine sichere klare Organisierung anzustreben, daß womöglich jeder deutsche Mensch im Kriege nicht nur seine Mob.-Beorderung hat, sondern auch auf seine Kriegstätigkeit sorgfältig vorbereitet ist. Die Arbeitsstätten müssen für die Ersatz- und Verstärkungskräfte eingerichtet sein.«
Ich überspringe den Text bis zu Seite 10 unten:
»6.) Der GBW wird beauftragt, diejenige Arbeit, welche den Kriegsgefangenen, den im Gefängnis, Konzentrationslager und Zuchthaus verbleibenden Menschen zu übertragen ist, festzulegen.
Die Konzentrationslager werden nach Angabe des Reichsführers-SS im Kriege stärker belegt werden. Die 20000 Insassen werden vornehmlich in Werkstätten innerhalb der Konzentrationslager beschäftigt.
IV. Staatssekretär Dr. Syrup, RAM, trug über den Arbeitseinsatz im Mob.-Falle und die Menschenbilanz für den Krieg vor.«
Das scheint etwas detailliert zu sein; aber ich halte es für sehr wichtig, um die Totalität der Mobilisierung zu zeigen, die viele Monate vor Kriegsbeginn geplant war und darauf deutet, wie wir argumentieren, daß viel größere Kriegsvorbereitungen getroffen waren, als für eine bloße Reiberei mit Polen.
»7.) Die versuchsweise aufgestellte zahlenmäßige Menschenbilanz konnte nur einen ganz vorbereitenden Charakter haben und nur gewisse Richtlinien geben. Ausgegangen wurde von einer Gesamtbevölkerung von 79 Millionen. Von ihnen stehen im Alter von 14 bis 65 Jahren 56,5 Millionen. Man kann auch auf Männer über 65 Jahre und auf Minderjährige von 13 bis 14 Jahren zurückgreifen. Von den 56,5 Millionen fallen die Gebrechlichen und die Invaliden aus. Der größte Teil der Gefangenen ist schon jetzt in der Wirtschaft beschäftigt. Besonders groß ist der Ausfall von 11 Millionen Müttern von Kindern unter 14 Jahren. Nach Abzug dieser Gruppen verbleibt eine einsatzfähige Bevölkerung von 43,5 Millionen:
26,2 Millionen Männer, nach Abzug von 7 Millionen Wehrmachtsangehörigen: 19,2. 17,3 Millionen Frauen, nach Abzug von 250000 Krankenschwestern und so weiter: 17,1 für das gesamte Wirtschafts- und zivile Leben Deutschlands. Der Vorsitzende bezeichnete Frauen über 60 Jahre für nicht einsatzfähig.
8.) Die Zahl der augenblicklich beschäftigten Arbeiter und Angestellten (2/3 der Erwerbstätigen), verteilt auf die 20 großen Wirtschaftszweige, beträgt ungefähr: 24 Millionen Männer (ohne 2 Millionen Soldaten), 14 Millionen Frauen.
9.) Über die Zahlen, die die Wehrmacht aus den einzelnen Wirtschaftszweigen herausnimmt, lagen noch keine Ergebnisse vor. Deshalb wurde geschätzt, was nach Einziehung der 5 Millionen Soldaten den einzelnen Wirtschaftszweigen verbleibt.
Die vom Vorsitzenden angeregte genaue Feststellung der Gestellungspflichtigen durch Umfrage ist im Gange. Solche Umfragen sind nicht geheim, abgesehen von Zahlenmaterial und Formationen.«
Ich lasse den nächsten Punkt 10 aus, der unwichtig erscheint.
»11.) Außer den augenblicklich beschäftigten 13,8 Mil lionen Frauen können 3,5 Millionen noch unbeschäftigte Frauen zum Einsatz gebracht werden, die durch die Volkskartei erfaßt werden.
Bei den Frauen würde eine Umschichtung von 2 Millionen zu erfolgen haben: Z.B. können aus der Textil-, Bekleidungs-, keramischen Industrie, aus Klein-, Handels-, Versicherungs- und Bankgewerbe und aus der Zahl der Hausangestellten Frauen in die Landwirtschaft und in die Metall- und chemische Industrie überführt werden.
12.) Der Arbeiternot in der Landwirtschaft, der etwa 25 % männliche taugliche Arbeitskräfte entzogen werden, muß durch Frauen (2 für 1 Mann) und Kriegsgefangene begegnet werden. Mit den ausländischen Arbeitern ist nicht zu rechnen. Die Wehrmacht wird gebeten. Betriebsführer und Spezialisten, wie Melker, Traktorenführer (35 % sind noch gestellungspflichtig) in größerem Umfange freizustellen.
