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[Keine Antwort.]

VORSITZENDER: Zeuge! Haben Sie die Frage gehört?

MAJOR ELWYN JONES: Zeuge! Ich fragte Sie...

HAUSER: Jawohl. Die Division gehörte zu der Waffen-SS.

MAJOR ELWYN JONES: Das Dokument D-945, Euer Lordschaft, wird GB-554. Es ist ein Auszug aus einem Bericht der Jugoslawischen Staatskommission zur Feststellung von Kriegsverbrechen der Besatzungsmacht und deren Helfershelfern. Ich will den zweiten und dritten Absatz verlesen:

»Gemäß Befehl des Kommandeurs der 118. deutschen Division haben ein SS-Bataillon der ›Prinz Eugen‹ Division und ein Bataillon der ›Teufelsdivision‹ unter dem Kommando des deutschen Oberstleutnants Dietsche am 27. März 1944 und den darauffolgenden Tagen eine ›Säuberungsaktion‹ von Sinj in Richtung auf... – verschiedene Dörfer, deren Namen genannt sind – durch geführt.

Am 28. März überrannte dieses SS-Bataillon die Dörfer Otok Cornji, Ruda und Dolac Dolnji, und führte schreckliche Metzeleien, Brandstiftungen und Plünderungen durch. Diese Bestien ermordeten an einem einzigen Tage in den oben genannten dalmatinischen Dörfern 834 Menschen, abgesehen von erwachsenen Männern auch Frauen und Kinder und brannten 500 Häuser nieder und plünderten alles, was zu plündern war. Sie entfernten Ringe, Uhren und andere Wertsachen von den Leichen. Diese Massenschlächterei wurde in allen Dörfern in derselben schrecklichen Art durchgeführt. Die deutschen Soldaten trieben Frauen, Kinder und Männer auf einen Platz zusammen und eröffneten dann Maschinengewehrfeuer auf die Menge, warfen Bomben hinein, raubten ihr Besitztum und zündeten die Leichen an. In dem Hause Milanovic-Trapo wurden 45 verbrannte Leichen gefunden. In einem anderen Hause in demselben Dorf Otok wurden 22 unverbrannte Leichen auf einem Haufen gefunden. In dem Dorfe Ruda trieben sie die Leute zusammen und töteten sie alle. Diejenigen, welche entkommen waren, wurden nach Auffinden getötet. Nicht einmal die Säuglinge an der Mutterbrust wurden verschont. In manchen Dörfern wurden die Opfer mit Petroleum begossen und angezündet. Sie töteten auch diejenigen, die sie aus Furcht beherbergen wollten, auch diejenigen, die gezwungen wurden, Munition und andere Dinge für sie zu schleppen. Nach der Aussage zuverlässiger Zeugen waren diese Metzeleien schon vorher vorbereitet, dies ist umso schlimmer, als die soeben genannten Dörfer zu dieser sogenannten ›Säuberungsaktion‹, zu irgendwelchen Repressalien gar keinen Anlaß gaben.«

Dieser Bericht ist unterzeichnet von dem Präsidenten der Staatskommission, Dr. Dusan Nedeljkovic, Universitätsprofessor.

Dann das Dokument D-940, das GB-555 wird, es ist ein anderer Auszug aus dem Bericht der Jugoslawischen Staatskommission, gezeichnet von demselben Präsidenten der Staatskommission, Dr. Dusan Nedeljkovic, Universitätsprofessor, über die Verbrechen der 7. SS-Division »Prinz Eugen« in Crna Gora in Montenegro. Da heißt es:

»Die einzelnen deutschen Divisionen, die in dem Gebiete des besetzten Jugoslawien operieren, haben ihren Weg durch Spuren von Verwüstung und Vernichtung der friedlichen Bevölkerung, welche noch jahrelang von dem verbrecherischen Charakter der deutschen Kriegsführung zeugen werden, gekennzeichnet. Die Operationen der deutschen Divisionen waren eigentlich Strafexpeditionen. Sie haben ohne jede militärische Notwendigkeit ganze Dörfer zerstört und niedergebrannt, und die Zivilbevölkerung auf barbarische Art ohne Vorliegen einer militärischen Notwendigkeit vernichtet.

