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[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]

Dr. Gawlik! Ihren nächsten Zeugen bitte.

DR. GAWLIK: Mit Erlaubnis des Gerichts rufe ich als nächsten Zeugen Dr. Rößner.

[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Zeuge! Wollen Sie Ihren vollen Namen angeben.

ZEUGE HANS RÖSSNER: Hans Rößner.

VORSITZENDER: Erheben Sie die rechte Hand und sprechen Sie mir die folgenden Eidesworte nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen und nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«

[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]

VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

DR. GAWLIK: Wann sind Sie geboren?

RÖSSNER: 1910 in Dresden.

DR. GAWLIK: Schildern Sie ganz kurz Ihren beruflichen Werdegang.

RÖSSNER: Nach dem üblichen Schulbesuch, Matura 1930. Dann Studium der deutschen Sprache und Literaturwissenschaft, deutsche Geschichte und evangelische Theologie. Ab 1936 wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bonn. 1939 bis 1940 Militärdienst. 1940 uk gestellt für die Universität Bonn und notdienstverpflichtet ins Reichssicherheitshauptamt, Amt III.

DR. GAWLIK: Seit wann sind Sie Parteigenosse?

RÖSSNER: Seit 1937.

DR. GAWLIK: Welche Dienststellung hatten Sie im Reichssicherheitshauptamt?

RÖSSNER: Ich war Referent, später Abteilungsleiter in der Gruppe III C, Amt III.

DR. GAWLIK: Sind Ihnen die Aufgaben, Methoden und Zielsetzungen der Gruppe III C genau bekannt?

RÖSSNER: Jawohl, die sind mir genau bekannt.

DR. GAWLIK: Warten Sie etwas mit der Antwort.

Sind Ihnen darüber hinaus auch die Aufgaben, Methoden und Zielsetzungen des Amtes III bekannt?

RÖSSNER: Jawohl, auch die sind mir bekannt, da sie grundsätzlich dieselben waren, wie die der Gruppe III C.

DR. GAWLIK: Welches waren die Aufgaben und Ziele des Amtes III in der Zeit seit 1939?

RÖSSNER: Das Amt III war ein innerdeutscher Nachrichtendienst, es hatte sich seine Aufgabenziele weitgehend selbständig gestellt und arbeitete unabhängig auf den innerdeutschen Lebensgebieten, das heißt, es griff wichtige Fragen des innerdeutschen Lebensgebietes, das heißt, es griff wichtige Fragen des innerdeutschen Lebens auf den verschiedenen Gebieten, zum Beispiel Wirtschaft, Kultur, Verwaltung, Recht und andere nachrichtendienstlich auf und versuchte insbesondere, die kritischen Stimmen aus der Bevölkerung, Fehlentwicklungen und Fehlmaßnahmen nachrichtendienstlich zu sammeln und darüber zu berichten.

DR. GAWLIK: Geben Sie zur Verdeutlichung einige kurze Beispiele.

RÖSSNER: Vom Amt III wurde zum Beispiel wöchentlich, teilweise täglich, über die Meinung der Bevölkerung zur deutschen Propaganda kritisch und objektiv an die davon betroffenen Stellen berichtet.

Darüber hinaus hat auf einem anderen Gebiet das Amt III zum Beispiel 1943 durch sein Berichtsmaterial die Schließung der deutschen Hochschulen verhindert trotz des totalen Krieges.

DR. GAWLIK: Die Anklagebehörde hat vorgetragen – auf Seite 11 des englischen Trial-Briefes –, Amt III war mit polizeilichen Erhebungen auf allen deutschen Lebensgebieten beauftragt. Hatte das Amt III polizeiliche Erhebungen durchzuführen?

RÖSSNER: Das Amt III hat seit der Zeit seines Bestehens niemals eine polizeiliche Aufgabe gehabt.

DR. GAWLIK: Hatte der SD, Amt III, die praktische Aufgabe, unter grundsätzlicher Zielsetzung durch seine Nachrichtentätigkeit Auskünfte über tatsächliche und mögliche Gegner der Nazi-Führung zu erlangen? Dies bezieht sich auf Seite 17 des Trial-Briefes.

