HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Das Gericht vertagt sich bis

31. August, 10.00 Uhr.]

1 Die Zitate im Schlußplädoyer des Hauptanklägers für die Sowjetunion konnten zum Teil nicht mit den deutschen Originaldokumenten verglichen werden. Sie sind Insoweit aus dem Russischen rückübersetzt.

2 Gemeint ist wohl das »Südost-Europa-Institut«.

Zweihundertsechzehnter Tag.

Samstag, 31. August 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Artikel 24 D (j) sieht vor, daß jeder Angeklagte vor dem Gerichtshof eine Erklärung abgeben kann. Ich frage deshalb jetzt die Angeklagten, ob sie Erklärungen abgeben wollen. Angeklagter Hermann Wilhelm Göring.

HERMANN WILHELM GÖRING: Die Anklagebehörde hat in ihren Schlußplädoyers die Verteidigung und ihre Beweisführung als völlig wertlos behandelt. Die unter Eid gemachten Ausführungen der Angeklagten wurden von ihr dort als absolut wahr angenommen, wo diese zur Stützung der Anklage dienen konnten, aber im gleichen Augenblick als Meineid bezeichnet, wo diese Aussagen die Anklage widerlegten. Das ist sehr primitiv, aber keine überzeugende Grundlage für die Beweisführung.

Die Anklage führt die Tatsache, daß ich der zweite Mann im Staate war, als Beweis an, daß ich alles, was geschehen sei, gewußt haben müsse.

Sie bringt keinerlei dokumentarisches oder sonstiges stichhaltiges Beweismaterial dort vor, wo ich dieses Wissen oder gar Wollen unter Eid bestritten habe. Es ist also nur eine Behauptung und Vermutung, wenn die Anklage sagt: Wer sollte dies nicht gewußt haben, wenn nicht Göring als Nachfolger des Führers. Wiederholt aber haben wir hier gehört, wie gerade die schwersten Verbrechen am geheimnisvollsten verschleiert wurden. Daß ich diese furchtbaren Massenmorde auf das schärfste verurteile und mir jedes Verständnis hierfür fehlt, stelle ich ausdrücklich fest. Ich möchte es aber noch einmal vor dem Hohen Gericht klar aussprechen:

Ich habe niemals, an keinem Menschen und zu keinem Zeitpunkt einen Mord befohlen und ebensowenig sonstige Grausamkeiten angeordnet oder geduldet, wo ich die Macht und das Wissen gehabt hatte, solche zu verhindern. Für die von Herrn Dodd in seinem Schlußplädoyer neu aufgestellte Behauptung, ich hätte Heydrich befohlen, die Juden zu töten, fehlt es an jedem Beweis; sie ist auch nicht wahr. Es gibt nicht einen einzigen von mir oder in meinem Auftrag unterzeichneten Befehl, daß feindliche Flieger erschossen oder dem SD übergeben werden sollten. Es ist auch kein einziger Fall festgestellt, wo Einheiten meiner Luftwaffe derartiges ausgeführt haben. Von der Anklage sind teilweise Dokumente vorgebracht worden, die angebliche Äußerungen enthalten, von dritten oder vierten Personen mitgeteilt oder mitgeschrieben, ohne daß ich je vorher diese gesehen habe, um dortige irrige Auffassungen richtigzustellen oder Mißverständnisse auszuschließen. Wie leicht aber bei Aufzeichnungen durch Dritte völlig sinnentstellende Niederschriften entstehen können, beweisen unter anderm auch die stenographischen Protokolle dieser Gerichtssitzungen, die oft erst bei ihrer Überprüfung der Richtigstellung bedurften.

Die Anklage bringt aus einem Zeitraum von 25 Jahren einzelne Äußerungen, die unter ganz anderen Verhältnissen und ohne jegliche Folgen daraus zu ziehen, getan wurden als Beweis von Absicht und Schuld. Äußerungen, wie sie leicht aus der Erregung des Augenblicks und der herrschenden Atmosphäre gefallen sind. Es gibt wohl kaum eine führende Persönlichkeit auf der Gegenseite, von welcher nicht ähnliches im Ablauf eines Vierteljahrhunderts in Wort und Schrift gebracht worden wäre.

