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[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird, wenn es Ihnen recht ist, bis 13.00 Uhr keine weitere Pause mehr einlegen.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich war zu dem zweiten Absatz des Abschnitts »Katholizismus«, Seite 2, Dokument D-897, gekommen:

»Wurde in Gottesdiensten und ähnlichen Zusammenkünften Stellung genommen?«

Vielleicht darf ich dem Zeugen dazu eine Frage stellen?

Zeuge! Wenn der Ortsgruppenleiter beauftragt war, über diese Angelegenheiten Bericht zu erstatten, befragte er dann die Block- und Zellenleiter um Auskunft über die Äußerungen, die während der verschiedenen Gottesdienste in seiner Ortsgruppe gemacht wurden?

MEYER-WENDEBORN: Nein.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Würden Sie dem Gerichtshof mitteilen, wer es sonst tat, wenn nicht die Zellenleiter?

MEYER-WENDEBORN: Derartige vertrauliche Informationen, wenn sie schon gefordert worden wären, hätte der Ortsgruppenleiter sich selbst besorgt.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Glauben Sie, daß der Ortsgruppenleiter in der Lage war, alle Gottesdienste seiner Ortsgruppe selbst zu besuchen? Glauben Sie, daß das für einen Ortsgruppenleiter überhaupt praktisch möglich gewesen wäre?

MEYER-WENDEBORN: Nein, das hätten sie nicht können. Aber sie würden für solche Informationen auch immer besondere Männer gehabt haben, bei denen sie sich Rat und Auskunft geholt haben würden.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Aber diese besonderen Leute, die solchen Rat und solche Informationen geben konnten, waren doch die Block- und Zellenleiter, nicht wahr?

MEYER-WENDEBORN: Nein, das waren sie nicht.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Nun gut, lassen wir das.

Die nächste Überschrift lautet: »Protestantismus«. Ich lenke wiederum Ihre Aufmerksamkeit auf Punkt 2, wo es heißt:

»Ist in den Gottesdiensten zum Anschluß bzw. Abstimmung Stellung genommen worden?«

Und im nächsten Punkt:

»Wie äußerte sich die Kirchenpresse?«

Und unter Nummer 5:

»Wurden am 9. 4. 1938 abends im Anschluß an die Rede des Führers in Wien die Glocken sämtlicher Religionsgemeinschaften geläutet?«

Zeuge! Wären es nicht die Block- und Zellenleiter gewesen, die berichtet hätten, ob die Kirchenglocken an jenem Abend in ihrem Bezirk geläutet wurden?

MEYER-WENDEBORN: Das hätten sie sagen können, denn wenn sie geläutet worden wären, dann hätten die Block- und Zellenleiter das auch gehört.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Jetzt komme ich zur nächsten Seite des Dokuments, vorletzter Absatz:

»Es wird anheimgegeben, sich gegebenenfalls in geeigneter Form mit den Wahlleitern in Verbindung zu setzen. Von der Ausübung eines Druckes ist jedoch auf jeden Fall abzusehen.«

Ich komme zur nächsten Seite, Seite 3 der englischen Übersetzung, einem Bericht der Außenstelle des SD in Weißensee vom 25. April, aus dem hervorgeht, wie die Anweisungen hinsichtlich der Wahl durchgeführt wurden:

»Vor der Wahl stellte der Pg. Paul Fritsche aus Weißensee/Thüringen, Jakobstraße, ein Verzeichnis aller Nein-verdächtigen Personen auf. Jeder Aufgeführte bekam am Wahltag durch einen besonders ausgewähl ten Beisitzer einen Stimmzettel übergeben, der durch Einprägen einer Nummer mittels farbbandloser Schreibmaschine kenntlich gemacht war.«

Dann wird beschrieben, wie es in der Praxis vor sich ging.

Auf der nächsten Seite, annähernd in der Mitte des ersten Absatzes:

»... warf der Wahlvorsteher... den Umschlag nicht sogleich in die Wahlurne, sondern er versuchte, ihn unter den auf der Wahlurne liegenden, zur Verdeckung des Einwurfschlitzes dienenden Pappdeckel zu schieben, um den Umschlag dann in einem geeigneten Augenblick öffnen zu können.«

Das folgende Dokument auf der nächsten Seite ist ein anderer Bericht einer anderen Außenstelle des Sicherheitsdienstes:

»An alle Ortsgruppenleiter der NSDAP des Kreises Erfurt-Weißensee.

Bei Auftreten nachfolgend aufgeführter Personen in Ihrem Ortsgruppenbereich zur Erfüllung ihrer Wahlpflicht haben Sie diese besonders im Auge zu behalten und die Kreisleitung Erfurt (Wahlbüro SD) umgehend zu verständigen.«

Dann folgten viele Namen, und zum Schluß heißt es:

»Auf Anordnung des Kreisleiters ist die Angelegenheit streng vertraulich zu behandeln.«

Auf der nächsten Seite ist ein anderer Bericht über den Bibelforscher Robert Siering und seine Frau, daß:

»... am Sonntagvormittag, nachdem sie beide in Griefstedt vom Wachtmeister auf ihre Wahlpflicht hingewiesen wurden und ihnen bei Nichtbeteiligung mit der Entziehung ihres Kindes gedroht wurde, in Günstedt im Wahllokal erschienen und ihre Stimme abgaben.«

Das nächste Dokument über den gleichen Gegenstand, Euer Lordschaft, ist D-902, GB-542. Auf der ersten Seite dieses Beweisstücks finden wir einen Bericht, der als »vertraulich« an die Außenstelle Erfurt des Sicherheitsdienstes gesandt wurde. Es ist nicht klar, von wem dieser Bericht unterzeichnet ist. Er stammt vom 7. April 1938 und lautet wie folgt:

»Nach eingehender und sorgfältigster Untersuchung im Bereiche der Ortsgruppe Melchendorf, und in engster Zusammenarbeit mit dem Ortsgruppenleiter sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:

Nachstehende Personen werden mit 100 %iger Wahrscheinlichkeit bei der bevorstehenden Wahl am 10. April 1938 mit ›Nein‹ stimmen.«

Nach Aufzählung der Namen folgen die sogenannten Erklärungen für jeden einzelnen Fall.

»Erklärung:

1. Wilhelm Messing (im Jahre 1933 wegen illegaler Betätigung für die KPD und Druck illegaler Hetzschriften in Schutzhaft genommen...)

2. Walter Messing (ebenfalls 1933 in Schutzhaft genommen wegen übler Nachrede der SA).«

Ich glaube, ich brauche auf den Rest dieser Seite nicht weiter einzugehen.

Ich möchte aber die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die letzten drei Absätze der nächsten Seite lenken:

»Günther Hartung, Johannesstraße 113, Eingang Wallstraße ist als Staats- und wahlfeindlich zu melden.

Hartung ist als gänzlich moralisch herabgekommener Mensch zu bezeichnen, und es ist notwendig, denselben trotz seines Alters (70 J.) sicherzustellen.

U. a. hat er die deutschen Truppen bei ihrem Einzug in Österreich als Bummler bezeichnet. Zeugen über Hartung sind genügend vorhanden.«

Euer Lordschaft! Auf der nächsten Seite ist noch ein Bericht im Zusammenhang mit der Volksabstimmung. Ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf den vorletzten Absatz richten:

»Die noch kurz vor Schluß der Wahl geschleppte Ehefrau des Volljuden Bielschowski... hat nachweislich mit ›Nein‹ gestimmt.«

Nun überspringe ich einige Seiten bis Seite 7 des englischen Textes. Hier wird beschrieben, wie die Stimmzettel in einem anderen Gebiet mittels einer farbbandlosen Schreibmaschine geprüft wurden; und dann auf Seite 9 der englischen Übersetzung noch ein anderer Bericht:

»Der Arbeiter Otto Wiegand... mußte am Wahltage viermal zur Stimmabgabe aufgefordert werden und wählte schließlich nur unter Zwang.«

Und der nächste Bericht auf der gleichen Seite:

»Die Ehefrau Frieda Schreiner... hat trotz mehrfacher Aufforderung nicht gewählt. Die Genannte gehört zu den fanatischen Anhängern der ehem. Vereinigung Internationaler Bibelforscher.

Der Ehemann, der die gleiche Anschauung vertritt und deshalb kürzlich bereits in ein Strafverfahren verwickelt war, hat gewählt. Dies dürfte allerdings wohl ausschließlich aus Furcht vor einer erneuten Inhaftnahme geschehen sein.«

Euer Lordschaft! Der Rest des Dokuments, auf das ich Bezug nahm, steht auf Seite 11. Es ist ein Auszug aus der örtlichen Zeitung, in dem über die Einstimmigkeit der deutschen Wahlen berichtet wird, die durch den Sicherheitsdienst in Zusammenarbeit mit dem Korps der Politischen Leiter erreicht worden ist, wie wir soeben gesehen haben.

Euer Lordschaft! Ich möchte nochmals betonen, daß dies nicht Einzelfälle waren. Ich möchte den Gerichtshof auf ein Dokument hinweisen, das bereits vorgelegt wurde. Es steht auf Seite 91 des kleinen Dokumentenbuches, das Sir David dem Gerichtshof gestern vorgelegt hat, auf Seite 118 und 119 des deutschen Textes. Es ist das Dokument R-142, US-481. Es ist, wie Sie sehen, wieder ein Bericht des Sicherheitsdienstes, aber diesmal aus Koblenz. Ich verlese den zweiten Absatz;

»In fast allen Fällen ist der hohe Prozentsatz an Nein- und ungültigen Stimmen auf konfessioneller Haltung der Bevölkerung begründet, sei es, daß es sich um Katholiken oder Protestanten handelt. Der Kreisgeschäftsführer« – der ›Kreisgeschäftsführer‹, Euer Lordschaft, ist einer der Stabsoffiziere des Kreisleiters – »des Kreises... gab die Zusicherung, daß es in den meisten Fällen Frauen gewesen seien, die mit ›Nein‹ oder ›ungültig‹ gestimmt hätten. Wie hier bekannt wurde, war... eine Überwachungskontrolle angeordnet...«

VORSITZENDER: Herr Griffith-Jones! Ist das nicht schon vorgelegt worden?

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ja, das liegt schon vor.

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß Sie dann weiter darauf einzugehen brauchen.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich bin Ihnen sehr verbunden. Ich wollte nur die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs darauf lenken.

Ein weiteres Dokument, das ebenfalls schon vorgelegt wurde, steht auf Seite 54 und 55 des gleichen Dokumentenbuches, es sind die Dokumente 849-PS, US- 354; 848-PS, US-353. Beide Dokumente beschreiben, wie die Partei...

VORSITZENDER: Herr Griffith-Jones! Ich glaube nicht, daß Sie Dokumente, die schon vorgelegt wurden, kommentieren müssen, es sei denn, daß es Dokumente sind, die der Zeuge näher erklären kann.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wenn ich mich nur auf neue Dokumente beschränke, ohne die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf andere Dokumente zu lenken, die den gleichen Stoff behandeln, dann ist es etwas schwierig, zu dem Punkt zu kommen, den ich beim Kreuzverhör dieses Zeugen über die Dokumente sonst erreicht hätte.

VORSITZENDER: Wenn es keine neuen Dokumente sind, und Sie den Zeugen darüber im Kreuzverhör vernehmen wollen, können Sie sie dem Zeugen vorlegen.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sehr wohl, Herr Vorsitzender, ich werde mich jetzt nicht weiter mit diesem Punkt befassen.

Ein weiterer Punkt, über welchen ich den Zeugen verhören wollte, ist die Euthanasie oder der Gnadentod und die Rolle, die die Politischen Leiter dabei gespielt haben. Es ist ein neues Dokument, Euer Lordschaft, D-906, das GB-543 wird.

Ich möchte mich zunächst dem zweiten der drei Dokumente zuwenden, die auf der ersten Seite dieses Beweisstücks abgedruckt sind. Nummer 2 ist ein Schreiben der NSDAP, des Stellvertreters des Führers, Martin Bormann, vom 24. September 1940:

»An die Gauleitung Franken zu Händen des Kreisleiters Zimmermann.

Durch Pg. Hoffmann wurde mir Ihr Schreiben vom 13. 9. 1940 vorgelegt. Die Kommission, die in Neuendettelsau tätig war, untersteht der Kontrolle des Herrn Reichsleiters Bouhler, bzw. ist in dessen Auftrag tätig.

Die Benachrichtigungen an die Verwandten werden, wie mir gestern noch einmal bestätigt wurde, textlich verschieden abgefaßt. Selbstverständlich kann es aber einmal passieren, daß zwei nahe beieinander wohnende Familien einen Brief mit dem gleichen Wortlaut bekommen.

