[Das Gericht vertagt sich bis 13.45 Uhr.]
Nachmittagssitzung.
VORSITZENDER: Ich erteile nunmehr dem Hauptanklagevertreter des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland das Wort.
SIR HARTLEY SHAWCROSS, HAUPTANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Hoher Gerichtshof! So wie mein verehrter Herr Berufskollege, dessen bündigem, ausgezeichnetem und eindrucksvollem Vortrag ich kaum nahe zu kommen hoffen darf, wünsche auch ich im Namen der Britischen Anklagebehörde bei dieser Verhandlung einige Erklärungen vor diesem Gerichtshof abzugeben. Diese werden, wie ich fürchte, in Anbetracht der außergewöhnlichen und bemerkenswerten Tatsachen des Beweismaterials, das unserer Ansicht nach die Schuld dieser Angeklagten eindeutig beweist, einigermaßen ausgedehnt sein. Obwohl während der Verhandlungen dieses Gerichtshofs die Vertreter der Anklagebehörden der verschiedenen Mächte auf das engste zusammengearbeitet und alles miteinander abgestimmt haben und obwohl ich gewisse Angelegenheiten dem Gerichtshof in unser aller Namen vortragen werde, ist es unserer aller Meinung nach in diesem letzten Stadium des Prozesses, auch wenn man einige unvermeidliche Wiederholungen und Überschneidungen dadurch mit in Kauf nimmt, berechtigt, daß wir unsere Schlußvorträge vollkommen unabhängig voneinander vorbereitet haben, damit der Gerichtshof und unsere eigenen Staaten die Gründe genau erkennen, aus denen wir die Verurteilung dieser Angeklagten fordern. Wenn sich ergeben wird, daß verschiedene von uns auf den gleichen Tatbestand hindeuten oder ähnliche Schlußfolgerungen daraus ziehen, wie es ohne Zweifel der Fall sein wird, so wird diese unabhängig erreichte Übereinstimmung vielleicht unserem Vortrag ein größeres Gewicht in dem Sinne verleihen, daß jeder dieser Angeklagten wirklich von Rechts wegen schuldig ist –, ich sage, von Rechts wegen schuldig.
Es besteht kein Zweifel daran, daß diese Angeklagten teilgenommen haben und moralisch schuldig sind an Verbrechen von solcher Schrecklichkeit, daß die Phantasie sich sträubt und vor der bloßen Betrachtung zurückschreckt. Möge man sich gut an die Worte des Angeklagten Frank erinnern, die Ihnen heute morgen wiederholt worden sind: »Tausend Jahre werden vergehen und diese Schuld Deutschlands wird nicht getilgt sein.« Totaler und totalitärer Krieg, unternommen feierlichen Zusicherungen zum Trotz und unter Bruch von Verträgen; große Städte, von Coventry bis Stalingrad, in Schutt und Asche gelegt, das flache Land verwüstet, und dann die unvermeidliche Ernte eines derart geführten Krieges – Hunger und Krankheit schleichen durch die Welt; Millionen Menschen sind heimatlos, verkrüppelt, in Trauer; und in ihren Gräbern rufen zehn Millionen, die in dieser Stunde in Frieden und Glück leben könnten, Soldaten, Matrosen, Flieger und Zivilpersonen, umgekommen in Schlachten, die niemals hatten stattfinden dürfen –, aber sie rufen nicht nach Rache, sondern, daß derartiges nie wieder vorkomme.
Und dies war nicht das einzige oder das größte Verbrechen. In all unseren Ländern, wenn etwa in der Hitze der Leidenschaft oder aus anderen Gründen, die die Selbstbeherrschung behindern, irgendein Mensch getötet wird, wird der Mord zur Sensation, unser Mitleid wird erweckt, und wir ruhen nicht, bis daß der Verbrecher bestraft und der Herrschaft des Gesetzes Achtung verschafft wird. Sollten wir weniger tun, wenn nicht ein Mensch, sondern nach der niedrigsten Schätzung zwölf Millionen Männer, Frauen, Kinder getötet worden sind? Nicht im Kampfe, nicht aus Leidenschaft, aber durch kaltblütigen, berechneten, vorsätzlichen Versuch, Nationen und Rassen zu vernichten, Überlieferungen, Einrichtungen und sogar die Existenz freier und alter Staaten auszulöschen. Zwölf Millionen Morde! Zwei Drittel der Juden Europas vernichtet, mehr als sechs Millionen von ihnen, nach eigenen Angaben der Mörder (Dokument 2738-PS). Das Morden wurde betrieben wie irgendeine Industrie der Massenproduktion, in den Gaskammern und den Öfen von Auschwitz, Dachau, Treblinka, von Buchenwald, Mauthausen, Maidanek und Oranienburg.
Soll die Welt das Wiederauferstehen der Sklaverei in Europa übersehen, einer Sklaverei von solchem Ausmaß, daß sieben Millionen Männer, Frauen und Kinder von ihren Heimstätten verschleppt, wie Vieh behandelt, ausgehungert, geschlagen und ermordet worden sind?
Vielleicht wird die Schuld Deutschlands nicht getilgt werden, denn das deutsche Volk ist an ihr in weitgehendem Maße beteiligt, aber es waren diese Männer hier, welche mit einer Handvoll anderer jene Schuld über Deutschland gebracht und das deutsche Volk verdorben haben. Der Angeklagte Schirach hat bekannt: »Es ist meine Schuld, daß ich die deutsche Jugend für einen Mann erzogen habe, der Millionen Morde begangen hat.«
Für derartige Verbrechen hätte man wohl gegen diese Männer standrechtlich vorgehen können, wenn die gleiche Behandlung, die unter ihrer Beteiligung so vielen Millionen unschuldiger Menschen zuteil geworden ist, ihnen selbst zuteil geworden wäre, so hätten sie kaum darüber klagen können. Aber dieser Gerichtshof hat ihre Schuld zu beurteilen nicht allein nach Grundsätzen der Moral oder der Ethik, sondern nach dem Gesetz. Die gleiche natürliche Gerechtigkeit, die fordert, daß diese Verbrechen nicht ungesühnt bleiben, verlangt gleichzeitig, daß kein Mensch bestraft wird, ohne daß eine geduldige und sorgfältige Prüfung des Sachverhalts erwiesen hat, daß er die Schuld für sein Tun trägt. Und so hat dieser Gerichtshof diese vielen Monate lang die Tatsachen untersucht, und nun hat er das Gesetz anzuwenden, auf daß sowohl diesen Menschen als auch deren zahllosen Opfern Gerechtigkeit widerfahre und auf daß auch die Welt wisse, daß nunmehr endlich die Herrschaft der Macht gebrochen ist und Gesetz und Recht die Beziehungen zwischen den Staaten beherrschen werden.
Denn die Folgen dieses Prozesses werden weit über die Bestrafung von einigen 20 schuldigen Menschen hinausgehen. Es handelt sich um Fragen, die viel wichtiger sind als das Schicksal der Angeklagten, obwohl von deren Schicksal diese Fragen gewissermaßen abhängen. In den Blättern der Geschichte wird es wenig ausmachen, ob dieser Prozeß zwei oder zehn Monate gedauert hat. Aber sehr wird es darauf ankommen, daß eine gerechte und sorgfältige Untersuchung die Wahrheit zutage fördert über Missetaten von einer Schrecklichkeit, daß ihre Narben vielleicht nie zuwachsen werden, und es wird sehr darauf ankommen, daß dem Gesetz und der Gerechtigkeit zu guter Letzt doch wieder Achtung verschafft worden ist.
Innerhalb eines Jahres ist ein Beweismaterial, wie es nie in der Geschichte irgendeinem Gerichtshof vorgelegt worden ist, gesammelt, gesichtet und vorgetragen worden. Fast das ganze Beweismaterial besteht aus erbeuteten Aufzeichnungen und Dokumenten der Regierung, der diese Männer angehört haben, und ein großer Teil dieses Materials belastet unmittelbar jeden einzelnen von ihnen in der einen oder anderen Weise mit der Kenntnis und Teilnahme an den durch den Nazi-Staat begangenen Verbrechen. Diese Beweise sind nicht widerlegt worden; sie werden ewig denen vor Augen bleiben, welche in Zukunft versuchen sollten, das Geschehene zu entschuldigen oder zu beschönigen. Nunmehr, da diese ganze Fülle von Beweisen Ihnen vorgelegt worden ist, möchte ich Sie bitten, Ihre Aufmerksamkeit für eine kurze Zeit von dem einzelnen abzuwenden und statt dessen den Gesamteindruck zu beurteilen und diesen überwältigenden Prozeß als Ganzes zu betrachten. Es ist ein bloßer Zufall, daß ihre eigenen erbeuteten Schriftstücke uns ermöglicht haben, diese Verbrechen aus dem eigenen Munde der Verbrecher bestätigt zu finden. Aber die Anklage gegen diese Männer kann auf breiterer Grundlage als darauf gegründet und muß im Lichte ihres geschichtlichen Hintergrundes betrachtet werden.