RÖSSNER: Nein, das Amt III war grundsätzlich kein Gegnernachrichtendienst, sondern ein Lebensgebietsnachrichtendienst.

DR. GAWLIK: Welches war der Zweck der Nachrichtentätigkeit und Berichterstattung des Amtes III? Wurde insbesondere der Zweck verfolgt, die Führer von Partei und Staat als Teilnehmer einer Verschwörung zu unterstützen oder an der Macht zu halten?

RÖSSNER: Nein. Das Amt III hat niemals eine solche Aufgabe gehabt und hat sich eine ähnliche Aufgabe auch nicht selbst gestellt. Die Aufgabe der Nachrichtentätigkeit des Amtes III bestand vielmehr darin, ein möglichst umfassendes und objektives Bild der wichtigsten Lebensfragen aus den innerdeutschen Lebensgebieten zu entwickeln und dies berichtsmäßig ungeschminkt darzustellen.

DR. GAWLIK: Wußten die Angehörigen des Amtes III, daß die Führer von Partei und Staat Teilnehmer eines geheimen Planes mit dem Zweck der Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren?

RÖSSNER: Nach meiner Kenntnis war den Angehörigen des Amtes III nichts davon bekannt; das gesamte Erfahrungsmaterial des SD, Amt III, sprach ebenfalls dagegen.

DR. GAWLIK: Können Sie diese Frage für die Angehörigen und ehrenamtlichen Mitarbeiter der nachgeordneten Dienststellen beantworten?

RÖSSNER: Jawohl.

DR. GAWLIK: Wußten die engsten Mitarbeiter um den Amtschef III etwas von einer derartigen Verschwörung?

RÖSSNER: Nein. Auch diesen engsten Mitarbeitern war nichts davon bekannt.

DR. GAWLIK: Worauf beruht Ihre Kenntnis für die Beantwortung der letzten Frage?

RÖSSNER: Ich habe sehr häufig an internen Gruppenleiterbesprechungen beim Amtschef III teilgenommen.

DR. GAWLIK: Waren die Aufgaben und Zielsetzungen des Inlandsnachrichtendienstes allen Mitarbeitern, auch denen der nachgeordneten Dienststellen, bekannt?

RÖSSNER: Jawohl. Die Aufgaben und Zielsetzungen waren auch den Mitarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern der nachgeordneten Dienststellen vollständig bekannt. Sie wurden in einzelnen Arbeitsbesprechungen, Vorträgen und Arbeitstagungen laufend bekanntgegeben.

DR. GAWLIK: Worauf beruht Ihre Kenntnis, auf Grund deren Sie meine letzte Frage beantwortet haben?

RÖSSNER: Aus zahlreichen einzelnen Arbeitsbesprechungen und aus der Teilnahme an sehr vielen Arbeitstagungen, wo ich Aufgaben und Ziele des Amtes III selbst bekanntgegeben habe.

DR. GAWLIK: Wurden in den Lageberichten Namen von Personen genannt?

RÖSSNER: Nein, üblicherweise nicht, da es dem SD nicht auf einzelne Namen von Personen ankam, sondern auf typische Beispiele zu Sachfragen aus den Lebensgebieten.

DR. GAWLIK: Wurde mit der Abgabe von Personalauskünften der Zweck verfolgt, Personen in einflußreiche Staatsstellungen zu bringen, die sich der Durchführung eines Planes zur Begehung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden nicht widersetzen würden?

RÖSSNER: Nein. Das Amt III hat einen solchen Zweck nicht verfolgt. Zunächst waren die Personalauskünfte des SD grundsätzlich getrennt von den Lageberichten. Der SD, Amt III, gab darüber hinaus lediglich Personalauskünfte, hatte aber nicht die Erlaubnis, Personalgutachten zu geben. Das war allein Aufgabe der Hoheitsträger der Partei.

DR. GAWLIK: Welchen Zweck hatte die Abgabe von Personalauskünften durch den SD?