Die Anklage stellt aus allem Geschehen dieser 25 Jahre, aus Besprechungen, Reden, Gesetzen, Teilhandlungen und Entscheidungen eine bewußte Folgemäßigkeit und lückenlosen Zusammenhang fest, wonach alles von Anfang an so gewollt und beabsichtigt gewesen sei. Dieses ist eine derartig irrige und jeder Logik entbehrende Auffassung, die einst die Geschichte richtigstellen wird, nachdem schon das Beweisverfahren hier die Unrichtigkeit dieser Behauptungen ergeben hat.

Herr Jackson weist in seiner Schlußansprache darauf hin, daß die Signatarstaaten sich noch im Kriegszustand mit Deutschland befinden und lediglich ein Waffenstillstand durch bedingungslose Kapitulation herrsche. Nun ist das Völkerrecht aber einheitlich. Es muß dasselbe für beide Teile gelten. Wenn also alles, was heute seitens der Besatzungsmächte in Deutschland geschieht, völkerrechtlich zulässig ist, dann war vorher Deutschland zum mindesten Frankreich, Holland, Belgien, Norwegen, Jugoslawien und Griechenland gegenüber in der gleichen Lage. Wenn heute die Genfer Konvention Deutschen gegenüber keine Geltung mehr hat, wenn heute in allen Teilen Deutschlands die Industrie abgebaut und ebenso, wenn andere große Werte auf allen Gebieten in die anderen Staaten verbracht werden können, wenn heute das Vermögen von Millionen Deutschen beschlagnahmt wird und viele andere schwerste Eingriffe in Freiheit und Eigentum erfolgen, so können derartige Maßnahmen seitens Deutschland in den oben angeführten Ländern völkerrechtlich auch nicht verbrecherisch gewesen sein.

Herr Jackson hat weiter ausgeführt, daß man nicht den Staat anklagen und bestrafen kann, sondern daß man dafür die Führer verantwortlich machen müsse. Man scheint zu vergessen, daß Deutschland ein souveräner Staat, ein souveränes Reich war und seine Gesetzgebung innerhalb des deutschen Volkes nicht der Jurisdiktion des Auslandes unterworfen war. Kein Staat hat je durch eine Notifizierung das Reich rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß man die Tätigkeit für den Nationalsozialismus unter Strafe und Verfolgung stellen werde. Im Gegenteil: Wenn man also jetzt Einzelpersonen, in erster Linie uns, die Führer, zur Rechenschaft zieht und verurteilt, gut; dann aber darf man nicht gleichzeitig das deutsche Volk bestrafen. Das deutsche Volk vertraute dem Führer, und es hatte bei seiner autoritären Staatsführung keinen Einfluß auf das Geschehen. Ohne Kenntnis über die schweren Verbrechen, die heute bekanntgeworden sind, hat das Volk treu, opferwillig und tapfer den ohne seinen Willen entbrannten Existenzkampf auf Leben und Tod durchgekämpft und durchgelitten. Das deutsche Volk ist frei von Schuld.

Ich habe keinen Krieg gewollt oder herbeigeführt, ich habe alles getan, ihn durch Verhandlungen zu vermeiden. Als er ausgebrochen war, tat ich alles, den Sieg zu sichern. Da die drei größten Weltmächte mit vielen anderen Nationen gegen uns kämpften, erlagen wir schließlich der gewaltigen Übermacht. Ich stehe zu dem, was ich getan habe. Ich weise aber auf das entschiedenste zurück, daß meine Handlungen diktiert waren von dem Willen, fremde Völker durch Kriege zu unterjochen, zu morden, zu rauben oder zu versklaven, Grausamkeiten oder Verbrechen zu begehen.

Das einzigste Motiv, das mich leitete, war heiße Liebe zu meinem Volk, sein Glück, seine Freiheit und sein Leben. Dafür rufe ich den Allmächtigen und mein deutsches Volk zum Zeugen an.