Wenn man die Natur und die Ungeheuerlichkeit der begangenen Verbrechen betrachtet, so ist die Verantwortlichkeit derjenigen, welche die einflußreichsten und mächtigsten Stellen im Nazi-Staat innehatten, über jeden Zweifel erhaben. Jahrelang war der deutsche Staat auf den Krieg ausgerichtet worden in einer Welt, in der der Krieg an sich zum Verbrechen erklärt worden war; in einer Welt, in der wir die Gleichheit der Menschen verkünden, wurden jahrelang die Juden boykottiert, ihres elementarsten Rechtes, der Freiheit, ja selbst ihres Lebens beraubt; Jahre hindurch lebten ehrliche Bürger in Furcht vor Denunziation und Verhaftung durch irgendeine der Organisationen – wir behaupten, daß es verbrecherische Organisationen waren –, mit deren Hilfe die Angeklagten Deutschland beherrschten; Jahre hindurch arbeiteten auf deutschem Reichsgebiet Millionen ausländischer Sklaven auf Bauernhöfen und in Fabriken, wurden wie Vieh auf der Landstraße, auf jeder Eisenbahnlinie verfrachtet.
Diese Männer waren neben Hitler, Himmler, Goebbels und einigen anderen Verbündeten sowohl Führer als Antreiber des deutschen Volkes; es war zur Zeit, als sie die mächtigsten und einflußreichsten Stellungen innehatten, daß jene Verbrechen geplant und begangen wurden. Wenn diese Männer nicht verantwortlich sind, wer dann? Wenn ihre Schachfiguren, die nichts anderes taten, als ihren Befehlen gehorchen – Dostler, Eck, Kramer und hundert andere, bereits mit dem Tode bestraft worden sind, sind dann diese Männer weniger verantwortlich? Wie kann man sagen, daß sie und die staatlichen Behörden, die sie leiteten, unbeteiligt waren? Ihr eigener Zeuge, der Chef der Reichskanzlei, Lammers, sagte 1938:
»Aus dieser grundsätzlichen Totalkonzentration der obrigkeitlichen Gewalt in der Person des Führers folgt aber keinesfalls in der Staatspraxis eine übertrieben starke und unnötige Zentralisierung der Verwaltung in der Hand des Führers.... die Autorität des Unterführers nach unten hin verbietet es, in jede einzelne seiner Handlungen und Maßnahmen hinein zu befehlen. Dieser Grundsatz wird vom Führer in seiner Regierungsführung in einer Weise gehandhabt, daß zum Beispiel die Stellung der Reichsminister tatsächlich eine viel selbständigere ist als früher, obgleich die Reichsminister heute der uneingeschränkten Befehlsgewalt des Führers... unterworfen sind. Verantwortungsfreudigkeit, Entschlußkraft, vorwärtsdrängende Energie und wirkliche Autorität, das sind die Eigenschaften, die der Führer in erster Linie von seinen Unterführern verlangt. Er läßt ihnen daher größte Freiheit in der Führung ihrer Geschäfte und in der Art der Erfüllung ihrer Aufgaben.« (Dokument 3863-PS.)
Laßt sie nun, diese angeklagten Mörder, auf alle Arten versuchen, die von ihnen ausgeübte Macht und ihren Einfluß zu verkleinern, wir brauchen uns nur ihr Geprahle zu vergegenwärtigen, als sie, angetan mit ihrer kurzlebigen Macht, über die Bühne Europas stolzierten, um zu erkennen, welche Rolle sie gespielt haben. Damals erzählten sie dem deutschen Volke oder der Welt nicht, daß sie nur die unwissenden, machtlosen Puppen ihres Führers seien. Der Angeklagte Speer sagte,
»... daß es auch in einem autoritären System eine Gesamtverantwortung der Führenden geben muß und daß es ausgeschlossen ist, nach der Katastrophe sich der Gesamtverantwortung zu entziehen; denn wenn der Krieg gewonnen worden wäre, hätte die Führung wahrscheinlich auch die Gesamtverantwortung für sich in Anspruch genommen.« (Sitzung vom 21. Juni.)
Kann man annehmen, daß, wenn der Krieg von ihnen gewonnen worden wäre, diese Männer sich in das Dunkel und die verhältnismäßige Unschuld des einfachen Bürgers zurückgezogen hätten? Falls sie wirklich den Willen gehabt hätten, sich von dem, was geschehen ist, zu distanzieren, so hätten sie vor dem Krieg dazu Gelegenheit gehabt. Sie haben aber einen anderen Weg gewählt. Aus kleinen Anfängen, zu einer Zeit, wo Widerstand an der Stelle von Mitmachen dieses Gebilde hätte zerstören können, haben sie den Hitler-Mythus gefördert, haben sie mitgeholfen, Macht und Weltanschauung der Nazis aufzubauen und deren Tätigkeit zu dirigieren, bis sie schließlich wie ein ekler Seepolyp ihren Schleim über ganz Europa ausbreiteten und ihre Fangarme über die Welt ausstreckten. Waren diesen Männern die Ziele unbekannt, die während dieser Zeit des Aufstiegs zur Macht angestrebt wurden?
Paul Schmidt, Hitlers Dolmetscher, ein Zeuge von großem Wissen, hat bezeugt:
»Die allgemeinen Ziele der Nazi-Herrschaft waren von Beginn an erkennbar – nämlich die Beherrschung des europäischen Kontinents, erstens durch die Einverleibung sämtlicher deutschsprechender Gruppen ins Reich und zweitens durch Gebietsausdehnung unter dem Schlagwort ›Lebensraum‹.« (Dokument 3308-PS.)
Dieses Schlagwort »Lebensraum« – diese völlig falsche Vorstellung, daß sogar die Existenz des deutschen Volkes auf Gebietserweiterung unter der Nazi- Flagge beruhe – war von den frühesten Zeiten an ein offen zugegebener Bestandteil der Nazi-Lehre, und doch mußte jeder denkende Mensch wissen, daß das zum Kriege führen würde.
Dies war die Rechtfertigung, die Hitler seinen Mitverschworenen bot bei jenen geheimen Zusammenkünften vom 5. November 1937, 23. Mai und 23. November 1939, in denen das Schicksal so vieler Länder besiegelt wurde. (Dokumente 386-PS, L-79, 789-PS.)
Obwohl weniger konkret, war dies nicht weniger falsch als das Begehren nach einer Revision des Vertrags von Versailles. Dies sogenannte Unrecht von Versailles, so schlau als volkstümlicher Sammelpunkt unter dem Nazi-Banner ausgebeutet, hatte den Erfolg, hinter den Nazis viele Deutsche zu einigen, die einem Teil ihres übrigen Programms sonst nicht zugestimmt hätten.
Das Resultat dieser Propaganda ist ersichtlich aus den hier mehrfach von der Verteidigung gemachten Versuchen, das angebliche Unrecht des Vertrags zu beweisen. Ungerecht oder nicht, er war ein Vertrag, und keine Regierung, die in Frieden zu leben wünschte, hätte sich über seine Bestimmungen zu beklagen brauchen. Und wenn wirklich Klagen gerechtfertigt gewesen wären, so war schon verhältnismäßig früh kein Grund mehr dafür. Die Bestimmungen des Vertrags hätten mittels friedlicher Verhandlungen revidiert werden können – in mancher Hinsicht ist dies auch geschehen. Im Jahre 1935, vier Jahre bevor die Welt in den Krieg gestürzt wurde, hatten diese Männer öffentlich den Vertrag gekündigt – was für erbärmlicher Unsinn ist diese lange Rederei über den Vertrag, wenn man bedenkt, daß sie 1939 nicht nur von fast allen Beschränkungen befreit waren, über welche sie geklagt hatten, sondern auch Gebiete besetzt hatten, die im Laufe der ganzen europäischen Geschichte niemals zu Deutschland gehört hatten. Der Streitruf »Versailles« war ein Mittel, um Menschen für verruchte und aggressive Zwecke zusammenzubringen. Und dennoch war dieses Mittel immerhin weniger teuflisch als der Ruf nach Antisemitismus und Rassereinheit, durch welche diese Männer versuchten, sowohl in ihrem eigenen Lande die verschiedenen Formen der öffentlichen Meinung zu einigen und zu kitten als auch unter den Völkern anderer Länder Zwietracht und Streit zu säen. Rauschning bringt Hitlers Erklärung:
»Antisemitismus ist ein nützliches revolutionäres Hilfsmittel. Antisemitische Propaganda in allen Ländern ist ein fast unentbehrliches Mittel für die Ausdehnung unserer politischen Kampagne. Sie werden sehen, wie wenig Zeit wir brauchen werden, um die Ansichten und Kriterien der ganzen Welt umzustoßen, einfach und allein, indem wir Juda angreifen. Es ist über allem Zweifel erhaben, daß dies die wichtigste Waffe in unserem Propaganda-Arsenal ist.« (Dokument USSR-378.)
Als Beispiel des Erfolges dieser verbrecherischen Propaganda möchte ich Sie an die Worte Bach-Zelewskis erinnern, der auf die Frage, wieso Ohlendorf zulassen konnte, daß die unter seinem Befehl stehenden Männer 90000 Menschen ermordeten, antwortete:
»Da bin ich anderer Ansicht. Wenn man Jahre und jahrzehntelang predigt, daß die slawische Rasse eine Unterrasse ist, daß die Juden überhaupt keine Menschen seien, so muß es zu einer solchen Explosion kommen.« (Sitzung vom 7. Januar 1946.)
Und so waren denn von den ersten Tagen an die Ziele der Nazi-Bewegung klar: Ausdehnung, Beherrschung Europas, Vernichtung der Juden: späterhin Angriff, unbarmherzige Mißachtung der Rechte aller Völker außer ihres eigenen.
