HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Das Gericht vertagt sich bis

22. August 1946, 10.00 Uhr.]

Zweihundertneunter Tag.

Donnerstag, 22. August 1946.

Vormittagssitzung.

RA. BÖHM: Herr Vorsitzender! Meine Herren Richter! Ich habe gestern einen Teil derjenigen Dokumente vorgetragen, die nachweisen, daß viele Mitglieder der SA durch gesetzlichen Zwang in die SA gekommen sind. Ich führe in dieser Richtung meine Beweisführung fort.

Die Dokumente SA-200, 201, 203, 208 und 213 fordern den Dienst für die Nachwuchsmänner der Finanz.

Es ist bedauerlich, daß auf Grund des Verhaltens einer Besatzungsmacht der Zeuge Dr. Meder hier nicht erschienen ist. Die SA-Verteidigung konnte mit diesem Zeugen bis zu dem Zeitpunkt korrespondieren, da bekanntgeworden ist, daß er als Zeuge für diesen Prozeß ausersehen wurde. Trotz aller Bemühungen des Herrn Generalsekretärs des Internationalen Militärgerichtshofs ist uns der Erfolg versagt geblieben, diesen Zeugen aus der russischen Zone hierherschaffen zu können.

Dieser Zeuge war berufen, darüber auszusagen, daß in den Jahren 1936 bis 1944 an 14 Reichsfinanzschulen...

VORSITZENDER: Dr. Böhm! Sie haben nur über Ihre Dokumente zu sprechen, und wir wollen nichts über Schwierigkeiten bei der Herbeischaffung von Zeugen hören.

Bitte setzen Sie fort.

RA. BÖHM: An Finanzschulen, wie Sie im Reich bestanden haben, kommen in Frage: Herrsching, Ilmenau, Meersburg, Wöllerhof, Berlin, Mölln, Feldkirch, Leipa, Leitmeritz, Bodenbach, Thorn, Sigmaringen und Boppard.

Selbst Privatbetriebe im weiten Umfang gingen dazu über, die Zugehörigkeit zur HJ und zur SA als Voraussetzung der Einstellung zu machen. Es besagen dies die Dokumente SA-215 und 216.

Dokument SA-218 gibt Auskunft, daß durch die Verfügung vom 3. Oktober 1933 bestimmt wurde, daß...

VORSITZENDER: Dr. Böhm! Ich glaube, Sie sprechen etwas zu rasch, das Licht leuchtet auf.

RA. BÖHM: Sehr wohl, Herr Vorsitzender, ich werde versuchen, langsamer zu sprechen.

Dokument SA-218 gibt Auskunft, daß durch die Verfügung vom 3. Oktober 1933 bestimmt wurde, daß der Hilfspionierdienst der Technischen Nothilfe in die SA zu überführen war. Dokument SA-220 behandelt die Frage, ob ein Ausschluß aus der SA ein Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist, was unter Umständen bejaht wird. Den Kommentar dazu liefert Dokument SA-221, und ich zitiere:

»Die auf den Führer erfolgte eidliche Verpflichtung macht einen Austritt aus der SA wie aus irgendeinem Verein unmöglich; nur eine eintretende körperliche Behinderung oder eine anderweitige Verwendung lassen ein Ausscheiden aus der SA zu.«

Es ist dies ein Auszug aus dem Handbuch der SA, herausgegeben mit Genehmigung der Obersten SA- Führung.

Dokument SA-222 läßt ebenfalls die Möglichkeit zu, daß ein Ausschluß aus der Partei oder den Gliederungen der Partei den Verlust eines Arbeitsplatzes zur Folge haben könnte. Wenn dies in einem offiziellen Grunderlaß des Reichs- und preußischen Ministers der Justiz steht, dann wird das Verhalten, wie es in der Praxis geschehen ist, völlig klar sein.

Es nimmt daher nicht wunder, wenn selbst außerdeutsche Stellen auf den Zwang hinwiesen, der bestanden hat. Wie in Dokument SA-243 ausgeführt wird, heißt es in der Note des Heiligen Stuhles vom 14. Mai 1934:

»Der Heilige Stuhl weiß, in welchem Maße heute in Deutschland die Freiheit der Entschließungen eingeschränkt ist durch den Druck, der vom Wirtschaftlichen und von der Sorge um die nackte Existenz her auf Beamten, Angestellten, Arbeitern, Gelehrten, ja selbst in früher freien Berufen auf fast allen Staatsbürgern lastet.«

VORSITZENDER: Ist Dokument SA-243 in Ihrem Dokumentenbuch?

RA. BÖHM: 143, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Setzen Sie fort.

RA. BÖHM: Im dritten Teil meines Dokumentenvortrags komme ich auf die Zielsetzung, wie sie dem SA- Angehörigen, der keine besondere Führerstellung bekleidete, vor Augen steht. Ich komme gleichzeitig damit auch auf den subjektiven Tatbestand zu sprechen im Sinne des Beweisbeschlusses vom 13. März 1946, Absatz 6, Ziffer 3.

Im Dokument SA-224, einem Auszug aus der Zeitschrift »Der SA-Führer«, einem Diskussionsblatt der SA, wird der Begriff »Wehrtüchtigkeit« geklärt, indem es heißt:

»Die waffenmäßige Wehrtüchtigkeit, die Beherrschung der Kriegswaffen und ihre gefechtsmäßige Anwendung lehrt den deutschen Mann die Wehrmacht in der Dienstzeit und in den Dienstübungen.«

Klar geht hervor aus Dokument SA-224, daß die SA mit einer Waffenschule nichts zu tun hatte, also eine militärische Erziehung nicht gegeben war. Es beweist dies Dokument SA-225 und 226, Auszüge ebenfalls aus dem Diskussionsblatt der Obersten SA- Führung, »Der SA-Führer«. Es heißt:

»Man erkennt außerdem die stets vorhanden gewesene und stets bleibende klare Abgrenzung der Aufgabengebiete der SA und der Wehrmacht. Die SA schafft im Anschluß an die HJ die seelischen, geistigen und körperlichen Vorbedingungen.«

Im Dokument SA-226 ist zu ersehen, daß von Hitler aus eindeutig und klar jeder militärische Charakter der SA im Sinne einer Wehrorganisation, einer Miliz oder eines Freikorps abgelehnt wird.

