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[Zum Zeugen gewandt:]

Wurde nicht von den Blockleitern eine Haushaltskartei geführt, in der politisch Verdächtige aufgenommen wurden?

HIRTH: Es wurde nur eine allgemeine Einwohnerkartei geführt; eine Rubrik für etwa politisch besonders Verdächtige ist mir völlig unbekannt.

DR. SERVATIUS: Hatten nicht die Blockleiter polizeiliche Befugnisse?

HIRTH: In gar keiner Weise.

DR. SERVATIUS: Aus welchen Gründen waren die Politischen Leiter im allgemeinen der Partei beigetreten?

HIRTH: Ja, bei der Machtübernahme der NSDAP bestand in Deutschland eine weitverbreitete Arbeitslosigkeit, die erst im Laufe der Jahre völlig behoben werden konnte. Es gab für den einzelnen aber auch andere soziale Notstände, und die meisten Block- und Zellenleiter, mit denen ich in Fühlungnahme stand, die erhofften sich nun eben vom Parteibeitritt eine allgemeine Unterstützung in den Bestrebungen zur Behebung der deutschen Notlage.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Nun sind tatsächlich Kriege geführt worden, die nach Behauptung der Anklage »Angriffskriege« waren. Die Verfolgung der Juden ist bekannt. Die Gewerkschaften wurden aufgelöst. Mußten nicht die Block- und Zellenleiter diese Vorgänge als Ziel der Partei erkennen, das schon im Parteiprogramm und im Buch »Mein Kampf« festgelegt war?

HIRTH: Ich halte das für möglich. Ich selbst stand ja der ganzen Sache kritischer gegenüber wie viele andere. Aber sowohl das Parteiprogramm wie die daneben herlaufende außerordentlich starke Propaganda in der Presse, im Radio, konnten das deutsche Volk nicht erkennen lassen, welche wirklichen Ziele und Absichten Hitler mit der Anstrebung der Machtübernahme in Wirklichkeit verfolgte.

DR. SERVATIUS: Waren die Dinge, die heute als verbrecherisch unter Anklage stehen, nicht so offenkundig und allgemein bekannt, daß jeder Block- und Zellenleiter sie kennen mußte?

HIRTH: Die Block- und Zellenleiter erfuhren in ihrer Eigenschaft als solche nicht mehr, als jeder einfache deutsche Volksgenosse oder Parteigenosse aus Führerreden, aus Presseveröffentlichungen oder Radioberichten ebenfalls entnehmen konnte.

DR. SERVATIUS: Sie haben nun eine Reihe Fehler gesehen und sie abgelehnt. Sie haben die Praxis der Partei gesehen; warum sind Sie in Ihrem Amt verblieben?

HIRTH: Ich persönlich konnte als Beamter damals weder eine Ablehnung der Übernahme des Amtes noch später eine Niederlegung des Amtes ernsthaft in Betracht ziehen. Das hätte, wie genügend Beispiele bereits gezeigt hatten, für mich den Verlust meiner Berufsstellung, die Vernichtung meiner Existenz, möglicherweise noch Schlimmeres bedeutet.

DR. SERVATIUS: Ich habe keine Fragen mehr an diesen Zeugen.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr.

[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

Nachmittagssitzung.

[Der Zeuge Hirth im Zeugenstand.]

VORSITZENDER: In Übereinstimmung mit der Anordnung des Gerichtshofs vom 25. Juli 1946 über das Verfahren gegen die Organisationen sind dem Gerichtshof mehrere Anträge auf Verlängerung der Zeit für die Schlußplädoyers der Verteidiger der Organisationen vorgelegt worden. Die Anträge wurden, wie der Gerichtshof meint, auf Grund eines Mißverständnisses über den Sinn der Verfügung vom 25. Juli 1946 gestellt. Es ist nicht vorgesehen, daß die Schlußplädoyers ausführlich die Dokumente behandeln sollen. Bei der Vorlage der Dokumente oder bei der Vernehmung von Zeugen, oder am Ende der Beweisaufnahme kann der Verteidiger je nach seinem Wunsch kurz auf die Dokumente verweisen, um ihr Wesen und die Punkte zu erklären, auf die sie sich beziehen. Das gesamte wesentliche Material wird somit dem Gerichtshof vorliegen. Das wird für die Schlußplädoyers die Möglichkeit geben, sich einer Zusammenfassung der Beweise und einer Erörterung der Rechtsfragen zu widmen, und ein und ein halber Tag werden für diesen Zweck voll ausreichen. Das ist alles.

DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Ich habe eine Frage zu dem verkündeten Beschluß. Ich habe meine Dokumente und die schriftlichen Urkunden eingeführt bei Gericht, ohne sie zu kommentieren, entsprechend dem Beschluß, so wie ich ihn verstanden hatte. Kann ich nun zu diesem schriftlichen Beweis am Schluß der gesamten Beweisaufnahme Stellung nehmen und bitten, daß das Gericht die Dokumente durchsieht? Es war jetzt nicht möglich, weil sie noch nicht vorlagen.

VORSITZENDER: Sicher, Dr. Servatius.

DR. SERVATIUS: Danke schön.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Zeuge! Ich möchte Ihnen eine oder zwei allgemeine Fragen stellen. Ist es richtig, wenn ich sage, daß es in Städten und Dörfern in vielen Teilen des Landes Glaskästen gab, in denen der »Stürmer« ausgestellt war?

HIRTH: Es gab an vielen Orten sogenannte »Stürmer-Kästen«, das ist richtig.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wurden sie von der Partei aufgestellt?

HIRTH: Davon ist mir nicht das geringste bekannt.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sie können mir nicht sagen, nicht wahr, ob diese Kästen auf Veranlassung der Kreisleiter oder Ortsgruppenleiter aufgestellt wurden?

HIRTH: Ich für meine Person hatte jeweils den Eindruck, daß die örtliche SA für die Anbringung der »Stürmer-Kästen« gesorgt hat.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Dann gab es auch, nicht wahr, sowohl in Städten – besonders in Erholungsorten – und überall auf dem Lande Tafeln mit der Aufschrift »Juden unerwünscht«, nicht wahr?

HIRTH: Ich habe solche Tafeln in verschiedenen Gegenden Deutschlands gesehen.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wissen Sie, ob diese Tafeln auf Anweisung und auf Grund der Befugnisse der Politischen Leiter in diesen Orten angebracht wurden?

HIRTH: Das ist mir unbekannt.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sehr gut.

Euer Lordschaft! Ich habe ein neues Dokument, das diesem Zeugen vor der Kommission vorgelegt worden ist, und ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die erheblichen Teile lenken; es ist Dokument D-901 a, das GB-546 wird.

Euer Lordschaft werden sehen, daß es sich um ein Rundschreiben handelt, ausgestellt im Gau Köln-Aachen am 31. Januar 1941, das Anweisungen an alle Kreis- und Ortsgruppenorganisationsleiter enthält über die Anlegung und Führung von Haushaltkarteien.

Unter Absatz 1: »Sinn und Zweck der Haushaltkartei« wird bestimmt, daß es ihr Zweck sei, die Grundlage für statistische Erhebungen zu schaffen und zusammen mit Eintragungen auf der Rückseite der Karteikarten die Grundlage für die politische Beurteilung der Haushaltmitglieder zu bilden.

Und dann heißt es einige Zeilen weiter, daß die darin enthaltenen Angaben dem Ortsgruppenleiter ermöglichen müßten, jederzeit über die Haushaltmitglieder eine in jeder Beziehung ausreichende Beurteilung abzugeben.