Dies waren die Anfänge. Ich werde nicht dabei verweilen, das Anwachsen der Nazi-Partei zur Macht zu schildern; wie sie nach den Worten des Verfassers der Geschichte der SA fanden, daß
»... der Besitz der Straße der Schlüssel zur Macht im Staate ist.« (Dokument 2168-PS.)
oder wie durch den vom Zeugen Severing beschriebenen Terror die Sturmabteilungen der Braunhemden das Volk terrorisierten, während die Nazi-Propaganda, vom »Stürmer« angeführt, alle Gegner in den Schmutz zog und das Volk gegen die Juden aufhetzte.
Ich will diesen Zeitraum nicht näher untersuchen, wie ernst auch die Lehren sein mögen, die die demokratischen Völker daraus ziehen sollten, denn es mag nicht leicht sein, genau zu sagen, zu welchem Zeitpunkt es jedem dieser Angeklagten klar geworden sein muß – falls er es nicht etwa von vornherein wußte und darauf stolz war –, daß Hitlers offensichtlich hysterische Ergüsse in »Mein Kampf« durchaus ernst gemeint waren und die eigentliche Grundlage des deutschen Planes bildeten. Einige, wie Göring, Heß, Ribbentrop, Rosenberg, Streicher, Frick, Frank, Schacht, Schirach und Fritzsche haben dies zweifellos schon sehr früh eingesehen. In ein oder zwei Fällen, wie bei Dönitz und Speer, mag es verhältnismäßig spät erfolgt sein. Wenige können nach 1933 noch unwissend, alle müssen von 1937 an tätige Teilnehmer gewesen sein. Wenn man sich daran erinnert, welche Befürchtungen im Auslande während dieses Zeitraumes gehegt wurden, so kann es unserer Meinung nach keinem Zweifel unterliegen, daß diese Männer, fast alle seit 1933 die Herren Deutschlands und Hitlers enge Mitarbeiter, zu seinen Geheimsitzungen zugelassen, im Besitze voller Kenntnis seiner Pläne und der Ereignisse –, daß diese Männer nicht nur den Geschehnissen zugestimmt haben, sondern tätige und willige Teilnehmer gewesen sind.
Darf ich nunmehr etwas eingehender den Zeitraum des »Aufstiegs« untersuchen –, die innerpolitische Lage Deutschlands zwischen 1933 und 1939; denn das, was damals geschah, erklärt die verbrecherische Verstrickung dieser Männer in die späteren Taten. Was ich jetzt vortrage bezieht sich besonders auf Punkt 1 der Anklage, denn gegen dessen allgemeinen Hintergrund hebt sich die Behauptung ab, daß diese Männer gemeinsame Verschwörer zur Begehung von Verbrechen waren, wie zum Beispiel Verbrechen gegen Frieden und Menschlichkeit, welche in den folgenden Punkten eingehender erwähnt werden.
Eine totalitäre Regierung duldet keine Opposition. Jedes Mittel ist ihr recht, um das Ziel zu erreichen, und das nächstliegende Ziel war, auf rücksichtsloseste Weise vollständige Herrschaft über den deutschen Staat zu gewinnen, sein Volk zu brutalisieren und es für den Krieg auszubilden. Was stand dem im Januar 1933 im Wege? Zunächst einmal die Mitglieder anderer politischer Parteien; zweitens das demokratische Wahlsystem und die Versammlungsfreiheit, die Organisation der Arbeiterschaft in Gewerkschaften; drittens das sittliche Niveau des deutschen Volkes und die Kirchen, die es trugen.
Daher begannen die Nazis diese Opposition mit Überlegung auszuschalten: zuerst durch Verhaftung oder Terrorisierung ihrer Gegner; zweitens, indem sie alles, was Duldung und Liberalismus bedeutete, für rechtswidrig erklärten, Gewerkschaften und Oppositionsparteien in Acht und Bann taten, das demokratische Parlament zur reinen Farce erniedrigten und die Wahlen kontrollierten; drittens durch systematische Entwertung und Verfolgung der Religion, durch den Ersatz der christlichen Sittenlehre durch den Götzendienst am Führer, und den Kultus des Bluts, und durch straffe Beaufsichtigung von Erziehung und Jugend. Die Jugend wurde systematisch auf den Krieg vorbereitet und gelehrt, die Juden zu hassen und zu verfolgen; Angriffspläne erforderten ein in Gewalttaten geübtes Volk und lehrten, daß es sowohl notwendig als heldenhaft sei, die Völker anderer Länder zu überfallen.
Es ist ein Maßstab für die Gemeinheit und den Erfolg dieser Innenpolitik, daß nach sechsjähriger Herrschaft die Nazis nur geringe Schwierigkeiten hatten, ein verderbtes Volk in die größte verbrecherische Unternehmung der Geschichte zu führen. Es lohnt sich, aus dem Beweismaterial einige wenige Beispiele herauszugreifen, die die Entwicklung dieser Politik während jener sechs Jahre schildern. Sie sind Beispiele dafür, was in jeder deutschen Stadt und in jedem deutschen Dorf geschah: Man muß sich vergegenwärtigen, daß wir infolge der Notwendigkeit, kumulative Beweise zu vermeiden, auch um den kumulativen Eindruck gekommen sind (Dokument D-911). – Zuerst also die Beseitigung der politischen Gegner. Innerhalb von sechs Wochen nach der Machtergreifung durch die Nazis im Januar 1933 haben die deutschen Zeitungen amtliche Quellen für die Behauptung angeführt, daß 18000 Kommunisten verhaftet worden seien, während sich unter den 10000 Gefangenen in den preußischen Gefängnissen viele Sozialisten und Intellektuelle befanden. Das Schicksal vieler dieser Männer ist durch Severing beschrieben worden, welcher der Ansicht war, daß mindestens 1500 Sozialdemokraten und eine gleiche Anzahl Kommunisten in den kurz vorher von Göring, dem Chef der Gestapo, errichteten Konzentrationslagern ermordet worden sind.
Diese Lager, welche durch Parteiorganisationen beaufsichtigt wurden, wurden absichtlich derartig geleitet, daß dem ganzen Lande Furcht und Schrecken eingeflößt wurde. Wie der Zeuge Severing sich ausdrückte, waren die Konzentrationslager für das Volk »die Verkörperung alles Schrecklichen«.
Göring erklärt:
»Wir haben es für notwendig gehalten, daß wir keine Opposition dulden...«
und hat zugegeben, daß Leute verhaftet und in Schutzhaft genommen worden sind, die nichts Strafbares begangen hatten. Es wäre gut gewesen, wenn man sich damals an den gestern hier zitierten Satz »nulla poena sine lege« erinnert hätte. Göring hat hinzugefügt, daß
»wenn jeder weiß, wenn er sich staatsfeindlich betätigt, daß er dann in das Konzentrationslager kommt, so ist das zu unserem Vorteil«.
Im Anfang wurden die Lager unterschiedslos von der SA und der SS geleitet und wurden Göring zufolge geschaffen
»... als ein Instrument, das zu allen Zeiten das innerpolitische Machtinstrument war«.
Gisevius, der damals gerade zur Gestapo gekommen war, hat die folgende Beschreibung gegeben:
»Ich war noch kaum zwei Tage in dieser neuen Polizei, da hatte ich bereits entdeckt, daß dort ungeheuerliche Zustände herrschen. Da war keine Polizei, die gegen Ausschreitungen, gegen Mord, Freiheitsberaubung und Raub eingriff, dort war eine Polizei, die diejenigen schützte, die sich solcher Exzesse schuldig machten. Verhaftet wurden nicht diejenigen, die sich dieser Schandtaten schuldig machten, verhaftet wurden diejenigen, die ihre Hilferufe zur Polizei sandten. Es war keine Polizei, die zum Schutz einschritt, sondern eine Polizei, deren Aufgabe es zu sein schien zu vertuschen – noch mehr, Verbrechen direkt zu fordern; denn jene SA- und SS-Kommandos, die privat Polizei spielten, wurden von dieser sogenannten Geheimen Staatspolizei ermuntert, und es wurde ihnen alle erdenkliche Hilfestellung gegeben... Es wurden Sonder-Konzentrationslager für die Geheime Staatspolizei eingerichtet und deren Namen bleiben als Schandfleck in der Geschichte bestehen. Sie waren Oranienburg und das Privatgefängnis der Gestapo in der Papestraße, das Columbiahaus oder wie es zynisch genannt wurde ›die Columbia- Diele‹... ich fragte einen meiner Kollegen, es war ein Berufsbeamter: ›Sagen Sie einmal, bin ich hier in einer Polizeibehörde oder in einer Räuberhöhle?‹ Ich erhielt die Antwort: ›Sie sind in einer Räuberhöhle, und machen Sie sich gefaßt, Sie werden noch viel mehr erleben‹.«
Gisevius fuhr damit fort, Görings Befehl zur Ermordung des Nationalsozialisten Strasser zu beschreiben, und wie er der politischen Polizei Blankovollmacht zum Morden gab, indem er ein Schriftstück unterzeichnete, das dem Polizisten Straffreiheit zusagte, und darauf Platz offenließ für den Namen der Person, auf deren Ermordung sich die ausgesprochene Straffreiheit bezog.
Wenn es einer Bestätigung der Aussage dieses Zeugen der Verteidigung bedarf, so kann sie in der Reihe der Berichte des Münchener Staatsanwalts vom Mai bis Juni 1933 an den Justizminister gefunden werden, die als Beweismittel vorliegen und die Aufzeichnungen einer Reihe von Morden durch SS-Beamte im Konzentrationslager Dachau enthalten. (Dokumente 641, 642, 644, 645-PS.)
Im Jahre 1935 schrieb der Reichsjustizminister an Frick; er protestierte gegen zahlreiche Fälle von Mißhandlungen in Konzentrationslagern, darunter:
»Prügel als Hausstrafe...
Mißhandlungen – meist von politischen Häftlingen – zur Erzwingung von Aussagen...
Mißhandlungen von Häftlingen aus reinem Mutwillen oder aus sadistischer Neigung...«
Er führt Beschwerde darüber, daß
»... das Prügeln verhafteter Kommunisten als eine für die wirksamere Bekämpfung kommunistischer Umtriebe unerläßliche polizeiliche Maßnahme bezeichnet wird.« (Dokument 3751-PS.)
Und nachdem er Fälle von Folterung angeführt hat, schließt er:
»Diese wenigen Beispiele zeigen ein derartiges Maß von jedem deutschen Empfinden hohnsprechender Grausamkeit...«
Fricks Empfinden war anscheinend nicht so leicht zu verletzen – gleich im nächsten Jahr hat er einen ähnlichen Protest von einem seiner eigenen Untergebenen erhalten und kurz darauf eine Verordnung erlassen, durch die er alle Polizeikräfte Himmler unterstellte, gerade dem Mann, von dem er wußte, daß er für diese Greueltaten verantwortlich war (Dokument 775-PS).
Diese, wie wir behaupten, den Ministern sehr gut bekannten Greueltaten beschränkten sich nicht auf die Abgeschlossenheit der Konzentrationslager. Es ist vielleicht der Mühe wert, nur ein Beispiel von Tausenden anzuführen, die unter dieser Politik gelitten haben.
Der Gerichtshof wird sich an die Schilderung Sollmanns, eines Sozialdemokraten, der von 1919 bis 1933 Reichstagsabgeordneter war, über den Vorfall am 9. März 1933 erinnern, die ich mit seinen eigenen Worten wiedergebe:
»... kamen Angehörige der SS und SA in mein Haus in Köln und zerstörten die Möbel und meine persönlichen Papiere. Ich wurde damals ins Braune Haus in Köln geschleppt, wo ich zwei Stunden lang gefoltert, geschlagen und mit Füßen getreten wurde. Dann wurde ich in das reguläre staatliche Gefängnis in Köln verbracht, wo ich von zwei Ärzten behandelt und am nächsten Tag freigelassen wurde. Am 11. März 1933 verließ ich Deutschland...« (Dokument 3231-PS.)
Das zweite Ziel, die Unterdrückung aller demokratischen Einrichtungen, war verhältnismäßig einfach zu erreichen. Die zur Auflösung der Gewerkschaften notwendigen Gesetze wurden erlassen. Der Reichstag wurde mit der Auflösung der Oppositionsparteien und der Verbringung ihrer Mitglieder in die Konzentrationslager zu einer Komödie. Der Zeuge Severing hat über die Behandlung seiner Mitglieder berichtet. 1932 ist er, der Chef des Preußischen Innenministeriums, auf von Papens Befehl gewaltsam aus seinem Amt entfernt worden. Nicht lange nach dem 30. Januar 1933 wurden die Kommunistische und Sozialdemokratische Partei für illegal erklärt und jede Art von öffentlicher Meinungsäußerung außer der der Nazis verboten. Diese Handlungsweise war das Resultat eines vorsätzlichen Planes. Frick hatte schon im Jahre 1927 gesagt:
»Die Nationalsozialisten sehnten den Tag herbei, an dem...« – sie – »... dem Teufelsspuk (dem Parlament) das verdiente unrühmliche Ende bereiten und die Bahn freimachen für eine völkische Diktatur.« (Dokument 2513-PS.)
Zu einer Zeit, als auf der ganzen Welt demokratische Regierungen sich wieder durchzusetzen versuchten, darf die Einstellung der Nazis zu den Wahlen nicht vergessen werden. Freie Wahlen konnten selbstverständlich nicht erlaubt werden. Als er im Februar 1933 von der Industrie Geld für die Partei zu bekommen versuchte, hatte Göring zu Schacht gesagt:
»Das erbetene Opfer würde der Industrie sicherlich um so leichter fallen, wenn sie wüßte, daß die Wahl am 5. März die letzte sicherlich innerhalb 10 Jahren, voraussichtlich aber in 100 Jahren sei.« (Dokument D-203.)
Unter diesen Umständen ist es nicht überraschend, daß die gelegentlichen, von den Nazis immer als Triumph angekündigten Volksabstimmungen, wie das Beweismaterial, zum Beispiel der SD-Bericht über die Volksabstimmung in Kappel, klar zeigt unehrlich abgehalten wurden (Dokument R-142).
Ich komme nun zur dritten Art der Opposition, den Kirchen:
Ein Erlaß Bormanns – den er im Dezember 1941 an alle Gauleiter und an die SS schickte – faßt die Nazi-Einstellung folgendermaßen zusammen:
»Nationalsozialistische und christliche Auffassungen sind unvereinbar... Wenn also unsere Jugend künftig einmal von diesem Christentum, dessen Lehren weit unter den unseren stehen, nichts mehr erfährt, wird das Christentum von selbst verschwinden... Alle Einflüsse, die die durch den Führer mit Hilfe der NSDAP ausgeübte Volksführung beeinträchtigen oder gar schädigen könnten, müssen ausgeschaltet werden. Immer mehr muß das Volk den Kirchen und ihren Organen, den Pfarrern entwunden werden.« (Dokument D-75.)
Die Verfolgung der Kirchen ist eine düstere Geschichte.
Aus der Überfülle des dem Gerichtshof vorliegenden Beweismaterials sei es erlaubt, aus einer Beschwerde an Frick von Anfang 1936 zu zitieren:
»... die Hälfte aller politisch-polizeilichen Eingänge der letzten Zeit betrifft kirchenpolitische Fragen. Es gibt ungezählte Eingaben von verschiedensten Kardinälen, Bischöfen und hohen geistlichen Würdenträgern. Fast sämtliche dieser Beschwerden betreffen Dinge, für deren Verantwortung zwar das Reichsinnenministerium zuständig ist, ohne daß es jedoch die einzelnen Maßnahmen angeordnet hätte.« (Dokument 775-PS.)
Und dann, nach dem Hinweis auf das durch die Aufteilung der Befehlsgewalt auf die verschiedenen Polizeikräfte entstandene Durcheinander, fährt der Bericht fort, auf die Ergebnisse des religiösen Kampfes hinzuweisen:
»In der letzten Zeit haben sich erschreckend die Fälle von groben Versammlungsstörungen gehäuft, bei denen zum Schluß das Überfallkommando einschreiten mußte... Nachdem wir den Gummiknüppel abgeschafft haben, ist es ein unerträglicher Gedanke, Exekutivbeamte bei groben Störungen von Versammlungen unter Umständen in eine Lage zu bringen, in der sie von der blanken Waffe Gebrauch machen müssen.« (Dokument 775-PS.)
Das Tagebuch des Justizministers vom Jahre 1935 liefert zahlreiche Beispiele für jenes Verhalten, das von der Hitlerjugend unter dem Angeklagten Schirach sowie vom Angeklagten Rosenberg ermutigt worden ist. Die Hitler-Jugend, deren Mitgliederzahl von knapp 108000 im Jahre 1932 auf beinahe acht Millionen im Jahre 1933 anstieg, war auf militärischer Grundlage organisiert (Dokument 2435-PS). Die enge Zusammenarbeit zwischen Keitel und Schirach zum Zweck ihrer militärischen Erziehung ist bereits beschrieben worden. Die besondere Vereinbarung zwischen Schirach und Himmler, nach welcher die Hitler- Jugend die Rekrutierungsorganisation für die SS wurde, liegt als Beweismaterial vor (Dokument 2396-PS). Sie werden die Worte von Schirachs Stellvertreter nicht vergessen haben:
»Im Laufe der Jahre wollen wir sicher sein, daß ein Gewehr genau so natürlich in der Hand eines deutschen Jungen liegt wie eine Feder.« (Dokument 1992-PS.)
Welch furchtbare Lehre!
Die Terrorisierung, Ermordung und Verfolgung politischer Gegner, die Auflösung aller Organisationen, welche der Opposition und Kritik oder auch nur der Redefreiheit Gelegenheiten eröffneten, die systematische Zersetzung der Jugend und ihre Erziehung für den Krieg, würde jedoch ohne die Verfolgung der Juden nicht genügt haben.
Die metaphysischen Erklärungen, die man für dieses fürchterlichste aller Verbrechen gegeben hat, mögen niemand irreführen! Was von Hitler selbst in dieser Stadt hier als ein fanatischer Kampf gegen das Judentum bezeichnet wurde, war ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinien, die zum Ziel hatten, »ein Volk« zu schaffen, ein Herrenvolk, das dann Europa und die Welt beherrschen sollte. Die Judenverfolgung wurde im ganzen Lande durch systematische Propaganda populär gemacht, diente als Bindemittel zwischen Volk und Regime und gab der Jugend den notwendigen Gewehrkolben zum Tyrannisieren und zur Erwerbung praktischer Erfahrung in Gemeinheiten in die Hand.
Nach der Machtergreifung hat die Verfolgung der Juden an Heftigkeit zugenommen. Dann ist der Plan zur »Endlösung« durch Massenmord gefaßt worden. In Hitlers »Mein Kampf« – der Bibel der Nazis – hat Hitler bedauert, daß man nicht schon im letzten Krieg Giftgas zur Ausrottung der Juden angewandt hatte. Schon im Jahre 1925 schrieb Streicher:
»Macht heute den Anfang, daß wir den Juden vernichten können.« (Dokument M-13.)