RÖSSNER: Die Personalauskunft des SD sollte eine Ergänzung zu den politischen und rein sachlichen Gutachten der verschiedenen Parteistellen und Fachressorts sein und ein möglichst umfassendes Gesamtbild der jeweiligen Persönlichkeit nach charakterlicher Eignung, fachlicher Leistungsfähigkeit, politischer Haltung und persönlicher Lebensführung geben, unabhängig von irgendwelchen Ressortgesichtspunkten oder machtpolitischen Interessen.

DR. GAWLIK: Von der Anklagebehörde wird die Aufgabe des SD wie folgt beschrieben: Die Aufgabe bestand darin, angemessene Schritte zur Vernichtung oder Unschädlichmachung der Opposition zu unternehmen. Entspricht dies der tatsächlichen Aufgabe ideologiemäßiger Zielsetzung des Amtes III in der Zeit seit 1939?

RÖSSNER: Nein, keineswegs. Ich habe vorhin bereits betont, daß das Amt III kein Gegnernachrichtendienst war.

DR. GAWLIK: Wann hat das Amt diese Aufgabe aufgegeben?

RÖSSNER: Diese Aufgabe ist von Amt III überhaupt nicht gestellt worden.

DR. GAWLIK: Es ist dann weiter von der Anklagebehörde vorgetragen worden, daß der SD ein ausgedehntes Spitzelnetz gehabt habe, daß er das deutsche Volk in seinem täglichen Leben, auf den Straßen, bei der Arbeit und selbst in den geheiligten Hallen der Kirche bespitzelt habe. Es ist dies Seite 66 des englischen Trial-Briefes. Hatte der SD ein derartig beschriebenes ausgedehntes Spitzelnetz?

RÖSSNER: Das Amt III hat während der ganzen Zeit seiner Existenz niemals auf den innerdeutschen Lebensgebieten mit Spitzeln oder gar einem Spitzelnetz gearbeitet. Ein solches Spitzelnetz hätte allen grundsätzlichen Zielsetzungen dieses innerdeutschen Nachrichtendienstes widersprochen.

DR. GAWLIK: Bediente sich der SD für seine Aufgabe nur hauptamtlicher Mitarbeiter?

RÖSSNER: Nein, die hauptamtlichen Mitarbeiter stellten bei weitem den kleineren Prozentsatz dar. Die Arbeit des Inland-SD ruhte in ihrer ganzen Breite auf dem großen Stab der ehrenamtlichen Mitarbeiter aus allen Volksschichten und Berufskreisen.

DR. GAWLIK: Können Sie irgendwelche Zahlenangaben machen?

RÖSSNER: Eine absolute Zahlenangabe kann ich nicht machen. Wir haben aber in den letzten Jahren die ehrenamtlichen Mitarbeiter auf einige Zehntausend geschätzt, die auf völlig freiwilliger Basis und zum großen Teil aus eigener Initiative bei dem Inland-SD mitgearbeitet haben.

DR. GAWLIK: Nach welchen Gesichtspunkten wurden die Vertrauensmänner für die Nachrichtentätigkeit auf den innerdeutschen Lebensgebieten ausgewählt?

RÖSSNER: Ein solcher Vertrauensmann mußte die Gewähr dafür bieten, daß er ohne eigennützige oder selbstsüchtige Interessen klar und objektiv Auskunft über Fragen seines Berufsgebiets, über Fragen seines Bevölkerungskreises, in dem er lebte, oder über sonstige Sorgen und kritische Äußerungen der Bevölkerung, mit der er in Kontakt kam, geben konnte. Er mußte darüber hinaus ein charakterlich anständiger Mensch sein.

DR. GAWLIK: Mußten die Vertrauensmänner Mitglieder der Partei sein?

RÖSSNER: Nein, keineswegs, es war sogar erwünscht, einen möglichst großen Prozentsatz von Nichtparteigenossen unter diesen Vertrauensmännern des SD zu haben, um ein vollständiges und innerlich unabhängiges Bild der Gesamtlage auf den innerdeutschen Lebensgebieten von diesen Vertrauensmännern erlangen zu können.

