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[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: In Bezug auf die Anträge von Dr. Siemers: Beide Anträge werden zurückgewiesen. Dr. Siemers darf natürlich Vizeadmiral Bürkner besuchen, wenn er will. Aber der besondere Antrag, den er diesbezüglich gestellt hat, wird zurückgewiesen, sowie auch der andere Antrag, den er für gewisse Dokumente, die sich in öffentlichen Bibliotheken befinden, gestellt hat.

RA. PELCKMANN: Noch ein Wort zum 30. Juni, Herr Zeuge. Ist Ihnen von der Rede Hitlers in Erinnerung, daß er davon sprach, daß auch einige Unschuldige getötet worden seien, und daß er die Aburteilung dieser Fälle durch ordentliche Gerichte zusicherte?

VON EBERSTEIN: Jawohl.

RA. PELCKMANN: Haben Sie in Ihrem Kameradenkreis damals überall die Ansicht gehört, die Sie hier heute auch bekundet haben, daß ein Staatsnotwehrstand vorgelegen hat?

VON EBERSTEIN: Jawohl, nicht nur in der SS, sondern auch bei anderen Deutschen.

RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Wo waren Sie am 9. November 1938?

VON EBERSTEIN: Am 9. November 1938 war ich in München.

RA PELCKMANN: Welche Dienststellung hatten Sie damals in der Allgemeinen SS?

VON EBERSTEIN: Ich war in der Allgemeinen SS SS-Obergruppenführer und Führer des SS-Oberabschnitts Süd, außerdem Polizeipräsident von München.

RA. PELCKMANN: Schildern Sie bitte, wie Sie zuerst von Ausschreitungen gegen jüdische Geschäfte in dieser Nacht Kenntnis erhielten.

VON EBERSTEIN: Ich habe an diesem Tag, wie das meiner dienstlichen Pflicht oblag, Hitler begleiten müssen zu dem Treffen der alten Kämpfer im alten Rathaussaal. Dort wurde Hitler mitgeteilt, daß der Gesandtschaftsrat vom Rath seinen Verletzungen erlegen sei. Hitler war dadurch stärkstens beeindruckt und lehnte es ab zu sprechen, was er sonst immer tat. Er hatte während dieses Essens eine außerordentlich eindringliche Unterredung mit Goebbels. Was gesprochen wurde, konnte ich nicht verstehen. Hitler ist kurz darauf in seine Wohnung gefahren, wohin ich ihn auf Grund meiner dienstlichen Bestimmungen begleiten mußte. Im Anschluß daran hatte ich die Sicherheits- und Absperrmaßnahmen auf dem Odeonsplatz verantwortlich zu leiten. Es fand jedes Jahr in der Nacht vom 9. auf 10. November dort die Vereidigung der neuen Rekruten der Waffen-SS statt. Als ich dorthin kam, auf den Odeonsplatz, wurde mir gemeldet, daß eine Synagoge brenne und die Feuerwehr dort behindert würde.

Kurz darauf erhielt ich einen Telephonanruf durch den Landrat München, der mir mitteilte, daß das dem jüdischen Baron Hirsch gehörige Schloß Planegg an der Stadtgrenze Münchens von unbekannten Tätern angezündet sei. Die Gendarmerie bittet um Hilfe. Zeitlich war dies etwa um 23.45 Uhr. Um 24.00 Uhr kam Hitler zu der Vereidigung. Da ich meinen Platz nicht verlassen konnte, schickte ich den nächsthöheren SS-Führer, Brigadeführer Diehm, zu der Synagoge, um dort Ordnung zu schaffen. Außerdem entsandte ich ein Überfallkommando der Polizei, unter einem Offizier, nach Planegg mit dem Auftrag, die Täter zu stellen und das Feuer ablöschen zu lassen.