Es mag sein, daß er sogar noch vor Hitler, Himmler oder den anderen die Ausrottung der Juden im Auge hatte, aber die Nazis waren zuerst noch nicht gewillt, der Weltmeinung zu trotzen und beschränkten sich auf die Verfolgung und darauf, den Juden das Leben in Deutschland unerträglich zu machen. Unter der unaufhörlichen Begleitung des »Stürmer« und der offiziellen Nazi-Presse wurde der Feldzug der Judenhetzer gefördert und begünstigt. Rosenberg, von Schirach, Göring, Heß, Funk, Bormann und Frick. reichten Streicher und Goebbels die Hände. Der Boykott im April 1933 feierte die Machtergreifung der Nazis und gab einen Vorgeschmack dessen, was folgen sollte. Er war begleitet von Demonstrationen und von Fenstereinwerfen – der Aktion »Spiegel«, wie sie hier im Gerichtshof genannt wurde. Berichte über typische Fälle sind in der eidesstattlichen Erklärung des Zeugen Geist enthalten, der die Ereignisse in Berlin am 6. März 1933 beschreibt:
»... Massenüberfälle auf Kommunisten, Juden und auf solche, die verdächtig waren, das eine oder andere zu sein; Banden von SA-Männern durchzogen die Straßen, prügelnd, plündernd und sogar mordend.« (Dokument 1759-PS.)
Im Jahre 1935 folgten die berüchtigten Nürnberger Gesetze. Das Ergebnis der sogenannten spontanen Demonstrationen im Jahre 1938, die für ganz Deutschland befohlen wurden, war das Niederbrennen der Synagogen, die Verschleppung von 20000 Juden in Konzentrationslager unter gleichzeitiger Bestrafung, die Arisierung ihres Besitzes und das Tragen des gelben Sternes.
Der Zynismus dieser Männer und der unbarmherzige Charakter ihrer Politik gegenüber den Juden kam bei Görings Besprechung vom 12. November 1938 zum Vorschein, als sie miteinander mit Vorschlägen für Methoden zur Degradierung und Verfolgung ihrer hilflosen Opfer wetteiferten. Weder Hitler noch Himmler, denen sie heute die Verantwortung zuzuschieben versuchen, waren anwesend, und wer kann beim Durchlesen dieses Berichts noch Zweifel an dem Schicksal haben, das den Juden in Europa beschieden war? In dieser Sitzung berichtete Heydrich über die Ereignisse der Nacht vom 9. November: 101 Synagogen verbrannt, 76 zerstört und 7500 Läden im ganzen Reich ruiniert (Dokument 1816-PS). Die ungefähren Ersatzkosten für das zerbrochene Glas wurden allein auf sechs Millionen Reichsmark geschätzt und der einem einzigen Geschäft in Berlin zugefügte Schaden auf 1700000 Reichsmark. Heydrich berichtete auch über 800 Fälle von Plünderungen, die Tötung von 35 Juden und schätzte den Gesamtschaden an Eigentum, Möbeln und Waren auf mehrere hundert Millionen Reichsmark.
Sie werden sich an Heydrichs Befehl zu den Ausschreitungen erinnern können, einschließlich der Verhaftung von Juden und ihrer Verbringung in Konzentrationslager. Nachdem er darauf hingewiesen hatte, daß im Hinblick auf die Ermordung eines deutschen Botschaftsbeamten in Paris in jener Nacht Demonstrationen zu erwarten seien, instruiert er die Polizei über die bevorstehende Niederbrennung von Synagogen, die Zerstörung jüdischer Geschäfte und Privatwohnungen und über ihre Pflicht, von Behinderungen der Demonstranten abzusehen.
»Die Polizei ist angewiesen, die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen...«
Und dann
»... sind in allen Bezirken so viele Juden, – insbesonde re wohlhabende – festzunehmen, als in den vorhandenen Hafträumen untergebracht werden können. Es sind zunächst nur gesunde männliche Juden nicht zu hohen Alters festzunehmen. Nach Durchführung der Festnahme ist unverzüglich mit den zuständigen Konzentrationslagern wegen schnellster Unterbringung der Juden in den Lagern Verbindung aufzunehmen.« (Dokument 3051-PS.)
Aus den zur Inbesitznahme jüdischer Häuser durch Neurath und Rosenberg vorgelegten Beweismitteln wissen wir jetzt, warum der Befehl erging, sich auf die Reichsten zu konzentrieren (Dokument 1759-PS).
Diese Geschehnisse wurden weder geheimgehalten noch blieben sie verborgen. Minister schrieben einander darüber und diskutierten sie. Sie waren lange vor 1939 nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt bekannt. Jeder einzelne der Angeklagten muß immer und immer wieder ähnliche Geschichten wie die von Sollmann gehört haben. Fast alle von ihnen haben versucht, aus der Tatsache, daß sie einem oder zwei Juden geholfen haben, einen Vorteil zu ziehen; sie werden sich an das Beweismaterial bezüglich einer besonderen Dienststelle in Görings Ministerium erinnern, das sich mit Protesten zu befassen hatte, und an seinen Zeugen Körner, der mit Stolz aussagte, daß Göring sich stets zugunsten bestimmter Einzelpersonen eingesetzt habe (Vormittagssitzung vom 12. März 1946). Vielleicht gewährte es ihnen eine gewisse Genugtuung oder erleichterte in gewissem Umfange ihr Gewissen, wenn sie gelegentlich ihren Einfluß durch die Verschonung einzelner beweisen konnten, die sich um ihren Schutz vor dem allgemeinen Terror des Regimes, das sie stützten, bemühten. Aber diese Männer nahmen an einer Regierung teil, welche ohne Rücksicht auf menschlichen Anstand oder das geltende Recht geführt wurde. Es ist nicht ein einziger unter ihnen, der als Regierungsmitglied während dieser Periode nicht das Blut von Hunderten seiner Landsleute auf seinem Gewissen hätte.
Göring und Frick haben die Konzentrationslager errichtet; der Zeuge Severing und die zitierten Dokumente beweisen die Morde, welche in ihnen zu einer Zeit stattfanden, als diese zwei unmittelbar verantwortlich waren. Selbst Göring konnte nicht alle die Morde des 30. Juni 1934 vertreten. Mit Heß und Frick teilt er die Verantwortung für die Nürnberger Gesetze. Zum Sitzungsprotokoll vom 12. November 1938 und zu Görings Paraphe unter Heydrichs Befehl vom 9. November 1938 erübrigt sich jeder Kommentar (Dokument 1816-PS, 3051-PS).
Als Botschafter in England mußte Ribbentrop über die Tatsachen schon durch die englischen Zeitungen vollkommen im Bilde sein, während sein Stellvertreter Woermann den in der Besprechung vom 12. November 1938 berichteten Greueltaten zugestimmt hat (Dokument 1816-PS). Der frühere Eigentümer seines Landhauses, Herr von Remiz, ist in ein Konzentrationslager gekommen, und er gab seinen Gefühlen über die Juden am 8. Dezember 1938 Herrn Bonnet gegenüber in den folgenden Sätzen Ausdruck:
»Die Deutsche Regierung habe deshalb beschlossen, sie...« – die Juden – »... den verbrecherischen Elementen der Bevölkerung gleichzustellen. Ihr rechtswidrig erworbener Besitz werde ihnen weggenommen werden. Sie würden gezwungen werden, in Verbrechervierteln zu leben.« (Dokument L-205.)
Heß, der im Jahre 1933 ein Amt für Rassenpolitik errichtete, ist mitverantwortlich für die Nürnberger Gesetze. (Dokument 1814-PS.)
In der Besprechung vom 12. November 1938 ist ein vollständiger Bericht über ähnliche Maßnahmen gegen die Juden in Österreich erstattet worden (Dokument 1816-PS), und es ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß der Angeklagte Kaltenbrunner als treues Mitglied der Partei den notwendigen Maßnahmen seine volle Unterstützung gewährt hat.
Der Beweis, daß Seyß-Inquart seinen Teil beigetragen hat, liegt bei den Akten des Gerichtshofs.
Rosenberg hat den »Mythus des Zwanzigsten Jahrhunderts« geschrieben und vollen Anteil am Kirchenkampf und an der antisemitischen Politik der Regierung genommen; und selbst Raeder sprach am Heldengedenktag 1939 von
»der klaren und schonungslosen Kampfansage an den Bolschewismus und an das internationale Judentum, deren völkervernichtendes Treiben wir zur Genüge am eigenen Volkskörper zu spüren bekommen haben.«
Frick als Innenminister steht hinter niemand zurück in der Verantwortung für die Schrecken der Konzentrationslager und für die Gestapo, während Frank als bayerischer Justizminister vermutlich die Berichte über die Morde in Dachau erhalten hat. Er war der führende Jurist in der Partei, ein Mitglied des Zentralkomitees, das den Judenboykott im März 1933 durchgeführt hat; im März 1934 hat er eine Rundfunkansprache gehalten, um die Rassengesetzgebung und die Ausmerzung feindselig gesinnter politischer Organisationen zu rechtfertigen. Er war auch bei Görings Sitzung dabei.
