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[Zum Zeugen gewandt:]

Ist es richtig...

VORSITZENDER: Nein, nein, Sie müssen mir erst sagen, woher das Buch kommt. Wo kommt das Buch her?

RA. PELCKMANN: Das kommt hier aus der Bibliothek. Ich habe es soeben aus der Bibliothek bekommen. Es ist eine amtliche Veröffentlichung eines Oberst Quinn. Auf Seite 46 ist die Aussage dieses Häftlings, und es macht den Anschein, als ob diese Aussage vor den Ermittlungsbehörden der amerikanischen Armee abgegeben worden wäre.

[Zum Zeugen gewandt:]

Können Sie etwas dazu sagen? Diese Aussage schildert grauenhafte Zustände und Verbrechen.

REINECKE: Ja, ich kann dazu Auskunft geben. Diese Aussage ist...

VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Das Dokument ist erst dann als Beweismittel zu bewerten, wenn Sie es als solches anbieten. Wenn Sie das tun, so ist die Lage anders. Sie versuchen aber sorgfältig, es zu widerlegen. Es ist doch sinnlos, ein Dokument widerlegen zu wollen, das noch nicht als Beweismittel vorliegt. Wir haben es nie gesehen.

RA. PELCKMANN: Euer Lordschaft! Wenn Euer Lordschaft eben den Zeugen hören wollen, so wird daraus hervorgehen, daß ich gar nicht versuche, dieses Dokument zu widerlegen.

VORSITZENDER: Sie wollen das Dokument also als Beweismittel vorlegen?

RA. PELCKMANN: Ich will es zunächst dem Zeugen vorhalten, und, wenn es mir genehmigt wird, würde ich es gerne als Beweismaterial vorlegen.

VORSITZENDER: Sie bieten es als Beweismittel an, und Sie stützen sich also auf das Dokument? Stützen Sie sich auf das Dokument oder nicht?

RA. PELCKMANN: Soweit ich diese Ziffer 46 zitiere, diese Seite 46 zitiere, jawohl.

VORSITZENDER: Wenn Sie es nur vorlegen wollen, um sich auf Seite 46 zu stützen, können Sie es tun.

RA. PELCKMANN: Und folgende... und folgende Seiten; die ganze Aussage »E.H.«.

Herr Zeuge! Sie hatten meine Frage verstanden?

REINECKE: Ja.

RA. PELCKMANN: Bitte wollen Sie sie beantworten.

REINECKE: Es handelt sich bei dieser Aussage »E. H.« um die Aussage des weiblichen Schutzhäftlings Eleanora Hodis aus Auschwitz, die sie im Spätherbst 1944 vor einem SS-Richter unter Eid gemacht hat. Eine Untersuchungskommission des Hauptamtes SS-Gericht, hat seinerzeit in Auschwitz gegen den Leiter der dortigen Polizeiabteilung, Grabner, und mehrere Beteiligte ein Verfahren wegen Mordes von Häftlingen durchgeführt und diese Personen wegen Mordes in 2000 Fällen angeklagt.

Es gab wie immer erhebliche Schwierigkeiten bei der Aufklärung des Sachverhalts. Der weibliche Schutzhäftling Eleanora Hodis erklärte sich bereit, die Untersuchungskommission des SS-Gerichts durch Aussagen zu unterstützen, falls die Richter ihr ihr Leben garantieren könnten. Diese Garantie wurde übernommen und es gelang, die Hodis aus Auschwitz herauszubringen und nach München zu überführen. In München hat sie zu diesem genannten Zeitpunkt diese grauenerregende Aussage gemacht, die die Grundlage eines Verfahrens gegen Höß und viele andere Beteiligte bilden sollte, ein Verfahren, das aber wegen des Zusammenbruchs nicht mehr zum Abschluß gekommen ist.

RA. PELCKMANN: Es ist also richtig, Herr Zeuge, daß die Zustände, die da geschildert worden sind, im Konzentrationslager Dachau gewesen sind, wie es den Anschein macht...

REINECKE: Nein.

RA. PELCKMANN:... durch die Aufnahme dieses Artikels in diesem Buch; denn das Buch handelt ja vom Konzentrationslager Dachau?

REINECKE: Nein, das ist nicht richtig. Die Aussage der Hodis bezieht sich ausschließlich auf die grauenerregenden Zustände in Auschwitz und hat mit dem Lager Dachau überhaupt nichts zu tun.

