[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]
RA. PELCKMANN: Verzeihung! Ich habe mich geirrt, es ist nicht Dr. Stanislaus Piotrowski, sondern der Name des Zeugen ist Israel Eisenberg.
VORSITZENDER: Nummer D-939 sagten Sie?
RA. PELCKMANN: Ja.
M. SERGE FUSTER, HILFSANKLÄGER FÜR DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK: Gestatten Sie, daß ich noch eine Frage an den Zeugen stelle?
VORSITZENDER: Das ist sehr unbequem in diesem vorgeschrittenen Stadium. Warum haben Sie es nicht früher getan?
M. FUSTER: Es ist nicht besonders wichtig, Euer Lordschaft. Ich werde darauf verzichten.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt für 10 Minuten vertagen.
[Pause von 10 Minuten.]
VORSITZENDER: Herr Elwyn Jones! Wie der Gerichtshof erfährt, ist der Zeuge...
MAJOR ELWYN JONES: Israel Eisenberg.
VORSITZENDER: Ja. Ist er in Nürnberg?
MAJOR ELWYN JONES: Er ist augenblicklich in Stuttgart, Euer Lordschaft. Wenn der Gerichtshof es für nötig hält, kann er hierher gerufen werden.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß der Zeuge, wenn nicht irgendein besonderer Einwand bezüglich des Charakters der Aussage besteht, im Kreuzverhör vernommen werden sollte.
MAJOR ELWYN JONES: Die Anklagebehörde hat keinen Einwand, vorausgesetzt, daß uns Zeit zur Verfügung gestellt wird, diesen Zeugen herzuholen.
VORSITZENDER: Gut. Wollen Sie ihn möglichst schnell hierherbringen lassen?
MAJOR ELWYN JONES: Ja, Euer Lordschaft.
RA. PELCKMANN: Ich rufe den Zeugen Reinecke.
[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]
VORSITZENDER: Wollen Sie bitte Ihren vollen Namen angeben?
ZEUGE GÜNTHER REINECKE: Günther Reinecke.
VORSITZENDER: Wollen Sie mir den folgenden Eid nachsprechen: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.«
[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]
VORSITZENDER: Sie können sich setzen.
RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Welche Dienststellungen haben Sie in der SS bekleidet?
REINECKE: Ich war SS-Oberführer, Amtschef im Hauptamt SS-Gericht und Chefrichter des Obersten SS- und Polizeigerichts.
RA. PELCKMANN: Hatten Sie eine juristische Ausbildung?
REINECKE: Ich habe meine juristische Ausbildung an den Universitäten in Innsbruck und München genossen, habe im Jahre 1931 mein erstes Staatsexamen gemacht, im Jahre 1934 das Assessorexamen, womit ich die Befähigung zum Richteramt erhielt. 1933 wurde ich in München zum Doktor der Rechte promoviert.
RA. PELCKMANN: Haben Sie oder die anderen SS-Richter überhaupt eine eigene Ausbildung an besonderen Schulen genossen?
REINECKE: Weder ich noch die anderen SS-Richter haben eine besondere Ausbildung an besonderen Schulen genossen.
Die SS-Richter kamen aus Stellungen in der allgemeinen Justiz, waren vor dem Krieg hohe Gerichtspersonen, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte oder kamen während des Krieges von der Gerichtsbarkeit der Wehrmacht zu der Gerichtsbarkeit der Waffen-SS.
RA. PELCKMANN: Haben Sie auf Grund Ihrer Tätigkeit einen Überblick über den Aufbau und die Arbeit der Teile und Gruppen, deren Chef Himmler war, und die man mit einem Schlagwort »SS« nennt?
REINECKE: Ja, ich bin beinahe zehn Jahre im Gerichtswesen der SS tätig gewesen. Ich habe mich von diesem Sektor aus mit der Entwicklung, dem Aufbau und der Tätigkeit der Gesamt-SS, deren Chef Himmler war, weitgehend beschäftigen müssen. Ich habe von diesem Standpunkt aus einen tiefen Einblick bekommen und kann von diesem Standpunkt aus hier meine Aussagen machen.