Es wird nicht nötig sein, den Gerichtshof daran zu erinnern, welche Rolle Streicher gespielt hat. Es war im März 1938, als der »Stürmer« begann, die Ausrottung der Juden zu predigen; es war der erste Artikel einer Serie, die sich die ganzen nächsten sieben Jahre hindurch fortsetzte; der erste war ein von ihm gezeichneter Artikel, der mit den Worten endete:
»Wir gehen wundervollen Zeiten entgegen – ein Großdeutschland ohne Juden.«
Funk hat als Vizepräsident der Reichskulturkammer von 1933 an an der Ausschaltung der Juden teilgenommen (Dokument 3505-PS): er ist bei der Göringschen Sitzung im November 1938 dabei gewesen und hat den Vorschlägen zugestimmt; wie erinnerlich, hat Göring dabei erwähnt, daß es besser gewesen wäre, 200 Juden umzubringen, worauf Heydrich erwähnte, daß es sich nur um 35 handele (Dokument 1816-PS).
Schacht hat selbst zugegeben, daß er schon in der zweiten Hälfte des Jahres 1934 und in der ersten Hälfte 1939 festgestellt habe, daß seine Annahme, Hitler werde die revolutionären Kräfte der Nazis in eine geordnete Bahn lenken, irrig war, und daß Hitler, nachdem er nichts getan hatte, um die Ausschreitungen einzelner Parteigenossen oder Parteigruppen abzustellen, im Gegenteil eine Politik des Terrors verfolgte. Trotzdem ist er im Amt verblieben. und hat im Jahre 1937 das goldene Parteiabzeichen angenommen, als von Eltz es ablehnte.
Schirach hat bestätigt, daß er seinen Teil dazu beigetragen habe, um die junge deutsche Generation unter seinen Lehren als rabiate Antisemiten aufwachsen zu lassen. Er kann der Verantwortung für die Ausbildung der Jugend zur Tyrannisierung der Juden, für die Kirchenverfolgung und für die Vorbereitung zum Kriege nicht entgehen. Dieses Verderben von Kindern ist vielleicht das gemeinste von allen Verbrechen.
Sauckel, der der Partei im Jahre 1921 beigetreten ist, hat die Stellung eines Gauleiters von Thüringen innegehabt (Dokument 2974-PS). Er kann nicht in Unkenntnis der Verfolgung der Kirchen, der Gewerkschaften, anderer politischer Parteien und der Juden in diesem ganzen wichtigen Gau gewesen sein, und man hat allen Grund zu der Annahme, daß er dieser Politik seine vollständige Unterstützung gewährt und dadurch seinen Ruf bei den Nazis erhöht hat.
Papen und Neurath waren besser in der Lage, diese Dinge zu beurteilen als irgendeiner der anderen Angeklagten, da es ihre politischen Kameraden waren, die verfolgt wurden, im Falle Papen sind sogar verschiedene Leute seines eigenen Stabes umgebracht und er selbst verhaftet worden. Er hat das Glück gehabt, mit dem Leben davonzukommen.
Neuraths Einstellung zu den Juden kann man aus seiner Rede im September 1933 ersehen:
»... daß das unsinnige Gerede des Auslandes über rein innerdeutsche Dinge wie zum Beispiel die Judenfrage schnell verstummen wird, wenn man erkennt, daß die notwendige Säuberung des öffentlichen Lebens wohl vorübergehend in Einzelfällen persönliche Härten mit sich bringen mußte, daß sie aber doch mit dazu diente, in Deutschland die Herrschaft von Recht und Gesetz um so unerschütterlicher zu befestigen.«
Was für eine Prostituierung dieser großen Worte!
Die übrigen waren alle Männer von Intelligenz, die schon Stellungen von beträchtlicher Verantwortung innegehabt hatten. Keiner von ihnen kann in Unkenntnis dessen gewesen sein, was die ganze Welt wußte. Und doch hat keiner von ihnen behauptet, daß er energisch gegen dieses Regime der Brutalität und des Terrors protestiert hätte. All diese Männer sind in ihren Regierungsstellungen und in den verantwortungsvollsten Positionen verblieben. Jeder in seiner Rolle – und jeder hat eine lebenswichtige Rolle gespielt – haben diese Männer das üble Gebilde, dessen Endzweck ihnen so wohlbekannt war, aufgebaut und die zur Erfüllung dieses Zweckes erforderlichen üblen Lehren verbreitet. Es war Lord Acton – dieser große Europäer – der vor 80 Jahren seiner Überzeugung von der Heiligkeit des Menschenlebens folgenden Ausdruck gab:
»Das größte Verbrechen ist Totschlag. Der Helfershelfer ist nicht besser als der Mörder: der Theoretiker ist der schlimmste.«
Ich werde später auf die Verschwörung und auf die Rolle, die diese Männer dabei spielten, zurückkommen; aber eine Entscheidung über die Anklage der Verschwörung gemäß Punkt 1 dieser Anklageschrift ist wirklich nicht möglich, bis die in den weiteren Punkten genannten besonderen Verbrechen behandelt worden sind. Und das erste von diesen ist das Verbrechen gegen den Frieden unter Punkt 2. Ich sage das erste, an erster Stelle in der Anklageschrift. Moralisten mögen sich darüber streiten, auf welches die schwerste moralische Schuld entfällt. Aber dieses sollte vielleicht gleich zu Anfang gesagt werden: Man sagt, so etwas wie ein Verbrechen gegen den Frieden gäbe es nicht, und oberflächliche Denker, welche, ob vor diesem Gerichtshof oder an sonstigen grünen Tischen die rechtliche Zulässigkeit dieses Verfahrens in Zweifel gezogen haben, haben diesem Argument viel Gewicht beigelegt. Über dessen Wert werde ich mich sogleich äußern. Aber schon jetzt muß ausgesprochen werden, daß diese Angeklagten auch als gemeine Mörder angeklagt sind. Schon allein auf Grund dieser Beschuldigung wäre die Verhängung der höchsten Strafe angebracht; und die in der Anklage vorgenommene Hinzufügung des Verbrechens gegen den Frieden kann an der ohnehin über diese Individuen zu verhängenden Strafe nichts ändern. War es demnach nur ein überflüssiges Werk, diesen Punkt in die Anklageschrift eingefügt zu haben? Wir glauben es nicht, und zwar gerade aus dem Grunde, weil hier mehr als das Schicksal dieser Personen auf dem Spiele steht. Es ist das Verbrechen des Krieges, welches gleichzeitig Zweck und Ursache der anderen Verbrechen ist: Der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen, der gemeinen Morde. Solche Dinge geschehen, wenn der Mensch den totalen Krieg zum Mittel einer Politik mit aggressiven Zielen macht.
Darüber hinaus hat dieses Verbrechen, das Verbrechen gegen den Frieden, für sich genommen den Tod auf dem Schlachtfelde von zehn Millionen Menschen verursacht und die ganze moralische und materielle Struktur unserer Zivilisation bis an den Rand des Abgrundes gebracht. Wenn auch die über diese Männer zu verhängende Strafe dadurch nicht erhöht wird, ist es eine grundlegende Aufgabe dieses Verfahrens, für alle Zeiten festzustellen, daß das Völkerrecht die ihm ganz naturgemäß innewohnende Macht hat, nicht nur einen Krieg für verbrecherisch zu erklären, sondern auch mit denjenigen abzurechnen, die ihren Staat dazu anstiften oder ihn dabei unterstützen. Ich werde auf die rechtliche Seite zurückkommen; zuerst möchte ich den Sachverhalt behandeln.
Die Verteidigung hat Ihnen eine zwar ausführliche, aber parteiische und höchst anfechtbare Beschreibung der auswärtigen Beziehungen bis zum Jahre 1939 vorgetragen. Ich habe nicht die Absicht, darauf einzugehen, auch will ich nicht abstreiten, daß – wie die Ereignisse schließlich gezeigt haben – die von den demokratischen Mächten verfolgte Politik manchmal schwach und schwankend gewesen sein mag und kritisiert werden könnte. Die Verteidigung hat versucht, einen Teil ihrer Argumentation auf das dem deutsch- sowjetischen Vertrag angefügte Protokoll zu stützen. Die Verteidigung behauptet, es stelle ein Unrecht dar. Das interessiert mich nicht, und natürlich gebe ich es auch nicht zu. Aber selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, es sei ein Unrecht gewesen –, machen denn zwei Unrechte ein Recht? Nicht in dem Völkerrecht, das dieser Gerichtshof anwenden wird.
Der von der Verteidigung vorgetragene Überblick übersieht vollständig zwei grundsätzliche Tatsachen: Nämlich, daß von der Zeit an, in der »Mein Kampf« erschien, die ganze Zielsetzung der Nazi-Politik der Ausdehnung, dem Angriff und der Herrschaft diente und daß die demokratischen Mächte mit einem Deutschland zu tun hatten, das trotz gelegentlicher heuchlerischer Friedensbeteuerungen gerade diese Dinge zum Endziel hatte. Wenn überhaupt Frieden beabsichtigt war, dann nur ein Frieden zu dem von Deutschland festgesetzten Preis. Und da die Deutschen wußten, daß dieser Preis nicht freiwillig gezahlt werden würde und nicht bezahlt werden konnte, so waren sie entschlossen, ihn mit Gewalt zu erzwingen.