RA. PELCKMANN: Zum Abschluß, Euer Lordschaft, bitte ich kurz Stellung nehmen zu dürfen zu dem Dokument D-959, das von der Britischen Delegation überreicht worden ist. Bei der Erörterung der Frage...

VORSITZENDER: Geben Sie dem Dokument, das Sie eben vorgelegt haben, eine Nummer.

RA. PELCKMANN: Es handelt sich um das Dokument »SS Dachau«...

VORSITZENDER: Geben Sie mir später die Nummer, halten Sie sich jetzt damit nicht auf.

RA. PELCKMANN: Ich sehe nur nach, wie viele Dokumente ich überhaupt überreicht habe und beziffere sie dann.

Bei der Stellungnahme der Anklagebehörde wegen der Zulassung dieses Dokuments hat sie gesagt, sie bedauere, daß sie dieses Dokument erst so spät bringen könne, das heißt, sie hätte es also, das ist uns allen bewußt, während des Beweisvortrags bringen müssen. Ich kann jetzt zu den Hunderten von Behauptungen über die Tätigkeit der Waffen-SS, die in der Tschechoslowakei stattgefunden hat, nicht Stellung nehmen. Auch ich bedauere, daß das Dokument zu spät kommt. Aber ich glaube, nachdem es nun einmal zugelassen ist und das Gericht davon Kenntnis nehmen will, amtlich, sollte mir die Möglichkeit gegeben werden zu diesen Einzelheiten, die hier zur Stützung der Anklage vorgebracht worden sind, – anders kann es ja nicht gewertet werden – Stellung zu nehmen. Dazu bitte ich, mir eine Frist zu gewähren.

VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Der Gerichtshof ist der Meinung, daß Sie mit Ihrem Fall fortfahren müssen, und daß Ihnen nicht mehr Zeit bewilligt werden kann. Der Gerichtshof hat erklärt, daß er gemäß Artikel 21 von dem Dokument amtlich Kenntnis nehmen wird. Der Zeuge hat ausgesagt, daß er von den Vorkommnissen – es waren wohl zwei, die ihm vorgehalten wurden – nie etwas gehört habe.

RA. PELCKMANN: Ich habe die letzte... der letzte Teil ist leider in der Übersetzung nicht durchgekommen, Euer Lordschaft. Darf ich noch einmal bitten?

VORSITZENDER: Ich habe gesagt, daß Sie mit der Darlegung Ihres Falles fortfahren müssen und daß der Gerichtshof das Dokument gemäß Artikel 21 zugelassen habe, und daß der Zeuge bezüglich dieser zwei Vorkommnisse, auf die die Anklagebehörde hingewiesen hat, ausgesagt hat, er habe niemals davon etwas gehört.

RA. PELCKMANN: Ich habe an den Zeugen keine Fragen mehr.

DR. GAWLIK: Ich habe zu dem Dokument D-960, das im Kreuzverhör vorgelegt ist, einige Fragen an den Zeugen.

VORSITZENDER: Welches Dokument, bitte?

DR. GAWLIK: D-960, Beweisstück Nummer GB-569.

Herr Zeuge! Ich lege Ihnen dieses Dokument nochmals vor. War für die Erledigung dieses Schreibens der SD zuständig?

REINECKE: Diese Frage ist mit Nein zu beantworten. Das ergibt sich aus dem Briefkopf. Das Schreiben ist gerichtet an die »Sicherheitspolizei und SD Straßburg«. Diese Bezeichnung ist bezüglich des SD insofern irreführend, als es nur ein Sprachgebrauch ist, der mit dem SD organisatorisch nichts zu tun hat und daher kommt, daß der Chef des RSHA sich »Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD« nannte.

DR. GAWLIK: Ich habe keine weiteren Fragen.

MR. BIDDLE: Ich habe einige Fragen an Sie, Zeuge, über die Untersuchungen in den Lagern. Sie sagten, Ihre Untersuchungen hätten im Jahre 1943 begonnen. Zeuge! Zu welcher Zeit im Jahre 1943 begannen Ihre Untersuchungen über die Konzentrationslager?

REINECKE: Euer Lordschaft! Es war dies in der zweiten Hälfte des Jahres 1943; soweit ich mich erinnern kann im Juni oder Juli.