RA. PELCKMANN: Nach der Anklage hat die SS das gesamte Staatsleben infiltriert. Es wird dabei auf die vielen Dienststellungen und Machtpositionen verwiesen, die der sogenannte Reichsführer-SS Himmler innegehabt hat. Ist es so, daß, wo der Reichsführer-SS handelt, die SS schlechthin handelt?
REINECKE: Nein. Heinrich Himmler vereinigte in seiner Person in Personalunion viele Machtstellungen der Partei, des Staates und schließlich der Wehrmacht. Er war Reichsführer-SS, Chef der Deutschen Polizei, Reichsminister des Innern...
RA. PELCKMANN: Bitte langsamer, Herr Zeuge, das sind jetzt sehr schwierige Ausdrücke.
REINECKE:... Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums, Chef des Ersatzwesens der Wehrmacht, Chef des Kriegsgefangenenwesens, und schließlich Oberbefehlshaber von zwei Wehrmachtsgruppen. Alle diese Machtpositionen hatten mit seiner Stellung als Reichsführer-SS nichts zu tun. Seine Ernennung zu diesen Machtpositionen erfolgte auf Befehl von oben aus Gründen, die in seiner Person lagen, keineswegs aber deshalb, weil er Reichsführer- SS gewesen ist.
Irgendeine Verbindung zwischen der SS und diesen Machtstellungen Himmlers besteht nicht.
Es werden besonders hier Machtstellungen Himmlers in der Anklage herausgegriffen und behauptet, hier handle die SS. Es sind dies seine Positionen als Reichsführer-SS, als Chef der Deutschen Polizei, als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums und als Chef des Kriegsgefangenenwesens.
RA. PELCKMANN: Handelt es sich bei diesen vier Aufgabenkreisen um Tätigkeiten der Organisation SS?
REINECKE: Nein. Um die Tätigkeiten der Organisation SS handelt es sich nur da, wo Himmler in seiner Eigenschaft als Reichsführer-SS in Verbindung zur SS tätig wird.
Als Chef der Deutschen Polizei hatte er eine Aufgabe bekommen, die auf rein staatlichem Sektor liegt. Seine Stellung als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums ist eine reine Reichsaufgabe; seine Stellung als Chef des Kriegsgefangenenwesens eine reine Wehrmachtsaufgabe.
RA. PELCKMANN: Nach dem Wortlaut der früheren deutschen gesetzlichen Anordnungen wurde aber bei Übertragung all dieser obengenannten Aufgaben von Himmler immer gesprochen von dem Reichsführer- SS. Wie kommt das?
REINECKE: Das ist richtig. Reichsführer-SS war die erste Stellung, die Himmler zu Beginn seiner Laufbahn hatte. Es ist ein typischer Sprachgebrauch des nationalsozialistischen Reiches gewesen, nicht die Personen mit ihren Namen, sondern mit ihren Dienststellungen zu bezeichnen. Dieser Sprachgebrauch findet sich in vielen Gesetzen, es ist dabei aber die Person, nicht die Organisation gemeint, die mit dieser Bezeichnung angesprochen wird.
Wenn in vielen Gesetzen wirtschaftspolitischen Inhalts – um ein Beispiel zu nennen – Hermann Göring als Reichsmarschall bezeichnet wird, was oft der Fall gewesen ist, so soll damit ebenfalls nicht zum Ausdruck kommen, daß die ehemalige deutsche Luftwaffe wirtschaftspolitisch tätig wird.
RA. PELCKMANN: Sie haben soeben von Organisationen, als Plural, der SS gesprochen. Dem Gericht liegt, wie Sie wissen, Ihre Aussage vor der Kommission bereits vor, in der Sie sagten, daß man fünf verschiedene, selbständige Aufgabenkreise unterscheiden muß, die die Anklage fälschlich in dem einheitlichen Begriff SS zusammenfaßt, nämlich: Allgemeine SS, Waffen-SS, SD, Polizei, Konzentrationslagerwesen.