Dokument SA-229 zeigt auf, daß dem SA-Angehörigen sogenannte verbrecherische Ziele, wie sich die Anklagebehörde ausdrückt, nicht bekannt sein konnten, da am 21. März 1925 bereits die Rheinland- Kommission das Verbot der Deutschen Freiheitspartei und der Nationalsozialistischen Partei aufgehoben hat.

Wie Hitler immer wieder es verstanden hat, das Volk einzuschläfern, beweist sein Befehl vom 1. Juli 1934, in dem er dem Röhm-Putsch einen ganz anderen Hintergrund gegeben hat, als er tatsächlich vorhanden war.

Mr. Jackson hat den einzelnen Gliederungsangehörigen vorgeworfen, daß nicht der Eintritt in die Organisation ihnen zur Last gelegt werden könnte, sondern das Bleiben in den Organisationen, da sie doch die Zustände in den Konzentrationslagern gekannt hätten. In diesem Zusammenhang möchte ich das Dokument SA-250 vorlegen, aus dem hervorgeht, daß einer der hervorragendsten Vertreter der Münchener katholischen Kirche, der jahrelang im KZ gewesen ist, die Frage behandelt, ob wahrzunehmen war im Dritten Reich, was an Unrecht geschah. Klar und deutlich geht hervor, daß das nicht der Fall war, und ich zitiere:

»Acht Jahre lang habe ich alles gesammelt, was an nationalsozialistischen Gesetzen, Verordnungen, Polizeimaßnahmen, Nachrichten über Ungerechtigkeiten, Gewalttätigkeiten, Schändlichkeiten, Verbrechen, Gotteslästerungen, Kirchenverfolgungen, Morden usw. zu erfahren war. Hunderte von Seiten des eingangs erwähnten, im Jahre 1940 erschienenen Buches ›The Persecution of the Catholic Church‹ stammen aus meiner Sammlung. Um so beweiskräftiger muß es sein, wenn ich versichere: ›Über Greuel in den KZ und über Verbrechen in den besetzten Gebieten konnte ich soviel wie nichts erfahren und weiterberichten.‹«

Wie sollte da der einzelne das alles, was heute bekanntgeworden ist, erfahren, da er obendrein nicht über die Informationsquellen verfügte wie Prälat Neuhäußler.

Ich komme nun zum dritten Teil des Dokumentenvortrags, in dem die Anklage behauptet, die SA wäre eine Terrororganisation. Wie es tatsächlich mit dem Terror bestellt war, geht aus den Dokumenten SA- 285, 286 und 287 hervor. Klar zeigt sich in der von der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs der Republik zitierten Flugschrift, daß die KPD es war, die das Volk gegen die demokratische Republik aufhetzte, daß es die KPD war, die den Klassenkampf propagierte. Wie im Dokument SA-286 aus seiner Entscheidung hervorgeht, fand diese Aufforderung zum Klassenkampf innerhalb der sogenannten Weltrevolutionsidee statt. In Verbindung mit diesen Dokumenten steht das Dokument SA-132, das den von der KPD propagierten Bürgerkrieg im Jahre 1921 aufzeigt. So spannt sich von hier die Linie einer terroristischen Auseinandersetzung, die von links gekommen ist.

Aus dem Dokument SA-287, einem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 14. Februar 1925 gegen Link und Genossen zeigt sich, daß in diesem latenten Bürgerkrieg die Forderung des Kampfes gegen die Faschisten, das heißt die NSDAP und die Reichswehr, immer wieder erhoben wurde. Daß in diesem Zusammenhang die Gründung der SA zum Schutz gegen Links fällt, geht aus Dokument SA-311 und 314 hervor. Es sind dies Auszüge aus dem Buch »Mein Kampf« von Adolf Hitler.

Aus Dokument SA-300, einem Auszug aus Gisevius' Buch »Bis zum bitteren Ende«, wird ebenfalls aufgeklärt, daß der rote Druck braunen Gegendruck erzeugte. Obwohl sozusagen Bürgerkriegszeiten waren, muß selbst ein Gegner wie Herr Gisevius zugeben – und es ist das aus dem Dokument SA-301 ersichtlich –, daß die nationalsozialistische Revolution verhältnismäßig wenig Opfer gekostet hat. Im Dokument SA-302 gibt Herr Gisevius zu, daß, wenn Ausschreitungen vorgekommen sind, im Grunde nur eine ganz kleine Clique es war. Ich darf zitieren:

»Es sind die Gruppenstäbe, ihre besoldeten Stabswachen, sowie jene Schar wilder Kerle, die überall zu finden sind, wo ein tüchtiger Spektakel veranstaltet wird.«

Dokumente SA-304, 305 und 306 zeigen, wie ernst es Hitler war, als Oberster SA-Führer einen Bürgerkrieg zu vermeiden. Deshalb fordert er in immer wieder erlassenen Proklamationen zur Disziplin auf. Ich darf in diesem Zusammenhang die Anordnung vom 30. März 1931 hervorheben. Es ist das Dokument SA-306. Ausdrücklich heißt es in Ziffer 2:

»Jeder Parteigenosse wird ohne Rücksicht auf seine Parteistellung sofort aus der Partei ausgeschlossen, der es sich beikommen lassen sollte, entweder bewußt gegen die Bestimmungen der Notverordnungen zu verstoßen oder solche allenfallsigen Verstöße zu dulden bzw. zu billigen.«

Dokument SA-312 spricht von dem Verbot, jüdische Staatsbürger zu terrorisieren.

Im fünften Teil meines Dokumentenbuches will ich die Stellung in der Kirchenfrage aufzeigen. Dokument SA-316 zeigt, daß sich im Jahre 1933 die Partei und die Kirche geeinigt hatten. Aus der Kundgebung des deutschen Episkopats geht hervor, daß es glaubte, das Vertrauen hegen zu können, daß die früher ergangenen Verbote und Warnungen nicht mehr als notwendig betrachtet zu werden brauchen. Deshalb wurde auch der Besuch des Gottesdienstes geschlossenen Kolonnen gestattet.

