[Pause von 10 Minuten.]
DR. GAWLIK: Ich werde meine eidesstattlichen Erklärungen in der Reihenfolge der Anklagepunkte vortragen, wie sie im Trial-Brief gegen die Gestapo und den SD niedergelegt sind, weil ich glaube, damit dem Tribunal behilflich zu sein. Das stimmt dann allerdings nicht mit der Nummernfolge überein. Ich glaube aber, daß dies noch in Kauf genommen werden kann, weil auf diese Weise das Tribunal prüfen kann, daß ich mich bemüht habe, keine kumulativen Beweismittel vorzulegen.
Ich komme zunächst zum Punkt Verschwörung, und zwar zu Aufgaben, Zielen und Tätigkeiten des SD seit Gründung bis zur Errichtung des Reichssicherheitshauptamts. Ich habe dazu vorgelegt das Affidavit SD-27, von Dr. Albert. Die Zusammenfassung ergibt sich aus dem Kommissionsprotokoll vom 23. Juli 1946.
Das nächste Affidavit bezieht sich auf die Behauptung der Anklagebehörde, daß der SD die Aufgabe gehabt habe, geheime Auskünfte über tatsächliche und mögliche Gegner der Nazi-Führung zu erlangen. Das bezieht sich auf den Trial-Brief gegen die Gestapo und den SD, Statement of evidence III B, Seite 17 der englischen Ausgabe. Hierzu habe ich Affidavit SD-28, von Dr. Albert, vorgelegt. Die kurze Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich gleichfalls aus dem Kommissionsprotokoll vom 23. Juli 1946. Ich habe dazu weiter vorzulegen das Affidavit SD-1, von Ferdinand Sackmann, das ich hiermit überreiche.
VORSITZENDER: Gut, fahren Sie fort!
DR. GAWLIK: Das nächste Affidavit bezieht sich auf den Beweis, daß die Berichterstattung des SD an die Parteikanzlei nicht den Zweck verfolgte, eine Verschwörung zu unterstützen. Ich habe dazu vorgelegt das Affidavit SD-27. Die kurze Zusammenfassung ergibt sich aus dem Protokoll vom 3. August 1946.
Das nächste Affidavit ist vorgelegt worden zum Beweise der Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der Gruppe III D des Reichssicherheitshauptamts und im Zusammenhang damit, daß die Gruppe III D keine Verschwörung unterstützt hat. Hierzu habe ich vorgelegt das Affidavit SD-40, von Ohlendorf. Die Zusammenfassung ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946.
Meine nächsten Affidavits beziehen sich auf die Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der Außenstellen und der Vertrauensmänner und im Zusammenhang damit, daß die Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der Außenstellen und Vertrauensmänner nicht darin bestanden haben, eine Verschwörung zu unterstützen. Ich habe hierzu das Affidavit SD-65, von Professor Dr. Ritter, dessen vollständige Übersetzung ich beantragt habe, die ich aber bisher wegen Überlastung der Übersetzungsabteilung noch nicht erhalten habe. Ich bitte, die besondere Aufmerksamkeit des Tribunals auf dieses Affidavit lenken zu dürfen. Es handelt sich um einen der bekanntesten deutschen Geschichtsforscher, und ich bitte, aus diesem Affidavit folgendes vortragen zu dürfen:
»1. Frage: Geben Sie nähere Einzelheiten über Ihre Berufsstellung.
Antwort: Ich bin seit 1925 ordentlicher Professor der neueren Geschichte an der Universität in Freiburg.«
Ich lasse dann einen Satz weg.
»2. Frage: Waren Sie Mitglied der NSDAP oder einer Gliederung derselben?
Antwort: Nein.
3. Frage: Waren Sie Mitglied einer Widerstandsgruppe gegen das Hitler-Regime, und wurden Sie von diesem verfolgt?
Antwort: Ja, ich gehörte zu den Freunden Dr. Goerdelers und war von ihm vorgesehen als Kultusminister seines neuen Kabinetts. Ich wurde deshalb im November 1944 verhaftet, in Zusammenhang mit den Ereignissen des 20. Juli vor den Volksgerichtshof in Berlin gestellt und dort aus dem Gefängnis in der Lehrterstraße am 25. April. 1945 durch die russische Armee befreit.«
VORSITZENDER: In der Übersetzung ist durchgekommen: November 1934. Muß es nicht 1944 heißen?
DR. GAWLIK: Jawohl, November 1944.
VORSITZENDER: Gut.
DR. GAWLIK:
»4. Frage: Kennen Sie die Tätigkeit der SD-Arbeitsgemeinschaft, und woher stammen Ihre Kenntnisse?
Antwort: Ja. Meine Kenntnisse stammen aus meiner Tätigkeit als Vorsitzender des Reinigungsausschusses der Universität Freiburg.
5. Frage: Welches waren die Aufgaben der SD-Arbeitsgemeinschaft?
Antwort: 1. Orientierung der obersten SD-Führung (die genaue Bezeichnung kenne ich nicht) über die Stimmung in der Bevölkerung und die dort umlaufenden Kritiken an Parteimaßnahmen.«
Aus Zeitersparnisgründen bitte ich, die nächsten Ziffern dieser Antwort weglassen zu dürfen. Ich lasse die nächste Frage weg und komme zur sechsten Frage:
»6. Frage: Welches waren die Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der Vertrauensmänner?