Wie wollen Sie Ihre Behauptung begründen, daß es sich dabei um selbständige Organisationen handelte? Beginnen Sie vielleicht mit der Allgemeinen SS.
REINECKE: Die Allgemeine SS war eine Gliederung einer politischen Partei und sonst nichts. Eine solche Gliederung einer politischen Partei ist sie geblieben, bis sie 1939 bei Kriegsbeginn verschwindet. Zu diesem Zeitpunkt rückten 70 Prozent der Angehörigen der Allgemeinen SS zum Wehrdienst, vornehmlich zur Wehrmacht ein, zum kleineren Teil zur Waffen- SS, aber auch die restlichen 30 Prozent werden im Laufe der nächsten Jahre des Krieges fast ganz zur Wehrmacht eingezogen, so daß die Allgemeine SS im Kriege praktisch verschwunden ist.
Die Allgemeine SS hat zu keiner Zeit eine Staatsaufgabe erhalten oder ist in Durchführung einer Staatsaufgabe tätig geworden. Ihre Angehörigen waren und blieben Zivilisten, die sich ihre Uniform lediglich zum Dienst anzogen, der zweimal in der Woche, oft sonntags, stattfand: Ordnungsdienst bei Parteiveranstaltungen, Sport und Schulung.
RA. PELCKMANN: Die Anklage behauptet, die Allgemeine SS sei das Rückgrat der gesamten Organisation SS gewesen, die sich aus Allgemeiner SS, Waffen-SS, Polizei und KZ-Dienst zusammengesetzt hat. Ist das richtig?
REINECKE: Nein, das ist unrichtig und widerspricht der historischen Entwicklung der Allgemeinen SS. Die Allgemeine SS ist auch nicht das Reservoir gewesen, aus dem die anderen genannten Organisationen ihre Kräfte stets wieder ergänzten. Die Allgemeine SS hatte zu den anderen genannten Organisationen teilweise entweder nur lose, teilweise überhaupt keine Verbindung.
RA. PELCKMANN: Die Anklage behauptet weiter, die Allgemeine SS habe nicht nur Staatsorganisationen, sondern den Staatsapparat überhaupt infiltriert. Ist das richtig?
REINECKE: Nein, das ist auch unrichtig. Es ist zwar richtig, daß hochgestellte Persönlichkeiten der Allgemeinen SS in Staatsstellungen hineingewachsen sind, wie beispielsweise in die Stellungen von Polizeipräsidenten. Es ist auch richtig, daß solche Persönlichkeiten in Wirtschaftsstellungen gekommen sind, Direktoren von Industrieunternehmungen und so weiter geworden sind. Das alles aber sind nur Ernennungen, die auf die Person des Betreffenden Einfluß hatten, nicht auf die Organisation selbst. Ich erinnere hierbei daran, daß gerade die Stellungen der Polizeipräsidenten in den ersten Jahren nach 1933 zum großen Teil überhaupt nicht mit SS-Angehörigen, sondern mit SA-Angehörigen besetzt waren. Es ist im Gegenteil im Laufe der Zeit eine umgekehrte Entwicklung festzustellen. Die Allgemeine SS selbst wird infiltriert mit ihr vollkommen wesensfremden Personen und Organisationen. Himmler verleiht Personen in Staats- und Wirtschaftsstellungen die Ehrenmitgliedschaft zur SS, ohne daß diese Personen irgend etwas mit der SS zu tun haben. Im Jahre 1936 wird der sogenannte »Kyffhäuserbund«, ein Soldatenbund, in die SS von Himmler übernommen, ohne je mit der SS etwas zu tun gehabt zu haben und ohne mit der Allgemeinen SS organisatorisch zusammenzuwachsen.