MR. BIDDLE: Es dauerte beinahe zwei Jahre, nicht wahr, bis Ende des Krieges?

REINECKE: Jawohl.

MR. BIDDLE: In wieviel Lagern stellten Sie Ihre Untersuchungen an?

REINECKE: Es begann mit dem Lager Buchenwald, und von da aus wurden in allen Lagern, zu denen sich Verdachtspuren hinzogen, Untersuchungskommissionen eingesetzt.

MR. BIDDLE: Zeuge! Passen Sie sehr sorgfältig auf, und beantworten Sie meine Fragen. Ich fragte Sie nur, in wieviel Lagern Sie Ihre Untersuchungen durchgeführt haben.

REINECKE: Die Untersuchungen insgesamt sind angestellt in sieben bis zehn Lagern. Die genaue Zahl kann ich im Augenblick nicht angeben, sie war auch in den verschiedenen Zeiten verschieden.

MR. BIDDLE: Sie meinen also insgesamt sieben bis zehn Lager, nicht wahr?

REINECKE: Jawohl, das habe ich gemeint.

MR. BIDDLE: Waren auch Arbeitslager darunter?

REINECKE: Unter den sieben bis zehn Lagern sind die Stammlager, also die Konzentrationslager selbst gemeint. Von da aus erstreckte sich die Untersuchung innerhalb einer Kommission des Stammlagers auch auf die Arbeitslager.

MR. BIDDLE: Und auch auf Auschwitz und Dachau?

REINECKE: In beiden Konzentrationslagern befand sich eine Untersuchungskommission.

MR. BIDDLE: Und in Treblinka?

REINECKE: Treblinka nicht, Euer Lordschaft.

MR. BIDDLE: Stellten Sie auch in Lagern außerhalb Deutschlands Untersuchungen an?

REINECKE: Jawohl. Wir haben beispielsweise eine Kommission in dem Konzentrationslager Hertogenbosch in Holland gehabt, und dort ein Verfahren durchgeführt gegen einen Lagerkommandanten, das mit schweren Freiheitsstrafen endete.

MR. BIDDLE: Wie viele Untersuchungsbeamte haben Sie gleichzeitig im Dienst gehabt?

REINECKE: Die gesamte Zahl der untersuchenden Beamten mag zwischen 30 und 50 Personen geschwankt haben, wobei die größte... die Mehrzahl dieser Personen nicht dem Gerichtswesen entnommen war, sondern Fachkräfte des Reichssicherheitshauptamtes und des Kriminalpolizeiamtes gewesen sind.

MR. BIDDLE: Nein, ich möchte nicht... Wieviel Fälle wurden von Ihnen zur gerichtlichen Aburteilung vorgeschlagen?

REINECKE: Verfahren, die mit einem Urteil endeten, sind bis zum Kriegsende 200 durchgeführt worden. Es lagen also 200 Urteile vor, die auch vollstreckt worden sind.

MR. BIDDLE: Das habe ich Sie wiederum nicht gefragt, Zeuge. Ich frage, wieviel Fälle schlugen Sie für gerichtliche Verfahren vor? Sie machten doch Vorschläge?

REINECKE: Es sind insgesamt 800 Verfahren durch die Untersuchung in Lauf gekommen.

MR. BIDDLE: Wohin sandten Sie Ihre Berichte? Gingen sie direkt an die Gerichte?

REINECKE: Die Berichte der Untersuchungskommissionen gingen, wenn die Untersuchungen abgeschlossen waren und der Fall anklagereif gewesen ist, mit der Anklageverfügung des Gerichtsherrn zum Gericht, das dann die Hauptverhandlung durchführte und das Urteil sprach.

MR. BIDDLE: Wohin gingen die Abschriften dieser Sachen? Gingen die Abschriften an das Innenministerium?

REINECKE: Nein, das halte ich für ausgeschlossen.

MR. BIDDLE: Sie meinen also, das Innenministerium hatte mit dieser Angelegenheit nichts zu tun?

REINECKE: Es handelte sich hier um Strafverfahren gegen SS-Angehörige, die deshalb der SS-Strafgerichtsbarkeit unterstanden. Insofern war der Innenminister nicht beteiligt.

MR. BIDDLE: Sie wollen also sagen, daß Sie nur Fälle untersucht haben, an denen die SS beteiligt war.