Daß sich die Vertreter der christlichen Weltanschauung gegen die Maßnahmen der Kommission aussprechen, ist selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich muß es sein, daß alle Parteidienststellen die Arbeit der Kommission, soweit notwendig, unterstützen.«

Ich gehe jetzt zurück zu Nummer 1 auf dieser Seite:

»Gaustabsamtsleiter (Franken) Sellmer« – das war ein anderer Stabsoffizier im Gaustab – »handschriftliche Notiz vom 1. 10. 1940.

Justiz. Besuch von Pg. Blankenberg, Berlin. In nächster Zeit beginnt die Aktion, Fehlschläge bisher kaum eingetreten. 30000 erledigt. Weitere 100000 bis 120000 warten. Den Kreis der Eingeweihten sehr klein halten. Wenn notwendig, Kreisleiter rechtzeitig verständigen.«

Dann weiter,

»Der Führer gab die Anordnung. Gesetz liegt fertig. Heute werden nur klare Fälle oder 100 %ige erledigt. Später tritt eine Erweiterung ein. Die Benachrichtigung wird ab sofort in...«

Man kann hier das Gedruckte nicht gut lesen. Dann, am Ende des Dokuments:

»Kreisleiter Sellmer... soll unterrichtet werden.«

Jetzt kommt Nummer 3, ein Lagebericht der Kreisleitung Erlangen vom 26. November 1940, der die Ausrottung von Geisteskranken behandelt:

»Bei der hiesigen Heil- und Pflegeanstalt erschien vor einiger Zeit im Auftrag des Ministeriums des Innern, gez. Schulz oder Schultze, eine u. a. aus einem norddeutschen Arzt und einer Anzahl Studenten bestehende Kommission. Sie prüfte die Akten der in der Anstalt untergebrachten Kranken durch«,

und dann wird darin beschrieben, wie man die Patienten untersuchte, welche auf Befehl des Reichsverteidigungskommissars in eine andere Anstalt überführt werden sollten und

»... daß eine Berliner Transportgesellschaft die Verlegung vorzunehmen und der Anstaltsleiter den Weisungen dieser Gesellschaft, die sich im Besitz einer Namensliste befinde, zu folgen habe.«

Auf diese Weise wurden inzwischen drei Transporte mit zusammen 370 Patienten nach Sonnenstein bei Pirna und in die Gegend von Linz gebracht. Es heißt weiter:

»Ein weiterer Transport soll im Januar nächsten Jahres abgehen.«

Dann geht es einige Zeilen so weiter und beginnt dann wieder folgendermaßen:

»Eigenartigerweise erhielten nach dem Transport ver schiedene Angehörige über ihre Kranken die Mitteilung, daß diese gestorben seien. Als Todesursache wurde einmal Lungenentzündung, ein anderes Mal eine ansteckende Krankheit genannt. Dabei wurde den Angehörigen weiter mitgeteilt, daß die Verbrennung der Leiche notwendig gewesen sei und daß, falls sie daran Interesse hätten, ihnen die Kleider des Verstorbenen zugesandt werden könnten. Das Standesamt Erlangen wurde durch die Anstalt ebenfalls von den verschiedenen Todesfällen in Kenntnis gesetzt, wobei als Todesursache wieder Lungenentzündung oder eine ansteckende Krankheit angegeben war, Krankheitserscheinungen, die mit dem bisherigen Krankheitsbild in keinerlei Zusammenhang stehen, so daß anzunehmen ist, daß es sich hier um falsche Angaben handelt. Die Bevölkerung ist über die Maßnahme der Verlegung der Kranken ungeheuer beunruhigt, da sie die in rascher Folge bekannt werdenden Todesfälle damit in Zusammenhang bringt. Sie spricht zum Teil offen, zum Teil versteckt von einer Beseitigung der Kranken, zu der keinerlei gesetzliche Unterlage vorhanden ist. Diese Beunruhigung der Bevölkerung wirkt jetzt in der Kriegszeit doppelt nachteilig. Die geschilderten Vorkommnisse geben darüber hinaus der Kirche und den religiösen Kreisen Veranlassung, ihre Einstellung gegen den Nationalsozialismus neu aufleben zu lassen.«

VORSITZENDER: Unter welchen Teil von Artikel 6 des Statuts fällt dies?

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Es fällt unter »Verbrechen gegen die Menschlichkeit«, im Hinblick...