Unmittelbar nach dem Appell, nach dieser Vereidigung, war ich wie alle anderen höheren SS-Führer zu Himmler befohlen. Dort in dem Hotel unterrichtete mich der Stellvertretende Gauleiter Niepolt, daß im Anschluß an den Abgang Hitlers aus dem Rathaussaal Goebbels eine wüste Hetzrede gegen die Juden gehalten hätte. Infolgedessen sei es zu erheblichen Ausschreitungen in der Stadt gekommen. Ich fuhr sofort mit Kraftwagen durch die Stadt, um mir einen Überblick zu verschaffen. Ich traf eingeschlagene Schaufenster an, einige Geschäfte brannten. Ich habe zunächst selbst sofort eingegriffen und habe dann alle verfügbaren Polizeikräfte auf die Straße geworfen mit dem Auftrag, die jüdischen Geschäfte bis auf weiteres unter Schutz zu stellen. Außerdem habe ich im Zusammenwirken mit einer städtischen Dienststelle Münchens dafür gesorgt, daß die Schaufenster vernagelt wurden, um Diebstähle und dergleichen zu verhindern.

VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Der Zeuge sagt, daß er alles unternahm, um diese Ausschreitungen zu verhindern. Aber wir brauchen die Einzelheiten nicht. Wir brauchen die Einzelheiten über die Schritte, die er unternahm, um Ordnung zu halten, nicht. Die Anklagebehörde kann ihn ins Kreuzverhör nehmen, wenn sie es wünscht.

RA. PELCKMANN: Herr Präsident! Ist es nicht möglich, dem Zeugen gerade das, was er von der Anklagebehörde gefragt werden wird, doch schon meinerseits vorzuhalten? Ich lege Wert darauf, daß der Zeuge von sich aus zu dem Fernschreiben...

VORSITZENDER: Der Zeuge hat uns eben gesagt, was sich am 9. und 10. November 1938 ereignet hat, und ich glaube, wir wissen jetzt genug darüber. Wir kennen den wesentlichen Inhalt seiner Aussage, und weitere Einzelheiten wünsche ich nicht. Wenn Sie glauben, daß er nicht gesagt hat, die SS habe nicht an den Ausschreitungen teilgenommen, können Sie ihn darüber befragen. Er sagt, daß er nicht selbst daran teilgenommen hat, sondern daß er alles versuchte, um es zu verhindern. Ich will keine Einzelheiten hören, wie er dies versucht hat.

RA. PELCKMANN: Welche Befehle, Herr Zeuge, haben Sie an die Allgemeine SS gegeben, nicht an den Ausschreitungen teilzunehmen, und hat die Ihnen untergeordnete SS diesen Befehlen gehorcht?

VON EBERSTEIN: Ich habe dem Brigadeführer Diehm gesagt, daß ich jede Teilnahme strengstens verbiete und erhebliche Strafen angedroht. Wir empfanden diese ganze Aktion als ausgesprochen unanständig in der SS.

RA. PELCKMANN: Ist Ihnen bekannt, Herr Zeuge, daß ein Adjutant Schallermeier in der Nacht zum 10. November von Himmler ein Diktat entgegengenommen hat etwa in dem Sinne, daß ihm die ganze Aktion als Goebbels-Propaganda zuwider sei und Hitler ihm – Himmler – erklärt habe, die SS solle sich aus dieser Aktion heraushalten?

VON EBERSTEIN: Ich kenne dieses Dokument nicht.

RA. PELCKMANN: Ich verweise auf das später zu erörternde Affidavit SS Nummer 5.

Sie sagten, Herr Zeuge, daß diese Gesamtaktion von der Führung der SS und den Mitgliedern der SS verabscheut worden ist. Führen Sie das auf die grundsätzliche Einstellung der SS in der Judenfrage zurück oder führen Sie es darauf zurück – eine Version, die ich von anderer Seite mal gehört habe –, daß es schade wäre, daß so erhebliche Werte des deutschen Volksvermögens zerstört worden sind?

VON EBERSTEIN: Ich kann dazu nur sagen, die SS war genau wie die Partei antisemitisch, jedoch haben wir das, abgesehen von irgendwelchen Verlusten, als unanständig angesehen und die SS hat auch nicht daran teilgenommen.

RA. PELCKMANN: Noch eine Frage zur Vorbereitung von Angriffskriegen: Ist Ihnen bekannt, ob sich die Allgemeine SS zum Einmarsch nach Österreich vorbereitet hat und ob sie an diesem Einmarsch teilnahm?

