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[Zum Zeugen gewandt:]

Ich komme jetzt zu Kaunas oder Kowno. Wollen Sie mir folgendes sagen: Behaupten Sie, daß Sie den SA-Brigadeführer Kramer nicht kennen, der Kommandant von Kowno war?

JÜTTNER: Von SA-Brigadeführer Kramer haben wir bisher nicht gesprochen, Herr Anklagevertreter. Ich kenne einen SA-Brigadeführer...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir sprechen jetzt von ihm, und ich Will, daß Sie mir sagen, ob Sie den SA-Brigadeführer Kramer kennen oder nicht? Er war Stadtkommandant von Kaunas oder Kowno, eine sehr bekannte Stadt.

JÜTTNER: Kowno ist mir durchaus bekannt; da stimme ich mit Ihnen überein. Aber den Namen – Kahmer oder Kramer – möchte ich noch wissen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Kramer. Er war deutscher Stadtkommandant und SA-Brigadeführer – Kramer –.

JÜTTNER: Ich kenne einen Brigadeführer Kramer. Ob der Stadtkommandant von Kowno war, weiß ich nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Kennen Sie einen SA-Hauptsturmführer namens Jordan?

JÜTTNER: Nein.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wußten Sie nicht, daß auf der Dienststelle des Stadtkommandanten von Kowno nur SA-Angehörige arbeiteten, daß sogar das weibliche Büropersonal der Frauengruppe der SA angehörte und die braunen SA-Hemden mit der Hakenkreuzbinde trugen? Sagen Sie, daß Sie niemals davon gehört haben?

JÜTTNER: Wir hatten in Kowno keine SA. Ich kenne auch dort keine SA-Dienststelle. Wenn ein Kramer, der SA-Führer gewesen sein soll, dort tätig war, dann war er nicht als SA-Führer tätig. Mit der ganzen Angelegenheit hatte die SA nichts zu tun. Das möchte ich nochmals ganz besonders stark unterstreichen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Jetzt möchte ich Ihnen noch zwei Namen vorhalten. Kennen Sie einen SA-Brigadeführer namens Lenzen?

JÜTTNER: Ein Brigadeführer Lenzen war früher mal beim Reichssportführer tätig. Dort habe ich ihn kennengelernt.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wußten Sie, daß Lenzen Kommissar für das Landgebiet um Kaunas war?

JÜTTNER: Wenn Lenzen Kommissar für ländliche Gebiete war, war er nicht von der SA als SA-Führer dort eingesetzt, sondern im Rahmen des Ostministeriums, unterstand also nicht der SA, wenn er dort tätig war.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie sagen also, Sie hatten keine SA-Gruppe dort. Ich weiß nicht, ob es eine Kompanie oder eine kleine Einheit war, die Kriegsgefangene in der Nähe von Kowno bewachten. Sie haben uns gesagt, daß Sie Einheiten hatten, die die Wehrmacht in diesen Gebieten unterstützte. Wollen Sie sagen, daß es keine SA-Einheit gab, die Kriegsgefangene in der Nähe von Kaunas bewachte?

JÜTTNER: Wir haben bei Kowno keine SA-Einheiten organisiert. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wir haben SA organisiert im ehemaligen Generalgouvernement; sonst haben wir im Osten, außer Westpreußen und im ehemaligen Posen, keine SA organisiert. Infolgedessen kann da keine SA bestehen.

VORSITZENDER: Um genau zu sein, Sir David, ich glaube nicht, daß er gesagt hat, daß sie SA-Einheiten in den Gebieten um Kowno zur Unterstützung der Wehrmacht hatten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, Euer Lordschaft, ich glaube, »im Osten« waren die genauen Worte...

VORSITZENDER: Ich dachte, er sagte »im Reichsgebiet«.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es war in diesem Bericht, ich will es nachprüfen. Es tut mir leid, Herr Vorsitzender, wenn ich mich geirrt habe. Er sagte...

VORSITZENDER: Haben Sie es gefunden, Sir David? Ich beziehe mich auf den Bericht vom 23. Juni 1941; in dem sagt er: »im Hinterlande. Wir hatten 21 Gruppen... zur Bewachung von Kriegsgefangenen im Reichsgebiet. Ich meine im Reichsgebiet vor Beginn des Krieges. Von baltischen Provinzen weiß ich nichts.«

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich stimme damit vollkommen überein. Sie werden sich erinnern, daß er weiter im Bericht sagt, oben auf Seite 127, es hätten zwei Gruppen bestanden, eine in Danzig und eine in Posen. Dann sagt er, Oberschlesien sei der Einheit Schlesien zugewiesen worden und das Gebiet von Memel und Suwalki den baltischen Provinzen Ostland. Das meine ich... daß es eine baltische Provinz Ostland gab.

VORSITZENDER: Nun, er sagt in dem Bericht...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Jawohl, Euer Lordschaft! Ich stimme damit überein, daß es nicht genau so war, ehe er den Bericht vorlegte. Deshalb will ich Ihnen kurz den Inhalt dieses Affidavits vortragen, da der Zeuge erklärt, daß er, abgesehen davon, daß er zwei der Leute kenne, nichts von der Sache wisse. Erst gibt der Aussteller des Affidavits an, daß er während der deutschen Besetzung im Ghetto von Kaunas wohnte und daß er dem jüdischen Ghettorat angehörte, der sich mit Statistiken und mit der Versorgung der Juden befaßte. Als Vertreter der Juden...

VORSITZENDER: Wir haben das Dokument nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Oh, Euer Lordschaft, ich bitte um Entschuldigung. Es ist D-968, GB-599. Es tut mir sehr leid, Euer Lordschaft, das ist meine Schuld.

VORSITZENDER: Ist das im Buch?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es ist im Buch auf Seite 61, Euer Lordschaft.

VORSITZENDER: Ja.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Er sagt dann:

»Als Vertreter der Juden für die Rationen etc. hatte ich unmittelbar mit dem Amt des Stadtkommissars, und zwar der Abteilung des SA-Hauptsturmführers Jordan zu tun. Das Amt des Stadtkommissars war ausschließlich mit SA-Leuten besetzt. Selbst die Mädchen in diesem Amt trugen braune SA-Uniformen.«

Dann sagt er:

»Der deutsche Stadtkommissar hieß Kramer und war ein SA-Brigadeführer, Jordan der Sachbearbeiter in jüdischen Angelegenheiten für Kramer. Ich weiß ihren Rang und daß sie in der SA waren deshalb, weil sie die Befehle, die im Ghetto angeschlagen waren, unterzeichneten.«

Im Absatz 3 beschreibt er die Plünderungsaktion:

»Sie erfolgte ausschließlich durch SA-Leute. Jordan war unter ihnen. Sie alle trugen braune Uniformen.«

Sie nahmen ihr Eigentum weg und erschossen 27 Personen. Dann am 13. September, während der Aktion, erschossen Jordan und SA-Sturmführer Kepen in Gegenwart von Brigadeführer Lenzen, der Stadtkommissar des Landdistrikts von Kaunas war, drei Juden.

Weiter sagt er:

»Am 21. oder 22. September 1941 befand ich mich in einer Arbeitsgruppe. Ich sah ca. 30 SA-Leute in Uniform, die eine Gruppe von ungefähr 300 russischen Kriegsgefangenen begleiteten. Diese Russen waren ziemlich erschöpft, sie konnten kaum gehen. Zwei brachen zusammen und wurden von der SA erschossen. Die SA schlug während der ganzen Zeit auf sie ein. Meine Arbeitsgruppe mußte diese Russen begraben.«

Euer Lordschaft! Dann gibt Absatz 7 ein Beispiel für die, man mag sagen, sinnlose Brutalität, der aber doch ein Plan zugrunde lag. Die Leute wurden gezwungen, ein Gewicht eine lange Strecke weit zu tragen. Es ist zu bemerken, daß 100 SA-Leute diese Juden dabei bewachten. Sie waren mit automatischen Pistolen bewaffnet.

In Absatz 8 heißt es:

»Am 28. Oktober 1941 wurde eine ›Großaktion‹, bei der 10 500 Leute erschossen wurden, unternommen. Die Bevölkerung des Ghettos wurde zuvor in zwei Gruppen eingeteilt, eine um erschossen zu werden und die andere, um im Ghetto verbleiben zu können. Die Aussonderung an diesem Morgen wurde überwacht von einem Mann namens Rauka, der, wie ich glaube, zur SA oder Gestapo gehörte, und später, im Laufe des Tages, kamen drei höhere SA-Führer, Jordan, Kepen und Poeschl, um ihnen zu helfen. Alle diese SA-Leute waren in Uniform. Ich kenne die Anzahl derjenigen, die erschossen wurden, weil meine Aufgabe im jüdischen Rat die Verpflegung umfaßte, für welche wir eine Zählung der Juden vornehmen mußten. Eine neue Zählung wurde nach dieser Erschießung vorgenommen.«

Dann wird geschildert, wie Jordan ihm sagte, er solle die Leichen von 20 kurz vorher erschossenen Leuten holen.