VORSITZENDER: Ich rufe den Angeklagten Rudolf Heß.

RUDOLF HESS: Vorweg äußere ich die Bitte an das Gericht, im Hinblick auf meinen Gesundheitszustand sitzenbleiben zu dürfen.

VORSITZENDER: Ja, gewiß.

HESS: Einige meiner Kameraden hier können bestätigen, daß ich bereits zu Beginn des Prozesses folgendes voraussagte: Erstens: Es würden hier Zeugen auftreten, die unter Eid unwahre Aussagen machen, dabei könnten diese Zeugen einen absolut zuverlässigen Eindruck machen und über den besten Leumund verfügen. Zweitens: Es sei damit zu rechnen, daß dem Gericht eidesstattliche Versicherungen vorgelegt werden, die unwahre Angaben enthalten. Drittens: Die Angeklagten würden mit einigen deutschen Zeugen erstaunliche Überraschungen erleben. Viertens: Einige Angeklagte würden ein eigenartiges Verhalten zeigen. Sie würden schamlose Äußerungen über den Führer machen. Sie würden ihr eigenes Volk belasten. Sie würden sich gegenseitig zum Teil belasten, und zwar falsch. Vielleicht sogar würden sie sich selbst belasten, und zwar falsch. Alle diese Voraussagen sind eingetroffen, und zwar – soweit sie die Zeugen und eidesstattlichen Versicherungen betreffen – in Dutzenden von Fallen; Fälle, in denen der eindeutige Eid der Angeklagten deren eidlicher Aussage gegenübersteht. Ich spreche nur den Namen Messersmith in diesem Zusammenhang aus. Mr. Messersmith, der zum Beispiel Großadmiral Dönitz in Berlin zu einer Zeit gesprochen haben will, wo dieser sich auf dem Stillen Ozean oder auf dem Indischen Ozean – meines Wissens – befand.

Ich habe diese Voraussagen aber nicht nur hier zu Beginn des Prozesses gesagt und gemacht, sondern bereits Monate vor Beginn des Prozesses in England unter anderem dem bei mir befindlichen Arzt Dr. Johnston gegenüber in Abergavenny.

Ich habe zum gleichen Zeitpunkt damals bereits diese Voraussagen schriftlich niedergelegt, nachweisbar. Ich fuße mit meinen Voraussagen auf einigen Vorgängen in außerdeutschen Ländern. Dabei möchte ich jetzt schon betonen, wenn ich diese Vorgänge erwähne, bin ich von vornherein überzeugt, daß die betreffenden Regierungen nichts von diesen Vorgängen gewußt haben. Ich erhebe daher auch keinen Vorwurf gegen diese Regierungen.

In den Jahren 1936 bis 1938 fanden in einem dieser Länder politische Prozesse statt. Diese waren dadurch gekennzeichnet, daß die Angeklagten sich in einer erstaunlichen Weise selbst bezichtigten, zum Teil haben sie ganze Reihen von Verbrechen aufgezählt, die sie begangen hatten oder von denen sie behaupteten, sie begangen zu haben. Als zum Schluß ein Todesurteil oder Todesurteile gegen sie gefällt wurde, klatschten sie frenetisch Beifall zum Staunen der Welt. Einige ausländische Berichterstatter, Presseberichterstatter, aber berichteten, man habe den Eindruck gehabt, daß diese Angeklagten durch ein bisher unbekanntes Mittel in einen anomalen Geisteszustand versetzt worden seien, demzufolge sie sich verhielten, wie sie sich verhielten. Ich wurde an diese Vorgänge aus einem bestimmten Anlaß an England erinnert. Es war mir nicht möglich, dort die Berichte aus den damaligen Prozessen noch einmal zu bekommen, so wenig wie hier. Wohl aber standen mir hier die entsprechenden Jahrgänge des »Völkischen Beobachters« zur Verfügung. Bei Durchsicht derselben bin ich auf folgende Stelle gestoßen, und zwar in der Nummer vom 8. März 1938. Hier heißt es in einem Bericht aus Paris, datiert 7. März 1938, wie folgt:

Die große Pariser Zeitung »Le Jour« habe Enthüllungen gebracht über das Mittel, das anscheinend verwandt wurde in den besagten Prozessen. Es handelt sich um ein geheimnisvolles Mittel. Wörtlich heißt es: ich zitiere hier wörtlich, was der »Völkische Beobachter« aus »Le Jour« bringt: »Das Mittel gewährt die Möglichkeit, die ausersehenen Opfer handeln und sprechen zu lassen ganz nach ihnen gegebenen Befehlen.«

Ich betone und weise darauf hin, daß es in diesem Bericht der Zeitung »Le Jour« nicht nur heißt »sprechen zu lassen nach ihnen gegebenen Befehlen«, sondern auch »handeln zu lassen nach ihnen gegebenen Befehlen«. Letzteres ist von unerhörter Wichtigkeit im Hinblick auf das Handeln, das bisher unerklärliche Handeln des Personals der deutschen Konzentrationslager einschließlich der Wissenschaftler und Ärzte, die die furchtbaren, grausamen Versuche an den Häftlingen gemacht haben; Vorgänge, die normale Menschen, besonders aber Wissenschaftler und Ärzte unmöglich sich leisten können.

Dies ist aber auch von ebenso großer Bedeutung im Hinblick auf das Handeln der Personen, die zweifellos die Befehle und Weisungen gegeben haben zu den Greueln in den Konzentrationslagern und die Befehle gegeben haben zum Erschießen von Kriegsgefangenen, zur Lynchjustiz und ähnlichem mehr bis herauf zum Führer selbst.

Ich erinnere daran, daß der Zeuge, Generalfeldmarschall Milch, hier ausgesagt hat, er habe den Eindruck gehabt, daß der Führer die letzten Jahre geistig nicht normal gewesen sei, und eine Reihe meiner Kameraden hier haben mir unabhängig voneinander und ohne daß sie von dem wußten, was ich jetzt hier aussage, gesagt, daß der Gesichtsausdruck und Augenausdruck des Führers in den letzten Jahren etwas Grausames hatte, ja einen Hang zum Wahnsinn hatte. Ich kann die betreffenden Kameraden als Zeugen benennen.

Ich sagte zuvor, daß ein bestimmter Anlaß in England mich veranlaßte, an die Berichte zu denken aus den damaligen Prozessen. Der Anlaß war, daß meine Umgebung während meiner Gefangenschaft sich in einer eigenartigen und unverständlichen Weise mir gegenüber verhielt, in einer Weise, die darauf schließen ließ, daß diese Menschen irgendwie in einem geistig anomalen Zustand handelten. Diese Menschen und Personen meiner Umgebung wurden von Zeit zu Zeit ausgetauscht. Dabei hatten einige der Ausgetauschten und neu zu mir Kammenden eigenartige Augen. Es waren glasige und wie verträumte Augen. Dieses Symptom hielt aber nur wenige Tage an; dann machten sie einen völlig normalen Eindruck. Sie waren von normalen Menschen nicht mehr zu unterscheiden.

Nicht nur ich allein habe diese eigenartigen Augen bemerkt, sondern auch der damals bei mir befindliche Arzt Dr. Johnston, ein britischer Militärarzt, ein Schotte.

