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[Das Dokument wird dem Zeugen überreicht.]

RA. PELCKMANN: Sie sagten, daß zum Beispiel die Ziffer des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, das Amt, welches das gesamte KZ-Wesen verwaltete, mit 24091 Personen angegeben ist. Sind dies Personen, die reine Büroarbeiten zu verrichten hatten, war das... war die Zahl 24000 so hoch, waren in diesem Amt tatsächlich 24000 Bürobeamte beschäftigt, oder was ist unter diesen 24000 Mann zu verstehen?

REINECKE: Das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt war eine sehr aufgeblähte Organisation, die vor allem auch, wie der Name selbst sagt, über einen großen Apparat von Firmen und Industrien verfügte. Alle diese Angehörigen solcher Unternehmungen, die formell an das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt angehängt waren, sind, um sie Uk zu stellen, das heißt, sie vom Wehrdienst freizumachen, formell zur Waffen- SS gezogen worden.

RA. PELCKMANN: Soviel ich Sie aber vorhin verstanden habe, sagten Sie außerdem, daß dazu die Bewachungsmannschaften zu rechnen sind.

REINECKE: Ich war mit der Beantwortung der Frage noch nicht fertig. Die Bewachungsmannschaften der Konzentrationslager und das gesamte Personal der Konzentrationslager war ebenfalls im Wirtschafts- Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D, personell und organisatorisch zusammengefaßt und unterstand insofern ausschließlich Pohl als Chef des Wirtschafts- Verwaltungshauptamtes. Ich nehme an, daß die Zahl dieser Bewachungsmannschaften in der Zahl der 24091 enthalten ist.

RA. PELCKMANN: Sehen Sie sich bitte weiter die Ziffer an von 987 Angehörigen der SS beim Reichskommissar... nein, bei dem Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, Volksdeutsche Mittelstelle. Waren – das ist nur ein Beispiel – diese 987 Mann die einzigen Angestellten dieses Hauptamtes?

REINECKE: Ich weiß aus meiner Erfahrung als SS-Richter heraus, daß die Dienststelle »Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums« über Tausende von Angehörigen verfügte, die, wie ich gestern schon gesagt habe, Beamte gewesen sind und in keinerlei Verhältnis zur SS standen. Diese Zahl von 987 SS-Angehörigen erklärt sich ebenso wie die anderen Zahlen. Es sind dies SS-Angehörige geworden, weil sie aus den gleichen Gründen der Uk-Stellung in einer waffentragenden, wehrdienstleistenden Formation untergebracht sein mußten, um nicht eingezogen zu werden. Eine organische Verbindung dieser Personen mit den Organisationen der SS ist in keinem Fall vorhanden, sondern es sind rein technische Gründe, wie ich dargestellt habe, die dazu führten, daß sie in die SS übernommen wurden.

RA. PELCKMANN: Diese vorliegende Statistik umfaßt etwa 800000 Mitglieder der SS. Ist es richtig, Herr Zeuge, daß sich aus der vorliegenden Statistik ergibt, daß sich mit dem Konzentrationslagerwesen demgegenüber etwa nur 25000 Angehörige der SS zu befassen hatten?

REINECKE: Für den Zeitpunkt Juni 1944, aus dem dieses Dokument stammt, ist das das richtige Verhältnis der Konzentrationslagermannschaften im Vergleich zur Gesamtstärke der SS, wie sich aus diesem Dokument einwandfrei ergibt.

RA. PELCKMANN: Darf ich, Euer Lordschaft, jetzt dem Gericht das Dokument überreichen, das ich heute morgen leider nicht verfügbar hatte?

Herr Zeuge! Ich zeige es Ihnen – wollen Sie hersehen –, kennen Sie dieses Dokument?

REINECKE: Ja, dieses Dokument ist mir im Laufe des letzten Jahres bekanntgeworden.

RA. PELCKMANN: In diesem Dokument erscheint auf Seite 46 die Aussage eines Häftlings, der mit den Initialen »E. H.« bezeichnet wird. Es macht den Eindruck, als ob diese Aussage vor amerikanischen Untersuchungsbehörden gemacht worden ist. Sie enthüllt...

VORSITZENDER: Ist das Dokument als Beweismittel vorgelegt worden?

RA. PELCKMANN: In meinem Dokumentenbuch, Euer Lordschaft, habe ich es nicht. Ich halte es lediglich dem Zeugen vor; aber da Euer Lordschaft wünschten, das Buch zu sehen, habe ich es dem Gericht überreicht.

VORSITZENDER: Worum handelt es sich bei diesem Buch? Ich weiß nicht, was das für ein Dokument ist. Was ist das? Woher kommt es?

RA. PELCKMANN: Ich bitte, den Zeugen fragen zu dürfen, ich habe nur eine Frage dazu.