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OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Zeuge! Ich mochte Ihnen eine Frage über die fachlichen Funktionäre der Gau-, Kreis- und Ortsgruppenleiter stellen. Unterstanden sie alle disziplinarisch ihren betreffenden Hoheitsträgern?

HUPFAUER: Jawohl. Jeder DAF-Funktionär unterstand auch disziplinär seinem unmittelbaren Vorgesetzten. Ich unterstand persönlich als Amtsleiter der DAF dem Leiter der Deutschen Arbeitsfront. Nur er konnte mich in eine Amtsstellung berufen oder aus einer Amtsstellung entheben.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Die fachlichen Funktionäre im Gaustab, wie zum Beispiel die DAF-Vertreter, erhielten ihre fachlichen Anordnungen von dem DAF-Vorgesetzten, ist das richtig?

HUPFAUER: Ich persönlich und auch die anderen Funktionäre haben ihre Amtsanweisungen vom Vorgesetzten, ich also vom Leiter der DAF, erhalten.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich bin überzeugt, daß Sie meine Frage mit Ja oder Nein beantworten können. Was ich klarstellen will, ist folgendes: Obwohl Sie Ihre fachlichen oder beruflichen Anweisungen von Ihrem DAF-Vorgesetzten erhielten, unterstanden Sie doch dem Hoheitsträger, zu dessen Stab Sie gehörten, in allen Disziplinarangelegenheiten und allen Dingen, die mit der Partei zusammenhingen, nicht wahr?

HUPFAUER: Wenn jemand Politischer Leiter war, unterstand er selbstverständlich der Parteidisziplin; aber er hatte nur mit den Dingen zu tun, die zu seinem Fachbereich und seinem Amtsbereich gehörten.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Nun eine Frage über die Politischen Leiter der DAF: Wurde ein Politischer Leiter in der DAF als Politischer Leiter genau so wie jeder andere Politische Leiter vereidigt?

HUPFAUER: Der Politische Leiter der DAF hat den Eid auf den Führer geschworen.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Erhielt er auch einen besonderen Ausweis oder eine Identitätskarte, wie sie für alle Politischen Leiter ausgestellt wurde?

HUPFAUER: Jawohl er hatte einen Ausweis, auf dem sein Rang verzeichnet war.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Euer Lordschaft! Dieser Zeuge wurde vor der Kommission schon im Kreuzverhör vernommen, und ich mochte nur die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf ein neues Dokument lenken, das ihm noch nicht vorgelegt worden ist, und auf zwei andere Dokumente, die besonders die DAF betreffen. Das erste Dokument ist ein neues Dokument, D-338, das dem Gerichtshof sogleich überreicht werden wird. Euer Lordschaft, es ist ein Bericht über die Zustände im Krankenrevier in einem der Krupp-Lager. Ich lege es vor, weil es an den K.V.D. Essen und den Gauamtsleiter Dr. Heinz, Mülheim-Ruhr, adressiert ist.

Vielleicht darf ich dem Zeugen darüber eine Frage stellen?

Zeuge, ist der K.V.D. die Vereinigung der Ärzte?

HUPFAUER: Das ist eine ärztliche Vereinigung Deutschlands, das heißt eine Unterstützungskasse. Die Organisation für die Ärzte war der Ärztebund.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Es war eine Vereinigung von Ärzten; der Gauamtsleiter war Dr. Heinz. Würden Sie aus diesem Dokument schließen, daß er der fachliche nichtpolitische Leiter im Stab des Gauleiters war, der die medizinischen Angelegenheiten unter sich hatte?

HUPFAUER: Es steht das Amt, das er bekleidete, zwar nicht hier; aber ich nehme an, daß es sich um den Gauamtsleiter für Volksgesundheit handelte.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Euer Lordschaft! Das nächste Dokument wird der Gerichtshof finden...

VORSITZENDER: Welche Nummer hat es?

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich bitte um Entschuldigung. Es ist GB-547. Das nächste Dokument befindet sich auf Seite 19 im Dokumentenbuch des Gerichtshofs. Es ist ein Dokument, das schon vorgelegt worden ist, Euer Lordschaft. Ich bin aber nicht sicher, ob es vor dem Gerichtshof schon verlesen wurde oder nicht. Ich möchte besonders auf den vorletzten Absatz der ersten Seite verweisen, der im Zusammenhang mit der DAF von erheblicher Bedeutung ist. Es ist der Bericht eines der Krupp-Büros oder eines ihrer Betriebsführer. Es ist ein original- deutsches Dokument, das auf eine Unterredung Bezug nimmt, die dieser Herr mit drei Mitgliedern der DAF hatte. Es handelte sich darum, daß er versuchte, für die hungernden russischen Kriegsgefangenen und Arbeiter Lebensmittel zu erhalten.

Euer Lordschaft! Ich bitte den Gerichtshof, mich zu unterbrechen, wenn das Dokument bereits bekannt ist. Aber vielleicht darf ich einen Absatz zur Verlesung bringen, der diese Unterredung beschreibt.

VORSITZENDER: Das Dokument ist schon verlesen worden.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Euer Lordschaft! Ich möchte nur die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Bemerkungen lenken, die der DAF-Vertreter machte. Euer Lordschaft, das andere Dokument, auf das ich die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs lenken möchte, befindet sich auf Seite 9 und 10; es ist Dokument D-226, US-697.

Vielleicht darf ich dem Zeugen eine Frage darüber stellen.

Zeuge! Wollen Sie sich dieses Dokument und das Begleitschreiben vom 10. November 1944 ansehen? Ist dieser Brief von Ihnen selbst unterzeichnet?

HUPFAUER: Ja.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sie werden sehen, daß es ein Begleitschreiben zu einer Anordnung über den Einsatz von Fremdarbeitern ist. Darin heißt es:

»Besonders wichtig und entscheidend aber ist auch die Sicherstellung nicht nur der bisherigen guten Leistungen, sondern die Freimachung weiterer Leistungsreserven, die ohne jeden Zweifel bei Millionen ausländischer Arbeiter noch herausgeholt werden können.«

Dann geht es weiter in Absatz 2:

»Alle in Betrieben tätigen Männer und Frauen der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände werden nach Weisung der Kreisleiter durch die Ortsgruppenleiter ermahnt und verpflichtet...«

Euer Lordschaft! Das Dokument sagt weiterhin, daß eine enge Zusammenarbeit zwischen Partei, Staat und Industrie mit den Abteilungen der Geheimen Polizei für diesen Zweck unbedingt notwendig ist.

Ich lese jetzt die letzten drei Zeilen von Absatz 2 b:

»Mehr denn je muß gerade von den Parteigenossen und Parteigenossinnen sowie Angehörigen der Gliederungen und angeschlossenen Verbände erwartet werden, daß sie selbst eine vorbildliche Haltung an den Tag legen.«

Am Ende der Seite werden Sie finden:

»Die näheren Weisungen erläßt der Gauobmann der DAF im Einvernehmen mit dem Gaupropagandaleiter und dem Gauamtsleiter für Volkstumsfragen.«

Im nächsten Absatz werden Sie weitere Beweise für die Zusammenarbeit zwischen den Politischen Leitern, besonders den Kreisleitern und der Gestapo, finden.

Ich habe keine weiteren Fragen mehr.

VORSITZENDER: Wenn keine weiteren Fragen gestellt werden, kann sich der Zeuge entfernen.