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[Zum Zeugen gewandt:]

Wenn Sie sich die Stelle unmittelbar vor Ziffer b ansehen, werden Sie die Worte finden:

»Der Deutschen Arbeitsfront wurden zahlreiche SA- Führer und Unterführer für ihre Aufgaben innerhalb der Organisation Todt zur Verfügung gestellt.«

Ist das richtig?

JÜTTNER: Welche Seite ist das? Darf ich noch einmal fragen?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie finden es ungefähr zehn Zeilen vor der Stelle, die ich Ihnen über die 21 SA-Gruppen für die Bewachung der Kriegsgefangenenlager vorgelesen habe.

Es heißt dort:

»Der Deutschen Arbeitsfront wurden zahlreiche SA- Führer und Unterführer für ihre Aufgaben innerhalb der Organisation Todt zur Verfügung gestellt.«

JÜTTNER: Wir haben Männer an die Organisation Todt abgegeben zur Arbeit, die aber damit aus der SA ausschieden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: War das zur Beschaffung von Zwangsarbeitern?

JÜTTNER: Nein, die haben wir abgegeben an die Organisation Todt, und damit schieden sie aus den Befugnissen der SA aus.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Bitte sehen Sie sich Seite 6 des Original-Dokuments an, und Sie finden eine Überschrift: »Vormilitärische Wehrerziehung«. Sie werden sehen, was hier im zweiten Kriegsjahr gesagt wird – es ist der zweite Absatz gleich nach Behandlung der SA-Kriegswehrmannschaften:

»Diese Erziehungsarbeit ist in erster Linie eine wehrgeistige, um die Wehrwilligkeit zu erhalten und zu stär ken und den nationalsozialistischen Gemeinschaftsgedanken im deutschen Mannestum zum kompromißlosen Bekenntnis zur Wehrgemeinschaft zu erhärten.«

Dann geben Sie einen Bericht über die Ausbildung, einschließlich:

»Planmäßige Zielübungen, Unterricht und Übungen in der Handhabung und Reinigung des Gewehrs, sowie Schießen auf dem Stand und im Gelände, ferner Handgranatenwurf...« und so weiter.

Nun Zeuge! Sie sind mit diesen Dingen gut vertraut. Ich halte Ihnen vor, daß diese in Ihrem dritten Bericht im zweiten Kriegsjahr dargestellte »Vormilitärische Wehrerziehung« genau dieselbe Ausbildung ist, die Sie in Ihren Berichten über die Ausbildungsrichtlinien 1934, 1938 und 1939 darstellen. Es ist fast wörtlich dieselbe Ausbildung, die die SA ihren Mitgliedern in den letzten sieben Jahren gab, nicht wahr? Sind das nicht dieselben Worte wie in allen Ihren Ausbildungsrichtlinien?

JÜTTNER: Nein, das stimmt nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun gut.

JÜTTNER: Vor dem Kriege...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich werde Ihnen die Ausbildungsrichtlinien der Reihe nach vorlegen. Ihre Antwort lautet, daß sie nicht die gleichen gewesen seien. Ich behaupte, daß dies eine bewußte Unwahrheit ist, und daß dieser Bericht praktisch das gleiche Gebiet umfaßt und die gleichen Worte verwendet, wie Ihre Berichte aus den Jahren 1934, 1938 – Ihre Ausbildungsrichtlinien von 1934, 1938 und 1939.

Nun, angenommen, dies genüge für den Gerichtshof, um Ihre Glaubwürdigkeit beurteilen zu können, halten Sie noch immer aufrecht, daß dieser Bericht nicht der gleiche ist, wie die Ausbildungsrichtlinien aus den Jahren 1934, 1938 und 1939? Halten Sie daran fest oder nicht?

JÜTTNER: Es kommt darauf an, wie dieser Dienst gehandhabt wurde und der Dienst...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich frage Sie nicht, wie dieser Dienst gehandhabt wurde. Ich frage Sie über den Inhalt der Ausbildungsrichtlinien, und ich lege Ihnen eine ganz klare Frage vor.

Ist die in diesem Bericht enthaltene Ausbildung zwei Jahre nach Ausbruch des Krieges nicht die gleiche wie die in den Ausbildungsrichtlinien der Jahre 1934, 1938 und 1939 festgelegte Ausbildung? Wollen Sie nunmehr in Ihrer Antwort aufrechterhalten, daß dies nicht der Fall ist?

JÜTTNER: Wir haben vor dem Kriege keine vormilitärische oder nachmilitärische Ausbildung betrieben. Im Kriege haben wir alles getan, um die Wehrkraft des deutschen Volkes zu stärken. Etwas anderes kann ich darauf nicht antworten. Infolgedessen muß ich zu einem Nein kommen; denn das, was hier steht, ist etwas anderes als das, was wir vor dem Kriege praktisch getan haben.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, das ist also Ihre Antwort. Ich werde Gelegenheit haben, die Richtlinien dem Gerichtshof zur Beurteilung vorzulegen. Schlagen Sie nun Seite 15 des Originaldokuments auf.

Es ist Seite 127 im Buch Eurer Lordschaft.