Antwort: Ziel und Aufgaben waren im wesentlichen die gleichen wie bei den Arbeitsgemeinschaften, denen die Vertrauensmänner angehörten. Während aber die übrigen Angehörigen der Arbeitsgemeinschaften nur gelegentlich zu Auskünften und Besprechungen auf den SD gebeten wurden, standen die Vertrauensmänner in ständiger Fühlung mit diesem.«
Ich komme nun zur achten Frage:
»8. Frage: Hatten die Vertrauensmänner die Aufgabe, staatsfeindliche Äußerungen zu sammeln und weiterzugeben und überhaupt alle staatsfeindlich bekannten Personen zu überwachen?
Antwort: Feststellungen in dieser Richtung sind mir nicht bekannt.«
Ich lasse dann einige Zeilen weg und komme zur neunten Frage:
»9. Frage: Welchen Zweck und welches Ziel verfolgte der SD im Inland mit seiner Berichterstattung?
Antwort: Im Gegensatz zu der oft schöngefärbten offiziellen Parteiberichterstattung sollten die SD-Berichte ein den tatsächlichen Stimmungen und Verhältnissen entsprechendes Bild geben. Im Bereiche der Kulturpolitik sollte darüber hinaus auf Mängel und Mißstände hingewiesen werden...
10. Frage: Hat der SD im Inland über Ihre Vorlesungen und Vorträge berichtet und diese überwacht?
Antwort: Ja. Ich weiß, daß bei der Außenstelle des SD in Karlsruhe bzw. in Straßburg eine Reihe von Berichten und stenographischen Notizen über meine Vorlesungen und Vorträge aufgefunden wurden. Ich kann dazu noch angeben, daß über die Tätigkeit des SD zwischen mir und einer ganzen Reihe von Wissenschaftlern und hohen Beamten ein brieflicher Gedankenaustausch stattgefunden hat,...«
VORSITZENDER: Ich finde, es wäre besser, und wir könnten Ihnen leichter folgen, wenn Sie das Affidavit zusammenfassen würden, statt es zu verlesen.
DR. GAWLIK: Ich habe nur noch einige kurze Fragen, dann ist diese Versicherung beendet. Euer Lordschaft bitte ich zu berücksichtigen, daß es nur eine einzige eidesstattliche Versicherung ist, die ich verlesen werde. Ich lege auf diese eidesstattliche Versicherung besonderen Wert, weil sie nicht von einem SD-Angehörigen stammt, sondern von einem Manne, der selber durch den SD überwacht wurde.
VORSITZENDER: Sehr wohl.
DR. GAWLIK:
»Ich kann dazu noch angeben, daß über die Tätigkeit des SD zwischen mir und einer ganzen Reihe von Wissenschaftlern und hohen Beamten ein brieflicher Gedankenaustausch stattgefunden hat, in dem mir bestätigt wurde, daß meine Darstellung in allen Punkten mit den Erfahrungen dieser Männer übereinstimmte.
11. Frage: Hat der SD auf Grund der Überwachung Ihrer Vorlesungen und Vorträge gegen Sie Maßnahmen der Gestapo veranlaßt?
Antwort: Davon ist mir nichts bekannt.«
Ich lasse eine Frage weg.
»13. Frage: Sind Sie wegen Ihren Vorlesungen und Vorträgen von der Gestapo verhaftet oder verwarnt worden?
Antwort: Nein. Ich wurde zwar einmal von der Gestapo verwarnt, aber auf Grund einer mir bekannten Denunziation, die nicht vom SD ausging.
14. Frage: Aus welchem Grund wurden Sie verhaftet?
Antwort: Wegen meiner Beziehungen zu einigen führenden Männern des 20. Juli.
15. Frage: War den vernehmenden Beamten der Inhalt Ihrer Vorlesungen und Vorträge bekannt?
Antwort: Nein, offensichtlich nicht. Denn sie nahmen es ohne Widerspruch hin, daß ich mich in meinen Verteidigungsschriften auf die einwandfreie ›vaterländische‹ Haltung meiner Vorlesungen und Vorträge bezog. Ich halte es für ausgeschlossen, daß den Gestapobeamten meine Vorlesungen und Vorträge und die darauf beruhenden SD-Berichte bekanntgewesen sind.
16. Frage: Welches war die Einstellung der Staatswissenschaftlichen Fakultät in Freiburg zum Hitler-Reich?
Antwort: Nicht nur die Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität, sondern die Mehrzahl mindestens der geisteswissenschaftlichen Professoren waren Gegner des Nationalsozialismus'. Dies war jedenfalls dem Reichsdozentenführer Dr. Scheel sehr genau bekannt. Er hat die Auflösung der gesamten Universität für nach dem Kriege angekündigt.
17. Frage: War dem SD diese Einstellung bekannt?
Antwort: Daran kann kaum gezweifelt werden.
18. Frage: Hat der SD irgendwelche Maßnahmen der Gestapo gegen die Staatswissenschaftliche Fakultät oder den übrigen Lehrkörper veranlaßt?