DR. GAWLIK: Mußten die Vertrauensmänner Mitglied der SS sein?

RÖSSNER: Nein. Der Prozentsatz an Mitgliedern der SS unter den Vertrauensmännern war nach meiner Schätzung noch wesentlich geringer als der der Parteigenossen.

DR. GAWLIK: Welches waren die Aufgaben der Vertrauensmänner?

RÖSSNER: Die Aufgaben waren verschieden. Wir haben im Amt III Vertrauensmänner gehabt, die allgemein Auskunft geben sollten über Stimmung, Haltung und Meinung der Bevölkerung zu den vordringlichen Fragen etwa im Verlaufe der Kriegsjahre. Wir haben dann einen anderen Typ von Vertrauensmännern gehabt, die insbesondere Auskunft geben sollten über ihre Berufssorgen und über Fragen der Fachgebiete, zu denen sie sachlich Stellung nehmen konnten und in die sie sachlich Einblick hatten.

DR. GAWLIK: Welches war die Aufgabe der SD-Arbeitskreise?

RÖSSNER: In den sogenannten SD-Arbeitskreisen waren in loser Form die Vertrauensmänner aller nachgeordneten Dienststellen zu Aussprachen zusammengefaßt. In diesen Arbeitskreisen wurde grundsätzlich mit rückhaltloser Offenheit die Meinung zu Fachfragen, zu Maßnahmen der Partei, zu Maßnahmen von Staatsstellen geäußert, darüber gesprochen, um diese kritischen Äußerungen irgendwie sachlich einzufassen und dann an das Amt III in Berlin zusammenzufassen. Hauptsächliche Voraussetzung war unbedingte Objektivität und rückhaltlose Offenheit und Kritik.

DR. GAWLIK: Arbeiteten die Vertrauensmänner oder die Arbeitskreise unter einem besonderen Deckmantel? Diese Frage bezieht sich auf den Trial-Brief, Seite 16.

RÖSSNER: Mir ist nicht ganz klar, was unter dem Ausdruck »Deckmantel« gemeint ist. Ich darf darauf folgendes antworten: Persönlich haben diese Vertrauensmänner nie unter einem besonderen Deckmantel, das heißt unter besonderer persönlicher Geheimhaltung gearbeitet, und auch diese Arbeitskreise, von denen ich eben sprach, hatten keine besonderen Auflagen einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Sie waren zumeist etwa an einer Universität als solche öffentlich bekannt.

DR. GAWLIK: Gab es neben den verpflichteten V-Männern auch noch andere Mitarbeiter des SD?

RÖSSNER: Jawohl, und zwar in den letzten Jahren unserer Arbeit in stets wachsender Anzahl, und zwar waren das Vertreter der verschiedensten Berufe und Volkskreise, die aus eigener Initiative mit irgendeiner Sorge, einer kritischen Meinungsäußerung oder einem positiven Vorschlag zum SD kamen, um auf einer persönlichen Vertrauensgrundlage diese ihre Sorge beim SD abladen zu können.

DR. GAWLIK: Ich lege Ihnen nunmehr die Anklagedokumente 1650-PS, D-569 und 1514-PS vor. Es handelt sich um den »Kugel«-Erlaß, die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener und die Überstellung Kriegsgefangener an die Gestapo. Sie beziehen sich auf den Anklagepunkt VI c gegen den SD. War für die Durchführung dieser Erlasse der SD Amt III zuständig?

RÖSSNER: Nein, der SD war nicht zuständig zu der Zeit, weil Amt III seit seiner Gründung keinerlei Exekutive gehabt hat.

DR. GAWLIK: Können Sie für die einzelnen Dokumente eine weitere Begründung geben?

RÖSSNER: Die Dokumente beziehen sich samt und sonders auf die Geheime Staatspolizei. In dem einen Dokument wird lediglich der Amtschef III nachrichtlich erwähnt. Das Dokument der Wehrmacht bezieht sich ebenfalls auf die Geheime Staatspolizei.