Aus Dokument SA-317 ersehen wir, daß die Jugend aufgefordert wurde, in die Gliederungen der Partei zu gehen und dort mitzuarbeiten im festen Vertrauen, die Zeit zu gestalten. Ich darf hieraus zitieren:

»Darum wollen wir unser ganzes katholisches Gut, christlichkonservative Ideen wie christliche evolutionäre Kräfte in das neue Deutschland hineinstellen, seinen Geist aus unserem Geist mit gestalten und vertiefen.... Deshalb sind wir entschlossen, mit allen uns zur Verfügung stehenden brauchbaren Mitteln und Beziehungen für die Einigung aller Deutschen tätig einzutreten... Aus gleichem Grunde machen wir unseren sämtlichen Mitgliedern eine praktische Wehrausbildung zur Pflicht.«

Und weiter heißt es:

»Vor allem für die Jugend... gilt es, mutig die Synthese zwischen unserer kraftvollen völkischen Bewegung und den ewigen christlichen Kraftquellen anzustreben.«

Aus Dokument SA-320 ist die Versicherung zu ersehen, die in der Sitzung, und zwar in der 115. Sitzung, des Bayerischen Landtags vom 29. April 1931 abgegeben wurde. Sie lautet:

»Unser Führer Adolf Hitler hat im Gegenteil wiederholt erklärt, die Partei wird stets so zu führen sein, daß kein Katholik mit seinem Gewissen in Konflikt kommen könnte als treuer Anhänger der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.«

In Dokument SA-327, in der Hitler-Rede vom 23. März 1933, sehen wir dieselbe Versicherung, wenn wir lesen:

»Die nationale Regierung sieht in den beiden christlichen Konfessionen wichtigste Faktoren der Erhaltung unseres Volkstums. Sie wird die zwischen ihnen und den Ländern abgeschlossenen Verträge respektieren. Ihre Rechte sollen nicht angetastet werden... Die nationale Regierung wird in Schule und Erziehung den christlichen Konfessionen den ihnen zukommenden Einfluß einräumen und sicherstellen. Ihre Sorge gilt dem aufrichtigen Zusammenleben zwischen Kirche und Staat.«

Es geht daraus hervor, daß nicht damit zu rechnen war, daß ein Kirchenkampf kommen würde, um so mehr als, wie Dokument SA-321 aufweist, nach hochgehenden Wogen im Erlasse des Stellvertreters des Führers vom 23. Januar 1939 es heißt:

»In meinen Anordnungen vom 11. November 1937 und 1. Juni 1938 habe ich bestimmt, daß die Partei, ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände sich jeglicher Einflußnahme auf innerkirchliche Dinge zu enthalten haben.«

Aus Dokument SA-326 geht hervor, daß im Jahre 1931 nicht gedacht war, die Juden, wie es leider später geschehen ist, auszurotten.

Ich werde mich nun beschäftigen mit den Mitgliedern des Stahlhelms, die aus dem Stahlhelm in die SA gekommen sind, und ich bitte die Herren Richter, sich dem Stahlhelm-SA-Dokumentenbuch zuzuwenden.

Dokument Nummer 1 ist eine Rundfunkansprache des ersten Bundesführers des Stahlhelms, Franz Seldte.

VORSITZENDER: Welches Buch ist das?

RA. BÖHM: Buch 4, Herr Vorsitzender.

Das erste Dokument ist eine Rundfunkansprache des ersten Bundesführers des Stahlhelms, Franz Seldte, vom 27. April 1933 und enthält die hoheitsrechtliche Voraussetzung der späteren Überführung. Ich zitiere:

»Ich, der ich frei bin von Parteizugehörigkeit, erkläre hiermit meinen Eintritt in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, weil sie die Bewegung ist, die als Einheit das ganze deutsche Volk umfassen soll.

Somit unterstelle ich mich und damit den von mir gegründeten Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, als geschlossene soldatische Einheit dem Führer Adolf Hitler.«

Das Dokument 2 enthält eine Erklärung der Reichsleitung der NSDAP, gezeichnet Rudolf Heß, vom 1. Mai 1933, zitiert aus der deutschen Zeitung »Fränkischer Kurier«. Aus diesem Dokument geht hervor, daß der Stahlhelm trotz der Unterstellung unter Hitler eine in sich geschlossene Körperschaft bleiben soll.

Dokument Nummer 3 ist ein Auszug aus einem Lagebericht des Bundesführers des Stahlhelms vom 28. April 1933. Aus den ersten Absätzen geht hervor, daß der zweite Bundesführer, Düsterberg, die Fühlungnahme des ersten Bundesführers Seldte mit den Nationalsozialisten nicht hinzunehmen gewillt war. Und der nächste Absatz enthält die unmittelbar folgende Entlassung des zweiten Bundesführers Düsterberg in einem telegraphischen Befehl Seldtes. Aus dem letzten Absatz dieses Dokuments zitiere ich den letzten Satz aus dem Telegramm Seldtes vom gleichen Tage:

»Ich übernehme hiermit die alleinige diktatorische Führung des Bundes.«

Dokument 5 enthält den Offenen Brief eines Stahlhelmführers vom 3. Mai 1933, der zu diesen Vorgängen Stellung nimmt und in dem zum Ausdruck gebracht wird, daß Seldte infolge seiner satzungswidrigen Maßnahmen von der Oppositionsgruppe Düsterberg nicht mehr als der legale Führer des Stahlhelmbundes betrachtet wird.

Dokument Nummer 6 enthält eine Vereinbarung zwischen Hitler und Seldte.

VORSITZENDER: Dr. Böhm! Wenn ich mich recht erinnere, hat einer der hier vernommenen Zeugen den Eintritt des Stahlhelms in die SA behandelt, stimmt das?

RA. BÖHM: Jawohl.

VORSITZENDER: Wurde er ins Kreuzverhör genommen, um seine Aussage zu widerlegen?

RA. BÖHM: Nein, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Nun, wenn dem so ist, dann können doch sicherlich die Dokumente, die sich auf die Überführung des Stahlhelms in die SA beziehen, kurz als eine Gruppe behandelt werden. Sie können uns die Dokumentennummern angeben. Da der Zeuge darüber ausgesagt hat und nicht kreuzverhört worden ist, ist es nicht notwendig, uns auf Einzelheiten in diesen Dokumenten, die ja nur die Aussagen Ihres eigenen Zeugen erhärten, hinzuweisen.