Antwort: Davon ist mir nichts bekannt.«
Ich habe zu diesem Punkt ferner vorgelegt eine eidesstattliche Erklärung von Hans Timmermann, SD-29. Die Zusammenfassung ergibt sich aus dem Protokoll der Kommission vom 23. Juli 1946. Weiter von Dr. Horst Laube, SD-31. Die Zusammenfassung ergibt sich gleichfalls aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946. Ferner SD-26, von Dr. Zirnbauer. Da ist eine Zusammenfassung im Protokoll nicht enthalten, ich trage daher hierzu kurz folgendes vor: Zirnbauer hat zwei Originalberichte, die er als ehrenamtlicher Mitarbeiter verfaßt hatte und an den SD eingereicht hatte, vorgelegt und an Eides Statt erklärt, daß dies Berichte sind, die er als Vertrauensmann des SD verfertigt hatte. Ich bitte vortragen zu dürfen, daß das die einzigen zwei Originalberichte sind, die ich bekommen konnte; die Anlage 1 ist ein Bericht darüber, daß die Ausgabe des Elsaß-Lothringschen Katalogs der landeskundlichen wirtschaftlichen Abteilung der Stadtbücherei Saarbrücken eine unbedingte Notwendigkeit sei; Anlage 2 ist ein Bericht über das Salzburger Konzertleben. Ich habe ferner vorgelegt SD-30, von Zellern; ergibt sich auch aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946.
Die nächste eidesstattliche Erklärung bezieht sich auf die Behauptung der Anklagebehörde, daß der SD in der gesamten Zeit ein Teil der SS gewesen sei. Die Einleitung zum Trial-Brief gegen die Gestapo und SD, Seite 12 und Seite 67 der englischen Ausgabe. Ich habe hierzu vorgelegt SD-32; die kurze Zusammenfassung ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946.
Die nächste eidesstattliche Erklärung bezieht sich auf die Behauptung der Anklagebehörde, daß der SD in der Ausführung einer oder mehrerer Aufgaben eine Rolle gespielt hat. Es ist die Anklageschrift gegen die SS, Nummer II, Seite 8 der deutschen Übersetzung. Hierzu habe ich vorgelegt eine eidesstattliche Erklärung von Otto Ohlendorf; die kurze Zusammenfassung ergibt sich aus dem Kommissionsprotokoll vom 23. Juli 1946.
Die nächsten eidesstattlichen Erklärungen...
VORSITZENDER: Sie haben die Nummer dieser eidesstattlichen Erklärung nicht angegeben.
DR. GAWLIK: Es ist SD-23; ich bitte um Entschuldigung, Euer Lordschaft: SD-33.
Die nächsten eidesstattlichen Erklärungen beziehen sich auf die Behauptung der Anklagebehörde, daß SD und Gestapo zu einem einheitlichen Polizeisystem zusammengeschlossen waren. Es ist dies Statement of evidence II B und III B des Trial-Briefes gegen Gestapo und SD, Seite 9 und Seite 17 der englischen Ausgabe. Ich habe hierzu vorgelegt SD-2, von Otto Ohlendorf; die kurze Zusammenfassung ergibt sich aus dem Protokoll vom 9. Juli 1946. Ferner SD-34; die kurze Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946. SD-35, von Dr. Hoffmann; die kurze Zusammenfassung ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946, und SD-36, von Otto Ohlendorf; die kurze Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946.
Mit der nächsten eidesstattlichen Erklärung will ich beweisen, daß der SD keine Exekutive hatte. Ich habe hierzu vorgelegt die eidesstattliche Erklärung SD-20, von Alfred Kutter; die kurze Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 9. Juli 1946.
Die nächsten beiden eidesstattlichen Erklärungen sind eine Ergänzung zu der eidesstattlichen Erklärung von Dr. Wilhelm Höttl, dem Anklagedokument 2614-PS. Ich lege dazu vor ein Ergänzungsaffidavit SD-37, von Dr. Wilhelm Höttl.
VORSITZENDER: Ist das nicht schon vor der Kommission vorgelegt worden?
DR. GAWLIK: Jawohl, Euer Lordschaft! Die Zusammenfassung ist im Protokoll vom 23. Juli 1946. Ich habe beantragt, daß diese eidesstattliche Erklärung vollständig übersetzt wird und lege die vollständigen Übersetzungen vor. Ich habe weiter vorgelegt zu diesem Punkt SD-38, von Theo Gahmann; die kurze Zusammenfassung dieser eidesstattlichen Erklärung ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946.
Mit der nächsten eidesstattlichen Erklärung will ich beweisen, daß der SD keinen Einfluß auf die Auswahl der SA-Führer hatte; es ist dies Statement of evidence III B, Seite 18 des Trial-Briefes gegen Gestapo und SD. Ich lege hierzu vor das Affidavit SD-4, von Max Jüttner; die kurze Zusammenfassung des Affidavits ist in dem Protokoll vom 9. Juli 1946 enthalten.
