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[Zum Zeugen gewandt:]

Die Anklage behauptet, daß in diesen Schulen 25000 Offiziere ausgebildet worden seien, was sagen Sie dazu, und zwar Offiziere bei der Wehrmacht natürlich?

BOCK: An diesen Schulen sind niemals SA-Führer zu Offizieren der Wehrmacht ausgebildet worden. An diesen Schulen wurde nur die Ausbildung zum SA- Führer betrieben, und sonst nichts.

RA. BÖHM: Wurden an diesen Schulen Waffenübungen durchgeführt?

BOCK: An diesen Schulen wurden keinerlei Waffenübungen ausgeführt.

RA. BÖHM: Die Anklage behauptet weiter, daß von der SA 70 Prozent militärisch ausgebildeter Leute zur Wehrmacht abgestellt worden sind. Was haben Sie dazu zu sagen?

BOCK: Nach dem deutschen Wehrgesetz mußte jeder Deutsche seiner Wehrpflicht genügen, ganz egal, zu welcher Organisation er gehörte. Die SA hat keine Soldaten ausgebildet. Ich, selbst habe ja als einfacher Soldat im Jahre 1940 in der Wehrmacht angefangen und mich bis zum Offizier heraufgedient, obwohl ich als Inspekteur in den SA-Gruppenschulen tätig war.

RA. BÖHM: Hatte die Wehrmacht eine Möglichkeit, diese Gruppenschulen irgendwie zu beeinflussen?

BOCK: Nein; die Wehrmacht hatte keinerlei Möglichkeit, diese Gruppenschulen irgendwie zu beeinflussen, auch kein Inspektionsrecht in den Schulen.

RA. BÖHM: Sagen Sie mir, Herr Zeuge, was verstehen Sie unter politischem Soldatentum und wehrgeistiger Erziehung in der SA?

BOCK: Unter politischem Soldatentum ist zu verstehen die innere und äußere Haltung des Mannes schlechthin, verbunden mit einer klaren politischen Auffassung. Unter wehrgeistiger Erziehung verstanden wir eine Erziehung zur körperlichen, geistigen und seelischen Grundhaltung und sonst nichts.

RA. BÖHM: Es ist Ihnen bekannt der Erlaß des Führers zur vor- und nachmilitärischen Erziehung der SA 1939. Wie steht es mit diesem Befehl? Ist dieser Befehl durchgeführt worden oder nicht?

BOCK: Dieser Befehl vom 19. Januar kam nicht mehr zur Durchführung. Er wurde bereits unmittelbar nach dem Kriegsausbruch, als die gesamten Vorbereitungen, die dieser Befehl umfaßte, noch lange nicht abgeschlossen waren, durch den Oberbefehlshaber des Heeres – soviel ich weiß – ausgesetzt und bis zum Kriegsschluß zurückverwiesen. Der Stabschef Lutze hatte damals vor, als der Erlaß am 19. Januar herausgekommen war, am 1. Oktober, also zum Zeitpunkt des Gruppenwechsels, mit einem probeweisen Beginn dieser Wehrmannschaftsausbildung, das heißt dieser Ausbildung, der nachmilitärischen Ausbildung zu beginnen, kam aber nicht mehr dazu. Es war alles bei Kriegsbeginn in den Versuchen und in den gesamten Vorbereitungen steckengeblieben.

RA. BÖHM: Kann man sagen, daß der Erlaß des Führers vom 19. Januar 1939 so ausgelegt werden kann, daß dieser Auftrag in einer logischen Entwicklung zur Arbeit der SA von vor 1939 stand?

BOCK: Wie ich ersehen konnte, nein. Der Stand der Ausbildung der SA war zur Zeit der Ausgabe des Erlasses nicht so, daß man von einer analogen Fortsetzung sprechen konnte; denn unsere ganze Ausbildung von 1934 bis 1939 war nur eine allgemeine sportliche Wehrerziehung; denn sonst hätte es ja erstens meines Erachtens keiner erst zu vereinbarenden Ausführungsbestimmungen bedurft zwischen SA und den Oberbefehlshabern der drei Wehrmachtsteile, zweitens hätten wir unmittelbar nach dem 19. Januar beginnen können, und drittens war die Ausbildung der SA-Führer ja, soviel ich weiß, ungefähr 80 Prozent nicht soweit militärisch fortgeschritten, um irgendwelchen militärischen – auch nur geringsten – Anforderungen gerecht werden zu können. Und diese Führer hätten zweifelsohne erst bei der Truppe dort kennenlernen müssen, was für diese Ausbildung beziehungsweise die nachmilitärische Ausbildung gemacht werden sollte.

