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[Zum Zeugen gewandt:]

Ist es richtig, daß Geiseln in den besetzten Gebieten der Sicherheitspolizei übergeben wurden?

HOFFMANN: Verzeihung...

M. MONNERAY: Ist es richtig, daß Geiseln in den besetzten Gebieten von der Wehrmacht der Sicherheitspolizei übergeben wurden?

HOFFMANN: Das war in den einzelnen Ländern verschieden. Soviel ich weiß, sind die Geiseln in Frankreich durch die Wehrmacht erschossen worden; in Norwegen auf Befehl des Reichskommissars Terboven, soviel ich weiß, durch die Sicherheitspolizei. Wie es in Belgien war, kann ich nicht sagen aus Kenntnis.

M. MONNERAY: Haben Sie Berichte über Verhöre dritten Grades erhalten, die die Schärfe dieser Verhöre angaben?

HOFFMAN: Meinen Sie Berichte während meiner Amtstätigkeit?

M. MONNERAY: Das war in Berlin.

HOFFMANN: Nein, ich habe gesagt, daß uns als amtliche Unterlagen nur das bekanntgeworden ist, was in dem norwegischen Weißbuch gestanden hat. Sonst sind mir keinerlei Dinge in dieser Richtung bekanntgeworden.

M. MONNERAY: Ich möchte dem Gerichtshof einen Bericht des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD von Marseille vom 6. Juli 1944 vorlegen über die Verhaftung von Mitgliedern der französischen Widerstandsbewegung, über das Verhör dieser Mitglieder und der daraufhin eingetretenen Todesfälle. Es ist dies Dokument F-979, das Beweisstück RF-1537 wird. Mit Genehmigung des Gerichtshofs möchte ich einen Auszug aus diesem Dokument verlesen auf Seite 2 der französischen Übersetzung:

»Ziffer 1 bis 4, 6 bis 12 und die unter Ziffer 16 genannten 43 Häftlinge wurden bei einem großangelegten Fluchtversuch am 13. 6. 1944 erschossen.

Ziffer 13 bis 15 wurden am 15. Juni 1944 in der Nähe von Salon auf der Flucht erschossen.

Ziffer 17 wird vorläufig noch beim Sonderkommando AS benötigt.

Ziffer 21 verstarb am 9. 6. 1944 auf der hiesigen Dienststelle.«

[Zum Zeugen gewandt:]

Sie sagten uns doch, daß die Gestapo-Stellen in Berlin gegen den »Nacht-und-Nebel«-Erlaß gewesen seien, nicht wahr?

HOFFMANN: Ja.

M. MONNERAY: Ich möchte Ihnen das Dokument 668-PS vorlegen, das bereits als US-504 eingereicht wurde.

HOFFMANN: Ich habe dargelegt, daß die Staatspolizei aus fachlichen Gründen gegen diesen Erlaß war. Da es sich aber um einen Erlaß handelte, der von der deutschen Staatsführung angeordnet war, mußte dieser Erlaß natürlich auch von der Staatspolizei wie von den anderen Stellen durchgeführt werden.

M. MONNERAY: Und Ihr Amt IV D 4, das dieses Dokument unterzeichnete, hat also die allerschärfste Lösung gewählt?

HOFFMANN: Die Lösung, die sich eben aus dem Rahmen des Erlasses ergab.

M. MONNERAY: Und die Wehrmacht hat von Ihrer Dienststelle einen Vorschlag für die Lösung erbeten, nicht wahr?

HOFFMANN: Meinen Sie die Lösung hier in dem Spezialfall oder den Erlaß allgemein?

M. MONNERAY: Ich frage Sie, Zeuge, ob es richtig ist, daß die Wehrmacht Sie ersucht hat, eine Antwort auf die Frage vorzuschlagen, ob die Angehörigen eines verstorbenen Franzosen von seinem Tode benachrichtigt werden sollten oder nicht. Stimmt es, daß Sie die allerschärfste Lösung gewählt haben?

HOFFMANN: Ich kann hier aus dem Dokument nur ersehen, daß offenbar eine Anfrage des Oberkommandos der Wehrmacht vorliegt und daß seitens des Geheimen Staatspolizeiamtes geantwortet wurde, wie es nach den Grundsätzen dieses Erlasses erforderlich war.

M. MONNERAY: Ist es richtig, daß die Wehrmacht – auf Seite 2 – antwortet, sie sei mit Ihrem Vorschlag einverstanden?

HOFFMANN: Offenbar.

M. MONNERAY: Haben Sie nicht persönliche Weisungen über die Ausführung des »Nacht-und-Nebel«- Erlasses erteilt?

HOFFMANN: Das war ja nicht meine Aufgabe. Ich hatte ja als Ministerialinstanz lediglich den grundsätzlichen Erlaß an die Dienststellen herauszugeben, und das andere regelte sich ja bei den örtlichen Dienststellen.

M. MONNERAY: Standen Sie mit den Dienststellen der Konzentrationslager in Verbindung?

HOFFMANN: Ich hatte nur Beziehungen zu den Konzentrationslagern, seit ich die Betreuung der französischen Minister übernommen hatte, da erst Herr Ministerpräsident Reynaud und Herr Mandel in Oranienburg im Zellenbau wohnten und ich sie öfters dort aufsuchen mußte, um mich nach ihren Wünschen zu erkundigen. Das gleiche war später mit dem KZ Buchenwald der Fall, wo Herr Ministerpräsident Blum und der Herr Minister Mandel in einem Häuschen in der Führersiedlung wohnten, und bezüglich Schloß Gitter wurden die Wachmannschaften von den Truppen des KZs Dachau gestellt. Das waren die einzigen Fälle, wo ich mit der Verwaltung der Konzentrationslager indirekt zu tun hatte.

VORSITZENDER: Wir vertagen uns nunmehr.