Mit den nächsten sieben eidesstattlichen Erklärungen will ich beweisen, daß der SD keinen Einfluß auf die Auswahl der Parteiführer hatte und bezieht sich auf Statement of evidence III B, Seite 18 des englischen Trial-Briefes. Ich lege hierzu vor SD-5, von Otto Frehrer, für den ehemaligen Gau Mainfranken, SD-6, von Bruno Biedermann, für den ehemaligen Gau Thüringen, SD-7, von Siegfried Uiberreither, für den ehemaligen Gau Steiermark, SD-8. von Karl Wahl, für den ehemaligen Gau Schwaben, SD-9, von Paul Wegener, für die ehemaligen Gaue Mark-Brandenburg und Weser-Ems, SD-10, von Albert Hoffmann, für die ehemaligen Gaue Oberschlesien und Westfalen-Süd. Ferner SD-39, von Adam Förtsch, für den ehemaligen Gau Oberbayern. Von diesem habe ich die Übersetzung noch nicht erhalten; diese werde ich nachreichen.
Die nächste eidesstattliche Erklärung bezieht sich auf die Behauptung der Anklage, daß der SD die Treue und Zuverlässigkeit der Staatsbeamten überprüft habe; Statement of evidence III B, Seite 18 der englischen Ausgabe des Trial-Briefes. Ich habe hierzu vorgelegt die eidesstattliche Erklärung SD-3, von Dr. Werner May; die kurze Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 9. Juli 1946.
Ich komme nunmehr zu dem Verbrechen gegen den Frieden. Mit der nächsten eidesstattlichen Erklärung will ich beweisen, daß der SD bei den Grenzzwischenfällen im August 1939 nicht verwendet worden ist und daß die Angehörigen des SD hiervon keine Kenntnis hatten; Statement of evidence V, Seite 23 des englischen Trial-Briefes. Ich habe hierzu vorgelegt die eidesstattliche Erklärung SD-11, von Dr. Marx. Die kurze Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 9. Juli 1946.
Ich komme nunmehr zu den Kriegsverbrechen, und zwar zunächst zu Statement of evidence VI A, Seite 25 der englischen Ausgabe des Trial-Briefes gegen Gestapo und SD. Hierzu lege ich vor die eidesstattliche Erklärung SD-41, von Karl Heinz Bendt. Die Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946. Ich habe ferner zu diesem Punkt vorgelegt SD-42, von Walter Schellenberg. Die kurze Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946. Ich werde ferner vollständig nachreichen die eidesstattlichen Erklärungen SD-43, von Heinz Wanninger, und SD-44, von Otto Ohlendorf. Die kurze Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946. Ich habe zu diesem Punkt weiter vorgelegt die eidesstattliche Versicherung SD-45, von Erwin Schulz. Die kurze Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946. Ferner habe ich vorgelegt zu diesem Punkt SD-46, von Otto Ohlendorf. Die Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich gleichfalls aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946.
Mit den nächsten drei eidesstattlichen Erklärungen will ich beweisen, daß die Angehörigen der Leitabschnitte, der Außenstellen und die Vertrauensmänner keine Kenntnis von der Tätigkeit der im Osten eingesetzten Einsatzgruppen hatten. Ich habe hierzu vorgelegt SD-47, von Wilhelm Dyroff. Dies bezieht sich auf die Kenntnis in den ehemaligen Gauen Süd-Hannover und Braunschweig. SD-48, von Karl Heinz Bendt, bezieht sich auch auf die Kenntnis in dem ehemaligen Oberabschnitt Neu-Stettin, Breslau, Düsseldorf. SD-49, von Adolf Rott. Dies bezieht sich auf die Kenntnis in den ehemaligen SD-Abschnitten Neustadt an der Weinstraße und Saarbrücken. Diese drei eidesstattlichen Erklärungen waren am 23. Juli 1946 vorgelegt worden.
Die nächste eidesstattliche Erklärung bezieht sich auf die Behauptung der Anklagebehörde, daß der SD-Abschnitt Tilsit an der Liquidierung von Juden und Kommunisten im Grenzstreifen beteiligt war, auf Statement of evidence VI A des Trial-Briefes. Ich werde hierzu die vollständige Übersetzung meiner vorgelegten eidesstattlichen Erklärung SD-12, von Wilhelm Sieps, nachreichen. Die kurze Zusammenfassung der eidesstattlichen Erklärung ergibt sich aus dem Protokoll vom 9. Juli 1946.
Die nächste eidesstattliche Erklärung bezieht sich auf das Anklagedokument 1475-PS, erwähnt unter Statement of evidence VI A des Trial-Briefes, Seite 25 der englischen Übersetzung. Ich lege hierzu vor die eidesstattliche Erklärung von Gerti Breiter, SD-69.
Mit der nächsten eidesstattlichen Erklärung will ich beweisen, daß der auf Seite 26 der englischen Ausgabe des Trial-Briefes gegen Gestapo und SD erwähnte SS-Major Pütz nicht dem SD, sondern der Gestapo angehörte. Ich habe hierzu die eidesstattliche Erklärung SD-50 vorgelegt, von Heinz Wanninger. Die Zusammenfassung ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946.
