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[Er zeigt seine Faust.]

VON EBERSTEIN: Ich nehme an, daß der Herr Ankläger damit zum Ausdruck bringen will, daß wir mit dieser Faust einen Angriff geführt haben oder dergleichen. Ich kann nur darauf hinweisen, daß wir als Schutzstaffel den Schutz der führenden Persönlichkeiten hatten.

MAJOR ELWYN JONES: Was ich mit dem Wort »Faust« gemeint habe ist, daß die SS dem Nazismus die brutale Kraft verlieh. Stimmt das nicht?

VON EBERSTEIN: Ich kann nur auf das verweisen, was ich geschildert habe, daß wir vor 1933 eine ganz kleine Gruppe von Männern waren, die bis zum Jahre 1933 zirka 25000 bis 30000 umfaßt hat in ganz Deutschland auf damals ungefähr 65 Millionen im Jahr 1933, und daß das in keinem Verhältnis stand zur Größe der Partei als solche; und nach 1933...

MAJOR ELWYN JONES: Sie antworten nicht auf meine Frage. Sie gehen da auf Einzelheiten ein, die für meine Frage nicht erheblich sind. Ich behaupte, daß die Ermordungen, die die SS am 30. Juni 1934 vorgenommen hat, ein typisches Beispiel für die Verwendung der SS als Faust des Nazismus gewesen ist.

VON EBERSTEIN: Die Ereignisse vom 30. Juni 1934 waren nach meiner und meiner Kameraden fester Überzeugung ausgelöst durch einen Staatsnotstand, und die Befehle, die gegeben wurden, sind befolgt worden auf Grund der Anordnungen des Staatsoberhauptes.

MAJOR ELWYN JONES: Sie haben am Samstag doch abgestritten, daß die SS irgendwelchen Anteil an den Erschießungen des 30. Juni 1934 gehabt hätte. Wollen Sie diese Aussage hier ernstlich vor dem Gerichtshof abgeben?

VON EBERSTEIN: Ich kann dazu nur sagen, daß in meinem Gebiet die Allgemeine SS in den Kasernen der Wehrmacht und Polizei war und nicht auf der Straße und auch nicht geschossen hat. Die Erschießungen...

MAJOR ELWYN JONES: Sie erklären also, daß es Wehrmacht und Polizei gewesen wären, die die Morde begangen hätten, daß es die Soldaten des Generals Keitel und der anderen gewesen wären, die die Erschießungen vorgenommen haben, nicht wahr?

VON EBERSTEIN: Ich habe weder diese beiden Namen genannt noch behauptet, daß die Wehrmacht die Erschießungen vorgenommen hat. Ich habe lediglich auf die Frage des Verteidigers geantwortet, warum ich glaubte, daß die Sache eine Staatsnotwendigkeit sei, was mich beeindruckt hat, daß ich unter anderem die Weisung bekam, mit dem Wehrkreisbefehlshaber mich in Verbindung zu setzen. Das heißt aber nicht etwa, daß die Wehrmacht Exekutionskommandos oder dergleichen stellen solle, sondern lediglich, um die Möglichkeit zu haben, mit der Genehmigung des Wehrkreisbefehlshabers Kasernenunterkünfte zu bekommen.

MAJOR ELWYN JONES: Sie haben das Lager Dachau häufig besucht, nicht wahr?

VON EBERSTEIN: Jawohl.

MAJOR ELWYN JONES: Und Sie haben dort nichts gesehen außer guten Duschen, gutem Essen, befriedigenden sanitären Einrichtungen; es war ein Erholungsheim. Das war doch am Samstag Ihre Aussage über Dachau, nicht wahr?

VON EBERSTEIN: Ich darf feststellen, daß ich das Wort »Erholungsheim« nicht gebraucht habe. Ich habe einen Eindruck davon, ich bin immerhin seit 1904 Soldat gewesen, wie es in einer Truppenunterkunft und in einem Lager aussehen muß, und ich kann nur wiederholen, daß peinlichste Sauberkeit geherrscht hat, daß die sanitären Einrichtungen, die ich gesehen habe, tadellos in Ordnung waren, daß die Häftlinge in Friedenszeiten einen ausgesprochen guten Ernährungszustand aufwiesen und deren Verpflegung, wie ich im Krieg gesehen habe, durchschnittlich dem annähernd war wie bei jedem Deutschen draußen auch. Ich kann das ja nur unter Eid sagen, was ich selbst mit eigenen Augen gesehen habe.

MAJOR ELWYN JONES: Haben Sie jemals danach verlangt, die Strafzeiten zu sehen, die völlig dunklen Zellen, wo Leute drei Monate lang bei Wasser und Brot gehalten wurden?

VON EBERSTEIN: Ich kann mich erinnern, daß eine solche Führung durch das Lager auch durch ein Zellengefängnis gemacht wurde. Es war das zum Unterschied von den Baracken ein Steinbau...

MAJOR ELWYN JONES: Wenn Sie meine Fragen beantworten, werden wir schneller vorwärts kommen.

VON EBERSTEIN: Ja.

MAJOR ELWYN JONES: Haben Sie jemals diese völlig dunklen Zellen gesehen?

VON EBERSTEIN: Ja, ich muß dazu feststellen, daß man an einer Gefangenenzelle von außen nicht sehen kann, ob sie dunkel ist. Die Zellen lassen sich natürlich verdunkeln wie bei jedem Gefängnis. Ich habe keine gesehen. Es ist mir aber als Polizeipräsident bekannt, daß man für widerspenstige Gefangene Zellen hat, die keine Fenster haben; aber ich habe solche nicht gesehen. Ich gebe ohne weiteres zu, daß solche Zellen dagewesen sein können.

MAJOR ELWYN JONES: Haben Sie jemals verlangt, die Lagerbestimmungen für die Bestrafung von denjenigen Gefangenen zu sehen, die im Lager Vergehen begangen hatten?

VON EBERSTEIN: Nein, das habe ich nicht verlangt. Der Lagerkommandant hat bei den Führungen einen erschöpfenden Vortrag aus seinem Arbeitsgebiet gehalten. Ich war ja nicht befugt, vor diesen Gästen in seinen Apparat einzugreifen, von dem ich nichts verstand.

MAJOR ELWYN JONES: Ich möchte, daß Sie sich anschauen, wie die Bestimmungen bereits am 20. Mai 1933 ausgesehen haben.

Es ist das Dokument, D-922, Euer Lordschaft, es wird Beweisstück GB-548.