RA. BÖHM: Jawohl, Herr Vorsitzender.

Ich beziehe mich dann auf Dokument Nummer 6, aus dem hervorgeht, daß der Jungstahlhelm der Obersten SA-Führung unterstellt wird. Dann auf Dokument Nummer 7, das eine maßgebliche Verordnung Hitlers enthält, von der ich zitieren möchte am Schluß, Blatt 1, Absatz 6:

»Der gesamte Stahlhelm tritt unter den Befehl der Obersten SA-Führung und wird nach ihren Richtlinien neu gegliedert.«

Ich nehme dann Bezug auf Dokument Nummer 8, aus dem hervorgeht, daß auch der Wehrstahlhelm in die SA tritt und insbesondere, daß die Angehörigen des Wehrstahlhelms weiterhin Mitglieder auch des Stahlhelms bleiben.

Ich erwähne dann noch Dokument Nummer 9, das die beschleunigte Eingliederung des Stahlhelms anordnet, Dokument 10 und 12, wonach der... die Wehrstahlhelmer vor der endgültigen Eingliederung Gleichberechtigung und eine gewisse Geschlossenheit bekommen sollten. Dann Dokumente 13, 14, 15 und 17, wobei ich insbesondere auf die Anordnung Hitlers vom 25. Januar 1934 Bezug nehmen möchte. Dann die Dokumente 17... das Dokument 17 und das Dokument 18. In letzterem wird die vollständige Verschmelzung der SA-Reserve I, das heißt der ehemaligen Stahlhelmer mit der SA, angekündigt. Dokument 18a, wonach sämtliche Jahrgänge über 45 Jahre in die SA-Reserve eingegliedert werden. Dann das Dokument 19, das Dokument 21, bei dem ich doch kurz zitieren möchte den zweiten Absatz:

»Mitglieder des ehemaligen Stahlhelmbundes, die bereits in die SA-Reserve I übernommen sind, dürfen eigenmächtig aus der SA-Reserve I nicht ausscheiden, nur um sich anderen Vereinen anzuschließen. Wer etwa wegen körperlicher Behinderung im Dienst oder aus anderen Gründen aus der SA-Reserve I ausscheiden möch te, muß seine Entlassung beantragen und besonders begründen. Eine Doppelmitgliedschaft in SA-Reserve I und NS-Frontkämpferbund ist statthaft, soweit die Betreffenden dem ehemaligen Stahlhelm vor dem 30. Januar 1933 beigetreten sind.«

Ich nehme dann Bezug auf Dokument Nummer 22; es zeigt die praktische Verwirklichung der Eingliederung eines rheinischen Stahlhelmers in die SA-Reserve I.

Dann Dokument Nummer 23, die Auflösung des Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbundes im November 1939. Dokument Nummer 26, das einige Zitate aus dem Stahlhelmhandbuch, herausgegeben von Heinrich Hildebrandt und Walter Kenner, enthält. Ich möchte hieraus zitieren den Satz... zu Seite 17:

»Der Stahlhelm kennt den Krieg und wünscht deshalb den Frieden.«

Ich nehme dann Bezug auf Dokument 29 und 30, die nachweisen sollen, daß Stahlhelmer den Versuch gemacht haben, aus der SA-Reserve I auszutreten. Die nun folgenden Dokumente beschäftigen sich mit denjenigen Stahlhelmern, die mit der Überführung in die SA nicht einverstanden waren.

VORSITZENDER: Dr. Böhm! Könnten Sie uns nicht lieber sagen, was der Sinn aller dieser Dokumente ist, anstatt uns aus allen 30 Dokumenten vorzulesen?

Sie haben uns jetzt eine Beschreibung über den Stahlhelm gegeben. Worauf wollen Sie eigentlich kommen?

RA. BÖHM: Es soll dem Gericht mit der Vorlage dieser Dokumente gezeigt werden, daß der Stahlhelm keineswegs mit den Maßnahmen einig gegangen ist, die in einer Zeit getroffen worden sind, in der er in die SA überführt worden ist, daß Stahlhelmer versucht haben, aus der SA auszutreten, daß sie hierbei Schwierigkeiten bekommen haben und daß auch die ideelle Einstellung des Stahlhelms von der der SA zum größten Teil recht verschieden war.

VORSITZENDER: Ja. Setzen Sie fort.

RA. BÖHM: Ich möchte dann Bezug nehmen auf eine Reihe von Zeitungsartikeln, nämlich auf die Dokumente 32, 33, 35, 37, 39, 40, 41, 42, 44, 45, 46, 47, 48 und 49.

Das Dokument 34 ist eine Meldung eines Sturmbannführers der SA über eine Verschwörung des Stahlhelms gegen die SA im Jahre 1933 in Pommern, und das Dokument 36, das ein Plakat darstellt, das eine drohende Warnung des Gauleiters Löper von Magdeburg-Anhalt gegen den nationalsozialistischen Frontkämpferverband enthält. Dokument 33; ich zitiere ganz kurz:

»Der Stahlhelm in Braunschweig aufgelöst, 1350 Mann verhaftet und interniert.«

Dann aus dem zweiten Absatz in der Mitte...

VORSITZENDER: Dr. Böhm! Sie haben uns eine lange Liste von Zeitungsartikeln angegeben. Was wollen Sie damit bezwecken? Gehören sie alle irgendwie zusammen in eine Gruppe?

RA. BÖHM: Die hängen alle in gewissem Sinn zusammen, Herr Vorsitzender, und zwar insofern, als damit nachgewiesen werden soll, daß an verschiedenen Stellen die Stahlhelmeinheiten aufgelöst worden sind, daß Stahlhelmer verhaftet worden sind, daß ihnen Unannehmlichkeiten entstanden sind, weil sie zum großen Teil mit der Überführung und mit der übrigen zum Teil politischen, zum Teil geistigen Einstellung der SA nicht einverstanden waren.

VORSITZENDER: Gut, ich entnehme also daraus, daß es sich um die Darstellung von Schwierigkeiten handelt, die der Stahlhelm mit der SA hatte. Zwischenfälle...