Die nächsten eidesstattlichen Erklärungen beziehen sich auf Statement of evidence VI F des Trial-Briefes, Seite 54 der englischen Ausgabe. Erstes Beweisthema: in den Anklagedokumenten 553-PS, 498-PS und 532-PS ist unter SD nicht der Inlandsnachrichtendienst, Amt III, oder der Auslandsnachrichtendienst, Amt VI, oder das Amt VII zu verstehen, sondern die Sicherheitspolizei. Ich lege hierzu vor die eidesstattliche Erklärung SD-52, von Wilhelm Keitel. Kurze Zusammenfassung des Inhalts im Protokoll vom 23. Juli 1946.
Das nächste Beweisthema, daß der SD an der Lynchjustiz nicht beteiligt war. Ich habe hierzu vorgelegt SD-51, von Walter Schellenberg. Die kurze Zusammenfassung des Inhalts ist im Protokoll vom 23. Juli 1946 enthalten. Weiter SD-68, von Hans Steiner. Die kurze Zusammenfassung des Inhalts ist im Protokoll vom 3. August 1946 enthalten.
Die nächsten beiden eidesstattlichen Erklärungen beziehen sich auf die Behauptung der Anklagebehörde, daß der SD Gefangene in den Gefängnissen ermordet habe, um zu verhindern, daß sie durch alliierte Truppen befreit wurden; Statement of evidence VI J, Seite 56 der englischen Ausgabe des Trial-Briefes. Ich habe hierzu vorgelegt die eidesstattliche Erklärung SD-13, von Horst Laube. Die kurze Zusammenfassung ist im Protokoll vom 9. Juli 1946. SD-14, von Fritz Wolfbrandt, in dem gleichen Protokoll.
Die nächste eidesstattliche Erklärung bezieht sich auf die Behauptung der Anklagebehörde, daß der SD an der gewaltsamen Beschlagnahme und Aufteilung von öffentlichem und privatem Besitz teilgenommen hat; Statement of evidence VI K, Seite 67 der englischen Ausgabe. Ich habe hierzu vorgelegt SD-15, von Kurt Klauke. Kurze Zusammenfassung des Inhalts ist im Protokoll vom 9. Juli 1946.
Die nächsten eidesstattlichen Erklärungen beziehen sich auf die Behauptung der Anklagebehörde, daß der SD Juden verfolgt habe; Statement of evidence VII A der englischen Ausgabe des Trial-Briefes. Ich habe hierzu vorgelegt die eidesstattliche Erklärung SD-16, von Walter Keinz – kurze Zusammenfassung des Inhalts im Protokoll vom 9. Juli 1946 –; ferner SD-17, von Emil Hausmann in dem gleichen Protokoll, sowie SD-53, von Emil Fröschel, im Protokoll vom 23. Juli, dann SD-54, von Dr. Laube, in dem gleichen Protokoll.
Die nächsten eidesstattlichen Versicherungen beziehen sich auf den gegen den SD erhobenen Vorwurf der Kirchenverfolgung; Statement of evidence VII B, Seite 63 der englischen Ausgabe des Trial-Briefes. Ich habe hierzu vorgelegt SD-55 – kurze Zusammenfassung des Inhalts im Protokoll vom 23. Juli 1946 –; Walter Keinz, SD-18, im Protokoll vom 9. Juli 1946. Ich werde ferner nachreichen eine vollständige Übersetzung SD-19, von Helmut Fromm. Kurze Zusammenfassung des Inhalts ist im Protokoll vom 9. Juli 1946 enthalten.
Mit der nächsten eidesstattlichen Erklärung will ich die Aufgaben, Ziele, Tätigkeiten und Methoden des SD im Generalgouvernement nachweisen. Ich werde hierzu nachreichen eine vollständige Übersetzung des Affidavits SD-56, von Helmut Fromm; Zusammenfassung des Inhalts im Protokoll vom 23. Juli 1946.
Mit der nächsten eidesstattlichen Erklärung will ich beweisen, daß die Polizei in Frankreich als SD bezeichnet wurde. Ich habe hierzu vorgelegt ein Affidavit von Dr. Laube, SD-23; Zusammenfassung des Inhalts im Protokoll vom 9. Juli 1946.
Das nächste Affidavit wird vorgelegt zum Beweis dafür, daß die Angehörigen der Geheimen Staatspolizei und Kriminalpolizei in Belgien und Nordfrankreich die SS-Uniform mit der SD-Raute trugen. Ich habe hierzu vorgelegt SD-24, von Walter Hofmeister; kurze Zusammenfassung des Inhalts im Protokoll vom 9. Juli 1946.
Mit der nächsten eidesstattlichen Erklärung will ich beweisen, daß die in Belgien und Nordfrankreich eingesetzten Angehörigen des SD nicht zum Amt III gehörten. Ich habe hierzu vorgelegt SD-25, von Walter Hofmeister; kurze Zusammenfassung des Inhalts im Protokoll vom 9. Juli 1946.
Mit der nächsten eidesstattlichen Erklärung will ich beweisen, daß die Zugehörigkeit zum SD, Amt III, während des Krieges im allgemeinen nicht freiwillig war, sondern auf gesetzlicher Anordnung beruhte. Ich habe hierzu vorgelegt SD-57, von Bernhard Dilger, wiedergegeben im Protokoll vom 23. Juli 1946; SD-58, von Dr. Ehlich, im gleichen Protokoll; SD-59, von Karl Heinz Bendt, im gleichen Protokoll; SD-60, im gleichen Protokoll, und ich reiche nach SD-21, von Oskar Eiseler; die Zusammenfassung des Inhalts ist im Protokoll vom 9. Juli 1946.
Mit der nächsten eidesstattlichen Erklärung will ich beweisen, daß ein Ausscheiden aus dem SD für die Hauptamtlichen nicht möglich war. Ich lege vor SD-22, von Werner May; Zusammenfassung des Inhalts im Protokoll vom 9. Juli 1946.
Die nächsten drei eidesstattlichen Erklärungen beziehen sich auf die Aufgaben, Ziele, Tätigkeiten des Amtes VI. Hierzu werde ich nachreichen SD-61, von Walter Schellenberg. Die Zusammenfassung des Inhalts ist im Protokoll vom 23. Juli 1946 enthalten. Ferner SD-62, von Walter Schellenberg. Die kurze Zusammenfassung des Inhalts ist in dem gleichen Protokoll. Ich lege ferner vor über die Aufgaben und Tätigkeiten des Amtes VI eine eidesstattliche Erklärung, SD-66, von Otto Skorzeny.
Die nächste eidesstattliche Erklärung bezieht sich auf die Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten des Amtes VII. Diese eidesstattliche Erklärung lege ich vorsorglich vor. Vor der Kommission ist nicht entschieden worden, ob das Amt VII mitangeklagt ist. Der Herr Vorsitzende der Kommission hat mir mitgeteilt, daß hierüber eine Entscheidung des Tribunals vorgenommen werden soll. Es ist SD-63, von Dr. Dietl, die ich nachreichen werde.
Die nächste eidesstattliche Erklärung bezieht sich auf die Behauptung der Anklagebehörde, daß die Einwanderungszentralen den Zweck hatten, Evakuierungen mit dem Ziel der dauernden Kolonisierung der eroberten Gebiete, der Vernichtung deren nationaler Existenz vorzunehmen und dadurch immerwährend die deutschen Grenzen auszudehnen; Trial-Brief gegen die SS, III G, Seite 33 und 35 der deutschen Übersetzung. Ich habe hierzu vorgelegt SD-64, von Martin Sandberger. Die Zusammenfassung des Inhalts ergibt sich aus dem Protokoll vom 23. Juli 1946.
Ich habe nun noch eine eidesstattliche Erklärung zur Widerlegung der von der Anklagebehörde bei der Vernehmung des Zeugen Dr. Hoffmann vorgelegten eidesstattlichen Erklärung, F-964. Diese eidesstattliche Erklärung habe ich vor der Kommission nicht mehr einreichen können, weil die Kommission ihre Tätigkeit bereits abgeschlossen hatte, als ich die eidesstattliche Erklärung erhalten hatte. Ich bitte daher, diese eidesstattliche Erklärung unter SD-65 noch vorlegen zu dürfen.
VORSITZENDER: Sie haben schon eine Nummer 65, nicht wahr? So kam es durch die Übersetzung.
DR. GAWLIK: Das sollte SD-71 sein, Euer Lordschaft. Ich lese aus dieser eidesstattlichen Erklärung kurz folgendes vor: Erstens zum Nachweis der Kenntnis über die Angaben:
»Ich, Georg Schräpel..., war von 1930 bis 1939 in Braunschweig als Regierungsrat; 1939 vorübergehend im Reichskriminalpolizeiamt Berlin und von 1941-1945 als Abteilungsleiter für Personalfragen im Hauptamt Sicherheitspolizei des Reichsministeriums des Innern tätig. Ab Januar 1944 unterstand mir auch die Dienstaufsicht über das Personalreferat der Geheimen Staatspolizei. Mein letzter Dienstgrad war Regierungsdirektor und SS-Standartenführer.«
Die Angaben:
»Es hat zu keiner Zeit des Bestehens der Geheimen Staatspolizei und des SD Weisungen oder Erlasse des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD oder des Reichsministeriums des Innern gegeben, nach denen die Tätigkeit der Geheimen Staatspolizei sowohl in der Spitze wie bei allen Dienststellen im Reich vom SD zu beeinflussen oder zu überwachen war. Die Dienststellen der Geheimen Staatspolizei blieben zu jeder Zeit völlig selbständig. Die Selbständigkeit und die besondere Stellung der Staatspolizei ließ auch eine allgemeine Beeinflussung durch den SD nicht zu, eine Überwachung wäre weder vom Amtschef IV... noch vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD geduldet worden, da eine solche Überwachung mit der tatsächlichen eigenen Verantwortung der Staatspolizei niemals zu vereinbaren gewesen wäre.«
Ich bitte, diese eidesstattliche Erklärung nachreichen zu dürfen, wenn ich die Übersetzung habe. Ich habe nunmehr eine Sammelerklärung über 6123 eidesstattliche Erklärungen; die Übersetzungen habe ich noch nicht erhalten. Ich bitte um Entschuldigung, ich habe nur die französischen Übersetzungen und bitte die französischen Übersetzungen überreichen zu dürfen.
