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[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: Ich werde mich zuerst mit den Dokumenten beschäftigen. Die Dokumente, gegen die kein Einwand erhoben wurde, werden übersetzt und zugelassen werden, vorbehaltlich von Einwänden hinsichtlich ihrer Zulässigkeit. Dokumente, gegen die bereits Einwände erhoben worden sind, nämlich SA- 236, 237, 242, 246 und 247, werden alle zurückgewiesen und dürfen nicht übersetzt werden.

Mit Bezug auf die beantragten Zeugen dürfen die folgenden Zeugen, die vor der Kommission verhört worden sind, vor dem Gerichtshof verhört werden: Der Zeuge Schäfer, der Zeuge Jüttner, entweder der Zeuge Bock oder der Zeuge Klähn, je nach der Entscheidung des Verteidigers der SA, und einer der drei Zeugen: Waldenfels, Hauffe und Gruß wird vor der Kommission verhört werden.

Von der Borch ist nicht genehmigt, aber seine Aussage kann in Form eines Affidavits vorgelegt werden.

Mit Bezug auf die anderen sechs Zeugen, die beantragt worden sind, ist jede Anstrengung gemacht worden, sie aufzufinden, und wenn sie innerhalb einer Woche von heute hier eintreffen sollten, das heißt am oder vor dem Dienstag der nächsten Woche, werden sie vor der Kommission verhört werden. Das ist alles.

RA. BÖHM: Herr Präsident! Darf ich noch eine kurze Erklärung abgeben? Das Gericht hat eben genehmigt, daß die Zeugen Waldenfels, Hauffe und Gruß vor der Kommission vernommen werden dürfen.

VORSITZENDER: Nein, die Zeugen Waldenfels, Hauffe und Gruß sind bereits vor der Kommission vernommen worden, nicht wahr?

RA. BÖHM: Ja.

VORSITZENDER: Was ich gesagt habe, war, daß Sie einen der drei Zeugen: Waldenfels, Hauffe und Gruß auswählen sollen, nachdem Gruß vor der Kommission vernommen worden ist. Einer von den dreien, so daß Sie also im ganzen vier Zeugen haben: Schäfer, Jüttner, entweder Bock oder Klähn und entweder Waldenfels, Hauffe oder Gruß, insgesamt vier. Außerdem werden Sie ein Affidavit von von der Borch vorlegen können.

RA. BÖHM: Ja.

VORSITZENDER: Herr Barrington! Bezüglich des Reichskabinetts sehe ich, daß ein Zeuge noch nicht zugelassen worden ist, und zwar der Zeuge Schlegelberger, der noch nicht vor der Kommission erschienen ist.

Ja, Dr. Kempner?

DR. ROBERT M. KEMPNER, HILFSANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Schlegelberger ist gestern vor der Kommission befragt worden.

VORSITZENDER: Hat jemand einen Einwand...

DR. KEMPNER: Nein.

VORSITZENDER: Sind noch andere Zeugen für das Reichskabinett da?

DR. KEMPNER: Nicht daß ich wüßte.

VORSITZENDER: Dann würde es wohl Zeit sparen, wenn wir ihn jetzt zulassen und zu den Dokumenten übergehen. Gibt es Dokumente für das Reichskabinett, über die keine Übereinstimmung erzielt wurde?

DR. KEMPNER: Wir haben schon alle Dokumente geprüft.

VORSITZENDER: Sie stimmten zu? Gut, sehr gut.

DR. KEMPNER: Ich danke Ihnen.

VORSITZENDER: Und jetzt werden wir die Zeugen für die Politischen Leiter hören.

DR. ROBERT SERVATIUS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SAUCKEL, VERTEIDIGER FÜR DAS KORPS DER POLITISCHEN LEITER: Herr Präsident! Nach dem Beschluß vom 25. Juli und 26. Juli soll ich zunächst die Dokumente und Affidavits anbieten, damit sie Gegenstand des Protokolls werden. Soll ich das tun oder zunächst den Zeugen vernehmen?

Dem Beschluß entsprechend werde ich es vorher machen; ich habe es so vorbereitet.

VORSITZENDER: Sehr gut, machen Sie es so.

DR. SERVATIUS: Nach dem Beschluß vom 25. Juli soll das Beweismaterial zunächst eingereicht werden. Die Würdigung des Beweismaterials soll erst beim Schlußvortrag erfolgen, so daß ich jetzt das Beweismaterial nur überreiche, ohne einen besonderen Kommentar dazu zu geben. Ich halte mich dabei an den vorliegenden Beschluß. Demnach überreiche ich zunächst eine Liste der Zeugen, die vor der Kommission vernommen worden sind und die ich als Beweismaterial anführen werde. Das sind 20 Zeugen, und zwar, wenn ich sie verlesen soll, sind es folgende... Hält das Gericht es für nötig, daß ich die Zeugen verlese?

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß Sie die Namen der Zeugen verlesen müssen. Es wird genügen, wenn Sie formell die Protokolle ihrer Aussagen vor der Kommission überreichen.

DR. SERVATIUS: Jawohl, gut. Ich überreiche zum Beweis die Abschriften der Protokolle, die der Kommission ja im Original vorliegen. Es fehlt noch das Protokoll des Zeugen Mohr, das in der Liste als Nummer 7 erscheint. Ich habe das Protokoll noch nicht bekommen. Ich werde es nachher einreichen.

VORSITZENDER: Dann wird der Generalsekretär das Original der Protokolle zu den Akten legen.

DR. SERVATIUS: Ja.

VORSITZENDER: Und Sie werden ihm eine Nummer geben, nehme ich an, eine Beweisstücknummer?

DR. SERVATIUS: Ja, ich werde es nach Rücksprache mit dem Generalsekretär tun, da es noch unklar ist, wie die Dokumente hereinkommen.

