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[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: Herr Dodd! Wollen Sie noch andere Dokumente vorlegen?

MR. DODD: Herr Präsident! Ich möchte Dokument 4006-PS vorlegen, die »Nachrichten des Reichsministers für Bewaffnung und Munition«. Es handelt sich um ein Dokument, von dem der Gerichtshof, glauben wir, amtlich Kenntnis nehmen könnte. Es ist eine amtliche Veröffentlichung. Es wird uns nützlich sein im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm zwischen Sauckel und Speer, und es wird vorgelegt mit dem Zweck, die Zweifel aufzuklären, die nach den Aussagen von Sauckel und Speer aufgekommen sein können. Ich glaube nicht, daß man es ganz verlesen muß. Es dürfte genügen, es vorzulegen. Es wird US- 902.

Dann möchte ich Dokument 1452-PS vorlegen. Das ist eine Aktennotiz über eine Chefbesprechung beim Amtschef des Wirtschaftsrüstungsamtes. Ich möchte nur einen kurzen Auszug verlesen. Es ist Dokument 1452-PS vom 24. März 1942. Es lautet:

»Chefbesprechung beim Amtschef.

Bericht Amtschef über Besprechung am 23. 3. bei Minister Speer mit Milch, Witzell, Leeb.

Führer sieht Speer als sein Hauptorgan, seinen Vertrauensmann für alle Wirtschaftsgebiete an. Speer hat heute allein etwas zu sagen. Er kann Eingriffe in alle Ressorts nehmen. Er setzt sich auch jetzt bereits über alle Ressorts hinweg.«

Den Rest des Dokuments wollen wir nicht zitieren. Ich halte es nicht für notwendig, denn unser Zitat ändert nichts an dem Wortlaut. Es wird Beweisstück US-903.

Wir haben hier auch einige Photographien, Herr Präsident, sie werden im Hinblick auf den Angeklagten Kaltenbrunner vorgelegt. Sie sind uns von unseren Kollegen von der Französischen Anklagebehörde übergeben worden.

Die erste ist F-894; sie wird Beweisstück US-904. Es ist ein Bild, das Himmler zeigt, wie er irgend jemanden beglückwünscht, Kaltenbrunner ist hinter ihm zu sehen.

VORSITZENDER: Wie sind sie identifiziert?

MR. DODD: Ich möchte es vorlegen... Es sind, dies natürlich alles erbeutete Dokumente, aber... Sie meinen, auf dem Bild, Herr Präsident?

VORSITZENDER: Nein, ich meine, sind sie erbeutet, oder woher stammen sie sonst?

MR. DODD: Ja, ich nehme an, daß es alles erbeutete Dokumente sind. Oh, ich sehe jetzt... es sind hier eidesstattliche Versicherungen beigefügt, die ihre Herkunft erklären. Hier, das erste ist von einem Mann namens François Boix, er erklärt, daß er Photograph ist, in Mauthausen interniert war und so weiter; er bezeugt, daß diese Photographie aufgenommen wurde und so fort. Ich glaube, das genügt... ich nehme wenigstens an, daß es genügt für die Identifizierung dieses Bildes. Ich glaube, jedes einzelne trägt eine ähnliche Erklärung.

Das nächste ist F-896, es wird Beweisstück US- 905. Auf der Rückseite des Originals ist wieder eine eidesstattliche Versicherung von François Boix zu finden.

Das nächste ist F-897, das Beweisstück US-906 wird. Dies ist ebenfalls mit einer eidesstattlichen Versicherung des François Boix versehen und zeigt Kaltenbrunner und Himmler und andere SS-Offiziere.

Und dann schließlich Dokument F-895, das Beweisstück US-907 wird. Auf dieses Bild wollen wir die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs besonders lenken. Es trägt auch eine Versicherung des François Boix, Kaltenbrunner ist dort in der zweiten Reihe, Himmler und Hitler genau in der Mitte zwischen Kaltenbrunner und anscheinend Martin Bormann. Das Bild ist in einem Konzentrationslager aufgenommen, nach den auf der linken Seite des Bildes ersichtlichen Häftlingen zu schließen.

Dann wollen wir ein sehr kurzes Affidavit vorlegen, 4033-PS. Wir bieten es als Beweisstück US-908 an. Es ist eine Erklärung von Oswald Pohl, Pohl, vom 28. Mai 1946. Das Affidavit... der wesentliche Inhalt des Affidavits lautet wie folgt:

»Ich kann mit Bestimmtheit aussagen, daß ich SS-Obergruppenführer Ernst Kaltenbrunner gelegentlich einer dienstlichen Angelegenheit...«

VORSITZENDER: Einen Moment. War nicht Pohl als Zeuge hier?

MR. DODD: Nein, Herr Präsident, er war nicht hier, er war nicht vorgeladen. Das war Paul Emil Puhl, Puhl. Die Namen sind ähnlich.

»... daß ich SS-Obergruppenführer Ernst Kaltenbrunner gelegentlich einer dienstlichen Angelegenheit in Mauthausen daselbst im Kasino vor dem Eingang zum Lager rechterhand gesehen und gesprochen habe, u. zw. im Herbst 43 oder Frühjahr 44. Ich habe mit ihm dort am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen.«

Und dann noch eine eidesstattliche Erklärung, 4032-PS, das Beweisstück US-909 wird. Ich denke nicht, daß es notwendig ist, sie zu verlesen; sie ist übersetzt worden. Es ist eine Aussage eines Karl Reif, Reif, in welcher dieser sagt, daß er Kaltenbrunner entweder im Mai oder Juni mittags, 1942, im Lager Mauthausen gesehen hat.

Das ist alles, was wir vorzulegen haben, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Wollen andere Anklagevertreter irgendwelche Dokumente anbieten?

Dann können wir uns jetzt der Beweisaufnahme für den Angeklagten Bormann zuwenden. Dr. Bergold, wollen Sie Ihren Zeugen Kempka rufen?

DR. BERGOLD: Hohes Gericht! Ich rufe den Zeugen Kempka.