RA. BÖHM: Jawohl, jawohl. Ich möchte nur kurz den...

VORSITZENDER: Es soll also bewiesen werden, daß diese Stahlhelmer nicht freiwillig in die SA eintraten, stimmt das?

RA. BÖHM: Jawohl, Herr Vorsitzender, sie sind auf Grund eines Befehls in die SA gekommen.

VORSITZENDER: Gut, Sie können nun diese Gruppe beiseite lassen.

RA. BÖHM: Jawohl, ich möchte mich jetzt dem Dokumentenbuch 5 zuwenden, in dem ich die Dokumente behandelt habe, insoweit sie sich auf das Reiterkorps beziehen. Die beiden Dokumente 56 und 57 beschäftigen sich mit der Entstehung, dem Aufbau und der Organisation des NS-Reiterkorps. Das Dokument 56 ist ein Auszug aus dem offiziellen Organ des Reiterverbandes »Deutsches Kaltblut« vom Jahre 1933. Wichtig ist vielleicht hier die Mitteilung des Vorsitzenden der ländlichen Reitervereine, daß diese Vereine in ein nationalsozialistisches Reiterkorps umgewandelt werden sollen, so daß die gesamte ländliche Reiterei eine besondere Organisation mit eigener Gliederung bleibt ohne dauernde Eingliederung in Teile der SA. Dokument Nummer 57 zeigt das Schema, nach welchem das NS-Reiterkorps nur in der obersten Spitze mit der Allgemeinen SA zusammenhing.

Die nächsten Dokumente beschäftigen sich mit den Aufgaben, Zielen und den Tätigkeiten des NS-Reiterkorps. Die Dokumente 59, 60 und 61 sind Auszüge aus Satzungen ländlicher Reitervereine vor 1933, deren Mitgliedern politische Betätigung innerhalb des Vereins untersagt war; diese Einstellung wurde auch nach 1933 beibehalten.

Dokument 62, 63, 65, 66 und 67 sind Dienstbefehle, aus denen die Tätigkeit des NS-Reiterkorps ersichtlich ist.

Dokument 69 ist eine amtlich vertriebene Broschüre über die Grundlagen zur Erlangung des Reiterscheines. Auch diese Schrift hat keinerlei militärischen oder politischen Charakter.

Dokument 70 enthält die Bedingungen zur Erringung des deutschen Reiterabzeichens, bei dessen Ablegung ebenfalls militärische und politische Gesichtspunkte keinerlei Rolle spielten.

Das Abzeichen war ein Sportehrenzeichen, dessen Erringung höchstes Ziel aller Angehörigen des NS-Reiterkorps war. Ich bringe dieses Reiterzeichen in Ausführung in Silber zur Einzelvorlage vor den Gerichtshof als Dokument 71; ich darf vielleicht darauf hinweisen, daß es wohl das einzige Abzeichen ist, das keinerlei nationalsozialistische Insignien trägt; und die letzten vier Dokumente 101, 102, 103 und 124 sind aus einer ungeheueren Anzahl von Photos ausgewählte Photos, die ein typisches Bild von der Tätigkeit des Reiterkorps geben.

VORSITZENDER: Bitte setzen Sie fort, Dr. Böhm.

RA. BÖHM: Ich komme dann zur Besprechung der eidesstattlichen Versicherungen, Herr Vorsitzender, und ich behandle die erste Gruppe der von mir eingereichten eidesstattlichen Versicherungen, und zwar nehme ich Bezug auf Allgemeine SA-17, 74, 81. Es behandeln diese das Thema Zwang beziehungsweise gesetzlicher Zwang zum Eintritt in die Gliederungen. Die eidesstattliche Versicherung Allgemeine SA-1 von Dr. Menge behandelt ebenfalls das Problem der zwangsweisen Eingliederung in die SA hinsichtlich der Wassersportvereine in die Marine-SA.

Die eidesstattliche Erklärung Allgemeine SA-60 behandelt die zwangsweise Übernahme von Sportklubs als geschlossene Stürme der SA. Die eidesstattliche Versicherung Nummer 611, in welcher die Unmöglichkeit des Austritts aus der SA aufgezeigt wird.

Das Thema, daß die SA nicht als Gehilfe der Staatsführung den Krieg vorbereitete, behandeln die eidesstattlichen Erklärungen Allgemeine SA-38, 39 und 40. Aus ihnen geht hervor, daß das Predigen eines Revanchekrieges gegen Frankreich den Ausschluß aus der SA zur Folge hatte, da die SA-Führung alle Diskussionen über die Südtirol- und Elsaß-Frage verboten hat.

Die eidesstattliche Erklärung SA-38 von Dr. Busse bezeichnet den Stabschef Lutze als Gegner jeder Kriegstreiberei, und es geht klar hervor aus der eidesstattlichen Erklärung SA-1 von Dr. Menge, der das zwischen Wehrmacht und SA geschlossene Abkommen behandelt, das zum Inhalt hat, daß, wenn es zwischen der SS und Wehrmacht zu einem Konflikt kommen sollte, die SA auf seiten der Wehrmacht stünde. Und aus der gleichen Erklärung geht hervor, daß Stabschef Lutze im August 1939 bei einer Besprechung mit Hitler und Goebbels sich energisch gegen den Krieg mit Polen ausgesprochen hat. Die eidesstattliche Erklärung Allgemeine SA-5 und 6 behandeln die Vorbereitungen den SA für den Reichsparteitag 1939.

Die eidesstattliche Erklärung Nummer 76 von General von Hörauf behandelt die Verhandlungen Röhms und seine Vertragsabschlüsse im Jahre 1931 und 1932 mit englischen, französischen und politischen Kreisen, die zum Inhalt hatten: Erstens, Röhm setze sich innerhalb kurzer Zeit in der NSDAP an die Spitze; zweitens, die Presse der NSDAP kommt unter englischen Einfluß; drittens, Gründung eines außenpolitischen und militärpolitischen Büros. Im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen...

