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[Zum Zeugen gewandt:]

Warum war ihre Politik derart, daß das, was die SA in diesen technischen Einheiten tat, als Verstoß gegen den Versailler Vertrag betrachtet werden konnte, und warum hat die SA-Führung jedem, der hierüber Veröffentlichungen brachte, Verfolgung wegen Landesverrats angedroht, wenn sie keine militärische Ausbildung betrieben hat?

JÜTTNER: Auch darüber habe ich bereits vor der Gerichtskommission ausgesagt. Dieser Befehl hing zusammen mit den Röhmschen Milizbestrebungen. Die Einzelheiten müssen aus dem Protokoll ersichtlich sein.

Wenn der Gerichtshof wünscht, wiederhole ich das damals Angegebene.

VORSITZENDER: Sie können die Frage beantworten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Warum befürchteten sie, daß die Erziehung der SA und die Bildung von technischen Einheiten als eine Verletzung des Versailler Vertrags betrachtet würde, wenn sie keinen militärischen Charakter hatten?

JÜTTNER: Die Verhandlungen Röhms mit den ausländischen Staaten waren nicht abgeschlossen; infolgedessen hätte ein falscher Verdacht entstehen können.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, warum hat von Reichenau im Mai 1933 vorgeschlagen, daß die Oberste SA-Führung gemeinsam mit der Partei die Vertretung im Reichsverteidigungsrat führen solle? Warum sollte sie im Reichsverteidigungsrat vertreten sein, wenn sie keine militärische Ausbildung betrieb?

Euer Lordschaft! Ich glaube, das ist ein neues Dokument. Es ist 2822-PS und wird Beweisstück GB-605. Das Dokument ist niemals vorgelegt worden; es ist im alten SA-Dokumentenbuch zu finden. Leider sind die Seiten nicht numeriert, aber es hat die Nummer 2822-PS. Es ist »streng vertraulich« und datiert vom 26. Mai 1933. Es ist vom Chef des Ministerialbüros im Reichswehrministerium an die Oberste SA-Führung. Das Dokument ist sehr kurz und stammt von von Reichenau. Ich weiß nicht, welchen Rang er damals hatte. Ich glaube, er wurde später General oder Feldmarschall.

»Im Nachgang zu meinem Schreiben vom 22. Mai 1933... darf ich darauf aufmerksam machen, daß mir seitens des Wehrpolitischen Amtes der NSDAP der Wunsch übermittelt worden ist, ebenfalls im Reichsverteidigungsrat vertreten zu sein. Ich möchte der Erwägung anheimstellen, diese Vertretung mit derjenigen der Obersten SA-Führung in Personalunion zu vereinen und u. U. eine geeignete Persönlichkeit mit beiden Vertretungen zu beauftragen.«

Warum erhob die Oberste SA-Führung Vorstellungen, um im Reichsverteidigungsrat vertreten zu werden, wenn die SA keine militärische Ausbildung betrieb?

JÜTTNER: Die Vertretung im Reichsverteidigungsrat hat mit militärischem Training gar nichts zu tun. Es war damals – das habe ich auch vor dem kleinen Gerichtshof schon ausgeführt – für den Fall, daß wir die Reparationen nicht zahlen konnten und mit einem Einmarsch von Westen gerechnet werden mußte, vorgesehen, daß das linke Rheinufer von den wehrfähigen Deutschen geräumt wird. Diese Räumung war der SA zur Durchführung übertragen über die Partei. Insofern hatten die SA und die Partei ein Interesse daran, was in dem sogenannten Reichsverteidigungsrat besprochen wurde.

RA. BÖHM: Herr Präsident! Darf ich einen Moment stören?

Dieses Dokument enthält die Bestätigung, daß dies von Röhm abgelehnt worden ist. Es wäre doch auch zweckmäßig, dem Zeugen das auch vorzuhalten. Es ist von Röhm abgelehnt worden. Hier steht »An Krüger – Nein – Mit Reichenau... vereinbart... Röhm«. Er hat es also abgelehnt.

VORSITZENDER: Es ist vielleicht besser, wenn wir jetzt vertagen.