HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Zum Zeugen gewandt:]

Ist die von Seger aufgestellte Behauptung richtig, wonach der Gauleiter Löber, Dessau, erbost über die Entweichung Segers, Sie in Oranienburg aufgesucht und Sie geohrfeigt hat?

SCHÄFER: Nein, diese Behauptung ist nicht richtig. Ich habe den Gauleiter Löber niemals zu Gesicht bekommen und niemals kennengelernt. Löber ist nie in Oranienburg gewesen, und ich habe ihn auch zu anderen Gelegenheiten nie getroffen. Es hat auch niemals eine Auseinandersetzung daher zwischen uns beiden gegeben.

RA. BÖHM: Können Sie Ihre vor dem Gericht vertretene Auffassung, nach der die im Auslande verbreiteten falschen Berichte über Oranienburg geeignet waren, die Beziehungen zwischen den Völkern zu vergiften, durch Tatsachen belegen?

SCHÄFER: Ja. Immer, wenn im Ausland Artikel zum Beispiel über Oranienburg erschienen waren, habe ich eine Unsumme Droh- und Schmähbriefe bekommen, aus denen ich leider ersehen mußte, daß die ausgesprochenen Falschberichte, die über Oranienburg gegeben wurden, zu dem Erfolge geführt hatten, daß wildfremde Menschen, die ich nicht kannte und die auch mich nicht kannten, nunmehr sich veranlaßt fühlten, nicht nur mich allein, sondern auch die von mir geführten SA-Männer und darüber hinaus auch leider das ganze deutsche Volk...

VORSITZENDER: Wovon sprechen Sie jetzt? Wann erschienen diese Artikel, und wann haben Sie Drohbriefe erhalten?

SCHÄFER: 1933, 1934.

VORSITZENDER: Diese Artikel sind dort erschienen, und Sie haben dann diese Briefe erhalten?

SCHÄFER: Jawohl.

RA. BÖHM: Welcher Befehlsgebung unterstanden die Wachmannschaften des Konzentrationslagers Oranienburg?

SCHÄFER: Sie unterstanden meiner Befehlsgebung als ihrem zuständigen SA-Führer.

RA. BÖHM: Und wem unterstand Oranienburg selbst?

SCHÄFER: Oranienburg unterstand, wie schon einmal gesagt, dem Regierungspräsidenten, das heißt den vorgesetzten Behörden des Regierungspräsidenten, dem Preußischen Innenministerium. Der Weg war so, daß die SA in ganz geringem Teile zur Dienstleistung innerhalb der SA-Hilfspolizei aufgerufen war; und nun war, vom Staat aus gesehen, der Weg so, daß dieser Staat – in diesem Falle das Preußische Innenministerium – sich der SA-Gruppe und diese wieder sich der SA-Brigade und -Standarte bediente, und mein vorgesetzter SA-Führer war ebenfalls Hilfspolizist. Auf diesem Wege erreichte mich dann also der entsprechende Befehl oder die entsprechende Weisung von oben. Es war also eine zweifache Unterstellung: Disziplinär der SA und in allen staatlichen Maßnahmen dem Staat direkt.

RA. BÖHM: Sie haben vor der Kommission erzählt, daß Sie diesen Befehl zur Errichtung dieses Lagers von der zuständigen SA-Standarte erhalten haben?

SCHÄFER: Jawohl.

RA. BÖHM: Wie ist das möglich?

SCHÄFER: Das entspricht diesem eben von mir aufgezeichneten Weg: Staat, SA-Gruppe, Standartenführer, als der Verantwortliche für die Einsetzung der Hilfspolizei. Und so habe ich über ihn, vom Staat her, den Auftrag zur Errichtung des Lagers bekommen.

RA. BÖHM: Welche Personen sind in das Lager Oranienburg gebracht worden?

SCHÄFER: Es wurde in allererster Linie natürlich der aktivistische Gegner in das Lager Oranienburg eingeliefert. Dann aber waren es auch Elemente der Bewegung und der SA, die durch ihr disziplinwidriges Verhalten eine derartige Einlieferung notwendig gemacht hatten. Es bestand zu diesem Zweck in Oranienburg eine eigene Festungsabteilung. Es sind aber auch zur damaligen Zeit Denunzianten, die also aus eigenem Vorteil heraus handelten, aus eigenem persönlichen Vorteil heraus politische Gegner wider besseres Wissen zur Anzeige gebracht hatten, ebenfalls inhaftiert worden. Und dann ist eine kleine Gruppe von Menschen vorhanden gewesen, die wohl mit der NSDAP, das heißt mit der Partei sympathisierten, aber durch ihre Exterritorialität außenpolitische Schwierigkeiten hätten hervorrufen können. Ich erinnere zum Beispiel da an den Führer der russischen Nationalsozialisten in Berlin, der festgesetzt werden mußte in Oranienburg, weil er ausgesprochen politischen Unfug anrichtete. Das war ein Phantast, der auf diese Art und Weise einmal aus dem öffentlichen Leben für eine verhältnismäßig kurze Zeit immerhin gezogen werden mußte.

RA. BÖHM: Kann man sagen, daß aus den Kreisen, wie sie eben genannt worden sind, irgendein Aufstand zu erwarten war gegen die bestehende Regierung?

SCHÄFER: Jawohl, das bewiesen die Waffenfunde, die wir im Laufe der Zeit machten. Es handelte sich hierbei um recht ausgedehnte Waffenlager, die sich in einem sehr gepflegten Zustand befanden.

VORSITZENDER: Über die Einziehung der Waffen haben wir heute schon einmal gehört.

RA. BÖHM: Nein, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Ich habe es mir selbst aufgeschrieben. Ich habe es gehört.

RA. BÖHM: Ich will es unter keinen Umständen wiederholen lassen, Herr Vorsitzender.