Durch Grausamkeit berühmt ist die 7. SS-Division ›Prinz Eugen‹.«

Dann der nächste Absatz:

»Wo sie auch immer hinkam – durch Serbien, durch Bosnien und Herzegowina, durch Lika und Banija oder durch Dalmatien – überall hat sie Brandstätten und Verwüstungen, Leichen unschuldiger Männer, Frauen und Kinder, die in den Häusern verbrannt wurden, zurückgelassen.

Ende Mai 1943 kam die Division ›Prinz Eugen‹ nach Montenegro in die Gegend von Niksic, um an der fünften Offensive des Feindes zusammen mit italienischen Truppen teilzunehmen. Diese Offensive wurde von den deutschen Besatzungstruppen als Offensive ›Schwarz‹ bezeichnet. Aus der Herzegowina vorstoßend fielen Teile der Division in die ruhigen Dörfer des Kreises Niksic ein.

Gleich nach ihrem Einfall eröffnete diese Truppe ohne jeden Grund das Feuer sämtlicher Waffen und begann mit der Ausübung unerhörter Verbrechen in den ruhigen Dörfern. Alles was sie antraf, wurde niedergebrannt, ermordet und geplündert. Die Offiziere und Mannschaften der SS-Division ›Prinz Eugen‹ verübten bei dieser Gelegenheit Verbrechen von unerhörter Grausamkeit. Die Opfer wurden erschossen, abgeschlachtet, gefoltert oder in brennenden Häusern verbrannt. Wenn ein Opfer nicht im Hause, sondern davon entfernt am Wege oder am Felde angetroffen wurde, wurde es dort ermordet und verbrannt. Kinder mit ihren Müttern, schwangere Frauen und gebrechliche Greise wurden ebenfalls hingemordet; kurz gesagt: Jede in diesen Dörfern von diesen Truppen angetroffene Zivilperson ist ermordet worden. In vielen Fällen sind ganze Familien, die sich, ohne eine solche Behandlung zu erwarten und ohne Zeit zur Flucht gehabt zu haben, ruhig in ihren Häusern aufhielten, vernichtet und ermordet worden. In vielen Fällen sind ganze Familien in die brennenden Häuser geworfen und so verbrannt worden.

Durch die angestellten Untersuchungen steht fest, daß bei dieser Gelegenheit auf die erwähnte grausame Weise 121 Personen, größtenteils Frauen, darunter 30 Personen im Alter von 60 bis 92 Jahren, und 29 Kinder im Alter von 6 Monaten bis zu 14 Jahren hingerichtet worden sind.

Die Dörfer« – und dann folgt eine Aufzählung der Dörfer – »wurden niedergebrannt und dem Erdboden gleichgemacht.«

Dann wird von der Zerstörung von Möbelstücken berichtet. Außerdem trieben die deutschen Soldaten alles Vieh aus den Dörfern, plünderten Schmuckstücke und Geld, bevor sie diese Dörfer in Brand setzten.

Dann oben auf der nächsten Seite:

»Für alle diese schwersten Kriegsverbrechen sind außer den unmittelbaren Tätern, den Angehörigen der SS-Division ›Prinz Eugen‹, auch alle über- und untergeordneten Kommandeure als Überbringer und Erteiler der Befehle zur Hinmordung und Verwüstung verantwortlich.

Unter anderem sind folgende Kriegsverbrecher bekannt: SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS Arthur Phleps, Divisionskommandeur, Generalmajor der Waffen-SS von Oberkamp, Kommandeur des Regiments 13, später Divisionskommandeur, Generalmajor Schmidthuber, Kommandeur des Regiments 14, später Divisionskommandeur, SS-Standartenführer Bachmann, SS-Sturmbannführer Dietsche, der Kommandeur des 16. italienischen Regiments.«

Dann werden noch ungefähr zehn hohe deutsche SS-Regimentskommandeure sowie sonstige Kommandeure aufgezählt.

VORSITZENDER: Sollten Sie nicht fragen, ob das Leute von der Waffen-SS waren?

MAJOR ELWYN JONES: Diese Männer, Zeuge, waren doch Angehörige der Waffen-SS, nicht wahr? Sehen Sie sich doch die Namen an!