VORSITZENDER: Sehr gut.

DR. SERVATIUS: Ich übergebe dann eine Liste...

VORSITZENDER: Einen Augenblick. Sie werden es mit dem Generalsekretär abmachen, ob es notwendig ist, diesen Protokollen der Aussagen vor der Kommission eine Beweisstücknummer zu geben oder nicht.

DR. SERVATIUS: Jawohl, ich werde es vereinbaren. Dann werde ich eine Liste der Affidavits überreichen, welche von der Kommission genehmigt sind. Es sind 52 Stück. In der Liste sind die Dokumente angegeben, deren Übersetzung als besonders wichtig von der Kommission zugebilligt wurde. Die Affidavits selbst befinden sich bei der Kommission, und ich werde auch hier mit dem Herrn Generalsekretär besprechen, in welcher Form sie als Exhibits eingeführt werden sollen.

Dem Beschluß entsprechend habe ich dann eine Zusammenfassung dieser Affidavits schriftlich vorbereitet. Wenn das Gericht es wünscht, lese ich diese Zusammenfassung vor, die eine Erklärung enthält zu diesem Dokument; aber ich glaube nicht, daß es jetzt von großem Nutzen ist, sondern besser, wenn es später vorgetragen wird, wenn man die Sache im Zusammenhang vor sich liegen hat.

VORSITZENDER: Sehr gut.

DR. SERVATIUS: Dann möchte ich weitere Affidavits einreichen, die aber noch nicht vorliegen und noch nicht vor der Kommission behandelt sind. Das sind 139000 Affidavits, die in folgender Art zusammengefaßt sind: Sie sind aufgeteilt in bestimmte Gruppen; diese Gruppen sind durchgesehen von Mitgliedern der Organisationen, die hier im Gefängnis sind, und zu jeder Gruppe ist ein Sammelaffidavit abgegeben worden. Diesen Sammelaffidavits sind drei besonders wichtige und typische beigefügt worden. Die große Menge der jeweils dazugehörigen Dokumente könnte ich überreichen, und ich biete sie dem Gericht an, wenn mir Gelegenheit gegeben wird. Ich möchte mit dem Herrn Generalsekretär vereinbaren, wie sie übergeben werden sollen. Es geht praktisch hinaus auf zwölf verschiedene Gruppen; das wären zwölf Affidavits mit jeweils drei Anlagen; die jeweils wichtigsten, also zur Kirchenfrage, zur Frage der Tiefflieger und zur Frage der Konzentrationslager. Das sind neun Gruppen.

Dann habe ich zwei Gruppen, das ist ein Durchschnitt durch zwei Lager, in denen sich viele Tausende befinden, so daß man dort ein geschlossenes Bild von der Ansicht der Lagerinsassen hat. Auch sie sind zusammengefaßt durch ein Affidavit mit wenigen Anlagen. So habe ich versucht, das ganze Material so zusammenzufassen, daß das Gericht in der Lage ist, davon Kenntnis zu nehmen, und ich würde es begrüßen, wenn ich es gesamt übergeben könnte, so daß das Gericht eventuell Stichproben machen und sich von der Richtigkeit überzeugen kann.

VORSITZENDER: Wie ich es verstehe, liegen 139000 Affidavits vor. Sie haben sie in zwölf Gruppen eingeteilt?

DR. SERVATIUS: Ja.

VORSITZENDER: Mit zwölf Sammelaffidavits für diese zwölf Gruppen.

DR. SERVATIUS: Ja.

VORSITZENDER: Und beigefügt haben Sie jedem dieser zwölf Sammelaffidavits zwei oder drei...

DR. SERVATIUS: Es sind drei. Es ist, wie ich jetzt erst gesehen habe, eine größere Zahl beigefügt, und ich würde sie noch einmal durchsehen und sie verringern, so daß es grundsätzlich bei jeder Gruppe drei sind.

VORSITZENDER: Dr. Servatius! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß alle 139000 Affidavits bei dem Gerichtshof hinterlegt werden sollten. Zweifellos werden die zwölf Sammelaffidavits mit den beigefügten Affidavits von großer Bedeutung für den Gerichtshof sein. Sie sind der Kommission zu übergeben und von ihr zu billigen, und dann werden sie dem Gerichtshof vorgelegt werden.

DR. SERVATIUS: Ich habe dann zu übergeben die Dokumentenbücher, die dem Tribunal vorliegen. Die Originale der Dokumente habe ich hier und übergebe sie. Eine Reihe von Dokumenten kann ich nicht im Original übergeben, und zwar sind dies zwei Dokumente, die sich bei der Universität Erlangen befinden. Das eine Dokument PL-15 ist das Buch »Die Amtsträger der Partei«, und das Dokument PL-78 ist das Buch »Das Recht der NSDAP« von Dr. Hein und Fischer. Alle anderen Dokumente habe ich übergeben. Ein großer Teil der Dokumente sind aus Schriftensammlungen und Büchern entnommen, die sich bereits in der Bibliothek der Anklagebehörde befinden. Der Titel dieser Schriftensammlungen ergibt sich jeweils aus dem Kopf des betreffenden Dokuments im Dokumentenbuch. Ich bitte, diese Schriftensammlung und Bücher als Originale bezeichnen zu dürfen, befindlich in der Bibliothek der Anklagebehörde.

VORSITZENDER: Jawohl, vorbehaltlich von Einwänden.

DR. SERVATIUS: Ich bin dann mit dem Vortrag des vor der Kommission niedergelegten Beweismaterials zu Ende und würde jetzt mit Erlaubnis des Hohen Gerichts die Zeugen rufen.

Ich rufe mit Erlaubnis des Hohen Gerichts den Zeugen Gauleiter Kaufmann.