VORSITZENDER: Dr. Böhm! Der Gerichtshof findet es sehr schwierig, Ihnen zu folgen. Sie haben hier ungefähr 200 Affidavits. Wäre es nicht am besten, sie in Gruppen zusammenzufassen und uns die Nummern anzugeben, die denselben Gegenstand behandeln? Behandeln nicht immer mehrere dasselbe Thema, oder sind es 200 verschiedene Themen, auf die sie sich beziehen? Können sie nicht in Gruppen zusammengefaßt werden?

RA. BÖHM: Ja, das läßt sich schlecht machen, Herr Vorsitzender, und zwar deswegen, weil Sie doch innerhalb der einzelnen eidesstattlichen Erklärungen immer wieder Einzelpunkte sehen, die herausgehoben werden müssen und die nicht Gegenstand sämtlicher eidesstattlicher Erklärungen sind. Ich würde das sehr gern abkürzen. Ich habe das gemacht bei der Zusammenfassung der summarischen eidesstattlichen Versicherungen, aber bei diesen individuellen eidesstattlichen Versicherungen läßt sich das fast nicht auf einen Nenner bringen.

VORSITZENDER: Auf diese Weise fällt es dem Gerichtshof viel schwerer zu folgen.

RA. BÖHM: Es ist natürlich nur in einer eidesstattlichen Versicherung, nämlich in der Nummer 76 von General Hörauf, die Rede davon, was Röhm für Ziele verfolgt hatte. Wenn ich nun diese nächsten eidesstattlichen Versicherungen alle...

VORSITZENDER: Dr. Böhm! Wenn Sie uns schon mit allen diesen 200 Affidavits belasten, dann könnten Sie es sicherlich wenigstens der Reihenfolge nach tun.

RA BÖHM: Ich komme dann auf die Nummer 83, von Adolf Freund...

VORSITZENDER: Ich glaube, daß wir, nachdem wir bis zu 83 gekommen sind, nun nichts mehr darüber hören werden. Oder werden wir wieder auf 1, 2, 3, 4 zurückgehen?

RA. BÖHM: Herr Vorsitzender! Es sind schon diese eidesstattlichen Versicherungen nach gewissen Gesichtspunkten zusammengefaßt und können deswegen nicht der laufenden Nummer nach vorgetragen werden.

VORSITZENDER: Gerade das habe ich Sie gefragt. Ich fürchte, ich habe mich nicht ganz klar ausgedrückt, oder die Übersetzung kommt nicht klar durch. Ich bat Sie, uns die Themen anzugeben, die die Affidavits behandeln und uns dann die Nummern der Affidavits anzugeben, die zu jedem der Themen Stellung nehmen. Nun sagen Sie mir, daß sie in Gruppen geordnet sind, und zwar nach dem Thema.

Wollen Sie uns nun also das Thema und die Nummern der Affidavits angeben.

RA. BÖHM: Gewiß, Herr Vorsitzender. Ich habe Ihnen gesagt, Herr Vorsitzender, daß ich diese Zusammenfassung habe durchführen können bei den Sammelaffidavits, daß es nur sehr schwer war bei den Einzelaffidavits, dies restlos durchzuführen. So wollte ich mich jedenfalls... wollte ich jedenfalls haben, daß ich verstanden werde.

VORSITZENDER: Setzen Sie fort.

RA. BÖHM: Aber ich will versuchen, das zu berücksichtigen, soweit es möglich ist.

Ich komme nun zu der Gruppe der eidesstattlichen Erklärungen, die aufzeigen, daß die SA keine militärische Formation gewesen ist.

Es behandeln dieses Thema die allgemeinen eidesstattlichen Versicherungen SA-25, 27, 28 und 30; und daß auch die Schulen des Chefs des Ausbildungswesens keinen militärischen Charakter hatten, soll bewiesen werden durch die eidesstattlichen Versicherungen 32, 33, 37; und das Sportabzeichen der SA in seinem Charakter soll geklärt werden in der eidesstattlichen Versicherung Nummer 8. Die Frage, ob die »Feldherrnhalle« und wie weit sie der SA beziehungsweise der Wehrmacht unterstand, soll geklärt werden durch die allgemeine eidesstattliche Versicherung Nummer 18. Es ist das eine eidesstattliche Versicherung von Generalmajor Günther Pape, der Kommandeur der 1. Panzerdivision »Feldherrnhalle« war. Die nächste Gruppe der eidesstattlichen Erklärungen nimmt zu dem Thema der Anklage, daß die SA eine Terroristenorganisation gewesen sei, Stellung. Aus der eidesstattlichen Versicherung Nummer 15 von General Hörauf geht hervor, daß der Reichsminister Severing es war, der die SA-Dienstvorschriften genehmigt hat. Die eidesstattlichen Versicherungen 19, 20, 21, 22...

VORSITZENDER: Dr. Böhm! Ich weiß nicht, ob Sie gestern im Gerichtssaal anwesend waren. Ich habe dem Verteidiger, der gestern seinen Fall vorgetragen hat, erklärt, daß es völlig wertlos ist, uns die Zusammenfassung, die uns vorliegt, einfach vorzulesen. Sie haben eben auf Affidavit Nummer 15 hingewiesen, und die uns vorliegende Zusammenfassung besagt: »Franz von Hörauf, 24. Juni 1946: Mangelnder Widerspruch des ehemaligen Reichsministers Severing gegen die SA-Dienstvorschriften.« Das sind doch praktisch dieselben Worte, die Sie uns eben wiederholt haben. Welchen Zweck soll das haben?

RA. BÖHM: Herr Vorsitzender! Ich habe Ihre Zusammenfassung nicht, ich habe sie auch nicht gelesen, ich habe auch keine Übersetzung einer Zusammenfassung bekommen. Ich weiß nun nicht, was in Ihrer Zusammenfassung enthalten ist und was nicht enthalten ist.

VORSITZENDER: Sie wollen sagen, Sie hätten diese Zusammenfassung nicht erhalten?

RA. BÖHM: Ich habe ein Buch erhalten und wiederholt gebeten, man möchte mir davon eine Übersetzung geben, weil ich mit Rücksicht auf meine... auf die Beschäftigung meiner Mitarbeiter nicht in der Lage bin, es übersetzen zu lassen.