Ich überreiche ferner die Zusammenstellung der Listen über diese eidesstattlichen Erklärungen. Aus meiner Sammelerklärung bitte ich, nur das Thema 18 verlesen zu dürfen betreffend Teilnahme von SD-Angehörigen bei Exekutionen in den Einsatzgebieten. Ich habe zu diesem Thema 140 eidesstattliche Erklärungen der Dienststellen des SD aus allen Teilen Deutschlands und für die Zeit von 1939 bis 1945, in denen folgendes versichert worden ist:
»Die Dienststellen und Angehörigen des SD, Amt III, hatten keine Kenntnis von der Teilnahme SD-Angehöriger bei Exekutionen in den Einsatzkommandos im Osten.«
Ich komme nunmehr zu meinem Dokumentenvortrag. Ich bitte, zunächst vortragen zu dürfen, daß meine Dokumente auch entsprechend dem Trial-Brief gegen Gestapo und SD geordnet sind.
Die ersten Dokumente beziehen sich auf den Vorwurf der Verschwörung. Ich habe zunächst vorgelegt als Dokument SD-1 eine Vereinbarung zwischen Himmler und Ribbentrop über die Einrichtung eines einheitlichen deutschen geheimen Meldedienstes. Das Dokument ist bereits vorgelegt unter USSR-120. Ich zitiere aus diesem Dokument folgendes:
»Der geheime Meldedienst hat, soweit das Ausland in Betracht kommt, die Aufgabe, Nachrichten auf politischem, militärischem, wirtschaftlichem und technischem Gebiet für das Reich zu beschaffen.«
Ferner folgenden Absatz:
»Das beim geheimen Meldedienst eingehende außenpolitische Nachrichtenmaterial wird vom Reichssicherheitshauptamt dem Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt.«
SD-2; es handelt sich um einen Auszug aus dem Sonderfahndungsplan der Sicherheitspolizei und des SD. Ich werde dieses Dokument nicht verlesen. Ich bitte jedoch, die Aufmerksamkeit des Gerichts darauf hinlenken zu dürfen, daß, obwohl die Ämter III und VI mit den Ämtern IV und V im Reichssicherheitshauptamt vereinigt waren, die Ämter III und VI keine polizeilichen Aufgaben hatten und eine strenge Trennung zwischen sicherheitspolizeilichen und SD- Dienststellen bestand; denn zur Anordnung des Fahndungsalarmes waren die Ämter III und VI nicht befugt.
Die nächsten sechs Dokumente, SD-3, SD-4, SD-5, SD-6, SD-7 und SD-8 gehören zusammen. Es handelt sich um Auszüge aus Verfügungen des Reichsjustizministers, SD-3; der Reichsverkehrsbehörde, SD-4; der Dienststelle des Reichsnährstandes, SD-5; des Reichsforstmeisters, SD-6; des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion, SD-7; des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, SD-8; über die Zusammenarbeit dieser Dienststellen mit dem Sicherheitsdienst. Ich bitte, die besondere Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Aufgabenstellung des SD lenken zu dürfen, die sich aus diesen Dokumenten ergibt: die Führungsstellen des Reiches über die stimmungsmäßigen Auswirkungen behördlicher Maßnahmen in der Bevölkerung zu unterrichten. Ich habe diese Dokumente ferner zum Beweis vorgelegt, daß es die Aufgabe des SD war, nicht nur mit der Staatspolizei, sondern mit allen Dienststellen des Staates zusammenzuarbeiten.
Das nächste Dokument, SD-12; mit diesem will ich beweisen, daß der SD in den Jahren um 1936 nicht die Bedeutung hatte, die ihm von der Anklagebehörde beigelegt wird.
Das nächste Dokument, SD-13; es handelt sich um einen Auszug aus dem Runderlaß des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 16. Oktober 1941. Aus diesem Dokument ergibt sich, daß der SS- und Polizeigerichtsbarkeit nur die hauptamtlichen Angehörigen des SD, nicht dagegen die ehrenamtlich tätigen und diejenigen Personen unterstanden, die einzelne Aufträge ausführten. Der größte Teil der Mitglieder des SD waren ehrenamtliche, die also nicht der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstanden.
Das nächste Dokument, SD-14; es handelt sich um einen Auszug aus einem Erlaß der Parteikanzlei. Ich zitiere daraus folgendes:
»Zur Ausstellung einer politischen Beurteilung oder einer politischen Unbedenklichkeitsbescheinigung sind ausschließlich die Hoheitsträger der Bewegung, vom Kreisleiter an aufwärts, berechtigt.«
Dieses Dokument bezieht sich auf den Trial-Brief gegen die Gestapo und SD, Statement of evidence III und IV.
Dasselbe Beweisthema betrifft das nächste Dokument, SD-15; der Auszug aus dem Runderlaß des Reichssicherheitshauptamtes vom 12. Juni 1940. Aus diesem Erlaß ergibt sich, daß ab 1. Juli 1940 die Auskunftstelle des Amtes I SD in das Referat IV C 1 überführt wurde. Damit wurde für politische Auskünfte jeder Art das Gestapoamt zuständig, und es entfiel jede Unterstützung der Geheimen Staatspolizei durch den SD.