In Absatz 10 wird davon berichtet, daß Jordan 500 Intellektuelle zu Archivarbeiten angefordert hat. Es wurde ihm gesagt, daß eine solche Anzahl nicht zur Verfügung stehe.

»Die SA jedoch, die unterstützt wurde von anderen Deutschen, deren Uniform ich aber nicht kenne, von denen ich aber annehme, daß sie zum SD gehörten, ergriffen 530 Personen nach Belieben und erschossen sie.

Dieses erfolgte in Gegenwart von den SA-Führern Jordan, Poeschl und Lenzen.«

Euer Lordschaft! Das ist der Fall Kowno. Die nächste Stadt, die ich behandeln möchte, ist Schaulen, Euer Lordschaft! Sie werden das Dokument unter Nummer D-969 finden auf Seite 63 des Dokumentenbuches. Es wird Beweisstück GB-600. Es ist ein Affidavit, ausgestellt von einem Leib Kibart.

Ich frage Sie jetzt, Zeuge, kannten Sie einen SA- Sturmführer namens Schroepfer? – Schroepfer –.

JÜTTNER: Einen Sturmführer Schroepfer kannte ich in der SA nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Kannten Sie einen SA-Sturmführer namens Bub? – Bub –.

JÜTTNER: Ist mir auch unbekannt.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Kannten Sie einen Mann in der SA – sein Rang ist mir leider nicht bekannt – namens Gewecke, der Gebietskommissar für das Gebiet ungefähr 130 Meilen südlich von Riga wurde?

JÜTTNER: Ist mir ebenfalls unbekannt. Die Gebietskommissare, überhaupt die Kommissare, wurden nicht von der SA eingesetzt, sondern vom Ostministerium. Darauf hatten wir keinerlei Einfluß.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Kibart behauptet, daß dieser in der SA gewesen sei, und ich bitte Sie zu versuchen, sich zu erinnern, ob Sie ihn kennen. Es besteht gar kein Zweifel darüber, daß er existiert. Wir haben Dokumente erbeutet, die von ihm unterzeichnet sind. Aber ich wollte wissen, ob Sie ihn kennen? – Gewecke?

JÜTTNER: Ich habe Sie durchaus verstanden. Vielleicht scheinen Sie mich falsch verstanden zu haben, wenn Sie behaupten, daß ich Kramer und Lenzen nicht kenne, sondern ich habe nur behauptet...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das habe ich nicht gesagt, Herr Zeuge; wir wollen kein Mißverständnis. Ich wollte mich vergewissern, indem ich Sie davon unterrichte, daß kein Zweifel besteht, daß Gewecke existiert hat; denn seine Name erscheint in erbeuteten Dokumenten. Ich möchte, daß Sie ganz sicher sind, daß Sie ihn nicht kannten, ehe Sie antworten. Sie kannten ihn nicht?

JÜTTNER: Nein, ich kenne ihn nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Dann möchte ich mich wieder ganz kurz fassen.

In den ersten beiden Absätzen gibt der Aussteller dieses Affidavits an, daß er Lederarbeiter sei und wo er gearbeitet hat. Im dritten sagt er, er sei während der Arbeit von der SA beschimpft und geschlagen worden, und dann heißt es im Absatz 4, daß zuerst Schroepfer dort gewesen sei und später Bub.

Im fünften Absatz fährt er fort:

»Es ist schwierig zu schätzen, aber ich nehme an, daß zu Beginn 700 – 800 SA-Leute dort gewesen sind, aber ihre Zahl nahm später ab. Ich erkannte sie als SA-Leute, weil sie braune Uniformen mit der Hakenkreuzarmbinde trugen. Später benutzten sie oft andere Deutsche aus der Gegend als Helfer.«

Im sechsten Absatz sagt er weiter:

»Es waren 4500 Juden in dem Ghetto, das völlig überfüllt war. Deshalb umzingelte die SA im August 1941 das ganze Ghetto, und viele von ihnen gingen in die Häuser und brachten Frauen, Kinder und alte Männer heraus, verfrachteten sie auf Lastwagen und fuhren sie weg. Ich habe dies alles persönlich gesehen. Es wurde ausschließlich von der SA ausgeführt. Ich sah, wie sie Kinder bei den Haaren ergriffen und sie auf die Lastwagen warfen. Ich sah nicht, was danach geschah, aber ein Litauer erzählte mir später, daß sie 20 Kilometer weit gefahren und dann erschossen wurden. Er sagte, er habe gesehen, wie die SA diesen Juden befahl, sich auszuziehen und sie dann mit automatischen Pistolen erschoß.«

Der siebente Absatz besagt, daß sie erschossen wurden, wenn sie versuchten, Lebensmittel in das Ghetto zu bringen, und er beschreibt, wie ein Bäckermeister, der vier oder fünf Zigaretten und etwas Wurst hatte, erhängt wurde.

