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[Zum Zeugen gewandt:]

Das war doch das Kennzeichen eines schlechten Nationalsozialisten, Dr. Best, nicht wahr... wenn jemand Gott höher als Hitler gestellt hat.

BEST: Ich weiß nicht, welche Frage ich beantworten soll. Ich darf zu dem ganzen Komplex betonen, daß ich Ende Mai 1940 aus meiner Stellung im Hauptamt Sicherheitspolizei im Reichsministerium des Innern ausgeschieden bin und infolgedessen über diese Dinge, die sich im Jahre 1941 abspielten, in keiner Weise Bescheid weiß.

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Gut, dann lege ich Dokument »G«, Seite 15 der englischen Übersetzung, vor.

Da finden Sie folgenden Satz:

»Die Erfahrungen haben aber gezeigt, daß die Russen nur durch äußerste Strenge unter Anwendung der Prügelstrafe zur Arbeit gezwungen werden konnten.«

Nun zu Dokument »H«, Dr. Best. Auf Seite 17 der englischen Übersetzung erscheint folgende Feststellung:

»Ferner wies ich Major Meinel darauf hin, daß die Tätigkeit der Einsatzkommandos der Staatspolizei im Einvernehmen mit dem OKW und nach bestimmten Richtlinien erfolge, die mit dem OKW, Abteilung Kriegsgefangene, ausgearbeitet worden seien.«

Dieses Dokument ist von Schimmel unterzeichnet. Kannten Sie Schimmel?

BEST: Schimmel... ich sehe den Namen Schimmel nicht, aber ich erinnere mich, daß es einen Regierungsrat, glaube ich, dieses Namens in der Geheimen Staatspolizei gegeben hat.

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Gut, dann haben wir hier Dokument »I«. Gegen Ende der Seite 21 der englischen Übersetzung werden Sie sehen, daß Meinel in der Antwort auf die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen folgendes festgestellt hat:

»Auf meine Erklärung, daß die Herausgabe sowjetischer Kriegsgefangener für die Offiziere eine starke seelische Belastung bedeute, teilte mir Regierungsrat Schimmel mit, daß die mit der Exekution beauftragten SS-Männer teilweise vor dem seelischen Zusammenbruch stünden.«

Dann komme ich zu Dokument »M«, Zeuge. Sie werden auf Seite 26 die Feststellung finden, daß der Reichskommissar für die Landesverteidigung von diesen Morden unterrichtet war und daß er sie billigte. Das war im Wehrkreis VII. Wissen Sie, wer der Reichskommissar für Landesverteidigung im Wehrkreis VII war, der diese Morde gebilligt hat?

BEST: Ein Reichskommissar? Ach, es ist gemeint der Reichsverteidigungskommissar.

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ja, der Reichsverteidigungskommissar.

BEST: Der Reichsverteidigungskommissar im Wehrkreis VII ist mir nicht erinnerlich, da ich in jener Zeit aus dem Reich fort war und außerhalb der Reichsgrenzen Dienst tat.

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Gut. Dann wollen wir fortfahren. Es kommen nun viele andere Fälle der Überprüfung von Kriegsgefangenen, die von der Gestapo hingerichtet werden sollten. Diese Überprüfung erfolgte also durch die örtlichen Staatspolizeileitstellen in Deutschland selbst. Ich möchte keine Zeit damit verlieren, aber ich möchte, daß Sie sich Dokument »T« ansehen, Zeuge, da ich Beweismaterial über den Ausgang der Auseinandersetzung mit Major Meinel haben möchte. Dokument »T« ist ein Fernschreiben der Gestapo in Berlin.

VORSITZENDER: Wo ist das?

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Seite 37, Herr Vorsitzender. Ich zitiere:

»Die ausgesuchten Kriegsgefangenen werden auf Grund einer mit dem OKW geführten Besprechung in das KZ Buchenwald überstellt. Ich bitte, den Höheren SS- und Polizeiführer hiervon noch heute zu verständigen, sowie, daß Meinel eine andere Verwendung erhält.«

Nun, dieses Fernschreiben ging vom RSHA, Abteilung IV a aus. Das war doch die Gestapo, nicht wahr, Dr. Best?

BEST: Ja.

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Und Sie sehen, daß es von SS-Obersturmbannführer Panzinger unterzeichnet war. Sie wissen doch, wer Panzinger war, nicht wahr?

BEST: Ja. Das war der Vertreter Müllers.

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Und er war Chef dieser Abteilung IV a, deren Aufgabe die Behandlung von Feinden und Saboteuren, Mordanschlägen, Schutzhaft und ähnlichem war.

BEST: Er war der Abteilungsleiter von IV a. Was in dieser Abteilung alles bearbeitet wurde, ist mir nicht erinnerlich.

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Gut. Sie dürfen mir schon glauben.

Zur Kenntnisnahme des Gerichtshofs: Das erscheint im Dokument L-219 und ist bereits als Beweismittel vorgelegt.

Ich möchte nun die anderen Dokumente vorlegen. Es sind fünf Dokumente, die zusammengehören, Herr Vorsitzender, und ich lege sie der Reihe nach vor: 4050-PS wird US-911, 4049-PS wird US-912, 4052-PS wird US-913, 4048-PS wird US-914, 4051-PS wird US-915.

Diese Dokumente kamen eben aus der Dokumentenzentrale in Berlin, und wir konnten die Originale noch nicht bekommen. Man sandte uns nur die Photokopien. Wir haben die Originale angefordert, und man versicherte uns, daß sie in ein paar Tagen hier sein werden. Sobald wir die Originale bekommen, werden wir mit Erlaubnis des Gerichtshofs und Zustimmung des Anwalts die Photokopien durch die Originale ersetzen.