13.) Der Vorsitzende betonte, daß Betriebsführer, Polizei und Wehrmacht Vorkehrungen zum Einsatz der Kriegsgefangenen treffen müssen.
14.) Im landwirtschaftlichen Sektor müssen noch Entlastungsvorbereitungen für den Einzeleinsatz getroffen werden durch Nachbarhilfe, geordneten Einsatz aller Maschinen und Bereitstellung von Ersatzteillagern.
15.) Der Vorsitzende kündigte an, daß im Kriege aus den Nichtwehrwirtschaftsbetrieben im Protektorat Hunderttausende in Deutschland, in Baracken zusammengefaßt, unter Aufsicht eingesetzt werden sollen, zumal in der Landwirtschaft. Hierüber wird Gfm. Gö ring noch eine Entscheidung des Führers einholen.«
Ich lasse Punkt 16 aus.
Wenn ich bei der Vorlage dieses Dokuments bemerken darf, dies scheint sehr in die Einzelheiten zu gehen, es geschieht aber, um das Ausmaß der Vorbereitungen, die bereits damals im Juni 1939 vollendet waren, aufzuzeigen.
»17.) a. Das Ergebnis des Unabkömmlichkeits- und Sicherstellungsverfahrens gibt z. Zt. folgendes Bild: von 1172000 Unabkömmlichkeitsanträgen sind 727000 genehmigt, 233000 abgelehnt.«
Ich gehe dann weiter zu c., gegen Ende der Seite.
»Die Aufforderungen an das Ergänzungspersonal zur Dienstleistung liegen bei den Arbeitsämtern gebündelt bereit.«
Die Sitzung geht dann weiter und befaßt sich mit Produktionsprämien in Verbindung mit den Löhnen, und ich gehe zu 21.), eine Einzelheit, die ich vorbringe, da sie darauf hinweist, daß man einen langen Krieg erwartete.
»21.) Bei der Umschichtung der Arbeitskräfte ist Einarbeitung in den neuen Betrieb wichtig, bei den Facharbeitern entscheidend, um Rückschläge in den ersten Kriegsmonaten zu vermeiden. Nach Verlauf von einigen Monaten muß auch ein Ersatz der meisten Facharbeiter möglich sein.«
Jetzt komme ich zu V.
»Der GBW, Reichswirtschaftsminister Funk, nahm Stellung zur Auswirkung der Menschenbilanz unter dem Gesichtspunkt der Weiterführung der Wirtschaft.
24.) a. Nach den mündlichen Abmachungen mit dem OKW sind die Unabkömmlichkeitsbestimmungen festgelegt und die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen ausgegeben worden.«
Ich gehe über zu Punkt 25.), Seite 15.
»25.) Auf die Wünsche des Vortragenden hin, bei dem Abzug von Arbeitern für die Werften der Kriegsmarine mehr Rücksicht auf wichtige Teile der Industrie, besonders des Exports und von Zeitungsbetrieben zu nehmen, verwies der Vorsitzende auf die vom Führer befohlene Notwendigkeit, das Bauprogramm der Kriegsmarine voll zu erfüllen.«
Ich komme zu dem langen Abschnitt VI.
»Der GBV, Reichsminister des Innern Dr. Frick, behandelte die Menschenersparnis in der öffentlichen Verwaltung.
27.) Die Aufgabe ist in der Hauptsache ein Organisationsproblem wie aus den, den Sitzungsteilnehmern vorgelegten Schaubildern: Behörden, sowie Wirtschafts- und Sozialaufbau, ersichtlich, bestehen in der Kreisinstanz ungefähr 50 Arten von Behörden unabhängig voneinander – ein unmöglicher Zustand! Früher gab es im Staat zwei Säulen, den staatlichen Beamtenapparat und die Wehrmacht. Mit der Machtergreifung sind die Partei und die ständigen Organisationen (Reichsnährstand usw.) hinzugekommen, mit ihrem Apparat von oben bis unten hin. Dadurch vervielfachte sich die Zahl der öffentlichen Stellen und Behörden. Das erschwert den öffentlichen Dienst.
