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GENERAL RUDENKO: Der Angeklagte Alfred Jodl trägt die gleiche Verantwortung wie der Angeklagte Keitel in seiner Eigenschaft als dessen Vertreter und als nächster Militärberater Hitlers.

Alles, was die Vorbereitung und Ausführung der Angriffspläne Hitler-Deutschlands betrifft, ist untrennbar sowohl mit Jodls als auch mit Keitels Namen verbunden.

Es ist nicht notwendig, immer wieder dieselben Angriffshandlungen Hitler-Deutschlands zu wiederholen, die sämtlich unter unmittelbarer Teilnahme des Angeklagten Jodl erdacht und ausgeführt wurden. Sie sind zur Genüge bekannt.

Ich will in meiner Eigenschaft als Vertreter der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken noch einmal betonen, daß der verbrecherische Plan des verräterischen Überfalls auf die Sowjetunion, den die Hitleristen nach dem Eroberer traurigen Gedenkens Friedrich Barbarossa genannt haben, außer den Unterschriften Hitlers und Keitels auch die des Angeklagten Jodl trägt. Es ist aber mehr als eine bloße Unterschrift.

Noch im Jahre 1940 hat Jodl die erste Beratung mit seinen Stabsoffizieren in Reichenhall gehabt, bei der die Frage eines möglichen Überfalles Hitler-Deutschlands auf die Sowjetunion besprochen wurde.

Kein anderer als der Angeklagte Jodl hat noch vor dem Angriff auf die USSR die berühmten Vorschriften über die Anwendung der Propaganda im Gebiet »Barbarossa« erlassen. In diesen Vorschriften wurde direkt darauf hingewiesen, daß vorläufig keine auf die Zerstückelung der Sowjetunion gerichtete Propaganda gemacht werden dürfe.

Also kannte der Angeklagte Jodl im voraus die wirklichen Ziele des Angriffs Deutschlands auf die Sowjetunion; er kannte den räuberischen, gewaltsamen Charakter des Krieges, der die Aufteilung der Sowjetunion vorsah.

Es war Jodl, der an der Vorbereitung und Organisierung des provokatorischen Zwischenfalles an der tschechoslowakischen Grenze teilnahm, eines Zwischenfalles, der die Angriffsaktion Hitler-Deutschlands gegen dieses friedliebende Land rechtfertigen sollte.

Es war Jodl, der den Befehl vom 28. September 1938 über die Art des Einsatzes des sogenannten Henlein-Korps im Falle der Verwirklichung des Falles »Grün« unterschrieb.

Wie ein Spott klingt aus dem Munde des Angeklagten Jodl das Wort »Soldatenehre«, wenn man seinen Befehl über die Vernichtung Leningrads, Moskaus und anderer Städte der Sowjetunion liest.

Der gleiche Jodl hat mit unnachahmlichem Zynismus auf der am 1. Dezember 1941 stattgefundenen Besprechung bei Hitler erklärt, daß die deutschen Truppen sowjetische Patrioten ungestraft »aufhängen, verkehrt aufhängen oder vierteilen« dürften.

Als engster Militärberater Hitlers, als unmittelbarer Mitarbeiter bei der Vorbereitung und Ausführung aller blutigen Angriffspläne Hitler-Deutschlands nimmt der Angeklagte Jodl von Rechts wegen seinen Platz in der Reihe der deutschen Hauptkriegsverbrecher ein.

Dönitz und Raeder.

Mein englischer Kollege hat die Schuld der Angeklagten Karl Dönitz und Erich Raeder so überzeugend und ausführlich bewiesen, daß es mir nicht notwendig erscheint, auf diese Großadmirale Hitler-Deutschlands besonders einzugehen, die mit der Schmach schwerster Verbrechen ihre Admiralsuniform besudelt haben.

Dönitz hat in seinem Kreuzverhör durch die Sowjetische Anklagebehörde ausgesagt, daß es ihm nicht klar wäre, aus welchem Grunde Hitler gerade ihn zu seinem Nachfolger erwählte. Ich glaube nicht, daß Dönitz völlig aufrichtig war, als er das sagte. Wir brauchen nur zum Protokoll vom 8. Mai und der darauffolgenden Tage zu greifen, um auch ohne das Geständnis von Dönitz zu verstehen, warum er in dem Augenblick Hitlers Nachfolger wurde, als das Schiff des Hitler-Reiches im Sinken war. Es handelt sich nicht darum, daß man in einem solchen Augenblick einen Admiral benötigte, sondern darum, daß nach Ansicht des von der Bildfläche verschwindenden Hitler nur der nazistische Großadmiral Dönitz etwas zur Rettung des untergehenden Schiffes tun könnte.

Dönitz war zu Hitlers Zeit Befehlshaber der Unterseeboote des Deutschen Reiches. Wir erinnern uns, welche Rolle die deutsche Unterseebootflotte in diesem Kriege spielte. In diesem Zusammenhang lohnt es sich zu unterstreichen, daß Dönitz selbst stolz darauf war, der Erfinder der sogenannten »Taktik der Wolfsrudel« zu sein. Die Sowjetbürger haben nicht vergessen, daß Dönitz' Unterseeboote Lazarettschiffe und Schiffe, auf denen die friedliche Bevölkerung, Frauen und Kinder, evakuiert wurden, in der Ostsee und im Schwarzen Meer versenkten.

Das letzte Oberhaupt des Hitler-Staates muß als eines der ersten für alle die Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden, die der Anlaß für die Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher durch das Internationale Militärgericht waren.

Mit Raeders Namen ist die schändliche Verordnung der Vernichtung Leningrads verbunden.

In der Verhandlung hat Raeder versucht, die Rolle des »ehrenhaften Soldaten« zu spielen. Aber die Tatsache allein, daß gerade er es war, der gemeinsam mit Hitler und Keitel Leningrad »dem Erdboden gleichzumachen« und die über drei Millionen zählende Bevölkerung der großen Stadt zu vernichten beabsichtigte, einer Stadt, deren Name untrennbar mit der Entwicklung der menschlichen Kultur und Geschichte verbunden ist, macht Raeder zu einem der Hauptkriegsverbrecher.

Raeder nahm an der Ausarbeitung aller wichtigsten Angriffspläne des deutschen Faschismus' teil. Dieser Teilnehmer an der verbrecherischen faschistischen Verschwörung muß daher gleich seinen Mitverschwörern bestraft werden..