Dann, Euer Lordschaft, unter Absatz 5:

»Die Blockleiter müssen im Besitz von Listen sein, die den gleichen vorgedruckten Text haben wie die Haushaltkartei und von den Blockleitern mit den notwendigen Eintragungen zu versehen sind (Familienstand, Mitgliedschaft in der Partei, einer Gliederung, einem angeschlossenen Verband usw.).«

Auf der nächsten Seite nennt Nummer 10 die Angaben, welche erlangt werden sollen. Es heißt da in der Mitte des Absatzes:

»So ist zu vermerken, seit wann der ›Völkische Beobachter‹ bezogen wird, ob die Familie bereits vor dem Flaggengesetz von 1935 eine Hakenkreuzfahne besaß und welches Rundfunkgerät in dem Haushalt vorhanden ist... Diese Angaben sind durch Unterhaltung der Blockleiter mit den betreffenden Volksgenossen leicht zu erhalten.«

Der nächste Absatz beschäftigt sich mit der politischen Beurteilung der Haushaltmitglieder. Ich verlese die letzten drei Zeilen:

»Die politische Beurteilung eines jeden Volksgenossen ist von dem Ortsgruppenorganisationsleiter in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Block- und Zellenleiter, sowie im Einvernehmen mit dem Ortsgruppenleiter vorzunehmen.«

Und dann im letzten Absatz, Nummer 14, wird beschrieben, wie diese Angaben erlangt werden können:

»Listen oder Karteikarten den Volksgenossen und Parteigenossen zur Selbstausfüllung zu überlassen, ist grundsätzlich verboten. Die Blockleiter haben durch ihre häufigen Besuche in den einzelnen Haushalten Gelegenheit genug, durch Unterhaltung mit den Volksgenossen die erforderlichen Angaben für die Kartei zu erhalten.«

Der Blockleiter muß sich von der Genauigkeit der ihm gelieferten Daten an Hand der Mitgliedschaftspapiere und ähnlicher Dinge überzeugen. Der Blockleiter ist für die Genauigkeit der an den Ortsgruppenorganisationsleiter weitergeleiteten Angaben verantwortlich.

Euer Lordschaft! Ich habe keine weiteren Dokumente und keine Fragen mehr. Euer Lordschaft! General Raginsky hat drei Dokumente, die er noch vorlegen möchte.

STAATSJUSTIZRAT II. KLASSE M. Y. RAGINSKY, HILFSANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Herr Präsident! Ich werde mit Erlaubnis des Gerichtshofs drei Dokumente vorlegen, die die Rolle der Kreisleiter und der Blockleiter bei der Beteiligung an solchen Verbrechen, wie der Germanisierung von besetzten Gebieten und Ihrer Bevölkerung, charakterisieren.

Das erste Dokument, das ich vorlegen möchte, ist USSR-143. Dieses Dokument wurde im Mai 1945 in den Archiven des Kreisführers der Stadt Pettau in Jugoslawien gefunden. Ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf dieses Dokument lenken, das mit folgendem Satz beginnt:

»Mit der Anweisung um sofortige Bekanntgabe bis zum letzten Blockführer an den nächsten Dienstappellen.«

Das Dokument ist von dem Kreisführer unterschrieben. Es lautet:

»1. Bei meinen Inspektionsfahrten durch verschiedene Ortsgruppen habe ich festgestellt, daß noch immer slowenische Aufschriften, und zwar Tafeln von Versicherungen wie ›Slarija‹ usw. an den Häusern angebracht sind. Ich ersuche, die Blockführer nochmals zu beauftragen, für die sofortige Entfernung aller slowenischen Aufschriften, Tafeln, Plakate usw. zu sorgen.... Die Ortsgruppenführer beauftrage ich, in mündlicher Rück sprache mit den zuständigen Pfarrern dafür zu sorgen, daß auch auf allen Bildstöcken, Kapellen und Kirchen die slowenischen Aufschriften umgehend restlos entfernt werden.«

Punkt 3 dieses Dokuments sagt:

»Die Ortsgruppenführer sind mir nach wie vor dafür verantwortlich, daß jeder Amtsträger bis zum letzten Blockführer deutsch sprechen und schreiben lernt.«

Das nächste Dokument, das ich vorlege, ist USSR- 449. Es ist ein Auszug aus der Rede des Reichsinnenministers Frick vom 16. Dezember 1941 im Zusammenhang mit der Ernennung des Gauleiters Dr. Friedrich Rainer. Dieses Dokument wurde von der jugoslawischen Armee im Mai 1945 in den Archiven des Kreisleiters in Marburg erbeutet. In der Rede wird folgendes gesagt:

»Lieber Parteigenosse Rainer!

