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Die Waffen-SS.

Die Waffen-SS ist aus der sogenannten Leibstandarte, der Leibgarde Hitlers und den Totenkopfverbänden, die hauptsächlich in den Konzentrationslagern eingesetzt wurden, entstanden.

Während des Krieges wurde die Waffen-SS durch eine Anzahl von anderen Verbänden und Truppen, durch die Lagerkommandanturen, die unmittelbar die Vernichtung von Millionen Menschen und ein Regime bewußter Quälerei der Häftlinge vor deren Tötung ausübten, sowie durch Polizeidivisionen und -abteilungen ergänzt.

Schon die einfache Aufzählung der Gliederungen, aus denen die Waffen-SS zusammengesetzt war, zeugt von ihrem verbrecherischen Charakter. Von der Anklagevertretung der Sowjetunion wurde das Urteil des Gerichts der vierten ukrainischen Front und der Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission zur Untersuchung der Verbrechen der faschistischen Eindringlinge in der Stadt Charkow und ihrer Umgebung als Beweismaterial vorgelegt, aus dem ersichtlich ist, daß für die Vernichtung von mehr als 20000 Menschen der Zivilbevölkerung Charkows, für die Erschießung und Verbrennungen bei lebendigem Leibe von Kriegsgefangenen SS-Abteilungen verantwortlich waren, und zwar in besonderem Maß die SS-Division »Adolf Hitler« unter dem Befehl des Obergruppenführers Dietrich und die SS-Division »Totenkopf« unter dem Befehl des SS-Obergruppenführers Simon.

In der Stadt Kiew wurden in der Zeit der deutschen Herrschaft mehr als 195000 friedliche Bürger zu Tode gequält, erschossen und in Gaskammern vergiftet, wobei der allergrößte Teil durch SS-Einheiten vernichtet wurde. Die Verantwortung dafür tragen nach dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission der frühere Kommandeur der Waffen-SS in Südrußland und in der Ukraine, der Generalmajor Troenfeld, der Generalleutnant der Waffen-SS Hüttner und andere Vertreter der Waffen-SS.

In der Stadt Rowno und Umgebung vernichteten die Deutschen 102000 Menschen.

Über die Verbrechen, die von den SS-Leuten begangen wurden, sagte unter anderem der Soldat der vierten Schwadron der 17. Kavallerie-Division der SS Adolf Mitzke aus, der auf Befehl seines Kommandeurs zusammen mit anderen Soldaten seiner Division Erschießungen der Zivilbevölkerung, darunter auch von Frauen, und das Niederbrennen von Dörfern durchführte.

In der Note des Außenministers der Sowjetunion, V. M. Molotow, vom 27. April 1942, die dem Gerichtshof unter Nummer USSR-51 vorgelegt wurde, werden folgende Beschreibungen von unmenschlichen Grausamkeiten einer Kavallerie-Brigade der Waffen- SS im Gebiet der Stadt Toropetz angeführt.

Ich zitiere die Note:

»Bei der Zerschlagung einer deutschen SS-Kavallerie- Brigade im Januar 1942 durch Truppenteile der Roten Armee in der Gegend der Stadt Toropetz wurde zum Beispiel unter den erbeuteten Dokumenten ein Bericht des 1. Kavallerie-Regiments der genannten Brigade über die ›Befriedung‹ des Rayons Stary Binsk in Weißrußland gefunden. Der Regimentskommandeur berichtet, eine Abteilung seines Regiments habe außer 239 Gefangenen 6504 friedliche Einwohner erschossen, wobei in dem Bericht bemerkt wird, daß die Abteilung auf Grund des Regimentsbefehls Nr. 42 vom 27. Juli 1941 vorgegangen sei. Der Kommandeur des 2. Regiments derselben Brigade, von Mahill, berichtet in seiner Meldung über die Durchführung der Pripjet-Befriedungsoperation vom 27. Juli bis zum 11. August 1941 folgendes: ›Wir trieben die Frauen und Kinder in die Sümpfe, aber das ergab nicht den erwünschten Effekt, da die Sümpfe nicht tief genug waren, daß man in ihnen ertrinken konnte. In einer Tiefe von einem Meter kann man meistenteils den Grund erreichen (möglicherweise Sand.)‹ In demselben Stab wurde das Telegramm Nr. 37 des Kommandeurs der SS-Kavallerie-Brigade, eines Standartenführers, an eine Reiterabteilung des erwähnten 2. Kavallerie-Regiments vom 2. August 1941 gefunden, worin gemeldet wird, daß der Reichsführer-SS und Chef der Polizei, Himmler, die Zahl der getöteten friedlichen Einwohner für ›zu gering‹ hält und erklärt, es sei ›notwendig, radikal durchzugreifen‹, ›die Kommandeure der Verbände‹ seien ›bei der Durchführung der Operation zu mild‹ und befiehlt, täglich die Zahl der Erschossenen zu melden.«