Während das deutsche Volk geistig auf den Krieg vorbereitet wurde, wurden gleichzeitig Aufrüstungsmaßnahmen getroffen. In seiner Ansprache vom 23. November 1939 hat Hitler diese Vorbereitungsperiode wie folgt zusammengefaßt:
»Ich mußte alles neu reorganisieren, angefangen vom Volkskörper bis zur Wehrmacht. Erst innere Reorganisation, Beseitigung der Erscheinungen des Zerfalls und des defaitistischen Geistes, Erziehung zum Heroismus. Im Zuge der inneren Reorganisation nahm ich mir die zweite Aufgabe vor: Lösung Deutschlands aus den internationalen Bindungen... Austritt aus dem Völkerbund und Absage an die Abrüstungskonferenz... Danach Befehl zur Aufrüstung... 1935 folgte die Einführung der Wehrpflicht. Danach Entmilitarisierung des Rheinlands,...« (Dokument 789-PS).
Die Verschwörer haben sich zuerst mit der Beseitigung der politischen Hindernisse befaßt, die der Wiederaufrüstung im Wege standen. Im Oktober 1933 trat Deutschland aus dem Völkerbund aus, im März 1935 sagte es sich von den Rüstungsklauseln von Versailles los und teilte der Welt die Schaffung der Luftwaffe und eines großen stehenden Heeres sowie die Einführung der Wehrpflicht mit. Der Reichsverteidigungsrat bestand bereits und sein Arbeitsausschuß mit Vertretern aller Ministerien hat schon am 26. April 1933 seine zweite Sitzung abgehalten. Es fällt schwer zu glauben, daß Neurath, Frick, Schacht, Göring, Raeder, Keitel und Jodl – die letzten zwei waren gewöhnlich anwesend – nach der Lektüre der Sitzungsprotokolle – und sie müssen sie gelesen haben – noch annehmen konnten, daß das Regime keinen Krieg beabsichtigte.
Auf dem Gebiet der Wirtschaft wurde Schacht, der schon Präsident der Reichsbank und Wirtschaftsminister war, im Mai 1935 zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft ernannt. Die Ernennung sollte ganz geheim bleiben (Dokument 2261-PS). Sein Beitrag ist am besten mit seinen eigenen Worten ausgedrückt:
»Es ist möglich, daß keine Notenbank in Friedenszeiten eine so wagemutige Kreditpolitik betrieb, wie die Reichsbank seit der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus. Mit Hilfe dieser Kreditpolitik aber hat sich Deutschland eine Rüstung geschaffen, die der keines anderen Staates nachsteht, und diese Rüstung wiederum hat die Erfolge unserer Politik ermöglicht.« (Dokument EC-611, Seite 581.)
Schachts Rede vom 29. November 1938 kann nicht als Prahlerei angesehen werden, wenn man den hier vorgelegten Bericht seines Stellvertreters betrachtet.
Dieser Bericht zeigt, daß unter Schachts Leitung 180000 Industriebetriebe auf ihre Verwendbarkeit für Kriegszwecke begutachtet worden waren (Dokument EC-258). Wirtschaftliche Pläne für die Herstellung von 200 Grundstoffen waren ausgearbeitet worden. Ein System zur Vergebung von Kriegsaufträgen war eingeführt worden, Zuteilungen von Kohle, Brennstoff und Strom hatte man festgelegt; 248 Millionen Reichsmark hatte man allein für Lagerungsmöglichkeiten ausgegeben, Pläne für die Evakuierung von Facharbeitern und Kriegsmaterial waren ausgearbeitet, Wehrbezirke eingerichtet worden; 80 Millionen Lebensmittelkarten waren schon für die Kriegszeit gedruckt und auf die Bezirke verteilt und eine Kartothek über die besonderen Fähigkeiten von 20 Millionen Arbeitern war aufgebaut worden.
Die aus diesem Bericht ersichtlichen eingehenden und gründlichen Vorbereitungen waren nicht ohne Wissen jedes einzelnen Regierungsmitgliedes gemacht worden, und ein anschaulicheres Bild des gemeinsamen Vorhabens und des Zielbewußtseins, von dem alle Dienststellen des Staates durchdrungen waren, kann nicht gefunden werden als die zweite Sitzung des Reichsverteidigungsrates, welche am 25. Juni 1939 unter dem Vorsitz des Angeklagten Göring, des Leiters des Vierjahresplans, abgehalten wurde. Die Angeklagten Frick, Funk, Keitel und Raeder waren anwesend, Heß und Ribbentrop waren vertreten. Die methodischen Einzelheiten der Pläne, die entworfen worden sind, die Vorbereitungen bezüglich der Arbeitskräfte, darunter auch der Verwendung von KZ-Arbeitern und der unglücklichen Sklaven des Protektorats, sind beredte Zeugen von der Große des Kampfes, den zu führen Deutschland, wie diese Männer wußten, sich anschickte.
Der Hauptanteil an der Wiederaufrüstung muß den Angeklagten Göring, Schacht, Raeder, Keitel und Jodl zugeschrieben werden; aber die andern, jeder in seiner Sparte, haben ihren Teil getan: Rosenberg, Schirach und Streicher in der Erziehung, Dönitz in der Schaffung der Unterseebootflotte, Neurath und Ribbentrop auf dem Gebiet der Außenpolitik.
Funk und Fritzsche haben an der Umgestaltung der Propaganda- und Nachrichtensysteme gearbeitet, bis ersterer Schacht als Wirtschaftsminister nachfolgte und im September 1938 Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft wurde. Als solcher hatte Funk die Aufgabe, die wirtschaftlichen Bedingungen für die Produktion der Rüstungsindustrie gemäß den Bedürfnissen des Oberkommandos herzustellen. Frick als Bevollmächtigter für die Reichsverwaltung (Dokument 2978-PS) bildete mit Funk und Keitel das Drei-Männer-Kollegium, welches die erforderlichen Maßnahmen und Erlasse für den Kriegsfall ausarbeitete.
Es ist bei einer kurz zusammengefaßten Beurteilung dieser Wiederaufrüstung nicht nötig, mehr zu tun, als Hitlers eigene Worte aus der Denkschrift anzuführen, die, wie Jodl erklärt hat, der Führer selbst in zwei Nächten verfaßt und den Angeklagten Raeder, Göring und Keitel übersandt hat. In dieser Denkschrift vom 9. Oktober 1939 widerlegt Hitler endgültig die Aussagen dieser Angeklagten, daß Deutschland niemals genügend auf den Krieg vorbereitet war:
»Die militärische Auswertung dieser Volkskraft ist in einem Ausmaß vorhanden, das in kurzer Zeit jedenfalls durch keinerlei Anstrengung wesentlich verbessert werden kann.«
Und weiter unten:
»Die waffenmäßige Rüstung des deutschen Volkes ist für eine große Anzahl deutscher Divisionen in einem wesentlich stärkeren Ausmaß und in einer besseren Güte vorhanden als etwa im Jahre 1914. Die Waffen selbst sind im großen Durchschnitt so neu, wie dies zur Zeit bei keinem andern Staat der Welt der Fall ist. Ihre höchste Kriegsverwertbarkeit haben sie in einem erfolgreichen Feldzuge soeben bewiesen. Bei der Bewaffnung anderer Staaten muß sich dies erst erweisen. Auf einigen Gebieten besitzt Deutschland heute eine unbestreitbare klare Waffenüberlegenheit.«
Und dann, als er von dem nach Beendigung des polnischen Feldzuges vorhandenen Kriegsmaterial sprach:
»Es liegt kein Anhaltspunkt dafür vor, daß irgendein Staat der Welt zur Zeit im gesamten über eine bessere Munitionierung verfügt als das Deutsche Reich...«
»Die Luftwaffe ist zur Zeit die zahlenmäßig stärkste, die es in der Welt gibt,... Die Flak-Artillerie besitzt in keinem Lande der Welt etwas Vergleichbares.« (Dokument L-52.)
Dies war also das tatsächliche Ergebnis einer sechsjährigen intensiven Wiederaufrüstung, die auf Kosten und mit Wissen des ganzen deutschen Volkes durchgeführt worden war.
Inzwischen wurde die deutsche Jugend in halbmilitärischen Formationen für den Krieg ausgebildet und gedrillt, und dann, nachdem sie das dienstpflichtige Alter erreicht hatte, zum verstärkten Training eingezogen. Das geschah überall im Reich, gleichzeitig mit der ungeheuren Arbeit der wirtschaftlichen Vorbereitung. Kann man wirklich glauben, daß auch nur einer dieser Männer den Zweck dieser riesigen Anstrengung nicht erraten – ja, nicht gekannt habe?
Wenn tatsächlich irgendeiner von ihnen im Zweifel war, so mußten die erfolgreichen Aktionen, durch welche – um mit den Worten eines der Zeugen, Neurath, zu reden – »die Nazis imstande waren, billige Lorbeeren ohne Krieg durch erfolgreich angewandten Bluff und plötzliche Überraschungsmethoden zu ernten«, ihnen die Augen geöffnet haben.
Der erste Schritt war das Rheinland, und die dabei angewandte Taktik wurde das Vorbild aller folgenden Handlungen. Am 21. Mai 1935 versprach Hitler feierlich, daß die Bestimmungen von Versailles und Locarno beachtet würden. Aber drei Wochen vorher, gerade am Tage des Abschlusses des französisch-sowjetischen Vertrags, der später die offizielle Entschuldigung für die Wiederbesetzung des Rheinlands wurde und zu deren Verteidigung vor diesem Tribunal benutzt worden ist, war die erste Weisung an die Oberbefehlshaber herausgegeben worden. Der Angeklagte Jodl, der vielleicht die Wichtigkeit des Datums erkannt hatte, hat versucht, den Gerichtshof davon zu überzeugen, daß sein erstes Geständnis, »Operation Schulung« habe die Wiederbesetzung des Rheinlands bedeutet, falsch sei, und daß es sich um eine militärische Exkursion nach Tirol gehandelt habe. Am 26. Juni jedoch hat er vor dem Arbeitsausschuß des Reichsverteidigungsrats über die Pläne der Wiederbesetzung gesprochen und bekanntgegeben, daß Waffen, Geräte, Abzeichen und feldgraue Uniformen unter Wahrung strengster Geheimhaltung in der Zone gelagert worden seien (Dokument EC-405). Kann irgendeiner, der diese Worte liest, zweifeln, daß dies schon mindestens sieben Wochen lang vor sich gegangen war?