REINECKE: Es sind alle Fälle untersucht worden, die in den Lagern aufgegriffen wurden, und diese Fälle betrafen SS-Angehörige neben Polizeiangehörigen, also Sicherheitspolizeiangehörigen, und diese wurden zum... zur gerichtlichen Aburteilung gebracht.

MR. BIDDLE: Sie haben uns noch nicht gesagt, welche Zustände Sie in den Lagern vorfanden. Sie sagten zwar, daß sie schlecht gewesen seien. Wie waren sie, was ging in den Lagern vor?

REINECKE: Wir haben festgestellt durch unsere Untersuchungen, daß sich in den Lagern teilweise ein regelrechtes System der Tötung eingebürgert hatte.

MR. BIDDLE: Durch das Ergebnis dieser Untersuchungen, nämlich daß sich ein regelrechtes System der Tötung eingebürgert hatte, entstand bei Ihnen doch der Gedanke, es müsse ein entsprechender Befehl von oben vorliegen, obwohl Sie ihn nie aufgefunden haben. Ist das richtig?

REINECKE: Ja, Euer Lordschaft. Diese Tatsache, daß ein Befehl von oben vorlag, ist uns Ende des Jahres 1944 bekanntgeworden.

MR. BIDDLE: Aus welchem Grunde haben Sie angenommen, daß ein regelrechtes Tötungssystem vorliege? War es deswegen, weil dort soviel Menschen getötet wurden?

REINECKE: Aus dem Grunde, weil es so viele Fälle gewesen sind, und auch deshalb, weil man ein System des Zusammenarbeitens der Konzentrationslagerkommandanten mit den kriminellen Häftlingen feststellen konnte. Es war...

MR. BIDDLE: Richtig. Wie viele von diesen sieben bis zehn Lagern, wie viele von diesen Kommandanten waren in diese Tötungen verwickelt?

REINECKE: Es ist praktisch so gewesen, daß beinahe jeder Kommandant einer Untersuchung unterzogen wurde. Unter Strafverfahren wurden insgesamt fünf Kommandanten gestellt.

MR. BIDDLE: Fünf, von wie vielen insgesamt?

BEINECKE: Es sind insgesamt zwölf Konzentrationslagerkommandanten vorhanden gewesen, weil es zwölf große Konzentrationslager gab, die sogenannten Stammkonzentrationslager.

MR. BIDDLE: Es sind also von zwölf Untersuchungsfällen gegen fünf Strafverfahren eingeleitet worden, ist das so?

REINECKE: Ja, das ist so.

MR. BIDDLE: Sie sagten, Sie hätten angenommen, daß diese Ermordungen in großem Maßstabe durchgeführt worden seien. Haben Sie Beweise gefunden, daß Gaskammern vorhanden waren, die Sie in Ihrem Glauben an Tötungen in großem Maßstabe verstärkten? Haben Sie Beweise für das Bestehen von Gaskammern gefunden?

REINECKE: Der erste Fall des Auftauchens einer Gaskammer liegt im Fall Auschwitz. Das ist dieser Fall, Euer Lordschaft, den ich hier gerade erzählt habe, mit der... mit dem Häftling Eleanora Hodis.

MR. BIDDLE: Zu welcher Zeit erhielten Sie einen Bericht, daß eine Gaskammer in Auschwitz verwendet wurde? Wann war das?

REINECKE: Das war Ende Oktober, Anfang November 1944.

MR. BIDDLE: Haben Sie Zahlen über die Personen erhalten, die in diesen zehn Konzentrationslagern gestorben sind? Haben Sie erfahren, wie viele Menschen in verschiedenen Lagern gestorben sind? Haben Sie irgendwelche statistische Angaben bekommen?

REINECKE: Nein, Euer Lordschaft. Darüber haben wir nichts erfahren. Wir haben unser ganzes Material selbst zusammentragen und erarbeiten müssen, aber wir hatten keine Übersicht.

VORSITZENDER: Erinnern Sie sich an die Namen der fünf Lagerkommandanten, gegen die Sie ein Strafverfahren eingeleitet haben?