RA. BÖHM: Kann man sagen, daß auf dem Gebiet der vor- und nachmilitärischen Erziehung, wie sie ursprünglich befohlen war, überhaupt eine praktische Durchführung jemals erfolgt ist?

BOCK: Meiner Auffassung nach nein; denn einmal ist dieser Auftrag früher nie gegeben worden – erst am 19. Januar – und ist ja praktisch nie zur Durchführung gekommen; zweitens konnte er es nicht mehr, weil er ja erst am 1. Oktober anlaufen sollte, also gar keine Männer mehr zurückkommen konnten, da ja praktisch am 1. September der Krieg begonnen hatte. Es waren lediglich – was gemacht wurde – die Vorbereitungen technischer, finanzieller Art vielleicht – die Einzelheiten sind mir unbekannt – und vielleicht die allgemeinen Überlegungen, wie und in welcher Weise dieser Auftrag zur Ausführung kommen sollte.

RA. BÖHM: Und dazu ist dann der Befehl gekommen, diese Tätigkeit über die vor- und nachmilitärische Ausbildung der SA-Angehörigen einzustellen?

BOCK: Soweit mir bekannt ist, einmal durch den Oberbefehlshaber des Heeres, zweitens durch die Parteikanzlei in gleicher Weise, daß also diese Maßnahmen zurückzustellen seien; und weiterhin war noch – wenn ich mich recht erinnere – in diesem Schreiben der Parteikanzlei außerdem noch eine weitere Anweisung, daß überhaupt dieser ganze Erlaß vom 19. Januar auf Grund der Schwierigkeiten, die sich einmal mit den Jugendorganisationen, auf der anderen Seite mit den parteilichen Gliederungen ergeben hätten in Bezug auf die alleinige Durchführung durch die SA, eben revidiert, unter Umständen sogar ganz aufgehoben werden sollte.

RA. BÖHM: Hatte die SA finanzielle Möglichkeiten für die Beschaffung von Ausbildungsmitteln, insbesondere in den Sondereinheiten?

BOCK: Die SA hatte im wesentlichen ganz geringe Etatsmittel. Es bekam nur zum Beispiel ein SA-Sturm RM. 80.- bis 120.-; eine Standarte ungefähr RM. 800.- bis 1.200.-; eine SA-Gruppe ungefähr RM. 2.500.- bis 3.500.-. Genau kann ich es nicht sagen. Diese Mittel reichten gerade aus, um den allgemeinen Geschäftsbedarf und Bedarf für die Dienststellen zu decken. Für irgendwelche Anschaffungen größeren Stils oder Depots für unsere Sondereinheiten hatten wir kaum Mittel. Wenn wir ab und zu einmal etwas bekamen, so waren es geringe Zuweisungen, die über die Oberste SA-Führung spärlich verteilt wurden. Im wesentlichen aber – ich glaube, ich habe es schon einmal erwähnt – machten unsere SA-Männer gerade in den Sondereinheiten ihre Geräte zu 90 Prozent, kann man sagen, in eigener Bastelarbeit oder mit Mitteln, die sie sich von Freunden, Bekannten oder aus ihren Berufsstellen mitgebracht hatten.

RA. BÖHM: Herr Zeuge! In der SA wurde unter anderem geschossen. Nun sagen Sie mir bitte, mit welchen Waffen geschossen worden ist, und wie viele dieser Arten von Waffen den einzelnen Stürmen zur Verfügung gestanden sind.

BOCK: In der SA wurde das Schießen auf den Schießständen betrieben mit Kleinkalibergewehren und zum Teil auch mit Luftgewehren; ebenfalls hatten wir bei einigen Führertagungen sogenanntes kleines Pistolenschießen bei sportlicher Ausbildung und kameradschaftlicher Unterhaltung. Es wurde auch von SA-Männern und -Einheiten auf irgendwelchen privaten Schießplätzen der Schützenvereine auch ab und zu mit sogenannten Wehrmannsbüchsen Großkaliber geschossen. Die Zahl der Gewehre, die sie hatten, war sehr gering. Ich erinnere mich...

VORSITZENDER: Wir wollen bestimmt keine Einzelheiten über diese Gewehre hören. Sie haben wahrscheinlich bei der Einvernahme vor der Kommission die genaueren Einzelheiten über die Kaliber der Büchsen gehört.

RA. BÖHM: Herr Präsident! Dieser Zeuge ist nur für zwei Fragen benannt, nämlich zur Frage der militärischen Ausbildung der SA und zu einigen Fragen im Zusammenhang mit der Zeitung »Der SA-Mann«. Ich glaube, daß ich nur noch ganz wenige Fragen an diesen Zeugen überhaupt habe.