Ähnlich diesen Beispielen war auch die verbrecherische Tätigkeit der Truppenteile der Waffen-SS in den Gebieten Jugoslawiens, Polens und in den anderen zeitweise von den Deutschen besetzten Ländern Osteuropas.

Ich möchte den Gerichtshof an die unzähligen Dokumente erinnern, die von der Anklagebehörde der Sowjetunion und Großbritanniens vorgelegt wurden und die die Verbrechen charakterisieren, die von der SS-Division »Prinz Eugen« in den Gebieten Jugoslawiens begangen wurden. Im einzelnen möchte ich auf den Bericht der Jugoslawischen staatlichen Kommission Nr. 29 über die Unmenschlichkeiten dieser SS-Division hinweisen. Dieser Bericht enthält Beschreibungen, wie SS-Soldaten, Mitglieder derselben Waffen-SS, die hier »die deutsche Garde« genannt wurde, die Bevölkerung von ganzen Dörfern, unter anderem auch Frauen und Kinder, bei lebendigem Leibe verbrannten. Ich möchte ebenfalls auf die Aussage des Generalmajors der Waffen-SS August Schmidthuber hinweisen mit den darin enthaltenen Berichten, nach denen auf Befehl des Kommandeurs des 1. SS-Bataillons Kaaserer die Zivilbevölkerung in Kriwaja-Reka in eine Kirche gesperrt und diese Kirche dann in die Luft gesprengt wurde.

Ich erlaube mir ebenfalls, die dem Gerichtshof schon bekannten Aussagen der Offiziere dieser Division über die Massenerschießungen von Geiseln und von Kriegsgefangenen zu erwähnen.

Hier in diesem Saale wurde der streng geheime Befehl Himmlers vorgelesen, auf Grund dessen Teile der Waffen-SS Tausende von bewohnten Ortschaften, Städten und Dörfern während der zeitweisen Besetzung der Gebiete der Sowjetunion durch die Deutschen vernichteten.

In diesem Befehl schrieb Himmler:

»Es muß erreicht werden, daß bei der Räumung von Gebietsteilen in der Ukraine kein Mensch, kein Vieh, kein Zentner Getreide, keine Eisenbahnschiene zurückbleibt; daß kein Haus stehen bleibt, kein Bergwerk vorhanden ist, das nicht für Jahre gestört ist, kein Brunnen vorhanden ist, der nicht vergiftet ist. Der Gegner muß wirklich ein total verbranntes und zerstörtes Land vorfinden.«

Die Waffen-SS führte diese verbrecherischen Befehle des Reichsführer-SS – Befehl Himmlers vom 10. Juni 1943 – aus und verschleppte die Bevölkerung von ganzen Gebieten in die deutsche Sklaverei, wobei sie ukrainische und russische Kinder in besondere Konzentrationslager für Kinder steckte.

Die sogenannte Waffen-SS war in erster Linie die Elite der SS, die zum allergrößten Teil aus Freiwilligen bestand, unter anderem auch aus Mitgliedern der Allgemeinen SS, denen die praktische Durchführung der verbrecherischen Pläne Hitlers und seiner Clique oblag.

Die Versuche der Verteidigung und der Angeklagten, sie zur »Deutschen Elite« zu erklären, die nichts mit irgendwelchen polizeilichen Funktionen zu tun hatte, und die Behauptung, daß ihre Hände rein vom Blute unschuldiger Leute seien, stehen im Widerspruch mit den unerbittlichen und unbestreitbaren Tatsachen. Wir behaupten nicht, daß es unter den Soldaten der Waffen-SS nicht auch solche gab, die eingezogen worden waren. Die Frage von der Schuld einzelner Personen ist eine Frage, die von den zuständigen nationalen Gerichtsbehörden behandelt werden muß. Als Ganzes aber ist die Waffen-SS als ein organischer Teil der Organisation und des Systems der SS fraglos verbrecherisch.

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