Es kam nämlich im Frühjahr 1942 ein Besucher zu mir, der ganz offensichtlich mich zu provozieren suchte und sich in einer eigenartigen Weise mir gegenüber verhielt. Dabei hatte auch dieser Besucher diese eigenartigen Augen. Hinterher frug mich Dr. Johnston, was ich von diesem Besucher hielte. Ich sagte ihm, ich hätte den Eindruck gehabt, daß er aus irgendeinem Grunde nicht geistig vollkommen normal war, worauf Dr. Johnston nicht etwa, wie ich erwartet hatte, protestierte, sondern seinerseits zustimmte, ob mir nicht diese eigenartigen Augen aufgefallen seien, diese wie verträumten Augen. Dr. Johnston ahnte nicht, daß er selbst, als er zu mir kam, genau die gleichen Augen hatte. Das Wesentliche ist aber, in einem der damaligen Berichte, die in den Pressearchiven noch zu finden sein müssen – es handelt sich um Prozesse in Moskau – hieß es, daß die Angeklagten eigenartige Augen gehabt hätten. Sie hätten wie verglaste und verträumte Augen gehabt! Ich sagte bereits, daß ich die Überzeugung habe, daß die betreffenden Regierungen nichts von den Vorgängen wußten. Es würde daher auch nicht im Interesse der Britischen Regierung gelegen sein, wenn bei meinen Ausführungen über das, was ich während meiner Gefangenschaft erlebt habe, etwa die Öffentlichkeit ausgeschlossen würde; denn es würde dadurch der Eindruck entstehen, als ob doch tatsächlich hier etwas vertuscht werden sollte, oder tatsächlich die Britische Regierung ihre Hände im Spiel gehabt hätte.

Ich bin aber im Gegenteil überzeugt, daß sowohl die Regierung Churchill wie auch die jetzige Regierung Weisung gab, daß ich fair bis zum letzten und nach den Regeln der Genfer Konvention behandelt werde. Ich bin mir darüber bewußt, daß das, was ich auszusagen habe über die mir zuteil gewordene Behandlung fürs erste unglaubwürdig scheint. Zu meinem Glück haben aber schon au einem sehr viel früheren Zeitpunkt Gefangenenwärter ihre Gefangenen in einer Weise behandelt, die fürs erste absolut unglaubhaft schien, als die ersten Gerüchte darüber in die Welt drangen. Die Gerüchte lauteten dahin, daß man absichtlich Gefangene habe verhungern lassen, daß man in die geringe Kost, die man ihnen gegeben habe, unter anderem gemahlenes Glas gegeben habe, daß die Ärzte, die die Gefangenen, die auf diese Weise erkrankt waren, behandelten, den Medikamenten schädliche Stoffe beifügten, wodurch die Leiden erhöht und die Zahl der Opfer desgleichen erhöht wurde. Tatsächlich haben all diese Gerüchte sich hinterher als richtig herausgestellt. Es ist historische Tatsache, daß ein Denkmal errichtet wurde für 26370 burische Frauen und Kinder, die in britiwchen Konzentrationslagern starben, und zwar größtenteils verhungerten. Viele Engländer, unter anderem Lloyd George, haben damals schärfstens gegen diese Vorgänge in diesen britischen Konzentrationslagern protestiert, desgleichen auch die englische Augenzeugin Miß Emily Hopfords.

Die Welt stand aber damals vor einem unerklärlichen Rätsel, vor dem gleichen Rätsel, vor dem heute die Welt steht hinsichtlich der Vorgänge in den deutschen Konzentrationslagern.

Das englische Volk stand damals vor einem unerklärlichen Rätsel, vor dem gleichen Rätsel, vor dem heute das deutsche Volk steht hinsichtlich der Vorgänge in den deutschen Konzentrationslagern. Ja selbst die Britische Regierung stand damals hinsichtlich der Vorgänge in den südafrikanischen Konzentrationslagern vor einem Rätsel, vor dem gleichen Rätsel, vor dem heute die Angehörigen der Reichsregierung und die übrigen Angeklagten hier und in anderen Prozessen stehen hinsichtlich der Vorgänge in den deutschen Konzentrationslagern.

Es wäre selbstverständlich von höchster Bedeutung gewesen, daß ich das, was ich zu sagen habe über die Vorgänge während meiner eigenen Gefangenschaft in England unter Eid ausgesagt hätte. Es war mir aber unmöglich, meinen Verteidiger dazu zu bringen, sich bereit zu erklären, die entsprechenden Fragen an mich zu stellen. Ebenso ist es mir unmöglich gewesen, einen anderen Verteidiger dazu zu bestimmen, die entsprechenden Fragen an mich zu stellen. Es ist aber von höchster Bedeutung, daß das, was ich sage, unter Eid gesagt habe. Daher erkläre ich nunmehr: