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[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]

Dr. Servatius! Möchten Sie solche Erklärungen abgeben, wie Sie sie zu Ihren Dokumenten notwendig halten?

DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Ich habe die Dokumente jetzt nicht hier, und sie sind auch noch nicht übersetzt, so daß sie dem Gericht nicht vorliegen. Ich würde vorschlagen, daß zunächst alle Zeugen vernommen werden, und dann werden die Dokumente so weit sein, und ich bringe sie dann vor.

VORSITZENDER: Wir haben das Dokumentenbuch.

DR. SERVATIUS: Es ist ja nicht nur das Dokumentenbuch, sondern es sind die Affidavits, die nicht vorliegen, die ich auch noch nicht habe. Ich würde es jetzt auch nicht machen können, da ich sie nicht zusammengestellt habe, sondern ich nahm zunächst an, ich sollte es zum Schlußvortrag machen. So hatte ich den Beschluß verstanden. Ich könnte es morgen früh tun.

VORSITZENDER: Gut, Dr. Servatius. Wollen Sie jetzt über einige dieser Dokumente in den zwei Dokumentenbüchern sprechen und die Affidavits auf später lassen?

DR. SERVATIUS: Ich habe sie nicht hier und bin auch nicht vorbereitet. Es würde viel Zeit nehmen und ungeordnet sein. Ich würde es vorziehen, sie ein anderes Mal vorzulegen. Ich würde es vorziehen, wenn ich etwas Zeit bekäme.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird dann zu der Beweisaufnahme für die nächste Organisation übergehen.

DR. SERVATIUS: Wann soll ich die Sache denn vortragen? Nach der Vernehmung der Zeugen der nächsten Organisation oder nach der Vernehmung aller Zeugen aller Organisationen?

VORSITZENDER: Nach der nächsten Organisation, denke ich.

DR. SERVATIUS: Sehr wohl.

VORSITZENDER: Welches ist die nächste Organisation, mit der wir uns zu beschäftigen haben?

DR. RUDOLF MERKEL, VERTEIDIGER FÜR DIE GESTAPO: Herr Präsident, meine Herren Richter! Ich bitte, zunächst den Urkundenbeweis führen zu dürfen. Als erstes lege ich meine beiden Dokumentenbücher vor, und zwar das Dokumentenbuch 1 mit den Nummern 1 bis 31 und das Dokumentenbuch 2 mit den Nummern 32 bis 62.

Soll ich zu den einzelnen Dokumenten jetzt Stellung nehmen, oder soll ich es erst nach Abschluß der Zeugeneinvernahmen tun?

VORSITZENDER: Wie es Ihnen besser paßt.

DR. MERKEL: Ich würde vorziehen, es nach Abschluß der Zeugenvernehmung zu tun.

VORSITZENDER: Sehr gut.

DR. MERKEL: Als nächstes übergebe ich eine Liste von 13 Zeugen, die von der Kommission vernommen worden sind, ferner eine deutsche Abschrift dieser 13 Protokolle, und ich bitte, diese zunächst als Beweismittel anzunehmen. Die Argumentation selbst werde ich dann im Anschluß an die Zeugenvernehmung vornehmen. Schließlich übergebe ich noch eine Liste mit den Namen und einer Zusammenfassung der in der Kommission übergebenen eidesstattlichen Versicherungen Nummer 1 bis 85, die ich ebenfalls als Beweismittel anbiete. Die drei Protokolle der Kommissionssitzungen, in denen über diese eidesstattlichen Versicherungen diskutiert wurde, reiche ich nach, sobald ich sie im Besitz habe. Ferner habe ich noch etwa 1500 eidesstattliche Versicherungen vorzulegen, die ich als Sammelaffidavit überreichen möchte. Da die Zusammenfassung noch nicht ganz abgeschlossen ist, bitte ich, auch das im Anschluß an die Zeugenvernehmung vornehmen zu dürfen.

Mit Erlaubnis des Hohen Gerichts rufe ich den Zeugen Dr. Best.

VORSITZENDER: Man soll den Zeugen hereinführen.