VORSITZENDER: Stehen Sie mit dem Krieg in Zusammenhang?

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Insoweit ja, als der Zweck dieser Ausrottung von alten Leuten war, das Reich von unproduktiven Elementen zu befreien. Ich kann Euer Lordschaft gegenwärtig nicht genau die Stelle sagen, wo darauf hingewiesen wird, aber es ist bestimmt aus einem der Dokumente ersichtlich. Dies ist ein handschriftlicher Zusatz zu jenem Dokument in der Handschrift des... Verzeihung, es ist ein Originalauszug aus dem Lagebericht der Kreisleitung Erlangen.

Das nächste Dokument, Euer Lordschaft, braucht nicht ausführlich erörtert zu werden. Es handelt wieder von einem Kreisleiter und davon, daß es allgemein bekannt war, daß Irrtümer bei der Todesbenachrichtigung vorgekommen waren, daß zum Beispiel eine Familie zwei Aschenurnen für einen Patienten erhalten hatte.

Nummer 5 auf der nächsten Seite ist ein ähnlicher Fall. Ich möchte den Gerichtshof auf die Mitte des großen Absatzes gegen das Ende der Seite verweisen.

»Der Arzt teilte mir auch mit, daß bekannt sei, daß die Kommission aus einem SS-Arzt mit mehreren Unterärzten bestehe.«

Das nächste Dokument, Euer Lordschaft, auf Seite 10, Nummer 12, handelt von einem Protest oder vielmehr von einer Nachfrage über den Tod eines Verwandten. Es ist von einer Frau Maria Kehr, und ich erwähne es, weil es auch in einem anderen Dokument erwähnt ist, und zwar in 1969-PS... Nein, es ist doch ein neues Dokument. Es wird GB-544, 1969-PS. Ich bitte Sie, sich die zweite Seite dieses Dokuments anzusehen. Dort finden Sie ein Schreiben vom Reichsminister des Innern an den Gaustabsamtsleiter in Nürnberg. Er leitet Frau Kehrs Brief weiter, und die Wichtigkeit dieses Dokuments beweist der Schluß. In Tinte:

»Ortsgruppenleiter Pg. Popp ist der Ansicht, daß man Frau Kehr unterrichten kann. Sie ist ruhig und besonnen.«

Das Dokument trägt auch den Stempel des Kreisleiters, der darüber Informiert wurde.

Euer Lordschaft! Ich möchte noch einmal kurz auf das Dokument, das wir eben angesehen haben, eingehen, D-906, Seite 6 dieses Dokuments. Der Ortsgruppenleiter in Absberg beschreibt darin die Vorfälle, die sich bei dem letzten Abtransport von Geisteskranken aus einer Anstalt dieser Stadt ereigneten. Er schreibt an den Kreisleiter und bezieht sich auf den Bericht eines Vorfalles dort, und ich möchte nur betonen, daß die Öffentlichkeit gewußt hat, was vor sich ging.

Auf Seite 8 berichtet wieder ein anderer Kreisleiter, diesmal in Weißenburg/Bayern, von demselben Vorkommnissen, und wie Sie sehen, ist das Schreiben an das Gaustabsamt in Nürnberg gerichtet.

Das nächste Dokument Nummer 11 stammt vom Kreisleiter in Ansbach, und er beschreibt die Überführung von Patienten von noch einem anderen Sanatorium in eine andere Stadt, und am Anfang der folgenden Seite ist vom Ortsgruppenleiter die Rede:

»Ortsgruppenleiter Reuschel steht nun weiterhin auf dem Standpunkt, daß er über die Verlegung der Pfleglinge möglichst im nächsten Mitgliederappell sprechen soll, um das rein Sachliche herauszustellen, vor allem aber die aufgetauchten Gerüchte, daß die Pfleglinge sehr bald um die Ecke gebracht, beseitigt oder vergiftet würden, zu zerstreuen.«

Dann sehen Sie unten noch eine handschriftliche Bemerkung, daß der Organisationsleiter, das heißt der politische Führer im Stab des Hoheitsträgers, zu verständigen ist.

Euer Lordschaft! Das ist alles Beweismaterial, worüber ich den Zeugen befragen wollte. Dann möchte ich noch über eine allgemeine Sache einige Fragen stellen, wenn der Gerichtshof es gestattet.