VON EBERSTEIN: Nein, die Allgemeine SS hat nicht daran teilgenommen. Mein Oberabschnitt deckte die ganze deutsch-österreichische Grenze. Ich hätte davon unbedingt etwas erfahren müssen.

RA. PELCKMANN: Ist Ihnen sonst eine Vorbereitung für einen Angriff auf Polen, Dänemark, Norwegen, Holland, Belgien, Frankreich, Rußland durch die Allgemeine SS bekannt?

VON EBERSTEIN: Mir ist nichts davon bekannt und die Allgemeine SS wäre auch zu einem Angriff auf einen fremden Staat ja gar nicht in der Lage gewesen.

RA. PELCKMANN: Hat die Allgemeine SS noch nach Kriegsbeginn fortbestanden und welche Aufgabe hatte sie dann zu erfüllen?

VON EBERSTEIN: Die Allgemeine SS hatte praktisch im Kriege zu bestehen aufgehört.

Von den 10000 Mann, die in meinem Oberabschnitt zusammengefaßt waren, befanden sich beim Aufruf des Volkssturms im November 1944 nur mehr noch 1200 Mann im Lande. Diese Männer waren in der Heimat, diese 1200 Mann waren restlos im Kriegseinsatz erfaßt und standen für einen SS-Dienst gar nicht mehr zur Verfügung. Es war der letzte Mann der Wehrmacht und der Waffen-SS zugeführt worden.

RA. PELCKMANN: Bestand also kein Dienstbetrieb mehr, wie Sie ihn in Friedenszeit geschildert haben?

VON EBERSTEIN: Nein. Es waren für die Aufgaben, die noch zu erfüllen waren, nämlich die Unterstützung des Fürsorgekommandos der Waffen-SS bei ihrer Arbeit, Betreuung der Verwundeten in den Lazaretten und Fürsorge für die Hinterbliebenen unserer gefallenen Kameraden, nicht einmal mehr Männer vorhanden. Wir haben das mit den fördernden Mitgliedern, ja sogar mit Frauen durchgeführt.

RA. PELCKMANN: Sind die Angehörigen der Allgemeinen SS an Stelle der sogenannten Totenkopf verbände zur Bewachung der Konzentrationslager herangezogen worden?

VON EBERSTEIN: Jawohl. Für einen geringen Prozentsatz ebenso wie Angehörige anderer Gliederungen der Partei, Angehörige des Kyffhäuserbundes, meistenteils Männer, die für den Frontdienst nicht mehr verwendbar waren. Diese Männer wurden alle verpflichtet auf Grund der Notdienstverordnung. Gegen Ende des Krieges haben Angehörige aller Wehrmachtsteile, auch Angehörige verbündeter Staaten, Wachmannschaften für die Konzentrationslager gestellt.

RA. PELCKMANN: Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Dokumente SS-26 und 28. Von der Anklagebehörde ist behauptet worden, daß die Allgemeine SS auch gleich nach 1933 Konzentrationslager eingerichtet habe und daß dabei Tötungen und Grausamkeiten vorgekommen sind. Was wissen Sie davon?

VON EBERSTEIN: Von der Allgemeinen SS sind keine Konzentrationslager eingerichtet worden. Die Konzentrationslager sind vom Staat eingerichtet worden. Inwiefern dort Grausamkeiten passiert sind, das kann ich nicht beurteilen.

RA. PELCKMANN: Können Sie sich an den Fall eines SS-Führers Engel in Stettin in diesem Zusammenhang erinnern?

VON EBERSTEIN: Nein. Ich kannte Engel aus der SS. Aber was er damit zu tun hat, das weiß ich nicht. Er war in Norddeutschland und ich in Süddeutschland.

RA. PELCKMANN: Sie sind in München SS-Oberabschnittsführer der Allgemeinen SS gewesen. Sie waren zur selben Zeit Polizeipräsident und Sie waren seit 1939 Höherer SS- und Polizeiführer. Bitte äußern Sie sich darüber, ob grundsätzlich die Stellung eines Oberabschnittsführers der Allgemeinen SS verbunden war: Erstens mit dem Posten des Polizeipräsidenten und zweitens mit dem Posten des Höheren SS- und Polizeiführers.

VON EBERSTEIN: Das ist grundsätzlich in beiden Fällen zu verneinen. Es bestanden Ausnahmen, daß die Polizeipräsidenten in Düsseldorf, in Nürnberg und in München auch zugleich Oberabschnittsführer waren. Im zweiten Falle ist zu sagen, daß die große Masse der Oberabschnittsführer der Allgemeinen SS ab 1939, das heißt seit Kriegsausbruch, auch Höhere SS- und Polizeiführer waren. Ein Ausnahmefall bestand in Berlin. Dort war Höherer SS- und Polizeiführer Heißmeyer, der aber nicht Oberabschnittsführer der Allgemeinen SS war.

RA. PELCKMANN: Ist die Behauptung der Anklage richtig, daß der Höhere SS- und Polizeiführer eine innige Verbindung zwischen der Allgemeinen SS und der Polizei herstellte?

VON EBERSTEIN: Nein. SS und Polizei waren getrennte Organisationen und nur in ihrer Spitze in Himmler miteinander verbunden. Die Allgemeine SS und die Polizei hatten beide ja auch ganz voneinander getrennte Aufgaben.

VORSITZENDER: Ich verstehe nicht, was Sie sagen. Ich glaubte, Sie sagten, Sie waren Führer der SS in München und auch der Polizeipräsident gewesen.

RA. PELCKMANN: Herr Präsident! Um das Gericht ins Bild zu setzen...

VORSITZENDER: Haben Sie nicht gesagt, daß Sie der SS-Führer in München und im Süden und auch Polizeipräsident gewesen seien?

VON EBERSTEIN: Jawohl.

VORSITZENDER: Und dann sagen Sie, daß die Polizei und die SS nur in der Person Himmlers vereint gewesen seien?

VON EBERSTEIN: Ja. Das Aufgabengebiet des Höheren SS- und Polizeiführers war ja – ich habe noch keine Gelegenheit gehabt, dies zu schildern –, er hatte ja keine Befehlsgewalt über die Polizei, sondern er war nur ein repräsentativer Vertreter Himmlers ohne die Befehlsgewalt. Damit...

VORSITZENDER: Wollen Sie sagen, daß Sie keine Befehlsgewalt über die Polizei hatten?

VON EBERSTEIN: In München, als Polizeipräsident wohl, weil das mein staatliches Amt war. Das war mein Beruf. In anderen Orten, wo der Oberabschnittsführer nicht Polizeichef war, konnte er keineswegs...

VORSITZENDER: Ich spreche von München. In München waren Sie der SS-Führer und zugleich der Polizeipräsident.

VON EBERSTEIN: Jawohl.

VORSITZENDER: Die beiden Organisationen waren in Ihrer Person vereinigt. Ist das richtig?

VON EBERSTEIN: Bei mir war das der Fall, aber nicht grundsätzlich.

VORSITZENDER: Ich spreche nicht über grundsätzliche Fragen, ich spreche von München.

Dann sagen Sie, daß die Polizei und SS nur in der Person Himmlers vereinigt waren. Diese beiden Aussagen scheinen sich zu widersprechen.

VON EBERSTEIN: Ich habe vorhin bemerkt, daß ja nur wenige, in drei Fällen in ganz Deutschland, die Polizeipräsidenten zur gleichen Zeit Führer der Allgemeinen SS waren. Es war eine Ausnahme in meinem Fall, in München, in Düsseldorf und in Nürnberg. Sonst waren diese...

VORSITZENDER: Ich dachte, Sie sagten auch Dresden?

VON EBERSTEIN: In Dresden war ich nicht in der Polizei.

VORSITZENDER: Ich habe nicht gesagt, daß Sie bei der Polizei waren. Ich glaubte Sie sagten, daß in Dresden der Polizeipräsident auch der SS-Führer war.

VON EBERSTEIN: Nein, dann muß ich mißverstanden worden sein. Das habe ich nicht gesagt.

VORSITZENDER: Gut.

RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Das Mißverständnis wird entstanden sein, weil eine dritte Funktion bisher noch nicht erörtert worden ist. Sagen Sie bitte: Hatten folgende drei Positionen grundsätzlich miteinander Verbindung: Erstens der Polizeipräsident, zweitens der Höhere SS- und Polizeiführer und drittens der SS-Oberabschnittsführer?