Das gleiche Bild ergibt sich im Jahre 1938. Hier verleiht Himmler plötzlich sowohl der Ordnungspolizei als auch der Sicherheitspolizei Dienstränge und Uniformen der Allgemeinen SS, obwohl beide Organisationen vollkommen getrennte, der Allgemeinen SS wesensfremde Aufgabengebiete haben.
RA. PELCKMANN: Nannte man solche Persönlichkeiten, denen Himmler solche Ränge der Allgemeinen SS verlieh, auch sogenannte Ehrenführer?
REINECKE: Das waren die Ehrenführer der SS, die ich gerade gemeint habe.
RA. PELCKMANN: Ist das Typische dieser Ehrenführer, daß sie nie Dienst getan haben in der SS?
REINECKE: Es ist so, wie dies die Frage ausdrückt. Diese Ehrenführer bekamen gerade deshalb, weil sie irgendwelche Position besaßen, den Dienstrang und damit das Recht zum Tragen der Uniform verliehen. Selbst hatten sie überhaupt niemals einen Tag Dienst in der Allgemeinen SS gemacht und auch in der Zeit, die ihrer Ernennung folgt, finden sie keinerlei Kontakt zu den Angehörigen der SS selbst. Dies versteht man im allgemeinen unter dem Namen »Ehrenführer der SS«.
RA. PELCKMANN: Kann man als solche Ehrenführer, die also dienstlich mit der Allgemeinen SS gar nichts zu tun hatten, zum Beispiel bezeichnen – ich greife nur einige Namen heraus – hier die Angeklagten Heß, Ribbentrop, Neurath, Sauckel?
REINECKE: Alle diese genannten Persönlichkeiten sind die typischen Ehrenführer der SS, wie ich sie hier geschildert habe.
RA. PELCKMANN: Hatten sie Befehlsbefugnisse?
REINECKE: Mit ihrer Ernennung zum Ehrenführer war, wie ich schon sagte, lediglich das Recht zum Tragen der Uniform verbunden; irgendeine Befehlsbefugnis erhielten sie dadurch nicht.
RA. PELCKMANN: Der andere Teil, den wir untersuchen wollen, ist die Waffen-SS. Wie steht es damit?
REINECKE: Die Waffen-SS ist von Anfang an eine in sich geschlossene selbständige Organisation gewesen und ist es bis zum Schluß des Krieges geblieben. Sie hatte ihre ersten Anfänge in der sogenannten Verfügungstruppe. Hier bestehen noch lose Zusammenhänge mit der Allgemeinen SS, weil aus der Allgemeinen SS Rekruten der Verfügungstruppe werden, soweit sie sich zum Dienst in der Verfügungstruppe freiwillig gemeldet haben. Gleichzeitig mit diesen aber strömen zur SS-Verfügungstruppe auch deutsche Staatsbürger aus anderen Gliederungen der Partei und auch Staatsbürger, die mit der Partei überhaupt nichts zu tun hatten. In der späteren Entwicklung der Waffen-SS verlieren sich diese Bindungen, die ursprünglich einmal nur lose bestanden haben, immer mehr. Die Waffen-SS ist eine selbständige Organisation, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, daß beispielsweise Angehörige der Allgemeinen SS und Parteigenossen, die in der Waffen-SS Dienst tun, während dieser Zeit ein Ruhen ihrer Mitgliedschaft zur Allgemeinen SS oder zur Partei erleiden. Typisch für diese Selbständigkeit ist auch, daß selbst der höchste Führer der Allgemeinen SS nicht etwa in die Waffen- SS mit seinem Dienstgrad der Allgemeinen SS hinüberwechselt, sondern in der Waffen-SS genau so behandelt wird wie jeder andere Staatsbürger auch: er fängt als Rekrut an.