28.) Seit dem Kriege haben sich die Aufgaben ungeheuer vermehrt.« – Aus dem Zusammenhang geht hervor, daß damit der vorhergehende Krieg gemeint war. – »Die Organisierung des totalen Krieges erfordert natürlich viel mehr Kräfte, auch in der öffentlichen Verwaltung, als 1914. Aber es ist eine Unmöglichkeit, daß sich dieser Apparat seitdem um das 20- bis 40fache in der unteren Instanz allein vermehrt hat. Deswegen strebt der RdJ die Einheit der Verwaltung an.«
Eine kleine Konferenz... eine kleine Kommission wurde geschaffen. Ich lese Punkt 29.) vor, im Zusammenhang mit der Behauptung Görings, daß sie aufhörten zu funktionieren:
»29.) An Stelle weiterer Erörterungen vor dem versammelten großen Gremium wird die Bildung einer kleinen Kommission empfohlen, die zu positiven Vorschlägen kommt. Weitgehende Vorarbeiten sind vorhanden.
Bemerkung des RVA: Die Kommission ist... eingesetzt worden.«
Punkt 30.)
»30.) Der Vorsitzende bat um Einreichung der Kommissionsvorschläge. Es ist ein wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung des Krieges.«
Ich werde nun zu dem großen Unterabschnitt C übergehen, der über die Bemühungen berichtet, die Leistungsfähigkeit des Transportwesens zu erhöhen, beginnend mit der Entgegennahme eines Berichts des Generalstabs des Heeres:
»31.) Die Prüfung der Aufmarscharbeit vor anderthalb Jahren ergab, daß die Forderungen der Wehrmacht vom Verkehrswesen nicht voll erfüllt werden konnten. Der Reichsverkehrsminister stimmte dieser Feststellung zu. Das auf 4 Jahre sich erstreckende Programm wird für den Abschnitt 1938 voraussichtlich im August 1939 zu Ende geführt sein.
32.) Kurz nach Aufstellung dieses Programms traten Anforderungen an die Wehrmacht heran, die sich gegenüber der bisherigen Verwendung der Wehrmacht beim Beginn eines Krieges vollkommen geändert haben. In kürzester Zeit mußten Truppen in einem bisher nicht vorgesehenen Umfange an die Grenze herangeführt werden können. Die Wehrmacht konnte durch organisatorische Maßnahmen diese Forderungen erfüllen, die Verkehrsmittel nicht.
33.) Auf dem Gebiet des Verkehrs ist Deutschland z. Zt. noch nicht kriegsbereit.«
Ich lege das folgende Detail vor, das die wiederholten Aussagen verschiedener Zeugen widerlegt, die Truppenbewegungen der Wehrmacht im Rheinland, beim Anschluß und bei dem Rest, sogar bei der Tschechoslowakei, seien Überraschungsbewegungen gewesen:
»a. Bei den drei Unternehmungen 1938/39 war von einem eigentlichen Aufmarsch nicht die Rede. Durch getarnte Maßnahmen wurden die Truppen lange vorher in die Nähe der eigentlichen Aufmarschgebiete herangeführt.
b. Diese Aushilfe versagt restlos, wenn man nicht den Termin bestimmen und sehr lange vorher erfahren kann, sondern wenn unerwartet und kurzfristig eine militärische Entscheidung gefordert wird. Nach dem heutigen Stande ist das Transportwesen dann zur Heranführung der Kräfte trotz aller Vorbereitungen nicht in der Lage.«
a. auf Seite 18 ist für meinen Zweck unwichtig, a. auf Seite 18.
b. und c. zeigen Schritte, die unternommen werden mußten, um diesem Mangel abzuhelfen.
Auf Seite 19 werde ich Punkt 38.) nicht verlesen. Er zeigt, wie die Landstraßen von Osten nach Westen und von Norden nach Süden bereitgemacht wurden.
Ich lese Punkt 39.):
»39.) Der Vorsitzende bemerkte, daß schon im Frieden gewisse lebenswichtige Vorratslagerungen der Wirtschaft und Wehrmacht zu den kriegswirtschaftlichen Zentren hinzuschieben seien, um nachher Transporte zu ersparen.«
Ich gehe nun zu Punkt 41.), auf Seite 20.
»41.) Der Vorsitzende stellte zusammenfassend fest, daß diese Sitzung in wichtigen Punkten die notwendige Klärung gebracht habe.«
Die Amerikanische Anklagevertretung hat noch einige zusätzliche Dokumente, die Herr Dodd mit Erlaubnis des Gerichtshofs vorlegen wird.
VORSITZENDER: Wir werden jetzt eine Pause einschalten.