Hatten diese drei grundsätzlich im Aufbau personellen Zusammenhang?

VON EBERSTEIN: Nein, es war das in München eine Ausnahme. Bei mir traf das tatsächlich zusammen, in meinem Fall, aber nicht in anderen Teilen des Reiches.

RA. PELCKMANN: Und nun unterscheiden Sie zwischen Polizeipräsidenten und Höherem SS- und Polizeiführer. Ich bitte Sie, dem Gericht klarzumachen den Unterschied zwischen diesen zwei Stellungen.

VON EBERSTEIN: Der Polizeipräsident war ein staatlicher Verwaltungsbeamter, während der Höhere SS- und Polizeiführer erst im Kriege eingerichtet wurde, ohne daß man ihn als Behörde oder regionalen Befehlshaber bezeichnen könnte, denn er hatte laut der Dienstanweisung vom Reichsminister des Innern lediglich die Aufgabe, den Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei repräsentativ in seinem Wehrkreis zu vertreten.

Er hatte keine Befehlsgewalt über die Polizei. Nach der Verordnung des Reichsministers des Innern waren und blieben die Chefs der Hauptämter Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei die fachlichen Vorgesetzten der Polizei. Bei ihnen lag die Befehlsgewalt. Sie bedienten sich ihres eigenen Befehlsweges, während der Höhere SS- und Polizeiführer danebenlag, ohne Befehlsgewalt auf die Polizei.

RA. PELCKMANN: Und nun beantworten Sie mir die Frage: Ist die Behauptung der Anklage richtig, daß der Höhere SS- und Polizeiführer eine innige Verbindung zwischen der Allgemeinen SS und der Polizei hergestellt hat?

VON EBERSTEIN: Das war gar nicht möglich...

VORSITZENDER: Sie haben ihm diese Frage bereits einmal vorgelegt, und er hat sie beantwortet. Gehen Sie zur nächsten Frage.

RA. PELCKMANN: [zum Zeugen gewandt] Ist die weitergehende Behauptung der Anklage, daß die Allgemeine SS und die Polizei dienstlich eine Einheit gebildet hat und somit ein Staat im Staate gewesen sei, richtig?

VON EBERSTEIN: Nein.

RA. PELCKMANN: Zu dieser Frage verweise ich, da ich das Hohe Gericht nicht mit Einzelheiten belasten will, auf die Bekundungen in den Affidavits SS Nummer 86 bis 88, die später überreicht werden.

Sie sagten bereits, Herr Zeuge, der Höhere SS- und Polizeiführer hatte keine Befehlsgewalt gegenüber der Ordnungspolizei oder der Sicherheitspolizei. Hatte der Höhere SS- und Polizeiführer aber Befehlsgewalt gegenüber der Waffen-SS oder gegenüber der Allgemeinen SS?

VON EBERSTEIN: Gegenüber der Waffen-SS hatte der Höhere SS- und Polizeiführer keine Befehlsgewalt, gegenüber der Allgemeinen SS nur, sofern er zur gleichen Zeit Führer des SS-Oberabschnitts der Allgemeinen SS war, sonst nicht.

Ich bitte noch etwas zu meiner vorigen Antwort nachtragen zu dürfen. Der Höhere SS- und Polizeiführer hatte das Recht, aber nicht die Pflicht, Inspektionen vorzunehmen und er konnte Anregungen geben. Ich für meine Person bin nur in der Lage, Aussagen zu machen über die Tätigkeit der Höheren SS- und Polizeiführer im Heimatgebiet; wie es in den besetzten Gebieten war, kann ich nicht beurteilen.

RA. PELCKMANN: Könnte man unter Zusammenfassung Ihrer Aussagen sagen, daß der Titel »Höherer SS- und Polizeiführer« irreführend ist?

VON EBERSTEIN: Jawohl.

RA. PELCKMANN: Für die Aussagen des Zeugen über die Stellung des Höheren SS- und Polizeiführers im besetzten Gebiet zu Deutschland verweise ich auf das Affidavit SS-87.