Alle Vertreter der unzähligen Dienststellen, die dieser Konferenz beigewohnt und Jodls Bemerkungen am 26. Juni 1935 gehört oder hinterher das Protokoll gelesen haben, wußten, was zu erwarten war. Am 2. März 1936 wurden die endgültigen Befehle gegeben und vier Tage später der Marine weitergeleitet (Dokumente C-159 und C-194).
Die Angeklagten Keitel, Jodl, Raeder, Frick, Schacht und Göring waren alle mit der Durchführung befaßt und außerdem, wenn seine U-Boote die Instruktion vom 6. März befolgt haben, auch der Angeklagte Dönitz.
Von Anfang an in jedem Stadium sehen Sie, wie der gemeinsame Plan ausgearbeitet wird, und zwar so, wie es nur möglich war, wenn jeder dieser Männer seine ihm zugeteilte Rolle spielte. Zuerst die Periode scheinbarer Ruhe, in der Verträge abgeschlossen, Versprechen gegeben und feierliche Freundschaftsversicherungen gemacht werden, während unter der Oberfläche die Auslandsorganisation unter Heß und Rosenberg ihre Wühl- und Zersetzungsaufgabe ausführte. Das Opfer wird mit falschen Versprechungen irregeführt und mit hinterlistigen Mitteln geschwächt. Dann wird der Entschluß für den Angriff gefaßt, und militärische Vorbereitungen werden beschleunigt. Wenn das Opfer Verdacht schöpft, werden die Freundschaftsbeteuerungen verdoppelt.
In der Zwischenzeit werden die letzten Vorbereitungen getroffen und von der Fünften Kolonne ausgeführt. Dann, wenn alles vorbereitet ist, wird »die propagandistische Ursache für den Kriegsbeginn«, wie Hitler es genannt hat, gesucht, Grenzzwischenfälle werden herbeigeführt, Drohungen ersetzen die schönen Worte, und alles wird getan, um das Opfer durch Schrecken zum Nachgeben zu zwingen. Schließlich wird ohne Warnung der Schlag geführt.
Die Einzelheiten des Planes variieren von Fall zu Fall, aber im wesentlichen bleibt er immer der gleiche, ein immer und immer wiederholtes Beispiel von Verrat, Einschüchterung und Mord.
Der nächste Schritt war Österreich. Zuerst wurde die Ermordung Dollfuß' im Jahre 1934 von den Nazis arrangiert. Auf Grund der Beweisaufnahme im Fall Neurath kann wenig Zweifel daran bestehen, daß seine Ermordung in Berlin ausgeheckt und von Habicht und Hitler etwa sechs Wochen vorher arrangiert worden war. Der Fehlschlag dieses Putsches machte es notwendig, Zeit zu gewinnen, und dementsprechend hat Hitler im Mai 1935 eine klare Zusicherung an Österreich gegeben (Dokument TC-26).
Zu derselben Zeit wurde der Angeklagte Papen zur Unterminierung der Österreichischen Regierung abgesandt. Nach der Besetzung des Rheinlands war Österreich das nächste auf dem Programm, aber Hitler war noch nicht fertig, daher das feierliche Abkommen vom Juli 1936 (Dokument TC-22).
Im Herbst 1937 zeigten Papens Berichte Fortschritt an, und demgemäß wurde die Verschwörung in der Hoßbach-Konferenz bekanntgegeben (Dokument 386-PS). Ein geringer Zeitaufschub war notwendig, um die widerspenstigen Wehrmachtbefehlshaber zu entfernen; aber im Februar 1938, nachdem Papen sein Komplott mit Seyß-Inquart vollendet hatte, wurde Schuschnigg nach Berchtesgaden gelockt und von Hitler, Ribbentrop und Keitel durch Drohungen eingeschüchtert. Kurz darauf folgte die Schlußszene, wobei Göring seine Rolle von Berlin aus gespielt hat. Die Angeklagten Göring, Heß, Keitel, Jodl, Raeder, Frick, Schacht, Papen und Neurath wußten alle von dieser Verschwörung gegen Österreich, Neurath und Papen von Anfang an. Mit Ausnahme von Göring hat jeder versucht, sich mit Unkenntnis zu verteidigen, was im Lichte der Beweisaufnahme nur als lächerlich angesehen werden kann. Kein einziger von ihnen hat behauptet, daß er protestiert habe, und alle sind sie auch nachher im Amt geblieben.
Schon war der Plan für die Tschechoslowakei fertig; er war in der Hoßbach-Konferenz im November 1937 besprochen worden. Innerhalb von drei Wochen nach dem Münchener Abkommen wurde der Befehl erteilt, den Einmarsch vorzubereiten, und am 15. März 1939, nachdem Präsident Hácha von Hitler, Ribbentrop, Göring und Keitel durch Drohungen gebührend eingeschüchtert worden war, wurde Prag besetzt und das Protektorat von Frick und Neurath errichtet. Sie werden sich an Görings erstaunliches Geständnis erinnern, daß er, obgleich er zweifellos gedroht habe, Prag zu bombardieren, er dies doch niemals ernsthaft beabsichtigt habe. Auch Ribbentrop schien anzunehmen, daß im diplomatischen Leben jede Lüge zulässig ist.
Jetzt war Polen an der Reihe.
Wie Jodl erklärte:
»Die unblutige Lösung des tschechischen Konfliktes im Herbst 1938 und die Angliederung der Slowakei rundete den großdeutschen Raum derart ab, daß nunmehr auch die Möglichkeit bestand, das polnische Problem unter einigermaßen günstigen strategischen Voraussetzungen ins Auge zu fassen.« (Dokument L-172.)
Und jetzt war die Zeit gekommen, in der, um Hitlers Worte zu benutzen,
»die deutsche Politik... mit den beiden Haßgegnern England und Frankreich zu rechnen habe...«. (Dokument 386-PS.)
Und daraufhin folgte der von Ribbentrop im Januar 1938 festgesetzte politische Plan:
»Herstellung in aller Stille, aber mit ganzer Zähigkeit einer Bündniskonstellation gegen England...« (Dokument TC-75.)
Jedoch bezüglich Polens hatte das deutsche Außenministerium Ribbentrop bereits einen Monat vor München wie folgt angewiesen:
»Unvermeidlich muß die deutsche Abkehr von den südöstlichen Grenzproblemen und der Übergang zu den östlichen und nordöstlichen die Polen hellhörig machen. Daß nach Liquidation der tschechischen Frage Polen an der Reihe ist, wird allgemein vermutet werden. Je später diese Vermutung aber als fester Bestandteil in die internationale Politik eindringt, desto besser. Wichtig in diesem Sinne aber ist es, die deutsche Politik bis auf weiteres unter landläufigen und bewährten Maximen wie ›Selbstbestimmungsrecht‹ und ›völkische Gemeinschaft‹ fortzuführen. Alles andere könnte uns als reiner Imperialismus ausgelegt werden und den Widerstand der Entente früher und energischer auf den Plan rufen, als unsere Kräfte es ertragen.« (Dokument TC-76.)
Daher wurden auch in diesem Fall die gewöhnlichen Versicherungen verdoppelt, und Hitler und Ribbentrop gaben wiederholt die bestimmtesten Erklärungen ab.
Inzwischen wurden die üblichen Schritte unternommen, und nach der Besprechung vom 23. Mai 1939 (Dokument L-79), die Raeder als eine akademische Vorlesung über den Krieg bezeichnete, wurden die letzten militärischen, wirtschaftlichen und politischen Vorbereitungen zum Krieg mit Polen getroffen, und im richtigen Zeitpunkt wurde er begonnen.
Und dann folgt der berühmte Ausspruch, den Sie so oft gehört haben und der nie vergessen werden sollte:
»Der Sieger wird später nicht danach gefragt, ob er die Wahrheit gesagt hat oder nicht. Bei Beginn und Führung des Krieges kommt es nicht auf das Recht an, sondern auf den Sieg.« (Dokument 1014-PS.)
Das waren Hitlers Worte, aber sie fanden bei diesen Männern Widerhall, sie befolgten sie in jedem Stadium. Diese Lehre lag der Nazi-Politik zugrunde. Schritt für Schritt hatten die Verschwörer das entscheidende Stadium erreicht und Deutschland in das Unternehmen der Beherrschung Europas hineingetrieben, das die Welt in unsagbaren Schrecken versetzen sollte. Nicht einer dieser Männer war gegen das Regime aufgestanden. Nicht einer von ihnen mit Ausnahme von Schacht – auf dessen wichtigen Beitrag zur Schaffung des Nazi-Ungeheuers ich später kommen werde – war zurückgetreten; und sogar er gab seinen Namen weiterhin für die Nazi-Regierung her.
Sollten wir hier nicht unterbrechen?
VORSITZENDER: Ja, der Gerichtshof wird sich vertagen.