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[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]

Es ist ein Dokument, das von Kaltenbrunner gezeichnet ist und das an alle Dienststellen der Gestapo zur Kenntnisnahme übersandt wurde und auch an Ihr Amt IV D.

HOFFMANN: Ich darf darauf aufmerksam machen, daß mein Referat D 4 (Dora-4) war. IV D war die Gruppe, in der alle besetzten Gebiete zusammengefaßt waren. Dieses Dokument ist gerichtet an den Gruppenleiter IV D, nicht an das Referat 4, Dora 4. Dieses Dokument ist somit nicht an mein Referat gerichtet. Da auf dem Westsektor keine Hinrichtungen vorgenommen wurden, ist das Dokument auch nicht meinem Referat zugegangen.

M. MONNERAY: Aber die Dokumente entsprechen doch der Wirklichkeit. Die Gestapo durfte Hinrichtungen durchführen?

HOFFMANN: Ich kann aus eigener Wissenschaft über die Handhabung dieser Praxis Ihnen keine nähere Auskunft geben.

M. MONNERAY: Kannten Sie Eichmann?

HOFFMANN: Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, daß Eichmann die Leitung des Judenreferates im Reichssicherheitshauptamt hatte.

M. MONNERAY: Ihre Dienststelle erhielt keine Informationen über die antijüdischen Aktionen in den besetzten Gebieten, nicht wahr?

HOFFMANN: Meine Dienststelle bekam die monatlichen Berichte der Befehlshaber in den besetzten Gebieten. In diesen Berichten wurde zum Beispiel über die Deportationen der Juden berichtet, und ich habe bereits dargelegt, daß ich die Tatsache der Judendeportationen erst aus diesen Berichten erfahren hatte und Eichmann in dieser Richtung angesprochen habe, warum diese Tatsachen dem Referat nicht vorher bekanntgegeben würden, und daß er dies abgelehnt hat, weil er gesagt hat, daß er nur auf Grund höherer Weisung handle.

M. MONNERAY: Hatte Eichmann Vertreter in den besetzten Gebieten?

HOFFMANN: Das ist mir bekannt, daß er bei den verschiedenen BDS-Befehlshabern seine Sonderbeauftragten hatte.

M. MONNERAY: Haben diese Vertreter das Recht gehabt, den Dienststellen der Gestapo Befehle zu erteilen?

HOFFMANN: Über die genaue Stellung dieser Beauftragten von Eichmann kann ich aus eigener Wissenschaft keine Auskunft geben. Eichmann war ja formell ein Teil des Geheimen Staatspolizeiamtes.

M. MONNERAY: Er war also ein Teil der Dienststelle IV?

HOFFMANN: Er gehörte formell der Dienststelle IV an, führte aber ein sehr starkes Eigenleben, und ich betonte auch, daß dies zum großen Teil darauf zurückzuführen ist, weil er nicht aus der Polizei hervorgegangen ist.

M. MONNERAY: Wurden Sie ständig über die Vertreter Eichmanns in den verschiedenen besetzten Gebieten auf dem laufenden gehalten?

HOFFMANN: Eben nur aus den monatlichen Berichten der Befehlshaber.

M. MONNERAY: Und diese Berichte teilten Ihnen zum Beispiel die Anzahl der Deportationen mit?

HOFFMANN: Jawohl.

M. MONNERAY: Haben die Leute der Befehlshaber der Gestapo und der Sipo in den besetzten Gebieten bei diesen Deportationen nicht mitgewirkt?

HOFFMANN: Wie mir bekannt ist, ja.

M. MONNERAY: Was war die Tätigkeit der Abteilung II des RSHA?

HOFFMANN: Die Abteilung II des Reichssicherheitshauptamtes hatte Verwaltungs- und Wirtschaftsfragen, sowie früher, im Anfang bis, glaube ich, 1944, Paßfragen und Fragen der Internierung von Ausländern, sowie, glaube ich, das Justizrat.

M. MONNERAY: Gehörten die Beamten dieser Dienststelle hauptsächlich der Exekutive oder der Verwaltung der Polizei an?

HOFFMANN: Das Amt II bestand im wesentlichen aus Verwaltungsbeamten und Juristen.

M. MONNERAY: Ihrer Ansicht nach war diese Dienststelle sehr wenig über das informiert, was in der Abteilung der Exekutive vorging?

HOFFMANN: Ja, weil sie sich im wesentlichen mit Verwaltungs- und Rechtsfragen befaßte.

M. MONNERAY: Wissen Sie, was die Tätigkeit der Abteilung II D war?

HOFFMANN: Wenn ich mich nicht irre, war es die Gerichtsbarkeit.

M. MONNERAY: Ich möchte Ihnen ein Dokument zeigen, das bereits als Dokument 501-PS, US-288 vorgelegt worden ist.