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[Der Angeklagte verläßt den Zeugenstand.]

Dr. Gawlik.

DR. GAWLIK: Euer Lordschaft! Ich bitte zunächst um Entschuldigung, daß ich gestern zum Dokumentenvortrag nicht bereit war. Es tut mir leid, daß dadurch eine Stockung eingetreten ist. Der Verteidigung der Organisationen ist jedoch mitgeteilt worden, daß die Reihenfolge beim Dokumentenvortrag eine andere als bei der Zeugenvernehmung sei, und zwar ist uns folgende Reihenfolge mitgeteilt worden: Politische Leiter, Gestapo, SS und SD. Ich bin daher davon ausgegangen, daß ich erst nach dem Dokumentenvortrag hinter der SS an der Reihe bin. Ich bitte, hierbei zu berücksichtigen, daß ich augenblicklich mit der Vorbereitung meines Plädoyers beschäftigt bin und es mir daher nicht möglich ist, an den Sitzungen laufend teilzunehmen.

VORSITZENDER: Wollen Sie sagen, daß es Ihnen jetzt nicht möglich ist, an der Sitzung teilzunehmen?

DR. GAWLIK: Jetzt bin ich bereit.

VORSITZENDER: Ich weiß nicht, wie solche Mißverständnisse, wie Sie eben erwähnten, entstehen können; denn der Gerichtshof hat keine Anweisung gegeben, daß die Reihenfolge irgendwie geändert werden sollte. Die Verteidiger der Angeklagten und der Organisationen müssen wissen, daß sie anwesend sein müssen, wenn ihr Fall aufgerufen wird, und man kann den Gerichtshof nicht warten lassen, wie es gestern geschehen ist. Es war dies das erstemal, daß es geschah, und der Gerichtshof hofft, daß es nicht wieder vorkommt.

DR. GAWLIK: Euer Lordschaft! Es ist ein Schreiben vom 1. August, das an der Tafel im Anwaltszimmer angeheftet war.

VORSITZENDER: Was steht darin?

DR. GAWLIK: In diesem Schreiben steht folgendes, daß bei der Zeugenvernehmung die Reihenfolge geändert worden sei, daß die Zeugen des SD vor den Zeugen der SS vernommen worden seien, daß es jedoch für den Dokumentenvortrag und für das Plädoyer bei der alten Reihenfolge verbleibt; und sodann ist die Reihenfolge angegeben, und zwar wie folgt: Politische Leiter, Gestapo, SS und SD.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird über diese Angelegenheit Auskunft einholen.

DR. GAWLIK: Ich bitte zunächst die Protokolle über die von mir vernommenen Zeugen vorlegen zu dürfen. Ich beginne nunmehr mit dem Vortrag der Affidavits. Nur ein Teil der Affidavits ist mit Rücksicht auf die Überlastung der Übersetzungsabteilung bisher vollständig übersetzt worden. Ich bitte, auch diese Affidavits, deren vollständige Übersetzung...

VORSITZENDER: Dr. Gawlik! Da Sie neulich nicht anwesend waren, will ich Ihnen nochmals sagen, was der Gerichtshof in Bezug auf diese Affidavits wünscht. Eine große Anzahl dieser Affidavits, wenn nicht alle, sind zusammengefaßt worden, und diese Zusammenfassungen sind im Kommissionsprotokoll wiedergegeben. Deshalb wäre eine erneute Zusammenfassung der Affidavits für das Gerichtsprotokoll nur eine Wiederholung dessen, was bereits im Kommissionsprotokoll enthalten ist, und der Gerichtshof wünscht dies nicht. Daher beschränken Sie sich bitte darauf, nur diejenigen Affidavits zu kommentieren oder zusammenzufassen, die noch nicht vor der Kommission behandelt worden sind. Das ist alles, was notwendig ist, vorausgesetzt natürlich, daß sie als Beweismittel vorgelegt werden.

Ist das klar? Ich habe nicht gesagt, daß Sie uns Affidavits vorlegen sollen, die noch nicht der Kommission vorgelegen haben, sondern ich habe Ihnen nur sagen wollen, daß wir keine Wiederholung von den Zusammenfassungen wünschen, die der Kommission unterbreitet waren und die im Kommissionsprotokoll aufgeführt sind.

DR. GAWLIK: Ich hatte auch nicht diese Absicht, Euer Lordschaft. Ich habe nur einen Teil dieser Affidavits übersetzen lassen und wollte nur diese vollständig übersetzten Affidavits überreichen. Und von denen, die ich vorlegen wollte, habe ich bisher nur einen Teil, so daß ich sämtliche Übersetzungen dieser Affidavits heute noch nicht vorlegen kann; und diese vollständigen Übersetzungen bitte ich, nachreichen zu dürfen.

VORSITZENDER: Sehr gut. Ehe wir damit beginnen, wäre jetzt der richtige Moment, eine Pause einzulegen.

DR. GAWLIK: Sehr gut.