REINECKE: Es war dies der Lagerkommandant in Buchenwald, Koch, der Lagerkommandant in Lublin, dessen Name mir im Augenblick auch entfallen ist, und der Lagerkommandant im Konzentrationslager Hertogenbosch fällt mir eben noch ein, das war ein gewisser Grünwald. Ein Ermittlungsverfahren haben wir ferner noch durchgeführt gegen den Lagerkommandanten Oranienburg, Loritz, weiter gegen den späteren Lagerkommandanten Kaindl. Dieses Verfahren ist aber eingestellt worden, weil der Nachweis erbracht wurde, daß zur Zeit des Lagerkommandanten Kaindl keine Tötungen vorgekommen waren.

VORSITZENDER: Haben Sie Höß gerichtlich verfolgt?

REINECKE: Wir haben Ende des Jahres 1944 gegen Höß ein Verfahren eingeleitet auf Grund der Aussage dieses eben genannten Schutzhäftlings.

VORSITZENDER: Welches Verbrechens haben Sie Höß angeklagt?

REINECKE: Ich darf hier aufklären: Das Verfahren gegen Höß war noch nicht so weit fortgeschritten, daß Höß angeklagt werden konnte. Es stand erst noch im Untersuchungsstadium, es mußte das Material erst gesammelt werden.

VORSITZENDER: Aber Sie müssen doch sicherlich zu irgendeiner Entscheidung über Höß gekommen sein. Sie müssen doch gewußt haben, wegen welcher Verbrechen Sie eine Untersuchung geführt haben. Welche Verbrechen wurden im Falle Höß untersucht?

REINECKE: Im Falle Höß wurde das Verbrechen des Mordes an unbestimmten und unbestimmt vielen Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz untersucht.

VORSITZENDER: Sagten Sie, daß Sie niemals von den Tatsachen gehört haben, die in dem Dokument EC-168 erwähnt sind, dem Dokument, in dem Himmler erklärte, daß die Anzahl der Todesfälle in den Konzentrationslagern vermindert werden müsse?

REINECKE: Ich habe dieses Dokument früher nie gesehen. Ich habe es hier erstmals durch den Anwalt vorgelegt bekommen. Meine Richter aber hatten mir im Laufe der Untersuchungen bestätigt, daß Anordnungen solcher Art durch die Lager durchgegangen waren und auch eingehalten wurden.

VORSITZENDER: Wenn Sie sich erinnern, Besagt das Dokument, daß von 136000 Personen im Konzentrationslager 70000 gestorben sind.

REINECKE: Ich weiß im Augenblick nicht, welches Dokument gemeint ist.

VORSITZENDER: Es ist EC-168. Das ist die Nummer des Dokuments. Ich möchte wissen, ob Sie im Zuge Ihrer Untersuchungen tatsächlich festgestellt haben, daß von 136000 Personen 70000 gestorben sind?

REINECKE: Nein, solche Tatsachen sind nicht festgestellt worden.

RA. PELCKMANN: Ich habe nichts zu fragen, Euer Lordschaft, ich möchte mir nur erlauben, einen Vorschlag zu machen. Dieser Zeuge ist seinerzeit bis zum letzten Ende des Krieges nur der stellvertretende Leiter des Hauptamtes SS-Gericht gewesen. Der Leiter, ein gewisser Herr Breithaupt, ist inzwischen gestorben. Diesem Leiter haben die Kommissionen in erster Linie berichtet und die SS-Richter, die diese Untersuchungen in den Lagern geführt haben, die sind allerdings noch am Leben, und die Fragen, die Euer Lordschaft und Richter Biddle gestellt haben, die kann der Zeuge Morgen eingehend beantworten.

Und wenn ich mir einen weiteren Vorschlag erlauben darf...

VORSITZENDER: Sie haben doch noch mehr Zeugen, nicht wahr, die Sie rufen wollen?

RA. PELCKMANN: Ich habe während der ganzen Verhandlung das Bestreben gehabt, den Zeugen Hinderfeld möglichst überflüssig zu machen. Es ist mir gelungen, die Fragen, die ich dem Zeugen Hinderfeld stellen wollte, an die anderen Zeugen zu stellen. Wenn es das Hohe Gericht...

VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Ich verstehe nicht, was Sie damit sagen wollen.

Dieser Zeuge ist doch schon verhört, kreuzverhört, rückverhört und durch den Gerichtshof verhört worden. Er kann sich zurückziehen, und Sie können mit Ihrem Fall fortfahren.

RA. PELCKMANN: Kann sich der Zeuge zurückziehen?

VORSITZENDER: Ja, er kann sich zurückziehen, und der Gerichtshof wird sich vertagen.