[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]
VORSITZENDER: Zeuge! Geben Sie bitte Ihren vollen Namen an.
ZEUGE FRIEDRICH KARL FREIHERR VON EBERSTEIN: Friedrich Karl Freiherr von Eberstein.
VORSITZENDER: Bitte sprechen Sie mir diesen Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.«
[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]
VORSITZENDER: Sie können sich setzen.
RA. PELCKMANN: Ich wäre Euer Lordschaft sehr dankbar, wenn die Übersetzung so geregelt werden könnte, daß technisch bezeichnete Dinge, Dienstbezeichnung von Personen und Ämtern, möglichst in den Originalwortlaut, den deutschen Wortlaut, übersetzt werden könnten, weil bei der Übersetzung häufig Verwechslungen entstehen könnten. In der SS-Organisation gibt es so viele besondere Bezeichnungen, die schwer in der Übersetzung auseinanderzuhalten sind.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof hält es für zweckdienlich, beides, sowohl die deutsche als auch die englische Bezeichnung – oder die Bezeichnung in einer der anderen Sprachen – zu geben.
RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Waren Sie vor 1933 und nach 1933 Angehöriger der Allgemeinen SS?
VON EBERSTEIN: Jawohl.
RA. PELCKMANN: Sind Sie der sogenannten Allgemeinen SS bereits 1928 beigetreten?
VON EBERSTEIN: Jawohl.
RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Ich möchte bitten, hinter jeder Frage eine Pause zu machen, genau so wie ich mich befleißigen werde, hinter jeder Antwort eine Pause zu machen.
Hatte die SS 1928 einen eigenen Befehlshaber oder unterstand sie dem Befehlshaber der SA?
VON EBERSTEIN: 1928 unterstand die SS der Obersten SA-Führung. Der Stabschef war damals ein Hauptmann von Pfeffer. Himmler war noch nicht Reichsführer-SS. Die SS wurde geführt von einem gewissen Heid unter dem Stabschef.
RA. PELCKMANN: Trotzdem bildete die SS schon eine eigene Organisation?
VON EBERSTEIN: Jawohl, sie war mit der SA zusammengefaßt unter der Obersten SA-Führung.
RA. PELCKMANN: Gehörten Sie der Allgemeinen SS nur ehrenamtlich, das heißt nebenberuflich an, oder gehörten Sie ihr hauptamtlich an?
VON EBERSTEIN: Ich gehörte der SS nebenberuflich an. Ich war Staatsbeamter ab 1934.
RA. PELCKMANN: Haben Sie also als SS-Führer keine Bezüge gehabt?
VON EBERSTEIN: Nein, ich hatte mein Gehalt. Vor 1933 habe ich von meinem Vermögen gelebt und später hatte ich das Gehalt und daneben wurden mir meine Reisekosten ersetzt und eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von monatlich Reichsmark 150.-.
RA. PELCKMANN: Ihr Gehalt bekamen Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, als Beamter?
VON EBERSTEIN: Als Staatsbeamter, jawohl.
RA. PELCKMANN: Und nur einen gewissen Spesenzuschuß zu den Aufwendungen, die Sie im SS-Dienst hatten?
VON EBERSTEIN: Jawohl.
RA. PELCKMANN: Welche Gründe haben Sie zum Eintritt in die SS veranlaßt?
VON EBERSTEIN: Ich bin seinerzeit im Jahre 1928/1929 aufgefordert worden, der SS beizutreten, da ich damals schon einige Jahre in der Partei war und man auf meine Mitarbeit Wert legte, weil ich Offizier gewesen war. Ich bin der SS sehr gerne beigetreten.
RA. PELCKMANN: Waren Sie Weltkriegsteilnehmer?
VON EBERSTEIN: Jawohl, ich habe als Offizier den Weltkrieg mitgemacht.
RA. PELCKMANN: Welchen Rang hatten Sie im Jahre 1930 in der SS?
VON EBERSTEIN: 1930 war ich Sturmführer und Standartenadjutant.
RA. PELCKMANN: Welchen Rang hatten Sie im Jahre 1933?
VON EBERSTEIN: 1933 war ich SS-Gruppenführer.
RA. PELCKMANN: Haben Sie durch Ihre Tätigkeit einen guten Einblick in die Ziele und Tätigkeiten der SS vor und nach 1933 bekommen?
VON EBERSTEIN: Jawohl.
RA. PELCKMANN: Sie gehören zum deutschen Adel, Herr Zeuge?
VON EBERSTEIN: Jawohl.
RA. PELCKMANN: Auch in demokratischen Ländern nimmt man gewöhnlich an, daß der Adel zu den anständigen Teilen der Bevölkerung gehört. Wie kommt es, daß Sie einer Organisation angehörten, die nach der Behauptung der Anklage verbrecherisch gewesen sein soll?
VON EBERSTEIN: Ich bin der Tradition meiner Familie folgend jederzeit für Deutschland eingetreten und ich sah in dem Eintritt in die Partei und in die SS in dieser Notzeit die Erfüllung einer vaterländischen Pflicht. Im übrigen waren auch schon vor 1933 eine ganze Anzahl Aristokraten und Angehörige deutscher Fürstenhäuser in die SS eingetreten, so zum Beispiel der Prinz von Waldeck, der Erbgroßherzog von Mecklenburg und so weiter.
RA. PELCKMANN: Hat sich das 1933 noch verstärkt?
VON EBERSTEIN: Jawohl, nach 1933 traten ein ein Prinz von Hohenzollern-Sigmaringen, der Erbherzog von Braunschweig, der Erbprinz zu Lippe-Biesterfeld, der General Graf von der Schulenburg und viele andere.
RA. PELCKMANN: Ist Ihnen bekannt, daß der Erzbischof Gröber von Freiburg förderndes Mitglied der SS geworden ist?
VON EBERSTEIN: Jawohl, das ist mir bekannt.
RA. PELCKMANN: Ich verweise das Hohe Gericht auf Dokument Nummer 45. Die Dokumente werde ich später überreichen.