HAUSER: Einen Teil von diesen Namen kenne ich, sie waren Führer in der Waffen-SS.

MAJOR ELWYN JONES: Wollen wir sie der Reihe nach nehmen: Phleps, Divisionskommandeur?

HAUSER: Jawohl.

MAJOR ELWYN JONES: Er war doch Generalleutnant wie Sie selbst, einer Ihrer Kollegen in der Waffen-SS, nicht wahr?

HAUSER: Jawohl.

MAJOR ELWYN JONES: Generalmajor der Waffen- SS, Karl Ritter von Oberkamp, war doch in der Waffen-SS?

HAUSER: Die nächsten Namen sind mir bekannt, Oberkamp, Schmidthuber und Dietsche, die übrigen kenne ich nicht.

MAJOR ELWYN JONES: Aber Sie streiten nicht ab, daß sie der Beschreibung nach Offiziere der Waffen- SS gewesen sind?

HAUSER: Ich nehme es an, wenn ich auch nicht weiß, wo dieser Bericht herstammt. Sehr wahrscheinlich nur aus Nachrichten, die auf dem mündlichen Wege entstanden und in irgendeiner Form zusammengestellt sind.

MAJOR ELWYN JONES: Ich will Sie nicht mit dem Wert der Berichte als Dokumente belästigen, Zeuge; das ist ja Angelegenheit des Gerichtshofs.

Jetzt möchte ich, daß Sie sich Dokumente anhören, die ich im Auftrage der Polnischen Delegation vorlege, und die sich ebenfalls auf die SS beziehen.

Die erste Serie der Dokumente betrifft die Erschießung von Geiseln auf Befehl von SS-Funktionären durch SS-Männer. Das erste Dokument, 4041-PS, das GB-556 wird, besteht aus 31 Maueranschlägen für die Jahre 1943 und 1944, unterzeichnet vom Höheren SS- und Polizeiführer in Warschau, oder in einigen Fällen von dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD für Warschau. Sie geben die Tötung von Geiseln bekannt.

Der Gerichtshof wird sehen, daß in diesen grimmigen Mordberichten verschiedene Zahlen von Opfern der Nazi-Besatzung aufgezählt sind. In dem Anschlag Nummer 25 zum Beispiel, auf Seite 16, ist eine Liste von 270 erschossenen Geiseln; Anschlag Nummer 29, Seite 20, zeigt an, daß 200 Geiseln erschossen wurden. Anschlag 31, Seite 26, zeigt 100 Geiselerschießungen an.

Diese Erschießungen durch die SS waren doch sicherlich keine Erfindungen der SS! Ich übergebe die beiden Dokumente 4038-PS und 4039-PS, welche...

VORSITZENDER: Herr Elwyn Jones! Sie sollten den Zeugen fragen, oder ihm vorhalten, ob irgendeine Beziehung zwischen der Waffen-SS und diesem Dokument besteht.

MAJOR ELWYN JONES: Wenn Euer Lordschaft es wünschen.

HAUSER: Ich habe leider ein englisches Exemplar hier. Ich beherrsche die Sprache nicht völlig und habe nicht folgen können. Ich habe entnommen, daß das alles Maßnahmen sind, die in Warschau passiert sind. Mit Warschau hat die Waffen-SS – genau so wie bei dem ersten vorgelegten Schreiben, das vom Warthegau handelte – hat die Waffen-SS nichts zu tun gehabt. Das sind sicher Männer gewesen...

VORSITZENDER: Warten Sie, bis man Ihnen die richtige Kopie gibt.

MAJOR ELWYN JONES: Ich möchte natürlich nicht behaupten, Euer Lordschaft, daß alle Dokumente, die ich vorlege, sich nur auf den Zweig der Waffen-SS der SS-Organisation beziehen. Das ganze Verfahren der Anklage gegen die SS beruht auf der Annahme, daß eine Einheit zwischen den verschiedenen Abteilungen der SS bestand.

VORSITZENDER: Ja, aber sie sollten ihm Gelegenheit geben, seinen Standpunkt klarzulegen, wenn er das wünscht.

MAJOR ELWYN JONES: Ja, Euer Lordschaft.