Das nächste Dokument, SD-15 a; aus diesem Dokument ergibt sich, entgegen dem Dokument 3385-PS, das von der Anklagebehörde vorgelegt worden ist, daß der SD weder der einzige noch überhaupt der Nachrichtendienst der Partei war. Vielmehr hatte die Partei innerhalb ihrer politischen Organisation die Einrichtung eigener »politischer Lageberichte« und von den Kreisleitungen aufwärts die fachlichen Tätigkeitsberichte über alle Ämter.
Dokument SD-16; es handelt sich um einen Auszug aus der Denkschrift von Hitler über die Aufgaben des Vierjahresplanes.
SD-17; mit diesem Dokument will ich beweisen, daß die Tätigkeit der Angehörigen des SD im Einsatz in den besetzten Gebieten nicht freiwillig war, sondern auf gesetzlicher Anordnung beruhte. Ich zitiere aus diesem Dokument:
»Weigerung von Gefolgschaftsmitgliedern zu einem Einsatz in den besetzten Gebieten.... Für die Gefolgschaftsmitglieder des öffentlichen Dienstes ist durch« – ich lasse die Bestimmung weg – »die Verpflichtung zur Übernahme der Arbeit an einem anderen Ort als dem bisherigen Dienstort grundsätzlich anerkannt worden. Da eine Beschränkung auf das Reichsgebiet nicht vorgesehen ist, muß ein Gefolgschaftsmitglied, sofern die Voraussetzungen der besonderen Dienstordnung erfüllt sind – zumal jetzt im Kriege – auch einer Abordnung in die besetzten Gebiete nachkommen.«
Mit den nächsten Dokumenten, SD-18 bis SD-22, will ich die Behauptung der Anklagebehörde widerlegen, daß der SD Spezialformationen in Kriegsgefangenenlagern hatte, um rassisch unerwünschte Personen auszusondern und zu exekutieren. Trial-Brief gegen Gestapo und SD, Statement of evidence III B.
Bei dem Dokument SD-18 handelt es sich um einen Auszug aus dem Runderlaß des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD. Ich bitte, die Aufmerksamkeit des Gerichts zunächst auf das Aktenzeichen lenken zu dürfen: »IV A.« Daraus ergibt sich die Zuständigkeit der Geheimen Staatspolizei. Der Erlaß ist ferner gerichtet an alle Staatspolizeistellen und den Kommandeur der Sicherheitspolizei in Lublin.
Dokument SD-19: Ich bitte, auch hierbei die Aufmerksamkeit des Gerichts auf das Aktenzeichen »IV A« lenken zu dürfen. Ich zitiere aus diesem Dokument:
»Die Staatspolizeileitstellen werden nochmals gehalten, die zur Zeit noch laufenden Überprüfungen beschleunigt zum Abschluß zu bringen.«
Dokument SD-20; das Dokument betrifft den Arbeitseinsatz sowjetischer Kriegsgefangener...
VORSITZENDER: Dr. Gawlik! Was bedeutet der zweite Absatz im Dokument SD-19? Es wird doch ausdrücklich Bezug genommen auf verschiedene Zahlen, und dann heißt es: »Nr. 92/42 Gkdos«, wonach die Aussonderung sämtlicher Kriegsgefangener künftig nur noch im Generalgouvernement stattfindet. Warum sondern sie Kriegsgefangene aus? Was bedeutet das?
DR. GAWLIK: Das ist dieser Vorwurf, der von der Anklagebehörde erhoben worden ist, und ich will beweisen, daß dies durch die Geheime Staatspolizei allein geschehen ist. In diesem Erlaß ist angeordnet, daß diese Aussonderungen nur noch im Generalgouvernement stattzufinden haben. Dies interessiert in diesem Zusammenhang nicht, Euer Lordschaft. Mir kommt es nur auf den Absatz 3 an.
VORSITZENDER: Aber ist das nicht ein Dokument des SD?
DR. GAWLIK: Jawohl.
VORSITZENDER: Ist es nicht ein Verwaltungserlaß?
DR. GAWLIK: Euer Lordschaft! Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD hatte sieben Ämter. Aus diesem Grund kommt es darauf an, welches seiner Ämter gehandelt hat.
Amt IV war die Geheime Staatspolizei; Amt III der Inlands-SD; Amt VI war der Auslandsnachrichtendienst. Jedes dieser Ämter hatte einen eigenen Amtschef. Amt IV ist ja eine andere Organisation als Amt III und VI. Über diesen sieben Amtschefs stand der Chef der Sicherheitspolizei und des SD. Aus diesem Titel ergibt sich noch nicht, daß damit der SD etwas zu tun hat, sondern man muß prüfen, welches seiner Ämter das getan hat, ob Amt IV, III oder VI, und da habe ich die Aufmerksamkeit Euer Lordschaft auf das Aktenzeichen gelenkt. IV A, das war das Amt IV, die Geheime Staatspolizei, und daraus ergibt sich, daß die Ämter III und VI mit dieser Angelegenheit nichts zu tun hatten, sondern nur das Amt IV. Und dies ergibt sich weiter aus der Ziffer 3, wo ausdrücklich nur die Staatspolizeileitstellen angeführt sind.
VORSITZENDER: Gut, wir vertagen uns nunmehr.