Der Unterschied und die Stützung meiner Behauptung, daß es sich um eine selbständige Organisation handelt, geht auch daraus hervor, daß bei Zivilprozessen gegen die Allgemeine SS passiv legitimiert die NSDAP war, während in Zivilprozessen gegen die Waffen-SS das Deutsche Reich die Aktivlegitimation besaß.
RA. PELCKMANN: Bestanden irgendwelche Beziehungen zwischen Allgemeiner SS und Waffen-SS einerseits und dem Sicherheitsdienst andererseits?
REINECKE: Hier sind überhaupt keine Beziehungen vorhanden. Der Sicherheitsdienst hat sich zu einer selbständigen Nachrichtenorganisation entwickelt und ist spätestens im Jahre 1934 auch zu einer selbständigen Organisation geworden, die mit Allgemeiner SS und Waffen-SS nicht das geringste zu tun hatte, nur die gemeinsame Spitze Himmler.
RA. PELCKMANN: Wie war das Verhältnis der Waffen-SS oder der Allgemeinen SS zur Polizei?
REINECKE: Ich glaube, daß aus dieser Frage die Waffen-SS eo ipso ausscheidet, denn die Waffen-SS hatte einen ausgeprägten militärischen Charakter, und ihre Tätigkeiten waren ebenso militärisch, das heißt, sie befand sich den ganzen Krieg über an der Front. Irgendwelche Verbindungen zur Polizei konnten daher gar nicht hergestellt werden. Aber auch die Allgemeine SS hatte keinerlei organisatorische Verbindung zur Polizei. Die Polizei war ein Staatsorgan mit Staatsexekutive. Die Ernennung von hohen Führern der Allgemeinen SS beispielsweise zu Höheren SS- und Polizeiführern deutet ebenfalls nicht auf eine organisatorische Verbindung dieser beiden Organisationen hin. Der Höhere SS- und Polizeiführer hatte in dieser Dienststellung keine Befehlsbefugnisse gegenüber der Allgemeinen SS, wenn er nicht gleichzeitig Führer eines Oberabschnitts der Allgemeinen SS war. Er hatte andererseits aber auch keine echten Befehlsbefugnisse gegenüber der Polizei. Die Polizeiangehörigen haben auch, um einen äußeren Unterschied darzutun, zu keiner Zeit SS-Uniform getragen. Ein ähnliches Verhältnis gilt bezüglich Waffen-SS, Allgemeiner SS einerseits und Sicherheitspolizei andererseits. Wie ich schon gesagt habe, bekam im Jahre 1938 die Sicherheitspolizei plötzlich das Recht zum Tragen der SS-Uniform und bekam angeglichene SS-Dienstränge. Damit ist aber keinerlei organisatorische Verbindung zur Allgemeinen SS hergestellt. Die Sicherheitspolizei erhielt Staatsexekutive, der Leiter der Allgemeinen SS hatte niemals Exekutivgewalt. Er konnte weder verhaften, noch konnte er Beschlagnahmungen vornehmen, noch konnte er irgendwie anders exekutiv tätig werden. Es ist augenfällig, daß gerade zu Beginn des Krieges und in der Kriegszeit die Sicherheitspolizei im äußeren Erscheinungsbild immer mehr in das Blickfeld rückt, und zwar mit der SS-Uniform. Es ist dies die Zeit, wo die Angehörigen...
VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Ist es möglich, daß dieses Zeugenverhör, das schon ausführlich in der Kommission verhandelt wurde – hören Sie, was ich sage –, etwas abgekürzt werden kann?
RA. PELCKMANN: Jawohl, Herr Präsident. Der Zeuge ist schon am Ende mit diesen Ausführungen.
VORSITZENDER: Sie wurden immer wieder gebeten, dieses Verhör abzukürzen, aber bisher scheint es nicht der Fall zu sein.
RA. PELCKMANN: Ich hielt es für notwendig, nur diese Fragen des Höheren SS- und Polizeiführers ganz besonders zu klären, weil diese Frage außerordentlich schwierig ist, selbst für uns Deutsche.