[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]
Haben Sie alle Ihre Zeugen gehört?
DR. MERKEL: Jawohl, Herr Präsident. Wenn ich den Herrn Präsidenten richtig verstanden habe, dann soll der Urkundenbeweis erst nach Abschluß sämtlicher Zeugenvernehmungen sämtlicher Organisationen stattfinden.
VORSITZENDER: Ja. Der Zweck ist, daß dann alle Dokumente gemeinsam behandelt werden können, da jetzt nicht alle Dokumente zur Verfügung stehen. Wir fahren jetzt fort und kommen zur nächsten Organisation.
DR. MERKEL: Ich bitte, nur noch eines... Ich darf mich doch in meinem Urkundenbeweis zu den erst jetzt neu vorgelegten Dokumenten der Anklage äußern und eventuell Gegenbeweise gegen sie einführen. Es betrifft die Dokumente, die heute neu eingeführt wurden.
VORSITZENDER: Wenn Sie sagen: Gegenbeweis, so meinen Sie die Dokumente kritisieren und über sie argumentieren, nehme ich an?
DR. MERKEL: Argumentieren und eventuell durch irgendwelche neue eidesstattliche Versicherungen oder auch Urkunden einen Gegenbeweis führen, gegen die heute neu vorgelegten Urkunden.
VORSITZENDER: Der Zeitpunkt für Sie, einen Gegenbeweis zu führen, wie Sie sagen, oder über die Dokumente zu argumentieren, die die Anklagebehörde heute vorgelegt hat, wird in Ihrem Schlußplädoyer sein. Am Ende der mündlichen Beweisaufnahme für die Organisationen werden alle Organisationen ihr Beweismaterial vorlegen und kurze Kommentare abgeben, dann werden sie Zeit haben, über den ganzen Fall zu argumentieren, dann können auch Sie über die heute vorgelegten Dokumente argumentieren und einen Gegenbeweis führen, wie Sie sagen.
DR. MERKEL: Ich danke.
VORSITZENDER: Ich rufe den Verteidiger für den Sicherheitsdienst. Wollen Sie bitte Ihre Zeugen jetzt rufen?
DR. GAWLIK: Ich habe vor der Kommission sieben Zeugen vernommen. Die Protokolle habe ich noch nicht vollständig, und werde sie nachreichen. Mit Genehmigung des Gerichts rufe ich den Zeugen Hoeppner.
[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]
VORSITZENDER: Wollen Sie uns Ihren vollen Namen angeben.
ZEUGE ROLF HEINZ HOEPPNER: Rolf Heinz Hoeppner.
VORSITZENDER: Sprechen Sie mir den folgenden Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.«
[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]
VORSITZENDER: Sie können sich setzen.
DR. GAWLIK: Ich stelle zunächst einige einleitende Fragen, um zu beweisen, daß der Zeuge die notwendige Kenntnis zur Beantwortung der Beweisthemen hat.
[Zum Zeugen gewandt:]
Wann sind Sie geboren?
HOEPPNER: Am 24. Februar 1910.
DR. GAWLIK: Seit wann gehören Sie dem SD an?
HOEPPNER: Seit Anfang 1934.
DR. GAWLIK: Welche Tätigkeit haben Sie vorher ausgeübt?
HOEPPNER: Ich habe vorher studiert und juristischen Vorbereitungsdienst abgeleistet.
DR. GAWLIK: Welche juristischen Examen haben Sie bestanden?
HOEPPNER: Ich habe das erste und das zweite juristische Staatsexamen bestanden.
DR. GAWUK: Welches war Ihre Dienststellung im SD?
HOEPPNER: Ich war zunächst ehrenamtlicher Mitarbeiter und Referent in einem Oberabschnitt, später Stabsführer in einem Leitabschnitt, dann Abschnittsführer und zum Schluß Gruppenleiter im Reichssicherheitshauptamt.
DR. GAWLIK: Welche Gruppe haben Sie geleitet?
HOEPPNER: Ich habe die Gruppe III A, Rechtsverwaltung und Volksleben, geleitet.
DR. GAWLIK: Welche sonstigen Aufgabengebiete haben Sie beim SD bearbeitet?
HOEPPNER: Ich habe am Anfang während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit das Gebiet der Presse bearbeitet. Später Personal- und Organisationsfragen, und als Stabsführer und Abschnittsführer war ich verantwortlich für das volle Aufgabengebiet des Sicherheitsdienstes in meinem Bereich.
DR. GAWLIK: Ich komme nunmehr zu meinem ersten Beweisthema. Ich will beweisen, daß der SD als Nachrichtenorganisation und die SS-Formation als SD völlig getrennte Organisationen waren.