DR. GAWLIK: Ist der SD, der Inlandsnachrichtendienst, zur Durchführung dieser Erlasse verwendet worden?

RÖSSNER: Nein, auch dies hätte grundsätzlich seiner Aufgabenstellung widersprochen.

DR. GAWLIK: Hat der SD, der Inlandsnachrichtendienst, bei der Deportation von Staatsangehörigen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit mitgewirkt?

RÖSSNER: Nein. Auch dies war eine Exekutivaufgabe, für die der SD, Amt III, nicht zuständig war.

DR. GAWLIK: Hatte der SD eine Strafgewalt über Zwangsarbeiter? Diese Frage bezieht sich auf Seite 1941 des englischen Protokolls. (Band IV, Seite 297 der deutschen Ausgabe.)

RÖSSNER: Nein, denn auch dies wäre eine Exekutivaufgabe gewesen.

DR. GAWLIK: Hat der SD durch seine Berichterstattung zur Deportation beigetragen?

RÖSSNER: Nein, ganz im Gegenteil; das Amt III hat mehrfach auf die negativen Auswirkungen solcher Maßnahmen hingewiesen.

DR. GAWLIK: Hat der SD über die ins Reich verbrachten Zwangsarbeiter eine Kontrolle ausgeübt?

RÖSSNER: Nein, auch eine solche Kontrollaufgabe wäre eine Exekutivaufgabe gewesen, die das Amt III nicht hatte.

DR. GAWLIK: Ich lege Ihnen nunmehr das Dokument 205-PS vor. Es handelt sich um ein Merkblatt über die allgemeinen Grundsätze für die Behandlung der im Reich tätigen Ausländer. War der SD an diesem Merkblatt beteiligt?

RÖSSNER: Jawohl. Nach meiner Kenntnis war der SD Amt III an der Abfassung dieses Merkblattes beteiligt. Er hat für die Formulierung zur positiven Behandlung der ausländischen Arbeiter sein Erfahrungsmaterial zur Verfügung gestellt. Dieses Erfahrungsmaterial, das in diesem Merkblatt mitverwendet worden ist, entsprach im übrigen der grundsätzlichen Auffassung des Inland-SD über die Behandlung völkischer Fragen im europäischen Raum überhaupt.

DR. GAWLIK: Worauf beruht Ihre Kenntnis über die Abfassung dieses Merkblattes?

RÖSSNER: Das Material stammt teilweise aus der Gruppe III C, in der ich selbst Abteilungsleiter war.

DR. GAWLIK: Hatte der SD, Amt III, ein Beschlagnahmerecht? Diese Frage bezieht sich auf den Anklagepunkt VI k des Trial-Briefes.

RÖSSNER: Nein. Der SD hatte kein Beschlagnahmerecht, weil auch dies eine Exekutivaufgabe gewesen wäre.

DR. GAWLIK: Nahm der SD an der Beschlagnahme und der Aufteilung von öffentlichem und privatem Besitz teil, SD-Inlandsnachrichtendienst?

RÖSSNER: Nein.

DR. GAWLIK: Auf Seite 51 des Trial-Briefes heißt es unter Bezugnahme auf das Dokument 071-PS: »Im Zusammenhang mit der geplanten Beschlagnahme wissenschaftlicher, religiöser und Kunstarchive kam es zu einer Vereinbarung zwischen Rosenberg und Heydrich, auf Grund deren der SD und Rosenberg bei der Konfiszierung von privaten und öffentlichen Sammlungen eng zusammenarbeiten sollte.« Hat eine derartige enge Zusammenarbeit zwischen dem SD und dem Stab des Angeklagten Rosenberg, seiner Dienststelle oder einem seiner Beauftragten stattgefunden?

RÖSSNER: Nein. Es handelt sich bei der Formulierung in diesem Dokument offenbar wieder um die übliche Sprachverwechslung zwischen Sicherheitspolizei und SD. Eine solche Zusammenarbeit, wenn sie bestanden hätte, müßte mir bekanntgewesen sein, da die Gruppe III C dafür zuständig gewesen wäre.