VORSITZENDER: Nun, wenn Sie gestern hier waren, müßten Sie doch gehört haben, wie ich immer und immer wieder dem Verteidiger, der über die Dokumente vorgetragen hat, gesagt habe, daß wir eine Zusammenfassung vorliegen haben und daß es zwecklos ist, diese Zusammenfassung uns nochmals vorzutragen. Es wäre zweckdienlicher, wie ich bereits hervorgehoben habe, diese Affidavits in Gruppen zu ordnen und uns anzugeben, welche Themen sie behandeln und uns zu sagen, welche davon bereits übersetzt sind; wenn Sie uns auf einige davon, die bereits übersetzt sind, besonders aufmerksam machen wollen, dann geben Sie uns die Stellen an, auf die Sie uns aufmerksam machen wollen.

RA. BÖHM: Meine letzte Gruppe, die ich zusammengefaßt habe, soll beweisen, daß die SA eine Schutzorganisation gegen den Terror war, und dazu habe ich genannt die eidesstattlichen Versicherungen Nummer 19, 20, 21, 22, 23 und 24, und daß die Ausschreitungen in Berlin sich nur auf einen beschränkten Kreis von Personen bezogen haben, soll durch die eidesstattliche Versicherung Nummer 84 klargestellt werden.

VORSITZENDER: Sind irgendwelche der von Ihnen soeben vorgelegten Affidavits, die beweisen, daß die SA keine Terroristenorganisation war, übersetzt worden?

RA. BÖHM: Es ist die... Ja, ich habe die Übersetzungen meiner eidesstattlichen Versicherungen noch nicht zurückbekommen, Herr Vorsitzender. Ich habe gar keine Möglichkeit zu prüfen, welche übersetzt ist und welche nicht übersetzt ist.

VORSITZENDER: Sie müssen aber doch sicherlich wissen, die Übersetzung welcher Affidavits Sie beantragt haben.

RA. BÖHM: Jawohl, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Jemand muß doch einen solchen Antrag gestellt haben!

RA. BÖHM: Ich weiß aber nicht, ob diese Übersetzung erfolgt ist oder nicht, weil ich dazu keine Abzüge erhalten habe.

VORSITZENDER: Sie könnten uns aber mitteilen, von welchen Affidavits Sie die Übersetzung beantragt haben, nicht wahr?

RA. BÖHM: Ich habe einen Antrag auf Übersetzung gestellt für 21 eidesstattliche Versicherungen, und zwar 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 76, 79, 82 und 89.

VORSITZENDER: Gut. Sie können jetzt mit Ihrer Gruppe fortsetzen. Das letzte Dokument, über das Sie sprachen, war Nummer 84, das, wie Sie sagten, beweist, daß Ausschreitungen sich nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ereignet hätten.

RA. BÖHM: Zu dem gleichen Thema möchte ich die eidesstattliche Versicherung Nummer 87 anführen, in der gezeigt ist, was alles gegen Ausschreitungen im Westen getan worden ist. Daß im übrigen die SA keine judenfeindliche Einstellung hatte, wie es die Anklage behauptet, geht aus den eidesstattlichen Versicherungen Nummer 84 und 57 hervor. Dasselbe geht hervor aus den eidesstattlichen Versicherungen Nummer 54 und 53. Zu dem Thema, das hier Gegenstand der Beweisführung schon war, nämlich zu dem Dokument 1721-PS, nehmen Stellung die eidesstattlichen Versicherungen Nummer 85 und 86, mit denen bewiesen werden soll, und es ist dies ein spezifischer Fall, daß der Gruppenführer der Brigade Kurpfalz- Mannheim keinen Befehl zur Synagogenzerstörung gegeben hat.

In dem gleichen Zusammenhang möchte ich die eidesstattliche Versicherung Nummer 89 berücksichtigt wissen und dazu abschließend die eidesstattliche Versicherung Nummer 76, aus der ersichtlich ist, daß Lutze nach dem 9. November 1938 die Verwendung der SA zu Zwecken der politischen Leitung insoweit verboten hat, als in der Zukunft die vorgesetzten Dienststellen zu jeglicher Verwendung der SA ihre Genehmigung erteilen mußten.

Zur Stellung des Stabschefs Lutze selbst nehmen die eidesstattlichen Versicherungen Nummer 71 und 72 Stellung – und die eidesstattliche Versicherung Nummer 70 zeigt, wie die Leute bestraft worden sind, die sich an dem Unternehmen vom 9. auf 10. November 1938 beteiligt hatten.

Wie die SA selbst Maßnahmen getroffen hat gegen die Beteiligten in der Nacht vom 9. auf 10. November 1938, geht hervor aus der eidesstattlichen Versicherung Nummer 4; und wie die SA grundsätzlich zur Kirche eingestellt war, geht hervor aus den eidesstattlichen Versicherungen 43, 44 und 45.

Die Tätigkeit der Ärzte in der SA muß entnommen werden aus den allgemeinen eidesstattlichen Versicherungen Nummer 62 und 63. Insoweit die SA mit Konzentrationslagern beschäftigt war, müßte dieser Sachverhalt entnommen werden aus der allgemeinen eidesstattlichen Versicherung Nummer 16 von Leonhard Gontermann.

Schließlich möchte ich zum Abschluß dieser Abteilung der eidesstattlichen Versicherungen vorlegen die eidesstattliche Versicherung Nummer 62 von Priese, der als Mitglied der KPD Sachverständiger im Bayerischen Ministerium des Sonderbeauftragten für die politische Befreiung ist, wo er erklärt, als der Mann, der doch einen reichlichen Überblick gewonnen hat als politischer Gegner, daß die SA als keine verbrecherische Organisation im Sinne des Artikels 6 der Charter bezeichnet werden kann.

VORSITZENDER: Welche Nummer war das?

RA. BÖHM: Das war die Nummer 62, o Verzeihung, das scheint verdruckt zu sein, 82.

Herr Vorsitzender! Ich hätte jetzt zu besprechen die kollektiven eidesstattlichen Erklärungen. Es ist das zusammengefaßt auf rund 21 Seiten, und ich könnte mir diesen Vortrag ersparen, wenn es mir erlaubt würde, daß ich dieses Schriftstück übergebe und daß es übersetzt wird. Es ist diese Zusammenfassung von Wichtigkeit, weil doch diese Zusammenfassung das Ergebnis von rund... über 17000 Stellungnahmen ist, die nach meiner Auffassung einer Bewertung, einer endgültigen Bewertung...