Der achte Absatz handelt von Gewecke, und ich bitte den Gerichtshof, folgendes zur Kenntnis zu, nehmen:

»Der Distriktskommissar, in dessen Hof ich arbeitete, hieß Gewecke. Ich sah ihn jeden Tag. Er gehörte zur SA. Die SS ersetzte die SA im September 1943, und das Ghetto wurde von da ab ein Arbeitslager.«

Euer Lordschaft! Wenn Sie jetzt Seite 107 aufschlagen, werden Sie dort einen Bericht Geweckes finden – aus Schaulen. Es ist Dokument 3661-PS, das Beweisstück GB-601 wird. Es ist datiert vom 8. September 1941 aus Schaulen, wo Gewecke Gebietskommissar war. Es ist an den Reichskommissar für das Ostland gerichtet.

Euer Lordschaft! Meines Wissens gehören zum Ostland nur die Länder Litauen, Estland und Lettland – möglicherweise irre ich mich; aber ich glaube, es ist so.

Dies ist eine Beschwerde über einen SS-Standartenführer namens Jäger, der in Schaulen tätig wird. Nachdem er erklärt hat, daß es ihm oder vielmehr seinem Agenten gelungen sei, sich jüdische Silber- und Goldgegenstände anzueignen, fährt er fort...

Euer Lordschaft! Dieser neue Fall soll nur zeigen, daß Jäger sich durch die Weisung des Reichskommissars und Gebietskommissars bezüglich der Beschlagnahme von jüdischem Eigentum nicht gebunden fühlte und daß er sich mit Angelegenheiten beschäftigte...

RA. BÖHM: Dieses Dokument, das mir vorgelegt wird, bezieht sich auf den SS-Standartenführer Jäger. Ich glaube nicht, daß der Fall der SS besprochen wird und bitte, das Dokument vorzulegen, wenn die SS behandelt wird; denn die SA hat damit nichts zu tun.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Tatsache ist, daß der Unterzeichner dieses Dokuments Mitglied der SA ist. Er war als Kommissar tätig – mein Kollege kann sagen, was er will – er war Mitglied der SA, und hier protestiert er dagegen, daß die SS herkommt, um jüdisches Eigentum zu beschlagnahmen, genau dasselbe also, was die SA, wie sich aus dem Beweismaterial ergibt, in diesem Gebiet tat. Euer Lordschaft, das ist der Grund, warum ich das Dokument vorlege; denn es dient zur Bestätigung meiner Behauptungen.

RA. BÖHM: Dieser Mann war nicht Mitglied der SA in diesem Gebiet, sondern er arbeitete als Kommissar.

VORSITZENDER: Wir haben eben gehört, daß er Mitglied der SA war, und der Zeuge hier erklärt, er wisse es nicht. Ich sehe nicht ein, mit welchem Recht Sie sagen, daß er nicht Mitglied der SA gewesen ist.

RA. BÖHM: Es mag sein, daß er es gewesen ist, aber nicht in seiner Eigenschaft als SA-Angehöriger, sondern in seiner Eigenschaft als Angehöriger des Ostministeriums. Die SA hatte damit nichts zu tun.

VORSITZENDER: Das ist eine Angelegenheit, die der Gerichtshof zu prüfen hat. Wir werden die Aussagen dieses Zeugen prüfen, der erklärt, daß es damals dort keine SA gegeben habe. Wir werden ebenso die Aussagen des Affidavitausstellers prüfen, der erklärt, daß jener Gewecke in SA-Uniform zusammen mit einer Anzahl anderer SA-Männer dort gewesen ist. Es ist dies ein erbeutetes Dokument und deshalb nicht unzulässig.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Der nächste Absatz bringt die Sache, mit der allein ich den Gerichtshof bemühen möchte:

»Wenn diese Übergriffe der SS nicht aufhören, muß ich als Gebietskommissar die Verantwortung für eine ordnungsmäßige Erfassung des jüdischen Vermögens ablehnen.«

VORSITZENDER: Ich nehme an, daß Dr. Böhms Argument darauf abzielt, daß dieser Mann, Gewecke, als Gebietskommissar handelte und nicht als Mitglied der SA.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Das ist ein Argument, das Dr. Böhm berechtigt ist vorzubringen; es ist aber wichtig, daß Euer Lordschaft die Affidavits sehen, die von diesem Mann handeln, da man sie mittels eines erbeuteten Dokuments stützen und bestätigen kann; das war meine Absicht.