Der Führer hat Sie zum Gauleiter und Reichsstatthalter... ernannt.«

Ich werde nicht den ganzen Auszug verlesen, er ist übersetzt.

VORSITZENDER: General Raginsky! Haben Sie das Original dieses Dokuments?

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident, ich habe Ihre Bemerkung nicht verstanden.

VORSITZENDER: Es ist in Ordnung. Wir haben das Original des Dokuments jetzt hier. Können Sie uns nun erklären, was das Dokument ist, ich meine, wie es beglaubigt und seine Echtheit bewiesen ist?

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Dieses Dokument ist hinsichtlich seiner Echtheit von der jugoslawischen Regierungskommission für die Untersuchung der von der deutschen Besatzung in Jugoslawien begangenen Verbrechen beglaubigt. Das Original des Dokuments befindet sich im Archiv dieser Kommission. Die Kopie, die ich dem Gerichtshof vorlege, ist von dem Präsidenten dieser Regierungskommission, Dr. Nedelkovitsch, beglaubigt.

»Ihre Aufgabe, Parteigenosse Rainer, ist es nun, dieses Land wieder ganz und gar deutsch zu machen.... Die deutsche Sprache muß im öffentlichen Leben immer mehr in den Vordergrund treten. Sie ist die alleinige Behördensprache und amtliche Umgangssprache.

Die Jugend ist in der Schule sofort deutsch zu erziehen. Der Unterricht ist, sowie irgend möglich, in kürzester Frist ganz in deutsch zu erteilen....

Erst wenn nicht nur das äußere Erscheinungsbild, Amtsschilder, Behördensprache und Aufschriften deutsch sind, sondern wenn erst einmal die gesamte Jugend deutsch spricht und die deutsche Sprache auch im Familienleben an die Stelle des Slowenischen getreten ist, können wir von einer Eindeutschung Oberkrains reden.«

Und schließlich lege ich noch das letzte Dokument, USSR-191, vor. Es enthält Auszüge aus dem Protokoll einer Stabsbesprechung des Gauleiters von Untersteiermark. Das Original dieses Dokuments wurde von Einheiten der jugoslawischen Armee in den Archiven des Gauleiters der Stadt Marburg im Mai 1945 erbeutet.

Herr Präsident! Auf der ersten Seite dieses Auszuges kann man sehen, daß der Gauleiter am 12. November 1941 mit dem SD eine Unterredung hatte. Bei dieser Unterredung waren auch Mitglieder der SS anwesend:

»SS-Standartenführer Lurcker führt an, daß bis ca. 2000 Personen nach Serbien ausgesiedelt wurden, 400 Personen kamen ins Konzentrationslager... Als Vergeltungsmaßnahme der letzten Vorfälle werden ca. 30 Personen wieder erschossen.«

Der letzte Absatz dieser Seite ist ein Auszug aus dem Protokoll einer Besprechung vom 5. Januar 1942. Hier heißt es:

»Am 27. 12. 1941 wurden als Antwort auf einen Überfall 40 Erschießungen vorgenommen...«

und dann in einem Bericht über eine Rede von Dr. Carstanjen, des stellvertretenden Gauleiters von Steiermark, wird gesagt:

»Die Umsiedlung ins Altreich ist beinahe abgeschlossen. Noch ca. 10000 Personen sollen noch umgesiedelt werden.«

Ich möchte die nächsten Seiten nicht verlesen, denn dort steht ungefähr dasselbe wie in den vorherigen Auszügen.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie haben zu den Dokumenten keine Stellung nehmen können. Ich Will kurz einige Fragen dazu stellen. Das erste Schreiben war das Dokument D-901 a, das vorgelegt wurde. Es war ein Rundschreiben des Gaues Köln-Aachen vom Januar 1941. Dort war die Rede von einer Haushaltkartei. Wissen Sie, ob hier in Ihrem Bereich solche Haushaltkarteien geführt worden sind der gleichen Art, wie sie hier beschrieben worden sind?