VORSITZENDER: 17000 was?

RA. BÖHM: 17000 eidesstattliche Versicherungen.

VORSITZENDER: Gut.

RA. BÖHM: Ich habe hier den gesamten Inhalt dieser eidesstattlichen Versicherungen zusammengefaßt und es ermöglicht, ihn auf 21 Blättern wiederzugeben, und ich glaube, daß diese Zusammenfassung es wert wäre, wenn sie übersetzt würde. Ich könnte mir den Vortrag jetzt ersparen.

VORSITZENDER: Gut, Dr. Böhm, das Dokument kann übersetzt werden, aber erst, nachdem Ihre Rede übersetzt ist.

RA. BÖHM: Jawohl.

Ich übergebe dann dem Gericht diese Zusammenstellung der eidesstattlichen Versicherungen unter der Nummer Allgemeine SA-90.

Nun habe ich noch zu besprechen die eidesstattlichen Versicherungen, von denen Gebrauch gemacht wird im Interesse der Stahlhelmleute und der Reiter- SA-Angehörigen.

Die befehlsweise Überführung des Jungstahlhelms in die SA behandeln die eidesstattlichen Versicherungen Nummer 1, 2, 3, 5, 9, 10, 13, 18, 37, 42.

Von den sämtlichen eidesstattlichen Versicherungen, Herr Vorsitzender, die in diesem Zusammenhang vorgelegt werden, wurden übersetzt die Nummern 1, 2, 3, 4 und 9.

Die befehlsweise Überführung des Kernstahlhelms in die SA-Reserve ergibt sich aus den eidesstattlichen Versicherungen 1, 2, 3, 5, 19, 20... nein 30, 33, 38, 7, 9, 10, 12, 16, 39, 40, 41, 42 und 43.

Die befehlsweise Verschmelzung der SA-Reserve mit der SA enthalten die eidesstattlichen Versicherungen Nummer 1, 2, 5, 7, 12, 40, 41 und 42.

Und daß der Widerstand der Stahlhelmer gegen die Überführung durch Zwang oder Täuschung verhindert worden ist, geht hervor aus den eidesstattlichen Versicherungen Nummer 1, 2, 4, 15, 17, 18, 9, 10, 11, 12, 34, 40, 41 und 42.

Bewiesen werden soll, daß die in die SA überführten Stahlhelmer eine selbständige Gruppe innerhalb der SA bildeten nach den ihnen gewordenen Zusicherungen, durch die eidesstattlichen Versicherungen 1, 5, 6, 7, 9, 14, 16, 17, 37, 38, 41 und 42.

Bewiesen werden soll weiterhin, daß auch, nachdem die Zusicherung der korporativen Selbständigkeit gebrochen war, die Stahlhelmer ideell einen geschlossenen Block innerhalb der SA gebildet haben durch die eidesstattlichen Versicherungen Nummer 1, 2, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 13, 15, 18, 37, 39, 40, 41 und 44.

Daß die überführten Stahlhelmer den Krieg abgelehnt haben, ergibt sich aus den eidesstattlichen Versicherungen Nummer 1, 2, 5, 9 und 40.

Die politische Toleranz und die demokratische Gesinnung der Stahlhelmer wird bewiesen durch die eidesstattlichen Versicherungen Nummer 4, 5, 9, 13, 16, 37, 39, 44.

Daß der Stahlhelm keine Verfolgung aus religiösen Gründen propagiert hat, soll bewiesen werden durch die eidesstattlichen Versicherungen 1, 2, 9 und 18. Und daß die überführten Stahlhelmer Verfolgungen aus rassischen Gründen ablehnten, ergibt sich aus den eidesstattlichen Versicherungen 1, 2, 4, 38.

Durch die Verhaftungen und Verfolgungen nicht überführter oder wieder ausgeschiedener Stahlhelmer fühlten sich die überführten Stahlhelmer gezwungen, in der SA zu bleiben, und das soll unter Beweis gestellt werden durch die eidesstattlichen Versicherungen Nummer 1, 2, 3, 4, 37, 39.

Und daß die überführten Stahlhelmer Grund hatten, anzunehmen, daß sie beim Ausscheiden aus der SA materielle Existenzschwierigkeiten bekommen mußten, ergibt sich aus den eidesstattlichen Versicherungen 1, 2, 3, 5, 6, 7, 16, 18, 34, 37, 38, 39 und 40.

Daß die überführten Stahlhelmer durch gesetzliche Anordnungen und Befehle in der SA festgehalten worden sind, ergibt sich aus den eidesstattlichen Versicherungen 1 und 41.

Daß die in die SA-Reserve überführten Kernstahlhelmer, auch wenn sie formell später aktiven SA-Einheiten zugeteilt worden sind, praktisch Reservisten geblieben sind, ergibt sich aus den eidesstattlichen Versicherungen 1, 7, 12, 19, 33, 40, 41, 42, 6, 12, 30.

Und daß die Ränge der Stahlhelmer in der SA automatisch verliehen wurden und häufig nur Titel waren ohne Dienstleistungen, ergibt sich aus den eidesstattlichen Versicherungen 5 und 42.

Ich glaube nun nicht, Herr Vorsitzender, daß es möglich ist, in der gleichen Kürze die eidesstattlichen Versicherungen, insoweit sie für die Reiter-SA vorgelegt worden sind, zusammenzufassen, denn meine Unterlage hierzu, die läßt das schlecht zu, aber ich sollte, Herr Vorsitzender...

VORSITZENDER: Ehe wir...

Haben Sie uns nicht schon mit Ihren Dokumenten ausreichende Beweise über das Reiterkorps vorgelegt? Sie haben uns doch vier Dokumente vorgelegt, die beinhalten, daß das Reiterkorps lediglich ein Sportverein war, und das ist wohl auch das Thema, das diese Affidavits behandeln. Warum geben Sie uns nicht einfach die Nummern dieser Affidavits an?

RA. BÖHM: Jawohl, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Wir werden nun eine Pause machen. Ich habe Ihnen nur einen Vorschlag gemacht, wie Sie verfahren könnten.