HIRTH: Ich kenne nur Einwohnerkarteien, die sämtliche Einwohner nach Namen, Familienstand, Geburt, Beruf, Zugehörigkeit zur Partei oder deren Gliederungen, festgehalten haben. Weitere wesentliche Fragen waren in diesen Karteien nicht gestellt und auch nicht beantwortet.

DR. SERVATIUS: Kann man diese Anordnung hier als eine organisatorische Übertreibung ansehen?

HIRTH: Ich habe von dieser Anordnung bis jetzt überhaupt keine Kenntnis gehabt. Wenn sie generell gewesen wäre für alle Ortsgruppen in Deutschland, dann müßte sie auch bei uns bekanntgegeben und durchgeführt worden sein. Soweit im Gau Köln-Aachen eine solche weitgehende Anordnung erging, ist sie bestimmt nur auf den dortigen Gauleiter und Gauorganisationsleiter zurückzuführen und bestimmt für seine Person eine übertriebene Erfassung dieser Gesichtspunkte.

DR. SERVATIUS: Das nächste Schreiben war ein Schreiben des Steierischen Heimatbundes aus Pettau vom 30. April 1942. Das war an alle Ortsgruppenführer gerichtet und kam vom Kreisführer. Es drehte sich dort um die Entfernung der jugoslawischen Schilder. Haben Sie von solchen Dingen im Ausland überhaupt Kenntnis erhalten?

HIRTH: Nein, mir völlig unbekannt.

DR. SERVATIUS: Wissen Sie, daß Pettau bis 1918 eine alte deutsche Stadt war und erst nach 1918 zu Jugoslawien kam und jugoslawisch wurde?

HIRTH: Ich habe den Namen dieser Stadt nicht genau verstanden.

DR. SERVATIUS: Pettau; also können Sie auch keine Antwort geben?

HIRTH: Nein.

DR. SERVATIUS: Dann ist eine Ansprache von Dr. Frick an den Reichsstatthalter Rainer vorgelegt worden. Sie bezieht sich auf die Verhältnisse in dem neuen Grenzgau. Sind Sie über diese Zustände unterrichtet, die sich in dem Grenzgau abspielten?

HIRTH: Nein, ich habe keine Ahnung davon.

DR. SERVATIUS: Das letzte Schreiben waren Aktenvermerke über Stabsbesprechungen des Gauleiters Uiberreither, die sich ebenfalls auf den Grenzgau und das anschließende Jugoslawien bezogen. Können Sie über diese Dinge auch nichts aussagen?

HIRTH: Nicht das geringste.

DR. SERVATIUS: Ich habe dann keine Fragen mehr an diesen Zeugen.

VORSITZENDER: Haben Sie mit der Deportierung von Fremdarbeitern etwas zu tun gehabt?

HIRTH: Nein.

VORSITZENDER: Wer hat damit zu tun gehabt?

HIRTH: Das ist mir unbekannt.

VORSITZENDER: Haben Sie jemanden gekannt, der Sklavenarbeiter beschäftigte?

HIRTH: Ich habe die Frage nicht verstanden.

VORSITZENDER: Es gab doch eine große Zahl von Fremdarbeitern in Deutschland, die in Fabriken verwendet wurden, nicht wahr?

HIRTH: Es gab in Deutschland viele Fremdarbeiter, die in Betrieben, Fabriken beschäftigt waren.

VORSITZENDER: Und auch in Privathaushalten?

HIRTH: Mir ist bekannt, daß auch Ausländerinnen in Privathaushaltungen als Dienstmädchen beschäftigt waren.

VORSITZENDER: Ich fragte Sie, ob Sie etwas mit der Einstellung von Fremdarbeitern in Fabriken, Büros, Handwerksbetrieben oder Privathaushalten zu tun hatten?

HIRTH: Ich hatte in keiner Richtung etwas damit zu tun.

VORSITZENDER: Wissen Sie, welche Ämter mit der Vermittlung solcher Arbeitskräfte zu tun hatten?

HIRTH: Das weiß ich nicht, dafür habe ich mich bestimmt niemals interessiert.

VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich entfernen.